Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Liebe Musikbegeisterte am Livestream! Der Evaluationsbericht, den uns die Landesregierung mit nur dreieinhalbjähriger Verspätung vorgelegt hat - also schon längst nicht mehr aktuell -,
zeigt, dass die im Jahr 2014 mit dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz gesteckten Ziele nicht erreicht werden konnten. Zwar stieg zwischen 2013 und 2019 die Zahl der erteilten Unterrichtsstunden leicht an - die Zahl der Schüler sank aber sogar. Schüler aus sozial schwächeren Milieus konnten nicht besser erreicht werden als zuvor. Das Qualitätsniveau der staatlich anerkannten und geförderten Musikschulen konnte zwar gehalten werden, jedoch sind nur bei wenigen der untersuchten relevanten Indikatoren qualitative oder leistungsbezogene Weiterentwicklungen zu verzeichnen.
Das zeigt sich etwa im Bereich der musikalischen Talentförderung - einer besonders wichtigen Aufgabe der Musikschulen. Der Anteil derjenigen, die sich in studienvorbereitenden Ausbildungen befanden, stieg von 2013 bis 2018 leicht, und zwar von 0,56 % auf 0,62 %. Bei großen Schwankungen zwischen den 26 anerkannten Musikschulen in Sachsen-Anhalt lag dieser Anteil 2019 mit 1,45 % dort mehr als doppelt so hoch.
Auch ein anderes Ergebnis des Berichts muss uns zu denken geben: Der Anteil der Musikschullehrer in einem festen Angestelltenverhältnis erhöhte sich von 2013 bis 2019 nur um zwei Prozentpunkte, und zwar von 22,6 auf 24,6 %. Das ist äußerst unbefriedigend - vor allem, wenn man auf die im Bericht aufgeführten Vergleichsländer blickt. 2019 waren in Thüringen 34 %, in Schleswig-Holstein sogar 50 % der Musikschullehrer fest angestellt. Das lag nicht etwa daran, dass in diesen beiden Ländern nur Musikschulen in kommunaler Trägerschaft gefördert wurden. Nein, im Gegenteil: In Thüringen gingen neben 18 kommunalen auch sieben private Musikschulen in die Statistik ein; in Schleswig-Holstein waren sogar 80 % der geförderten Musikschulen in privater Trägerschaft.
Die kommunalen und privaten Musikschulen und auch die Kunstschulen stellen einen wichtigen Bestandteil unserer Kulturlandschaft dar. Ihre staatliche Förderung ist uns wichtig, sie wird von der AfD mitgetragen. Aber das geltende Musik- und Kunstschulgesetz braucht dringend eine Überarbeitung. Bei der finanziellen Förderung der Schulen muss künftig die Zahl der Schüler, die an Unterrichtsformen für besondere Talente teilnehmen oder sich in studienvorbereitender Ausbildung befinden, gesondert berücksichtigt werden.
Das Land muss auch finanzielle Anreize dafür setzen, dass die - sowohl kommunalen als auch privaten - Schulträger ein größeres Interesse dafür entwickeln, ihre Lehrkräfte fest anzustellen. Wir erwarten dazu einen Gesetzentwurf der Landesregierung; die AfD als demokratische und größte Oppositionsfraktion wird natürlich konstruktiv an einer Novellierung mitarbeiten. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Brüning für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Große, sehr geehrter Herr Sosa, herzlich willkommen im Brandenburger Landtag! Wir freuen uns sehr, dass Sie heute der Debatte beiwohnen. Häufig verbinden wir Bildung vorrangig mit Kernfächern wie Mathematik oder Deutsch. Diese werden richtigerweise als besonders wichtig erachtet, jedoch wird der Wert kreativer Fächer in Schulen bisweilen unterschätzt. Kunst und Musik finden dabei oft weniger Beachtung, obwohl Kreativität, innovative Ideen und persönliche Entwicklung für unsere Welt essenziell sind.
Deshalb sind Musik- und Kunstschulen von großer Bedeutung. Sie vermitteln unseren Kindern wichtige kreative Fähigkeiten und fördern das Verständnis für Musik und Kunst - Aspekte, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind, aber häufig vernachlässigt werden.
