Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Lassen Sie mich zu Beginn sagen, dass es großartige Angebote gibt, die von den Volkshochschulen und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung bereitgestellt werden. Stellvertretend für unsere Fraktion möchte ich mich bei allen Beteiligten für diese Arbeit bedanken.
Heute liegt uns ein Gesetzentwurf vor. Einige wenige gute Ansätze sind zwar enthalten, aber dass es sich dabei um einen großen Wurf handelt, darf wohl mit Recht bezweifelt werden. Bei mir schrillten die Alarmglocken, als ich las, Sie hätten der Erwachsenenbildung einen modernen und zeitgemäßen Bildungsbegriff zugrunde gelegt - so nach dem Motto: Lasst uns mal Bildung neu denken.
Wenn Sie schon diesen Anspruch erheben, hätte man doch wohl wenigstens erwarten können, dass das sogenannte Bildungsministerium ein Papier vorlegt, das zur Abwechslung einmal nicht vor Rechtschreibfehlern nur so strotzt.
Dass Sie aber nicht einmal mehr das fertigbringen, zeigt, dass Sie allgemein mit Bildung nicht viel am Hut haben.
Ich darf daran erinnern, dass dieses SPD-geführte Ministerium dafür verantwortlich ist, dass das Bildungsniveau in Brandenburg flächendeckend abschmiert.
IQB, IGLU und letzte Woche PISA: Alle Schülervergleichsstudien zeigen ein ums andere Mal, dass Sie bildungspolitisch vollkommen versagt haben - Sie alle.
Wenn sich aber ausgerechnet ein Ministerium, das diesen Totalschaden verursacht hat, nun damit brüstet, in diesem Gesetzentwurf Bildung umfassend neu gedacht zu haben, dann ist diese Behauptung mit „Selbstüberschätzung“ noch sehr zurückhaltend umschrieben. Ihr angeblich zeitgemäßer Bildungsbegriff hat rein gar nichts mehr mit dem ursprünglichen zu tun. Sie begrenzen ihn zwar mit allerlei Phrasen-Lametta wie der Formulierung, Erwachsenenbildung drücke sich in interkultureller Kompetenz aus, es gehe um Demokratiebildung, um kritisches und reflektierendes Handeln und Denken. Und ganz besonderen Wert legen Sie natürlich auf politische Bildung.
Gutgläubige könnten nun einwerfen: Das klingt doch gut. Wo ist das Problem? - Das Problem ist, dass der linke Block dieses Hauses grundsätzlich zustimmungswürdige Begriffe kapert und mit einer völlig neuen Bedeutung füllt.
Ich übersetze einmal an zwei Beispielen, was Sie wirklich meinen: Für Sie ist nur derjenige interkulturell kompetent, der Ihr multikulturelles Utopia, die Masseneinwanderung und den Kontrollverzicht an unseren Grenzen mit all den gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Verfehlungen bejubelt und die Realität konsequent ausblendet.
So schaut es aus: Ihr Ziel ist nicht der gebildete, sondern der gelenkte Bürger. Ihr Bildungsbegriff ist nicht zeitgemäß, sondern zeitgeistig.
Wir sagen: Dieser ganze ideologische Plunder ist gefährlich und hat in Gesetzestexten nichts verloren! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag - dem Weiterbildungsgesetz! Dieses gibt es seit 30 Jahren. Seit 30 Jahren wurde es nicht wesentlich überarbeitet - auch in zehn Jahren rot-roter Landesregierung nicht. Im Jahr 2023 ist es aber
Der Titel macht es nunmehr auch deutlicher: Es geht um lebenslanges Lernen. Es geht - um es einmal zu verdeutlichen - um den längsten Zeitraum der Bildung - meine Kollegin Frau Poschmann hat es schon erwähnt -, auch wenn wir oft den Zeitraum der frühkindlichen Bildung oder der Schulbildung viel stärker in den Blick nehmen.
Was im Entwurf bereits vorgelegt wurde, was vor allem auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MBJS erarbeitet wurde, war immens. Daher geht auch mein Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MBJS - stellvertretend an Frau Büttner und alle Beteiligten, die an der Erarbeitung mitgewirkt haben. Herzlichen Dank für dieses großartige Gesetz!
Wir haben auch weiterhin mit den vielen Involvierten - den Trägern, den Volkshochschulen, den Erwachsenenbildungsstätten, denjenigen, die die Angebote nutzen, aber auch denen, die diese Angebote unterbreiten, und vielen weiteren - das Gespräch und den Austausch gesucht - im größeren Rahmen auch in der Anhörung am 5. Oktober im ABJS. Herzlichen Dank auch hier noch einmal an alle, die sich eingebracht haben - mit Anregungen dort und auch darüber hinaus. Es waren ja nicht nur die, die vor Ort waren; weitere Stellungnahmen sind uns zugegangen.
Nicht ohne Grund hat die Weiterbildung in Brandenburg Verfassungsrang. Was sind nun für mich die wichtigsten Punkte bzw. Neuerungen? Bislang war der Weiterbildungsbereich eine Domäne der Erwachsenen. Nunmehr wird aber auch die Familienbildung in den Blick genommen; für sie gab es vorher keine Förderung.
