Ich lasse zweitens über die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 7/8860, des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg“, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt und ist das Gesetz nach 2. Lesung verabschiedet.
TOP 6: Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2023
Dazu liegen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/8924, ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion B90/GRÜNE, Drucksa
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Beratung in 2. Lesung liegt uns das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften - schöner Titel - vor. Als Gewerbesteuerpflichtiger bin ich wohl im Besonderen geeignet, völlig neutral eine Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs vorzunehmen. Ich danke der Landesregierung für den Gesetzentwurf.
Man wird es wohl nicht sofort vermuten, aber ich begrüße den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vor dem Weihnachtsfest. Dies ist nicht nur Wertschätzung und Anerkennung, es ist auch ein richtiger und notwendiger Schritt - nicht nur aufgrund der Inflation und dem damit einhergehenden Kaufkraftverlust -, sondern der Gesetzentwurf ist auch Ausdruck von Respekt gegenüber den Menschen im Land Brandenburg. Die Inflation spüren alle Menschen in unserem Land, auch die Bediensteten des Landes Brandenburg.
Der Wettbewerb um die Köpfe, der Wettbewerb um die Arbeitskräfte findet aber nicht nur in öffentlichen Verwaltungen, bei der Polizei oder bei der Gewinnung von Lehrkräften statt. Deshalb hat die Einigung der Tarifpartner eine Signalwirkung - auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung. Wer sich dem verschließt oder meint, sich dem verschließen zu müssen, gefährdet damit auch die Leistungsfähigkeit des eigenen Unternehmens oder der Verwaltung. Nicht nur ein starker Staat muss zukünftig ausreichend Fachkräfte für deutlich mehr und anspruchsvollere Aufgaben gewinnen und diese auch langfristig binden. Das ist in den vergangenen Jahren deutlich schwieriger geworden, aber dieser Aufgabe stellen wir uns, denn die Krisen der letzten Jahre haben eines deutlich gemacht: Unsere Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht einen Anspruch auf einen leistungsfähigen Staat, einen
Anspruch auf Sicherheit, auf motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die besoldungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Anpassungen tragen dazu bei, diesem Anspruch gerecht zu werden und waren zum Teil auch überfällig. Bereits im Oktober einigten sich die Tarifpartner auf diese Änderungen.
Wir als Koalitionspartner wollen zusätzliche Änderungen in den Gesetzentwurf aufnehmen. Das betrifft erstens die Erhöhung der Polizeizulage, der Feuerwehrzulage und der Vollzugsdienstzulage. Die Erhöhung von 63,69 Euro in einem ersten Schritt auf 100 Euro und in einem zweiten Schritt auf 200 Euro, aber auch die Einführung der Erschwerniszulage für Polizeibeamte sind Signal und Anerkennung. Die Bearbeitung von Straftaten kann bei bestimmten Aufgaben auch Bedienstete an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit bringen. Ob Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie oder dauerhafte Dienste, welche auch Polizeibedienstete an die Grenze der mentalen Leistungsfähigkeit bringen - zumindest finanziell sollten sie anerkannt werden.
Über die Notwendigkeit der Schaffung von besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Lehrkräfte sollte Einigkeit bestehen. Dringend benötigte Fachkräfte von einer längeren Weiterbeschäftigung zu überzeugen, verlangt nach Attraktivität. Das Programm „63+“ des MBJS ist ein Beitrag zur Sicherung der Bildungspolitik.
Über die versorgungsrechtlichen und beihilferechtlichen Anpassungsbedarfe können wir sicherlich in der weiteren Sitzung sprechen, sicherlich auch über den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der Linken. Dafür haben wir noch einmal drei, vier Minuten Zeit - hoffe ich zumindest. Wichtig ist für mich auch die Aussage, dass wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im beschleunigten Verfahren - heute tagt ja noch der Haushalts- und Finanzausschuss - auch die Inflationsausgleichsprämien für die verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung auf den Weg bringen.