Hiermit möchte ich allen Musik- und Kunstschullehrern, die täglich mit ihrer Kreativität unsere Kinder fördern, meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen. Mein besonderer Dank gilt auch dem Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg - dem VdMK -, der mit viel Engagement Programme wie „Klasse:Musik“, „Klasse:Kunst“ und „Inklusive:Musik“ realisiert und umsetzt. Herzlichen Dank dafür!
Nicht zu vergessen sind auch die Eltern, die nicht nur die ersten musikalischen Gehversuche ihrer Kinder geduldig begleiten - zumindest war es bei mir so -, sondern auch in herausfordernden Zeiten Unterstützung und Motivation bieten. Sie sind es, die Disziplin und Ausdauer vermitteln und gemeinsam mit ihren Kindern kreative Erfolge feiern. Mein Dank gilt allen Eltern und Großeltern, die in Brandenburg Kreativität fördern und ihre Kinder unterstützen.
Die in § 11 des Gesetzes verankerte Evaluation zeigt, dass trotz pandemiebedingter Verzögerungen Fortschritte erzielt wurden. Das Gesetz hat für die Förderung und Entwicklung staatlich anerkannter Musikschulen eine solide Grundlage gelegt. Die Vielfalt und die Qualität der Angebote dieser Schulen verdienen besondere Anerkennung - insbesondere mit Blick auf den aktuellen Fachkräftemangel.
Die Evaluation liefert aber auch Anregung zu Verbesserungen. Im Bericht wird vorgeschlagen, die Auflagen für regelmäßige Fortbildung praktischer zu gestalten. Auch sollte die Inklusionsarbeit für Menschen mit Behinderungen verstärkt werden, sodass alle Menschen von diesem Angebot profitieren können. Entbürokratisierungsmaßnahmen wie stichprobenartige Prüfungen und die Digitalisierung sollten im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Kunst- und Musikschulen stehen. Diese Empfehlungen wurden in der Beschlussempfehlung berücksichtigt, weswegen ich heute auch für den Vorschlag des Kulturausschusses stimmen werde und um Unterstützung bitte. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Vandre für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete! Aber vor allem: Lieber Herr Sosa, liebe Frau Gerrit Große, liebe Frau Leggio! Das 2014 novellierte Brandenburgische Musik- und Kunstschulgesetz war und ist ein gutes Gesetz mit Vorbildcharakter. Vor allem die rechtliche Gleichstellung der Kunstschulen war eine richtige Entscheidung. Sie fand Nachahmer in anderen Bundesländern.
Das betone ich auch deshalb, weil der Evaluationsbericht der Landesregierung diesen Schritt infrage stellt. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist falsch. Vielmehr sollten wir darüber sprechen, wie wir die noch nicht vom Gesetz abgedeckten, nicht staatlich anerkannten Kunstschulen mit gezielter Förderung auf das Niveau der gesetzlichen Förderung heben. Diese Förderung müssen wir genauso auf den Weg bringen wie einen Mittelaufwuchs, der es überhaupt erst ermöglicht, dass mehr Kunstschulen in den geförderten Kreis aufgenommen werden.
Anders als in unserem Antrag wird in Ihrer Beschlussempfehlung leider lediglich die Beibehaltung der Förderung staatlich anerkannter Kunsthochschulen angeraten und darum gebeten, die Anforderung zur Anerkennung zu überprüfen. Aber das, meine sehr geehrten Damen und Herren, greift zu kurz. Das Problem des Lehrkräftemangels an den Musik- und Kunstschulen kommt in Ihrem Antrag ebenfalls zu kurz. Der Verband der Musik- und Kunstschulen hat uns wiederholt verdeutlicht, dass in den kommenden Jahren der Lehrkräftebedarf der Dreh- und Angelpunkt sein wird. Lehrkräfte sind der Garant für eine qualitativ hochwertige Bildungsarbeit in den Musik- und Kunstschulen - und sie leisten diese Arbeit mit absoluter Hingabe und Leidenschaft, weil sie um die Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen wissen. Aber die Musik- und Kunstschulen haben zwei Probleme.
