Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Scheetz, dass es uns ein ernstes Anliegen ist, für Frauenrechte einzustehen und den Frauentag zum Feiertag zu erklären, können Sie uns insofern abnehmen, als wir lange vor dem SPD-Parteitag und dem Beschluss bereits einen Antrag dazu eingebracht haben, nämlich im letzten Jahr. Insofern brauchte es Ihren Parteitagsbeschluss nicht, aber wir haben ihn natürlich mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen und sind davon ausgegangen, dass es jetzt ein gemeinsames Interesse gibt, auch von den demokratischen Fraktionen links der Sitzordnung, einen gemeinsamen Feiertag zu machen. Ich finde, daran ist nichts Verwerfliches, diesen Antrag bzw. dieses Gesetz einzubringen. Es gibt auch überhaupt keinen Grund - Sie haben so gesprochen, dass Sie im Grunde dafür seien -, dieses Anliegen in die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Ich meine, Sie sind jetzt in der Regierung, Sie sind jetzt am Zuge, einen solchen Feiertag einzuführen, und es macht überhaupt keinen Sinn, es in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Legislaturperiode haben wir uns gemeinsam, parteiübergreifend auf den Weg gemacht, die Repräsentanz von Frauen im politischen Raum zu erhöhen. Das ist uns nicht gelungen. Das Paritätsgesetz ist vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Die Frage ist doch: War es das jetzt mit unserem Bemühen? Geben wir das Ziel auf? Worauf warten wir denn mit den Zeichen, die wir setzen wollen? Das Frauenwahlrecht ist auch nicht durch einen Versuch erkämpft worden. Die Landtagspräsidentin Frau Dr. Liedtke hat vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg das 2019 beschlossene Paritätsgesetz damals mit den Worten verteidigt:

„Wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, ist die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot. Das heißt: Ohne Geschlechterparität bleibt die Demokratie unvollendet.“

Sie betonte auch:

„Wir wollen den Worten und den Vorgaben von Grundgesetz und Landesverfassung Taten folgen lassen. Wir wollen, dass Frauen und Männer nicht nur rechtlich, sondern ganz praktisch gleichen Einfluss auf die Geschicke und Gesetze unseres Landes haben.“

(Beifall DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen, haben wir denn hier praktisch etwas erreicht? - Nein, haben wir nicht. Es braucht deshalb Signale.

Liebe Kristy Augustin, natürlich macht sich das Erkämpfen der Frauenrechte nicht an einem Feiertag fest. Natürlich, Herr Stübgen, ändert sich nichts daran, indem wir den Feiertag machen. Aber wir schaffen einen Raum, in dem wir für die Frauenrechte streiten können, und wir schaffen Signale. Das ist doch genau das, was Politik eigentlich machen sollte - in Zeiten, in denen die Frauenrechte gefährdeter sind als je zuvor.

(Beifall DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Wernicke)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Hohen Hause, in den Vorstandsebenen, der Wirtschaft, in den Führungsebenen der Universitäten sind wir noch immer in der absoluten Minderheit. Wir können auch mit dem Blick in diesem Haus bleiben: Wer sind denn die Fraktionsvorsitzenden? Wer sind die Parlamentarischen Geschäftsführer, wer die Parteivorsitzenden, und wer entscheidet am Ende dann auch, ob es in die politische Agenda passt, dass der Frauentag Feiertag wird? Am Ende sind es die Männer, weil wir in der Minderheit sind, auch in diesen Funktionen, außer natürlich bei uns, weil der politische Wille ganz klar da ist, und bei den Grünen, die die Doppelspitze haben.

(Zuruf von der AfD)

Umso enttäuschter bin ich darüber, dass Sie hier nicht vornweg gehen, aber ich nehme mit großem Wohlwollen zur Kenntnis, dass Sie eine interne Debatte auch über den Frauentag haben und dass sich Frau Kniestedt - ich gehe davon aus - durch die großartige Rede von Frau Damus hat überzeugen lassen, diesen Feiertag doch mitzutragen.

(Heiterkeit B90/GRÜNE)

Ich will es noch einmal sagen: In Berlin arbeitende Männer haben am 8. März frei, ihre Frauen in Brandenburg gehen arbeiten, und wenn sie dann Lust auf eine der zahlreichen Veranstaltungen zum Frauentag haben: Ist es das, was Frauen wollen, oder können wir uns wieder einmal nicht durchsetzen? - Brandenburg war Vorreiterin bei den Debatten um das Paritätsgesetz, und darauf können alle, die dabei waren, stolz sein. Berlin und MecklenburgVorpommern haben nun bereits den Feiertag, und wir sollten nicht dahinter zurückfallen. Wir müssen auch nicht auf Länder schauen, die hinsichtlich Frauenrecht noch schlechter dastehen. Wir können auch in Deutschland bleiben und schauen. Andere Bundesländer haben es, und es gibt keinen Grund, nicht mit diesen Bundesländern gemeinsam an diesem Feiertag für die Gleichberechtigung einzutreten und sich zu vernetzen.

