Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Und genau das wollen wir nun mal nicht, auch wenn Sie sich so sehr darüber aufregen.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, aus Gründen der Gleichberechtigung unterschiedlicher Gruppen in unserer Gesellschaft müssten Sie folgerichtig zu Ihrem Antrag noch viele weitere Anträge stellen.

(Kretschmer [DIE LINKE]: Das ist ein Gesetzentwurf!)

Sie müssten einen Antrag auf einen gesetzlichen Feiertag für Behinderte, auf einen gesetzlichen Feiertag für Pflegekräfte stellen.

(Beifall AfD)

Sie sind es, die mit diesem Antrag mal wieder die Gesellschaft spalten und sich eine Gruppe herauspicken. Wir aber wollen, dass Frauen ohne Wenn und Aber frei leben können, ohne diskriminiert zu werden. Deswegen lehnen wir als demokratische Fraktion

(Unmut bei der SPD)

Ihren Antrag zum Feiertagsgesetz auch ab.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, wir haben hier schon verschiedene Anträge und Vorschläge unterbreitet, welche Feiertage eingeführt werden könnten,

(Zuruf des Abgeordneten Scheetz [SPD])

unter anderem der Tag des Volksaufstandes am 17. Juni, der Tag des Grundgesetzes am 23. Mai - der sollte Ihnen allen vielleicht auch sehr viel wert sein.

(Stefke [fraktionslos]: Mit dem haben Sie aber auch nichts mehr am Hut! - Zuruf der Abgeordneten Vandre [DIE LINKE] - Stohn [SPD]: Was sind Sie eigentlich für Heuch- ler?)

Da haben Sie alle leider nicht zustimmen können und sich alle nicht überwinden können, solche Tage wirklich zu würdigen.

Unsere AfD-Fraktion setzt sich für die Rechte und den Respekt aller Bürger ein: Männer, Frauen, Jung und Alt - alle verdienen dieselbe Wertschätzung. Und genau das gewährleisten Sie mit diesem Antrag gerade nicht.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Die Hervorhebung eines Feiertages für eine spezifische Gruppe

(Zuruf der Abgeordneten Vandre [DIE LINKE])

führt in unseren Augen nicht zu Einheit und Zusammenhalt, sondern hebt vielmehr die Unterschiede hervor. - Wenn Sie den Unterschied zwischen Männertag und Christi Himmelfahrt nicht kennen, sollten Sie sich mal etwas bilden.

Ein biologischer Mann, meine Damen und Herren, der GrünenBundestagsabgeordnete Markus Ganserer, der sich Frauenkleider anzieht und

(Beifall AfD - Domres [DIE LINKE]: Hören Sie doch auf mit diesem Quatsch!)

nach Internetrecherche mit einer biologischen Frau zusammenlebt bzw. verheiratet ist und mit ihr zwei Kinder hat, ist über die sogenannte Paritätsliste der Grünen in den Bundestag gekommen

(Zuruf der Abgeordneten Block [DIE LINKE])

und hat damit einer Frau den Platz weggenommen.

(Hohloch [AfD]: Pfui!)

Das ist Ihre Art von Gleichberechtigung, Gleichbehandlung. Tut mir leid, dafür haben wir kein Verständnis!

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Augustin für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich habe überlegt, ob man auf den vorangegangenen Beitrag eingehen muss,

(Dr. Berndt [AfD]: Nein! - Zuruf des Abgeordneten Hoh- loch [AfD])

aber ich glaube, es ist die Zeit nicht wert. Das haben, glaube ich, alle hier auch so gesehen.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE sowie vereinzelt CDU und SPD)

Ja, nicht nur um den Internationalen Frauentag herum, sondern auch kurz vor Weihnachten kann diese Forderung kommen. Nachdem wir im Februar letzten Jahres die fast gleichlautende Debatte zu einem Antrag der Linken erlebt haben, ist es nunmehr ein Gesetzentwurf.

Sie kennen das sicherlich alle: Wenn wir uns an die Reden für das Plenum setzen, werden die Drucksachen noch einmal aufgerufen, also das reine Papier - egal ob digital oder ausdruckt -, um den genauen Text zu lesen. Mir ist bekannt, dass die Form gerade auch bei Gesetzentwürfen bestimmten Formalien unterliegt. Dennoch, muss ich sagen, bin ich hier etwas darüber gestolpert, die reine Drucksache anzusehen.

„A. Problem Frauen kämpfen weltweit seit über 100 Jahren für ihre Rechte, ohne dass das Ziel der Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen erreicht wäre.“

Unter B. kommt schon die Lösung:

„B. Lösung Das Feiertagsgesetz Brandenburg soll dahin geändert werden, dass der Internationale Frauentag als gesetzlicher Feiertag im Land Brandenburg geregelt wird.“

Dann kommen wir gleich zu C.

„C. Rechtsfolgenabschätzung I. Erforderlichkeit Die Änderung des Gesetzes ist zur Erreichung des oben benannten Ziels erforderlich.

II. Zweckmäßigkeit Die gesetzliche Regelung ist unverzichtbar.“

So einfach kann es sein, lapidar gesprochen, die Lösung für 100 Jahre Kampf für die Frauenrechte zu finden, wenn man nur das Blatt Papier anguckt.

Ich will jetzt nicht despektierlich sein. Um Himmels Willen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, verstehen Sie mich da nicht falsch. Beim definierten Ziel bin ich bei Ihnen. Da spreche ich auch als frauenpolitische Sprecherin meiner Fraktion. Aber an dem Erreichen des Zieles durch die Festlegung eines gesetzlichen Feiertages - auch als Botschaft oder nur als Baustein - zweifele ich doch erheblich.

Für die Rechte der Frauen einzutreten und für mehr Gleichberechtigung zu sorgen ist tagtägliche Aufgabe, adressiert an Frauen und Männer gleichermaßen. Das macht sich nicht an einem Feiertag fest.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Den 8. März als besonderen Aktionstag zu nutzen, um dabei die Forderung besonders herauszuheben, ist, wie bei vielen Aktionstagen, auch sehr wichtig - und, entschuldigen Sie, weniger die Debatte, ob am 8. März nun Rosen oder Nelken geschenkt werden. Den Frauen zu danken, Anerkennung und Wertschätzung entgegenzubringen, das muss nicht nur durch Blumen erfolgen und auch nicht nur am 8. März. Es ist am 8. März nur immer dieser berühmte Wink mit dem Zaunpfahl, dass man es mindestens dann machen sollte. Wichtiger bleibt am 8. März die Botschaft, die Gleichberechtigung der Frauen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, die von mir sehr geschätzte Rita Süssmuth, erste Bundesfrauenministerin, nach wie vor auch Ehrenvorsitzende der Frauen Union und mit mir im Bundesvor-

stand, ist nach wie vor aktiv, hat sich vielfach zum hinsichtlich der Gleichberechtigung von Frauen schon Erreichten und noch Offenen geäußert. Sie hat hierbei vor allem bilanziert, dass es gerade im politischen Bereich noch Nachholbedarf gebe. Und da stimme ich ihr absolut zu.

Im Grundgesetz steht:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Dieser 1994 ergänzte Satz im Grundgesetz wurde nach Meinung von Rita Süssmuth oft vernachlässigt, außen vor gelassen. Warum verweise ich in der heutigen Debatte gerade darauf? Wenn wir schon im Grundgesetz mit der entscheidenden Ergänzung einen klaren Auftrag erteilen, der dann aber doch nicht wirklich verfolgt wird, wie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, wollen wir das durch einen gesetzlichen Feiertag erreichen?