Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Drittens, zwei weitere Änderungen, die die Heimbildungsstätten - jetzt Erwachsenenbildungsstätten - betreffen: Laut Gesetz sollen nur noch Angebote der politischen Bildung und Themenfelder, die im Landesinteresse liegen, und Angebote für neue Zielgruppen gefördert werden. Diese Formulierung ist elementar kontraproduktiv. Ihnen liegt ein guter Textvorschlag vor, welcher praxisnah ist und auch dem Bildungsangebot der Erwachsenenbildungsstätten entspricht. Außerdem ist ein übergestülptes Einheits-Qualitätsmanagement nicht förderlich - es bindet sinnlos Geld und Personalressourcen. Dieser Absatz muss weg!

(Beifall DIE LINKE)

Stimmen Sie unseren wenigen Änderungen zu. Damit leisten wir als Gesetzgeber - wir sind der Gesetzgeber - einen Beitrag dazu, dieses Gesetz besser zu machen. Wenn Sie dem nicht zustimmen, werden wir uns zur Beschlussempfehlung enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Budke.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Bildungsinteressierte! Sich persönlich weiterzuentwickeln, Sprachen zu lernen, die Allgemeinbildung zu verbessern, Fachwissen zu erwerben und Spaß zu haben - all das motiviert Menschen für die Erwachsenenbildung.

Ein Blick in die Programme beispielsweise der Volkshochschulen und der Bildungsstätten zeigt, wie vielfältig die Angebote sind. Die Palette reicht vom Vortragsabend über Kurse und Workshops bis hin zur Grundqualifizierung im Lesen und Schreiben, Deutschkursen oder Kursen zum Nachholen eines Schulabschlusses.

Die 20 Volkshochschulen im Land sowie fast 30 freie Träger und vier Heimbildungsstätten bieten ein breites Spektrum spannender Bildungsangebote an - für Einheimische ebenso wie für Geflüchtete, für Jüngere und Ältere -, damit sich Menschen bilden und an der gesellschaftlichen Entwicklung beteiligen können. Das sorgt für soziale, kulturelle, berufliche und politische Teilhabe. Es stärkt den Zusammenhalt und die Demokratie.

Seit 1993 gab es keine umfassende Novelle des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes. Nun liegt sie nach einem breiten Beteiligungsprozess vor. Schon der neue Titel ist Programm. Es heißt jetzt nicht mehr „Weiterbildung“, sondern „Erwachsenenbildung“.

Erstmals werden die Volkshochschulen, die Landeszentrale für politische Bildung und die Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur explizit im Gesetz benannt und ihre Aufgaben beschrieben. Aus dem „Bildungsurlaub“ wird, treffender formuliert,

die „Bildungsfreistellung“. Darunter soll in Zukunft auch die Qualifizierung für das Ehrenamt fallen. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Landesbeirats für Erwachsenenbildung und der regionalen Beiräte werden neu formuliert.

Auch die Fördergrundsätze werden angepackt. Die Förderung der Grundversorgung für Weiterbildung wird nun als zweckgebundener gesetzlicher Zuschuss ausgestattet. Neu eingeführt wird die Möglichkeit einer Innovationsförderung. Das zielt besonders auf Programme, die auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagieren.

Unsere Gesellschaft verändert sich rasant. Mit dem novellierten Erwachsenenbildungsgesetz greifen wir aktuelle Themen wie Bildung für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung, Gesundheit, interkulturelle Kompetenz oder Familienbildung auf und schärfen die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure.

Das ist ein Meilenstein für Teilhabe und lebenslanges Lernen und ein großer Erfolg dieser Koalition.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Frau Abgeordnete, es wurde noch rechtzeitig der Wunsch nach einer Zwischenfrage signalisiert. Möchten Sie antworten?

(Die Rednerin begibt sich zu ihrem Platz.)

- Anscheinend nicht. - Tut mir leid, Frau Dannenberg.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Mann, Mann, Mann!)

Wir kommen nun zum Redebeitrag von Frau Abgeordneter Nicklisch.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Schweizer Dichter und Politiker Gottfried Keller hat einmal gesagt:

„Das Menschenleben ist eine ständige Schule.“

Das heißt: Ob bewusst oder unbewusst, wir lernen unser ganzes Leben lang - ob in der Schule für Prüfungen, im Berufsleben oder auch aus unseren Erfahrungen. Wer nicht lernt und Dinge nicht hinterfragt, entwickelt sich definitiv nicht weiter.

Bislang regelte das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz von 1993 die Erwachsenenbildung als Recht auf Bildung gemäß Artikel 29 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg. Nach nunmehr 30 Jahren war die Überarbeitung dieses Gesetzes notwendig. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz wird unter anderem auf die neuen Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels reagiert und werden Ziele und Inhalte der Erwachsenenbildung zeitgemäß definiert.