Meine werten Kolleginnen und Kollegen, es gibt wirklich keinen triftigen Grund, den 8. März in Brandenburg nicht zum Feiertag

zu erklären und den mit Elan begonnenen Brandenburger Paritätsweg nicht weiter zu beschreiten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Rednerliste und damit auch der Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, „Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes“, Drucksache 7/8830, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Damit kommen wir zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, „Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes“ auf Drucksache 7/8830. Ich darf Sie fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist eine Enthaltung, Herr Stefke? - Gut.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Männer dürften hier gar nicht mit abstimmen! - Heiterkeit)

Dann ist dieses Gesetz bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt, und der Gesetzentwurf hat sich...

(Stefke [fraktionslos]: Frau Damus und Frau Kniestedt ha- ben mich verunsichert - deswegen! - Heiterkeit)

- Herr Stefke, ich bin Ihnen sehr dankbar für diesen Hinweis. - Der Gesetzentwurf hat sich damit erledigt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Evaluation von Regelungen des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes (§ 11 BbgMKSchulG)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/8082

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Drucksache 7/8893

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/8913

Ich eröffne die Aussprache. Es spricht der Abgeordnete Stohn für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Musik- und Kunstschulen gehören im Land Brandenburg

zu den wichtigsten Akteuren der kulturellen Bildung. Sie sind Teil unseres kulturellen und musikalischen Netzwerkes. Sie gehören zu unserer Bildungsfamilie. Ein Land Brandenburg ohne sie kann und möchte ich mir nicht vorstellen. Daher gilt mein Dank allen Lehrkräften, die kreativ und vielfältig den Kindern und Jugendlichen musikalische und künstlerische Fertigkeiten vermitteln. Dabei sind in Brandenburg mehr als 31 000 junge Menschen an Musik- und Kunstschulen tätig. Sie sind also ein Anker der Stabilität, gerade in Krisenzeiten.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Uns allen sollte bewusst sein, wie essenziell wichtig Kultur und kulturelle Betätigung sind. Kultur baut Brücken und verbindet Menschen jeglicher sozialer und geografischen Herkunft. Unserer SPD-Fraktion sind diese Aspekte besonders wichtig. Dies belegen auch folgende Zahlen: Das Brandenburger Kulturministerium unterstützt die Kunst- und Musikschulen im Jahr 2023 mit insgesamt 5,1 Millionen Euro. Weitere 2,3 Millionen Euro stehen für Kooperationsprojekte der Musik- und Kunstschulen mit ihrem Landesverband zur Verfügung. Unbedingt dabei zu erwähnen ist das Festival der Kunst- und Musikschulen, Sound City genannt. Wir alle erinnern uns wahrscheinlich an die tollen Festivals in diesem Sommer in Schwedt und 2017 in Luckenwalde.

(Beifall SPD und des Abgeordneten Bretz [CDU])

- Der Applaus stimmt mich mutig. Wir alle sehen uns 2025 zu Sound City in Ludwigsfelde.

(Freiherr von Lützow [AfD] Nein, danke!)

- Das ist sehr schade, dass von der AfD „Nein, danke!“ kommt, auch noch von Herrn Lützow, Bürgermeisterkandidat für Ludwigsfelde gewesen. Sehr traurig, dieser Kommentar! Das bitte ich festzuhalten.

(Beifall SPD und des Abgeordneten Bretz [CDU])

Diesen Sommer in Schwedt, und ich begrüße auch ganz herzlich die Verbandsvorsitzende Frau Gerit Große und den Geschäftsführer Winnetou Sosa,

(Beifall DIE LINKE sowie der Abgeordneten Da- mus [B90/GRÜNE])

erlebten 25 000 Besucherinnen und Besucher: 30 Stunden Kunst und Musik und über 2 600 junge Künstlerinnen und Künstler, auch der beiden fulminanten Combos „Trommelfieber“ und „Blechschaden“ aus Teltow-Fläming. Die bleiben wirklich im Ohr, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Die Zahlen sind ein starkes Signal, und so bot auch der Evaluationsbericht eine gute Grundlage, um im Ausschuss zu diskutieren. Das Ergebnis der Ausschussbefassung liegt Ihnen heute vor. Der Bericht kommt zu der Erkenntnis, dass sich das Musik- und Kunstschulgesetz als gesetzliche Basis zur Förderung und Entwicklung von staatlich anerkannten Kunst- und Musikschulen bewährt hat. Gleichzeitig wollen wir natürlich auch auf die Empfehlung eingehen. Es geht dabei um die regelmäßige Fortbildung und Beiträge zur Entbürokratisierung sowie nicht zuletzt um inklusive Angebote an den Kunst- und Musikschulen für ein tolerantes Brandenburg.

Wir sind uns bewusst: Die Umsetzung ist eine Herausforderung für die Zukunft. Aber lassen Sie uns anpacken! Das sind uns unsere Kinder und Jugendlichen wert - und Musik und Kunst auch. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Zu uns spricht jetzt Herr Abgeordneter Hünich für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Liebe Musikbegeisterte am Livestream! Der Evaluationsbericht, den uns die Landesregierung mit nur dreieinhalbjähriger Verspätung vorgelegt hat - also schon längst nicht mehr aktuell -,