Erstens: Neben der Konkurrenz zwischen den Bundesländern, die wir schon an den allgemeinbildenden Schulen sehen, stehen die Musik- und Kunstschulen auch noch in unmittelbarer Konkurrenz zu den allgemeinbildenden Schulen. Diese Konkurrenz schadet allen. Deswegen brauchen wir eine finanzielle Angleichung der Bezahlung von Musik- und Kunstschullehrkräften an die allgemeinbildenden Schulen.
Zweitens: Brandenburg ist eines von zwei Bundesländern ohne eigene Musik- und Kunsthochschule. Um langfristig den Bedarf an Musik- und Kunstschullehrkräften trotz des hohen Bedarfs an Lehrkräften für allgemeinbildende Schulen zu decken, muss ein Ausbau der Studienmöglichkeiten angestrebt werden.
Ähnlich wie es in den Bereichen der Grundschullehrkräfteausbildung an der BTU-CS gerade mit großem Engagement erprobt wird, würde sich auch hier die Zusammenarbeit mit Musik- und Kunstschulen bereits in den Praxisphasen des Studiums anbieten. Hierbei geht es auch darum, musisch und künstlerisch begabte Studierende für die Arbeit an den Musik- und Kunstschulen zu gewinnen. Zeitgleich sollte als Maßnahme gegen den zunehmenden Lehrkräftemangel auch die adäquate Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern eruiert und konzipiert werden.
Die Musik- und Kunstschulen sind zu Recht auf ihre qualitativen Standards stolz - das ist auch die Erwartung an ihr eigenes Personal. Das umfasst auch den Willen zu regelmäßigen Weiterbildungen. Aber dafür braucht es die unterstützenden Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote sowie die Studiengänge. Die Evaluation zur Kenntnis zu nehmen und zwei wirklich schwache Sätze mit einer Empfehlung und einem Prüfauftrag anzuhängen - wie es die Koalitionsfraktionen gemacht haben -, reicht nicht aus. Es braucht unseren Entschließungsantrag - stimmen Sie ihm zu.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Zu uns spricht Frau Abgeordnete Damus. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Insbesondere liebe Frau Große, lieber Herr Sosa! Am 11. Februar wird das Brandenburger Musik- und Kunstschulgesetz zehn Jahre alt - ein Gesetz, um das uns viele andere Bundesländer beneiden, denn es hat sich bewährt. Es war für die Musik- und Kunstschulen nicht zuletzt während der Pandemie eine wertvolle Rückendeckung, weil es Planungssicherheit schafft. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei den Musik- und Kunstschulen für ihr großes Engagement bedanken.
Sie sind es, die musische und künstlerische Fähigkeiten in der Breite der Bevölkerung vermitteln und den Nachwuchs für musikalisch künstlerische Berufe ausbilden. Sie sind es auch, die gemeinsam mit dem Verband die wunderbaren Projekte im Landesprogramm „Musische Bildung für alle“ umsetzen: „Klasse:Musik“, „Klasse:Kunst“, „Inklusive:Musik“, „Kultur:Kita“ und „Klin
gende:Kita“. Und ja, dieses Programm ist bisher nicht vom Gesetz abgedeckt. Dies zu ändern können wir heute leider nicht beschließen, da wir eine Änderung des Gesetzes und des bereits
Ja, es ist richtig, das Gesetz sah eine Evaluation nach fünf Jahren vor, und das hat leider länger gedauert. Dennoch enthält die Evaluation sinnvolle Empfehlungen, denen wir uns in Teilen anschließen wollen. Wir sollten die Fortbildungsverpflichtungen auf ein realistisches Maß von 80 % senken. Wir unterstützen Maßnahmen zur Entbürokratisierung, zum Beispiel durch Stichprobenregelungen und Digitalisierung. Wir wünschen uns, dass die Musik- und Kunstschulen den Weg zur Inklusion weiter beschreiten. Dabei geht es uns um einen umfassenden Inklusionsbegriff, und es betrifft auch Kinder, die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten. Sicherlich ist aber auch das Land in der Pflicht, seinen Teil, zum Beispiel beim erwähnten Landesprogramm, beizutragen.