Klar ist: Wir brauchen qualitativ hochwertige Weiterbildungsangebote, welche für alle zugänglich sind - unabhängig von der sozialen Herkunft und vom finanziellen Hintergrund. Ich kann an

dieser Stelle schon sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf zur Erwachsenenbildung in Brandenburg zustimmen, da er wichtige rechtliche und fachliche Sachverhalte neu regelt und damit auch die Teilhabechancen in allen Lebensbereichen verbessert. Frau Budke hat es bereits erläutert; ich möchte es nicht wiederholen.

Im Nachgang zur Verabschiedung des Gesetzes sollten allerdings die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten des Landes geprüft werden. Hier geht es insbesondere um Unterstützung bei Seminargebühren, eine Unterstützung der Fortbildung der Lehrenden in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung, aber auch eine mögliche finanzielle Unterstützung bei Freistellung von Beschäftigten zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen im Sinne des Erwachsenenbildungsgesetzes.

Geben wir damit dem Recht auf Bildung für alle neue Impulse!

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Vida und Werni- cke)

Zum Änderungsantrag der Linken, Drucksache 7/8881, enthalten wir uns.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Stefke, Vida und Wernicke)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Zinke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es kurz machen. Das Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg, das heute in 2. Lesung diskutiert wird, ist ein gutes Gesetz. Brandenburg modernisiert damit die Erwachsenenbildung. Seit seinem Inkrafttreten am 15. Dezember 1993, also ziemlich genau vor 30 Jahren, wurde das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz nicht wesentlich angepasst. Unsere Gesellschaft ist aber heute teilweise mit ganz anderen Fragen konfrontiert als noch vor 30 Jahren. Wir brauchen eine Bildung, die die Herausforderungen unserer Zeit annimmt. Deshalb wird das Gesetz umfassend aktualisiert. Das heißt, Brandenburg schafft zeitgemäße Rahmenbedingungen.

Die Erwachsenenbildung im Land wird attraktiver, digitaler und regionaler. Sechs wesentliche Schwerpunkte der Novellierung möchte ich hier besonders hervorheben.

Erstens: Die Bildungsangebote werden ausdrücklich erweitert, und zwar um Kompetenzbereiche, die zentral sind, um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen. Das sind die Digitalkompetenz, die Gesundheitskompetenz, die interkulturelle Kompetenz

(Hohloch [AfD]: Die ist ganz wichtig! - Gegenruf des Abge- ordneten Domres [DIE LINKE])

- die ist in der Tat wichtig -,

(Hohloch [AfD]: Haben wir gestern in Neukölln gesehen, wie wichtig das ist! 49 Verletzte!)

die Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Familienbildung.

Zweitens: Brandenburg schafft neue Unterstützungsmöglichkeiten für die vielen Ehrenamtlichen im Land. Wer sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit qualifizieren und an einer anerkannten Bildungsveranstaltung teilnehmen möchte, kann sich hierfür bei Lohnfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen und Bildungszeit beantragen.

Die Bedeutung der vielfältigen Angebote für die soziale, kulturelle und demokratische Teilhabe wird ins Zentrum gerückt, indem sie explizit Erwähnung finden.

Neu eingeführt wird außerdem die Möglichkeit einer Förderung innovativer Methoden der Erwachsenenbildung.

Fünftens: Nicht zuletzt kann die Erwachsenenbildung gerade in ländlichen Gegenden besonders unterstützt werden - durch die Möglichkeit einer erhöhten Förderung für Orte, die von der Erwachsenenbildung bisher nur wenig erreicht wurden.

Sechstens: Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass mehr regionale Beiräte im Landesbeirat für Erwachsenenbildung vertreten sein können. Die Mitsprache aller Regionen wird so gestärkt.

Insgesamt kann man sagen: Mit dem Erwachsenenbildungsgesetz legt Brandenburg ein solides Fundament, das eine flexible und zeitgemäße Weiterentwicklung ermöglicht. Viele unterschiedliche Akteure haben sich im Rahmen eines breiten Beteiligungsverfahrens mit guten Vorschlägen und anregenden Diskussionen eingebracht.

An dieser Stelle danke ich allen dafür sehr herzlich. Ich bin überzeugt davon, dass ein guter Gesetzentwurf vorliegt. Wir bringen die Erwachsenenbildung ins 21. Jahrhundert, wir schaffen vielfältige Möglichkeiten für ein lebenslanges Lernen auch in Zukunft hier in Brandenburg. - Danke.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste, und ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag, Drucksache 7/8881, der Fraktion DIE LINKE - Neufassung § 7 Abs. 2 und § 17, Änderung § 20 Abs. 1 und Streichung § 20 Abs. 2 - abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse zweitens über die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 7/8860, des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg“, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt und ist das Gesetz nach 2. Lesung verabschiedet.