Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Zumindest sollten wir uns mit diesem Satz beschäftigen, wenn er dann noch zutrifft.

Ich danke abschließend allen an unseren Musik- und Kunstschulen engagierten Lehrkräften. Sie leisten insbesondere in diesen schweren Zeiten voller Krisen und Kriege einen Beitrag dazu, dass Sie auch einmal auf andere Gedanken kommen können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Vida und Wernicke sowie von der Regierungsbank)

Vielen Dank. - Abschließend spricht Frau Ministerin Dr. Schüle für die Landesregierung zu uns. Bitte schön.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirkung der Musik auf die Persönlichkeitsbildung ist nachgewiesen. Musizieren stärkt die Emotionsregelung, die Selbstdisziplin, das Gemeinschaftsgefühl, die Empathie, den Spracherwerb, das Gedächtnis, die Konzentration und die Motorik, das Wohlbefinden und natürlich auch das Selbstvertrauen. Menschen, die Musik machen, sind die besseren Teamplayer, weil sie besser zuhören können, weil sie Zwischentöne wahrnehmen können. Und

bei keiner anderen Aktivität lernen Körper, Herz und Verstand gleichzeitig so viel wie beim gemeinsamen Musizieren. Das alles ist wissenschaftlich belegt.

Und all das gilt auch für die kulturelle Bildung, also auch für die Kunst. Also leisten unsere Kunst- und Musikschulen exzellente und außerordentlich wichtige Arbeit, weil sie solidarische Säulen unserer Gesellschaft sind. Und deshalb ist der Landesregierung auch daran gelegen, die Kunst- und Musikschulen in der gesamten Fläche zu stärken. Dafür haben wir 2014 das Brandenburgische Musik- und Kunstschulgesetz novelliert. Nunmehr liegt die Evaluation vor.

In aller Kürze: Trotz Krisen, und zwar vielfältiger Krisen, ist der gute Status quo erhalten geblieben. Wir haben hervorragende Musik- und Kunstschulen mit exzellent ausgebildeten, engagierten, begabten Lehrkräften. Und wir haben ein Musik- und Kunstschulgesetz - Frau Vandre hat darauf hingewiesen -, auf das wir zu Recht stolz sein können.

Die Novelle von 2014 hatte mehrere Zielrichtungen. Einige Ziele konnten erreicht werden, andere - ja, das muss man auch zugeben - müssen noch erreicht werden. Wir wollten zunächst, dass die Kunstschulen den Musikschulen gleichgestellt werden, was die staatliche Anerkennungspraxis sowie die Landesförderung betrifft. Das ist gelungen. Und trotzdem haben wir nach wie vor weniger Kunstschulen als Musikschulen in der Förderung. Also müssen wir auch da schauen, wie wir zu flexibleren Anerkennungskriterien kommen. Und, liebe Frau Große und lieber Herr Sosa, da sind wir mit Ihrem Verband ja auch im engen und wirklich regelmäßigen Austausch - nicht nur dazu, wie wir Einrichtungen auch im ländlichen Raum finden, sondern auch dazu, wie das fachlich begleitet werden kann, um eben zu staatlich anerkannten Kunstschulen zu kommen.

Wir wollten aber vor allen Dingen erreichen, dass mehr Kinder in den Genuss der Kunst- und Musikschulen kommen, mehr sozial Benachteiligte, mehr Menschen mit körperlichen und eben auch kognitiven Beeinträchtigungen. Es ist an einigen Schulen gelungen, aber nicht flächendeckend. Aber es ist ja nicht nur die Arbeit an den Kunst- und Musikschulen selbst, sondern eben auch an großartigen Formaten, wie „Klasse:Musik“ und „Klasse:Kunst“, wo Musik- und Kunstschullehrkräfte an über 100 Grundschulen unterrichten und dadurch Kinder allen Milieus einen Unterricht ermöglichen, wie er sonst vielleicht nur an einer Musik- oder einer Kunstschule möglich wäre. Auch das muss man immer mit einpreisen.

Und wenn wir heute über Arbeitsbedingungen reden, dann werden mir die Kollegen, die auf der Tribüne sitzen, auch beipflichten, wenn ich sage: Wir haben die Honorare zumindest bei den „Klasse:Musik“-Schulen auch erhöhen können, und zwar von 30 auf 35 Euro bereits im Jahr 2021.

Wir wollten aber auch erreichen, dass die Regelangebote vor Ort inklusiv und barrierefrei sind und dass die Kunst- und Musikschulen mit Behinderteneinrichtungen kooperieren. Auch das ist uns gelungen, wie Janny Armbruster, die Landesbehindertenbeauftrage, uns in einem direkten Gespräch bestätigt hat.

Wir haben 2017 die institutionelle Förderung erhöht. Wir sprechen heute von 7,5 Millionen Euro insgesamt, davon ungefähr 5 Millionen Euro für die institutionelle Förderung bzw. für die Kunst- und Musikschulen und 2,3 Millionen Euro für die Projektförderung, von denen 1,04 Millionen Euro direkt an die Geschäftsstelle des VdMK gehen.

Wir brauchen unterschiedliche Maßnahmen auf Landes- und auf Bundesebene, wenn wir uns mit den Arbeitsbedingungen von Kunst- und Musikschullehrkräften auseinandersetzen, und wir können diesen weißen Elefanten, der im Raum steht, auch gerne einmal benennen: An einer staatlichen Schule - an einer Grundschule - wird eine E 13 gewährt, an einer Kunst- und Musikschule in kommunaler Trägerschaft wird eine E 9 gewährt.