An einer Stelle jedoch - wir haben es schon gehört - weichen wir von den Empfehlungen ab. Ja, die Zahl der anerkannten Kunstschulen stagniert bei sechs. Daraus folgt für uns aber nicht, sie auf einen Projektförderstatus zurückzustufen, sondern wir wollen bewusst die Fördermöglichkeit und die Augenhöhe zu den Musikschulen aufrechterhalten. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sollten vereinfacht werden.
Das gravierendste Problem für die Musik- und Kunstschulen ist es aber schließlich, Fachkräfte zu halten und Nachwuchs zu finden, denn sie konkurrieren natürlich mit den allgemeinbildenden Schulen um die Musik- und Kunstlehrkräfte, und diese können eben besser bezahlen. Die großen Tarifunterschiede zu den Schulen sind ein bundesweites Problem. Der Musik- und Kunstschulverband hat uns dazu Lösungsvorschläge unterbreitet, die aber - ehrlicherweise - so kostspielig sind, dass wir sie mit dem bis 2024 bereits beschlossenen Haushalt definitiv nicht umsetzen können. Dazu braucht es eine Positionierung in der nächsten Legislaturperiode. - Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Frau Große, lieber Herr Sosa! Musik- und Kunstschulen in unserem Land sind wesentliche Bestandteile der vielfältigen Brandenburger Kulturlandschaft - da sind wir uns hier einig. Und mehr noch, sie sind als Schulen auch Bildungseinrichtungen.
Der vorliegende Evaluationsbericht geht auf eine Verpflichtung des brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes zurück. Demzufolge ist dem Parlament darüber Auskunft zu geben, ob die gesetzgeberischen Zielstellungen von § 7 hinsichtlich Angemessenheit und Wirksamkeit erreicht wurden. Dieser enthält Regelungen zur Anpassung der gesetzlich fixierten Fördersumme.
Zunächst wurde zur Erstellung des Berichts ein Beratungsunternehmen beauftragt. Dies hat unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern von Musik- und Kunstschulen sowie ihrer Fachverbände acht Monate lang die Angemessenheit und Wirk-
samkeit gutachterlich untersucht, aber die Aufgabenerfüllung nicht in dem geforderten Umfang geleistet, sodass der Bericht abschließend doch im MWFK erarbeitet wurde. Bei einer zukünftig beabsichtigten Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen ist deshalb eine sorgfältigere Auswahl angeraten.
Es gab Handlungsempfehlungen bezüglich eines gesetzlichen und verordnungsrechtlichen, aber auch eines administrativen Änderungsbedarfs. Dies betrifft unter anderem die Bemessungsgrundlage für den Förderbetrag, Anerkennungskriterien sowie die Anerkennungs- und Förderverfahren. Mir fehlt leider die Zeit, hier ins Detail zu gehen.
Ich komme zu der Schlussfolgerung, dass die Intention, eine Verpflichtung für einen solchen Evaluationsbericht in das Musik- und Kunstschulgesetz aufzunehmen, richtig war. Er gewährt uns als gesetzgebendem Organ einen Ein- und Überblick in bzw. über die Treffsicherheit der Förderung unserer Musik- und Kunstschulen und ist ein gutes Instrument im Falle der Novellierung. Wünschenswert hierfür wäre allerdings, dann über eine aktuellere Datenlage zu verfügen, denn dieser Bericht geht auf Untersuchungen von Anerkennungs- und Förderverfahren in den Jahren 2014 bis 2020 zurück.
Dann sollten wir uns unter anderem intensiv mit einem bemerkenswerten Satz im Bericht beschäftigen, der da lautet:
„Bei beispielhafter Betrachtung der Bemessungsgrundlagen anderer Bundesländer wird deutlich, dass diese im Vergleich zu Brandenburg wesentlich fokussierter auf bestimmte Schwerpunktzielsetzungen der Landesförderung ausgerichtet sind.“