Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Ja.

Bitte sehr, Frau Abgeordnete Kniestedt.

Ich weiß gar nicht genau, ob es eine Frage ist. Oder ich stelle es als Frage: Ist Ihnen bekannt, dass in diesem Semester, abgesehen von dem Hebammenstudiengang an der BTU Cottbus, auch in Eberswalde ein Hebammenstudiengang begonnen hat und demzufolge pro Jahr mehr als die 18 Hebammen, die Sie genannt haben, ausgebildet werden?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Frau Abgeordnete Nicklisch.

Ich danke für Ihre Frage. - Nein, das habe ich jetzt nicht gewusst, aber Frau Hildebrandt hatte so etwas schon angedeutet. Da habe ich mir schon ein bisschen überlegt, dass ich da wirklich noch einmal nachlesen muss. Aber da muss man ehrlich sein: Nein, ich habe es nicht gewusst. Aber nun bin ich wieder ein bisschen klüger.

Nun mache ich weiter. - Es ist jetzt an der Zeit, dass wir mit dem vorliegenden Gutachten die Probleme bei der flächendeckenden Versorgung angehen und uns für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen. Angesichts der jährlich rund 19 000 Geburten können wir es uns nicht leisten, bei einer Geburt ein Risiko in Kauf zu nehmen, und sind verpflichtet, jedem Neugeborenen einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen. Deshalb stimmen wir dem Antrag sehr gern zu.

(Beifall CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Stefke, Vida und Wernicke)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Nonnemacher.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir stehen vor großen Herausforderungen, wenn wir auch in Zukunft eine verlässliche, qualitativ hochwertige und gleichzeitig wohnortnahe stationäre geburtshilfliche sowie eine ambulante Versorgung mit Hebammenhilfe erreichen wollen. Dabei ist mir als Ärztin, als Mutter und inzwischen auch als Großmutter die einzigartige und unverzichtbare Rolle von Hebammen im Prozess des „Familienwerdens“ besonders bewusst.

Daher ist es gut, dass das Hebammengutachten nun vorliegt; denn es liefert erstmals die benötigten Daten, um den erforderlichen Strukturwandel gezielt zu begleiten. Ja, Frau Fortunato, es hat eine ganze Weile gedauert, aber es wurden, wie gesagt, Befragungen von Müttern vorgenommen und extra Daten generiert, und erstmals wurde auch geklärt, wie viele Hebammen bei uns im Land eigentlich arbeiten. Das Gutachten ist so umfangreich, dass ich aus anderen Bundesländern wirklich Glückwünsche dafür entgegennehme, dass wir eine so profunde und gute Datenbasis haben. Das war nicht in zwei Jahren zu erreichen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Dabei zeigt das Gutachten, dass wir schon vieles erreicht haben. Wir konnten in den vergangenen Jahren die Zahl der Hebammen deutlich steigern. Die Zufriedenheit der Mütter mit der Versorgung ist erfreulich groß.

In Eberswalde - Frau Nicklisch, das war eben das Thema - ist gerade die Hochschule für Gesundheitsfachberufe gegründet worden. Der zweite Hebammenstudiengang in Brandenburg ist dort gestartet: im Süden die BTU Cottbus-Senftenberg, im Norden jetzt die Hochschule für Gesundheitsfachberufe in Eberswalde. Ich bedaure außerordentlich, dass die Feierlichkeiten zum Start dieser neuen Hochschule parallel zu diesem Plenum stattfinden. Ich hätte gerne daran teilgenommen.

Wir bilden aktuell in Brandenburg so viele Hebammen aus wie noch nie zuvor. Aber wir sehen uns mit sich verändernden Rahmenbedingungen konfrontiert, die wir nicht oder nur bedingt beeinflussen können. Das ist zunächst einmal Folgendes: 30 % der Brandenburger Hebammen gehen bis 2030 in Rente. Zu viele Brandenburger Hebammen überlegen, den Beruf zu verlassen.

Der demografische Wandel wird den Fachkräftemangel weiter verstärken, und Brandenburg hält die Versorgungssicherheit in der Fläche mit kleinen Geburtskliniken aufrecht, die tendenziell

defizitär und von Personalengpässen geprägt sind. Insbesondere in den berlinfernen Regionen unseres Landes wird ein deutlicher Geburtenrückgang diese vielen kleinen Geburtshilfen weiter unter Druck setzen. Dies ist eine gefährliche Mischung, wie wir gerade in diesem Jahr angesichts der durch oft unerwartete Personalabgänge ausgelösten Schließungen von Geburtsstationen feststellen können.