Aber selbstverständlich, Frau Präsidentin. - Dementsprechend wünsche ich mir heute noch einen inhaltsreichen Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Hoffentlich sehen wir uns am Freitag und bringen dieses Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2024 auf den Weg. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Für die Beamten in unserem Land sind die routinemäßig wiederkehrenden Änderungsgesetze sehr wichtig, werden damit die Vorschriften zur Besoldung und Versorgung der Beamten doch
immer wieder den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Und diese verändern sich ja regelmäßig infolge der Tarifverhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gewerkschaften. Mit der heutigen Befassung versuchen wir, den Rahmen zu schaffen, damit unsere Staatsdiener angemessen ausgestattet und versorgt für uns als Gesellschaft arbeiten können. Und die Knappheit an Fachkräften lässt grüßen: Unser Land soll in die Lage versetzt werden, im Wettbewerb um die besten Köpfe mit unseren Nachbarn mitzuhalten.
Es geht also um etwas. Wie aber setzt die Regierungskoalition das nun um? Blicken wir einmal auf die Finanzausschusssitzung von letzter Woche zurück: Der Gesetzentwurf lag zur Befassung vor. Am Tag vor der Sitzung erhielten wir dazu eine geänderte Version, und in den ersten zehn Minuten der Sitzung wurde uns dann dazu ein elfseitiger Neudruck vorgelegt. Das Ganze erfolgte mit dem Hinweis, man vollziehe mit dem Änderungsgesetz nur nach, was schon im Oktober mit den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden sei. Meine Rückfrage, warum wir denn eine Änderung des Änderungsgesetzes erst während der Sitzung auf den Tisch gelegt bekämen, wenn doch alles schon seit Oktober in trockenen Tüchern sei, blieb einfach mal unbeantwortet. Um dem noch die Krone aufzusetzen, schieb die Koalition heute Mittag einen weiteren Änderungsantrag nach: sieben Seiten zur Gewährung inflationsbedingter Sonderzahlungen. - Nicht, dass wir prinzipiell etwas dagegen hätten, aber das riecht schon nach „Last-Minute-Wahlkampfgeschenk“.
(Beifall AfD - Scheetz [SPD]: Die Tarifverhandlungen wur- den doch am Wochenende beendet! - Zuruf des Abgeord- neten Keller [SPD])
Zufälligerweise enden diese Sonderzahlungen auch just im Oktober 2024, also pünktlich nach der Wahl.
Nun gab es andererseits im Haushaltsausschuss in den schriftlichen Expertenanhörungen der Verbände und Kommunen auch eine ganze Reihe von guten und richtigen Vorschlägen, wie man die Vorschriften für die Beamten hätte noch besser machen können. Nur: Davon wollte die Regierungskoalition nichts wissen. Lediglich redaktionelle Änderungen wurden am Gesetzestext vorgenommen, die man mit offenkundiger Schludrigkeit bei der Formulierung der ersten Version vergessen hatte.
Die Fraktion DIE LINKE will sich nun ihr Fleißbienchen verdienen und griff in die von den Experten reichlich gefüllte Wünsch-dirwas-Kiste und serviert uns heute einen Änderungs- und einen Entschließungsantrag daraus. Witzigerweise griff sie unter anderem ausgerechnet die Forderung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes auf, den Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes künftig nach Besoldungsgruppe B 3 statt nach B 2 zu bezahlen - ein Einkommensplus von mindestens 500 Euro im Monat.
Der dazugehörige Begründungstext der Verbände nahm hier bereits die Hälfte der Stellungnahme ein. Die Forderungen der anderen Zehntausenden Beamten treten da auch gerne mal zurück. Gut, dass man als hochbesoldeter Spitzenbeamter beim Kampf gegen die böse Ausbeutung die Linken hinter sich weiß.
Meine Damen und Herren, die Redezeit reicht leider nicht aus, um auf die vielen anderen Aspekte dieser Gesetzesvorlage einzugehen. Wir werden uns heute Abend damit in einer weiteren Sondersitzung des Haushaltsausschusses befassen müssen. - Vielen Dank.