Das ist ein riesengroßer Unterschied, es ist aber nicht die einzige problematische Implikation, sondern wir haben auch zu wenig Ausgebildete, wir haben ein unterschiedliches Tarifgeflecht, und wir müssen - sozusagen auf unterschiedlichen Ebenen - dafür sorgen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen verbessern. Ich glaube, nur in eine Richtung zu zielen, wird dem Problem nicht gerecht werden.

Die Rahmenbedingungen müssen weiter ausgebaut und müssen weiter verbessert werden, denn die Kunst- und Musikschulen gehen natürlich weit über das hinaus, was wir uns gemeinhin vielleicht unter Unterrichtsarbeit vorstellen. Ich denke da an die Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler auf Wettbewerbe wie „Jugend musiziert“, Ensemblearbeit, die Realisierung von öffentlichen Konzertauftritten, die Konzertreihe „Musikschulen öffnen Kirchen“, die Kooperation mit Kitas, allgemeinbildenden Schulen oder Behinderteneinrichtungen, die Realisierung von Kunstausstellungen oder aber auch viele andere beeindruckende Initiativen. Der Abgeordnete Stohn hat einige aufgezählt.

Frau Ministerin, ich weise Sie einmal freundlich auf die Redezeit hin.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Ich komme zum Ende. - Ja, die müssen wir verbessern, aber die werden wir auch gemeinschaftlich verbessern, wie es im Bericht und auch in der Empfehlung des Ausschusses steht. Das werden wir machen, indem wir weiterhin konstruktiv und auf Augenhöhe miteinander arbeiten, und deshalb - vor allen Dingen an Frau Große und Herrn Sosa - herzlichen Dank für diese gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren

(Beifall SPD, B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Bretz [CDU])

und herzlichen Dank natürlich an die vielen Lehrkräfte an unseren Kunst- und Musikschulen im Land. Wir können Ihnen zusichern, dass wir diesen Bericht - die Evaluation, vor allen Dingen aber auch die Berichtsempfehlung des AWFK - sehr ernst nehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Bretz [CDU])

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen erstens über die Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 7/8893, Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur, zum Bericht der Landesregierung, „Evaluation von Regelungen des brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes“, ab. Lassen Sie mich fragen, wer der Beschlussempfehlung folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen. Es gab Enthaltungen.

(Walter [DIE LINKE]: Nein, es gab Gegenstimmen!)

- Das habe ich nicht gesehen - Entschuldigung -, dann gab es Gegenstimmen.

(Kretschmer [DIE LINKE]: Augen aufmachen!)

Dann ist es also nicht einstimmig, aber der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Es gab Enthaltungen.

Dann kommen wir zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag auf Drucksache 7/8913, Fraktion DIE LINKE, „Evaluation von Regelungen des brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes“. Ich darf Sie fragen, wer dem Entschließungsantrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen?

(Domres [DIE LINKE]: War aber knapp!)

Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.

Damit schließe ich Tagungsordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2022

Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Drucksache 7/7555

in Verbindung damit:

Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2022

Stellungnahme der Landesregierung

Drucksache 7/8590

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/8888

Ich eröffne die Aussprache. Es spricht die Landesdatenschutzbeauftragte Frau Hartge. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ihnen liegt heute die Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Kommunales zur zustimmenden Kenntnisnahme meines Tätigkeitsberichts für das Berichtsjahr 2022 vor.

Bevor ich auf den Tätigkeitsbericht eingehe, möchte ich dem Ausschuss für Inneres und Kommunales für die konstruktive Befassung mit den Themen meines Berichts danken. Lassen Sie mich ein paar Worte zum öffentlichen Bereich sagen. Bei allen Verwaltungsleistungen müssen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bei unseren Prüfungen stellen wir häufig fest, dass die gesetzlichen Anforderungen entweder nicht ausreichend bekannt sind oder nicht eingehalten werden. Dies gilt ganz besonders für den Bereich der IT-Sicherheit.

Ein klassisches Beispiel dafür ist der Bericht über Datenschutzverletzungen durch Angriffe auf Dienstleisterinnen und Dienstleister. Wer Dienstleister einsetzt, glaubt meist, dass er sich als verantwortliche Stelle keine Sorgen mehr machen muss und die Verantwortung für die IT-Sicherheit abgegeben hat. Das ist ein fataler Irrtum. Die verantwortliche Stelle bleibt trotzdem in der Pflicht, für die Einhaltung der Datensicherheit zu sorgen. Die beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind nach der Datenschutz-Grundverordnung weisungsabhängig. Der abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag muss diese Weisung enthalten.

Dass es inzwischen eine gewisse Konzentration auf wenige Auftragsverarbeiter gibt, bedeutet, dass bei Hackerangriffen auf Dienstleister meist eine große Anzahl von Stellen betroffen ist. Die verantwortlichen Stellen sind oftmals gar nicht in der Lage, den Sicherheitsvorfall zu bewerten und notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie sind auch nicht in der Lage, die Auftragsverarbeitungsverträge, die ihnen meist von ihren Dienstleistern vorgelegt werden, zu prüfen und notwendige Änderungen vorzunehmen. Die Verantwortlichen akzeptieren Mängel mangels eigener Kompetenz.

Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn sie bedeutet im Ergebnis, dass die Auftraggeber den Dienstleistungsunternehmen ausgeliefert sind. Gerade bei staatlichen Verantwortlichen gehen die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu Recht davon aus, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden.

Den Hackern wird es hier regelrecht leichtgemacht. Die Verantwortlichen brauchen die finanziellen und personellen Ressourcen, um mit der eigenen personellen Fachkompetenz ihre Rolle als datenschutzrechtlich Verantwortliche vollumfänglich wahrnehmen zu können.