Zudem ist noch nicht absehbar, wie sich die bundesweite Krankenhausreform auf die Brandenburger Versorgungsstrukturen insgesamt auswirken wird. Wir stehen also vor großen Herausforderungen, wenn wir auch künftig eine möglichst wohnortnahe stationäre geburtshilfliche und ambulante Versorgung stabilisieren und möglichst noch ausbauen wollen. Dazu brauchen wir nicht nur gut ausgebildete Hebammen in ausreichender Zahl, wir brauchen auch entsprechend qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte.

Um die bestehenden Herausforderungen zu meistern, sind die Zusammenarbeit und der fachliche Beitrag aller in diesem Bereich tätigen Akteure notwendig. Darum bitte ich Sie, dem Antrag der Regierungskoalition zuzustimmen und damit einem Runden Tisch Hebammenhilfe politisch besonderes Gewicht zu verleihen. Sprechen Sie sich dafür aus, das Brandenburger Hebammengutachten und seine Ergebnisse und Prognosen ernst zu nehmen. Sorgen Sie dafür, dass der Runde Tisch Hebammenhilfe, aufbauend auf den Ergebnissen, Maßnahmen, Empfehlungen und Prognosen des Gutachtens, geeignete Konzepte, aber auch Modellprojekte und Lösungsstrategien entwickelt und deren Evaluation begleitet. Tragen Sie dazu bei, dass die Expertise unserer Brandenburger Hebammen, Geburtskliniken, Hochschulen und Kostenträger zusammengeführt wird, und unterstützen Sie uns jetzt und in Zukunft dabei, tragfähige und stimmige Konzepte für den Erhalt und Ausbau der Versorgungssicherheit in Brandenburg zu erarbeiten und perspektivisch umzusetzen! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Versorgung mit Leistungen der Hebammenhilfe in ganz Brandenburg auch in Zukunft sichergestellt ist.

Zum Abschluss noch ein Wort an Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen: Frau Oeynhausen, manchmal tut mir die Ahnungslosigkeit, mit der Sie die Ihnen anvertrauten Themen hier vertreten, fast körperlich weh.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Sie sagen, hier wolle kein Mensch hin. - Wir hatten im Jahr 2022 einen Bevölkerungszuwachs von 1,4 %; das war der größte Bevölkerungsanstieg seit der Wiedervereinigung, und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist ein zustimmungspflichtiges Bundesgesetz - weil Sie mich aufgefordert haben, endlich die Krankenhausreform hier in Gang zu bringen.

(Heiterkeit B90/GRÜNE und der Abgeordneten Dannen- berg [DIE LINKE])

Ich würde mir wünschen, von Herrn Bundesminister Lauterbach endlich einmal einen schriftlichen Entwurf zu sehen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU und DIE LINKE)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse über den Antrag der Koalitionsfraktionen, „Eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe auch in Zukunft sicherstellen - Strukturwandel aktiv gestalten, Hebammen und Geburtskliniken unterstützen und Hebammenausbildung absichern“, Drucksache 7/8871, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Er- wachsenenbildungsgesetz - BbgEBG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/7840

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 7/8860

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Poschmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute widmen wir uns in der 2. Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erwachsenenbildung. Wenn wir über Bildung sprechen, liegt der Fokus dabei meist auf Kindern und ihrem Weg bis hin zu ihrem Schulabschluss - aber nicht heute; denn auch Erwachsene haben ein Recht auf Bildung, das sogar in unserer Landesverfassung, in Artikel 29, verankert ist.

In der öffentlichen Wahrnehmung kommt die Erwachsenenbildung manchmal etwas zu kurz - schade, wenn Sie mich fragen, denn dieser Teil der Bildung ist schlussendlich die zeitlich längste Phase des lebenslangen Lernens. Ihre Bedeutung nimmt allerdings angesichts gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen sowie des digitalen Wandels stetig zu. Ein vielfältiges und regional bedarfsgerechtes Bildungsangebot verbessert die individuellen Teilhabechancen in allen Lebensbereichen. Von den vielfältigen kulturellen, beruflichen oder auch zivilgesellschaftlichen Angeboten profitieren aber nicht nur die Teilnehmer selbst, sondern auch der Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft insgesamt. Bildungsangebote der Erwachsenenbildung sind also Bestandteil - und manchmal auch der Beginn - ganz persönlicher Erfolgsgeschichten.