Verehrte, liebe Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Beitrag zur Aufklärung: Der ursprüngliche Gesetzentwurf beinhaltet ein wichtiges Paket für einen großen Personalkörper in der Landesverwaltung, nämlich für die Lehrerinnen und Lehrer. Da geht es nämlich darum, die Attraktivität des Lehrerberufes zu erhöhen. Unter anderem enthält der Gesetzentwurf Regelungen dazu, dass die Einstufung A 13 des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst vorgenommen werden soll. Zweitens geht es darum, dass Lehrerinnen und Lehrer, die Fortbildungsaufgaben übernehmen, eine Zulage erhalten, und es geht darum, dass Lehrerinnen und Lehrer, die später in den Ruhestand treten, unter anderem eine Zulage erhalten. Dann enthält dieser Gesetzentwurf einen weiteren Teil, in dem es um die Versorgungsleistungen des Landes bezüglich seiner Beamtinnen und Beamten geht.
Darüber hinaus hat Ihnen die Koalition einen Änderungsantrag vorgelegt, der zum Inhalt hat, dass das, was im Oktober zusätzlich vereinbart wurde, in die versorgungsrechtlichen Ansprüche dieses Gesetzesvorhabens einbezogen wird. Unter anderem geht es darum, die Eingangsämter im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und im Bereich der Justiz von A 6 auf A 7 anzuheben. Das hängt damit zusammen, dass die Anforderungen in diesem Bereich gestiegen sind.
Sehr gern, ich würde aber erst zusammenhängend ausführen und danach die Zwischenfrage zulassen. - Zum Zweiten geht es in dem Änderungsantrag um Hinweise für Beamtinnen und Beamte in den Landkreisen, die sich mit dem Katasterwesen befassen. Auszubildende, die eine Zulage erhalten, müssen, wenn sie im Anschluss an ihre Ausbildung den Dienstherren wechseln, diese nicht mehr zurückzahlen. Das ist ausweislich im Interesse des Landes.
Zum Dritten haben wir die Punkte, bei denen es sich um Zulagen, wie Kollege Noack erklärt hat, bei der Polizei, der Feuerwehr und im Justizvollzugsdienst, die im nächsten Jahr ab dem 1. August gelten, auch aufgenommen. Das ist zwar ein einspruchsvolles Vorhaben, aber nicht so, dass man es nicht überschauen könnte. Alles im allem sind das Maßnahmen, die dazu dienen, die Attraktivität des Arbeitgebers im öffentlichen Bereich zu erhöhen. Sie sind wichtig, und sie sind in unserem ureigenen Interesse.
Am Sonntag, wie Sie hoffentlich erfreut zur Kenntnis genommen haben, gab es eine weitere Einigung mit den Tarifpartnern. Die Ergebnisse von Sonntag haben wir jetzt noch in die Vorschriften aufgenommen. Warum haben wir das getan? Weil sich die Tarifpartner darauf verständigt haben, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Inflationsausgleich gezahlt werden kann. Und damit wir die Landesverwaltung, sprich das Ministerium der Finanzen, in die Lage versetzen, die verwaltungsseitigen Voraussetzungen zu schaffen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Genuss dieser Vereinbarung kommen, ist es doch sinnvoll, eine solche Regelung jetzt noch zu beschließen. Ich kann darin beim besten Willen nichts Schlimmes finden.
Deshalb ist es gut, dass wir Ihnen diese Vorschläge heute im Paket unterbreiten. Wir haben auch gesagt, dass dieses Gesamtpaket jetzt geändert mit den Ergebnissen von Sonntag noch einmal an den heutigen Finanzausschuss überwiesen wird.
Dort können wir gern noch einmal alles im Detail beraten, und dann werden wir am Freitag eine 3. Lesung durchführen. In dieser 3. Lesung werden wir hoffentlich gemeinsam als Landtag die Kraft aufbringen, die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu beschließen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Genuss …
… dieser Vereinbarung kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. - So, jetzt würde ich gern die Frage des Kollegen Domres …