Mit dieser verbesserten Förderung von Weiterbildung für das Ehrenamt stärken wir dieses und die damit verbundene Motivation entscheidend - Stichwort Anerkennung der Bildungsfreistellung. Erstmals werden alle wichtigen Akteure auch konkret benannt. So dürfte jeder schon einmal von den Volkshochschulen gehört haben - meine Kollegin Frau Poschmann hat sie erwähnt -, im bestehenden Gesetz finden sie sich aber nicht. Kaum zu glauben, aber auch das wird jetzt geändert. Auch die Finanzierung wird mit dem neuen Gesetz deutlich verbindlicher; das gibt den Weiterbildungsträgern mehr Planungssicherheit. Und ja,
Frau Dannenberg, es gäbe noch viel mehr zu erwähnen. Drei Minuten werden den Neuerungen des Gesetzes, die sehr umfassend sind, nicht gerecht.
Ich habe es bereits zur abschließenden Beratung im Ausschuss gesagt: Es ist ein sehr gutes Gesetz. Sicherlich gab und gibt es weitere Punkte, die ebenfalls geändert hätten werden können. Wenn etwas 30 Jahre unter verschiedenen Regierungskonstellationen nicht wesentlich geändert wurde, sammelt sich ja auch so einiges an. Anregungen sind nicht vergessen, und wenn das novellierte Gesetz in Kraft tritt, werden wir dies auch aufmerksam begleiten.
Ich möchte zudem auch an die parallel zu erarbeitende Verordnung erinnern, wo wir durchaus noch Einfluss nehmen könnten bzw. mit den Trägern im Austausch stehen. Es muss ja auch nicht wieder 30 Jahre dauern, bis notwendige Verbesserungen dann
auch eingearbeitet werden. Alles in allem werden wir mit dem neuen Gesetz wichtige Schritte auf dem Weg zu einer modernen Erwachsenenbildung gehen - darüber freue ich mich. Ich bitte um Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mensch lernt nie aus - und damit Menschen lebenslang lernen können, brauchen wir flächendeckende, leicht zugängliche und gute Bildungsangebote. Sie sollten Menschen befähigen, den Wandel in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu bewältigen, gesellschaftliche Veränderungen zu verstehen und mitzugestalten sowie politische und soziale Verantwortung zu übernehmen. Dabei darf das Lernen im Erwachsenenalter - bis ins hohe Alter - kein Privileg einer gut ausgebildeten Minderheit sein. Weiterbildung und lebenslanges Lernen müssen zentrale Themen der brandenburgischen Bildungspolitik bleiben. Ein großer Dank und Respekt allen, die sich in diesem Bereich engagieren!
Es ist gut und richtig, dass das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz nun vom Erwachsenenbildungsgesetz abgelöst wird. Das war längst überfällig. Der Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen den aktuellen rechtlichen und fachlichen Anforderungen - das begrüßt meine Fraktion außerordentlich.
Allerdings wurde in der Anhörung auch auf Schwachstellen des Gesetzes hingewiesen. Für die Linksfraktion ist es unverständlich, dass weder das Ministerium noch Sie als Koalition auf diese wichtigen Hinweise reagieren.
Im Ergebnis der Anhörung sind aus unserer Sicht vier Änderungen notwendig. Erstens: Wir wollen die Volkshochschulen stärken. Sie leisten kontinuierlich und verlässlich über 80 % der Grundversorgung im Land. Sie sind als Weiterbildungszentren bereits jetzt der Knotenpunkt kommunaler Netzwerke der Erwachsenenbildung. Dieser Leistung sollte auch in § 7 des Landesgesetzes Ausdruck verliehen werden - so, wie es auch schon im ersten Entwurf verankert war. Wir beantragen eine Rückkehr zu dieser Regelung. Das wäre ein starkes Signal an die Volkshochschulen und ein klares Bekenntnis.
Zweitens: die Finanzierung. Fakt ist doch eines: Trotz steigender Herausforderungen - steigender Kosten und dem Druck, gute Honorarkräfte zu gewinnen und diese auch bezahlen zu können - sind die Zuschüsse des Landes in den letzten Jahren nicht signifikant gestiegen. Im Vergleich der Ostländer sind wir negativer Spitzenreiter. Wir können uns doch nicht für ein Gesetz feiern und dieses grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt stellen! Die Träger sind sich hier einig: Die Förderung muss erhöht werden; sie muss verlässlich und transparent sein. Sonst drohen Kürzungen in den Angeboten. Der Vorbehalt in § 17 muss weg.
Besser: „Das Land fördert nach Maßgabe des Gesetzes.“ Das ist fair und ein klares Signal an die Erwachsenenbildung.
Drittens, zwei weitere Änderungen, die die Heimbildungsstätten - jetzt Erwachsenenbildungsstätten - betreffen: Laut Gesetz sollen nur noch Angebote der politischen Bildung und Themenfelder, die im Landesinteresse liegen, und Angebote für neue Zielgruppen gefördert werden. Diese Formulierung ist elementar kontraproduktiv. Ihnen liegt ein guter Textvorschlag vor, welcher praxisnah ist und auch dem Bildungsangebot der Erwachsenenbildungsstätten entspricht. Außerdem ist ein übergestülptes Einheits-Qualitätsmanagement nicht förderlich - es bindet sinnlos Geld und Personalressourcen. Dieser Absatz muss weg!