Eine Erfolgsgeschichte war auch der Prozess dieser Gesetzgebung, denn das alte Weiterbildungsgesetz war in die Jahre gekommen. Wir brauchten ein neues, ein modernes Gesetz, das die Erwachsenenbildung mit all ihren Facetten in den Blick nimmt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung war gut ausgearbeitet. Er bringt die Erwachsenenbildung auf die Höhe der Zeit. Wir empfehlen, dieses Gesetz ohne große Beanstandungen oder Veränderungen genauso zu verabschieden. Es ist eine gute Basis, auf die man in den kommenden Jahren aufbauen kann; das sage ich auch in Richtung aller Impulsgeber aus der Anhörung - und danke für die wertvollen Hinweise.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist neu? Das Gesetz umfasst nun ausdrücklich auch Bildungsangebote in den Bereichen der Digitalkompetenz und der digitalen Teilhabe, die Förderung der Gesundheitskompetenz und der interkulturellen Kompetenz sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Eltern- und Familienbildung. Besonders betonen möchte ich, dass die brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung nun erstmalig gesetzlich verankert ist. Auch die Volkshochschulen bekommen fortan ausdrücklich ihren Platz in diesem Gesetz. Die Grundversorgung wird durch dieses Gesetz zukünftig im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel besser gefördert, beispielsweise für Angebote im ländlichen Raum zu aktuellen Themen oder für bisher wenig erreichte Zielgruppen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Ich könnte jetzt noch viel mehr aufzählen, zum Beispiel die Bildungszeit für Ehrenamtler, auf die viele schon so lange warten, den Bürokratieabbau durch Grundversorgung und vieles mehr. Klar ist und bleibt: Die Landesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, dem wir vorerst nichts hinzuzufügen haben. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE)

Es folgt eine Kurzintervention der Abgeordneten Dannenberg. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Poschmann, ich habe in Ihren Ausführungen leider kaum Argumente dafür gehört, warum Sie unserem Änderungsantrag folgen - oder sicherlich nicht folgen werden. Es wäre gut, wenn Sie das jetzt hier noch tun würden. Ich begründe Ihnen auch gern, warum ich das hier im Rahmen einer Kurzintervention tun muss:

Wir haben in der 1. Lesung zum Gesetz keine Debatte geführt. Wir haben dieses Gesetz ohne Debatte an den Ausschuss überwiesen. Nach der Anhörung in der Befassung im Ausschuss, in dem wir unserem Änderungsantrag eingebracht haben, hat sich in der Koalition niemand fachlich zu diesem Änderungsantrag geäußert. Erst nach meiner Aufforderung gab es karge Erklärungen. Und heute geben Sie dem Gesetz ganze drei Minuten und gehen nicht auf den Änderungsantrag ein. Ich finde, aus Respekt vor der Arbeit der Erwachsenenbildner und Erwachsenenbildnerinnen wäre das aber angemessen, oder?

(Beifall DIE LINKE)

Frau Abgeordnete Poschmann, möchten Sie darauf erwidern?

Frau Dannenberg, ja, es stimmt, es sind drei Minuten. Es ist wenig Redezeit, das ist wohl wahr. Ich hatte mich in meiner Rede darauf konzentriert, zu betonen, warum wir den Gesetzentwurf gut finden und warum wir ihn vorerst nicht ändern wollen bzw. keine Beanstandungen haben oder Veränderungen vornehmen wollen. Ich bin, ehrlich gesagt, in meiner Erinnerung der

Meinung, ich hätte Ihnen das im Ausschuss erklärt. Aber ich schaue gerne noch einmal ins Protokoll, vielleicht erinnere mich falsch.

Wir sind der Meinung: Wie der Gesetzentwurf jetzt ist, kann er bleiben. Wir haben die Hinweise aus dem Ausschuss sehr wohl wahrgenommen und nehmen das auch mit. Ich finde, wir können darauf aufbauen. Auch das habe ich in meiner Rede soeben gesagt. Aus unserer Sicht und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sagen wir: So, wie er jetzt ist, kann er bleiben, und wir können gern in Zukunft darauf aufbauen. - Danke.

(Beifall SPD und CDU)

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schieske.