Den Hackern wird es hier regelrecht leichtgemacht. Die Verantwortlichen brauchen die finanziellen und personellen Ressourcen, um mit der eigenen personellen Fachkompetenz ihre Rolle als datenschutzrechtlich Verantwortliche vollumfänglich wahrnehmen zu können.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verwaltung wirft neue, schwierige Datenschutzfragen auf. Schon jetzt ist klar, dass die Verwaltungen als verantwortliche Stellen nur dann in der Lage sein werden, künstliche Intelligenz datenschutzkonform und auch konform mit sonstigem Recht umzusetzen, wenn sie das notwendige Fachwissen im technischen Bereich haben und die einzuhaltenden Normen kennen und verstehen, die für den Einsatz der KI verabschiedet worden sind.
In Zukunft wird es nicht nur eine Datenschutzfolgenabschätzung, sondern auch eine Grundrechtsfolgenabschätzung geben, wenn eine bestimmte KI eingesetzt wird. Die KI-Verordnung, die gerade verabschiedet worden ist, steht zudem in einem Spannungsverhältnis zu einigen wesentlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung.
Es ist wichtig, jetzt darüber nachzudenken, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung richtig eingehegt werden kann. Ohne die notwendige Fachkompetenz wird dies nicht mehr gehen.
Lassen Sie mich es so zusammenfassen: Wer innovative Technologien fördern und einsetzen möchte, muss darauf achten, dass er ihnen auch gewachsen ist. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gewährleistung des Schutzes der Grundrechte der Betroffenen.
Die Menschen, die sich bei uns beschweren, fühlen sich durch die ständige Beobachtung in ihrer Freiheit, sich unbeobachtet zu bewegen, eingeschränkt. Ich spreche jetzt von der Videoüberwachung durch Private. Videokameras eines Nachbarn sind nicht transparent. Die Videokamera verrät mir nicht, ob sie echt oder eine Attrappe ist, aber sie beeinflusst mein Verhalten, wenn ich die Kamera einmal wahrgenommen habe. Wer sieht sich die Bilder an? Warum werde ich von meinem Nachbarn auf mein Verhalten auf dem Bürgersteig angesprochen?
Durch die nachbarliche Beobachtung entsteht bei vielen Menschen ein Gefühl großer Unsicherheit, egal, ob es sich am Ende um eine Attrappe oder um eine funktionierende Kamera handelt. Für mich ist die wachsende Zahl der privaten Kameras ein Symbol für eine sprachlose Gesellschaft, die ihre Probleme nicht mehr mit Reden löst. Die Probleme sollen mit Kameras jetzt technisch gelöst werden - mit ihrem Einsatz entstehen neue Probleme, die am Ende Rechtsanwälte und Gerichte befassen. Manchmal überwachen sich die Kamerabetreiber sogar gegenseitig.
Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Einsatz für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung, für den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Lassen Sie uns nicht darauf warten, dass der Europäische Gerichtshof die Antwort auf die Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung gibt. Bitte setzen Sie sich hier in diesem Haus für den besseren Datenschutz ein. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch dieses Jahr liegt uns der Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vor, der den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 umfasst. Zunächst nutze ich die Gelegenheit, mich auch im Namen meiner Fraktion bei Ihnen, Frau Hartge, aber auch bei all Ihren Mitarbeitern herzlich für die Arbeit, für die Mühe, die Sie hatten, zu bedanken. Das bezieht sich nicht
nur auf diesen Bericht, sondern vor allem auch auf die Arbeit, die Sie in dem gesamten Jahr geleistet haben. Vielen, vielen Dank!
Wer den umfangreichen Bericht aufmerksam liest, wird feststellen - Sie haben es ja gerade schon gesagt: mit Blick in die Gegenwart und auch ein bisschen in die Zukunft, weil Sie Themen wie KI, künstliche Intelligenz, angesprochen haben -, in wie viele unterschiedliche Bereiche des Lebens sich der Datenschutz erstreckt und wie breit gefächert auch Ihre Aufgaben sind. Man muss sich einfach mal die Zahlen vergegenwärtigen: dass knapp 1 400 schriftliche Beschwerden in dem Berichtszeitraum bearbeitet werden mussten und dem nachgegangen werden musste, dass Sie anlasslose Kontrollen durchgeführt haben und auch in vielen, vielen Fällen beratend und unterstützend tätig waren. Ich glaube, diese Zahlen sind beachtlich und verdeutlichen, dass das Bewusstsein für Datenschutz nicht nur in der Politik, sondern auch bei den Menschen hier im Land eine ganz, ganz wichtige und große Rolle spielt.
Der Bericht ist ja in zwei große Bereiche gegliedert: In Teil A des Berichtes gemäß Art. 59 Datenschutz-Grundverordnung und einen Bereich, der auch bei Ihnen eine große Rolle gespielt hat, in dem es um den Betrieb von Facebook-Fanpages durch öffentliche Stellen geht. Ein Thema, mit dem Sie sich ja seit Längerem beschäftigt haben - wir erinnern uns, es ging um die Umsetzung auch europäischen Rechts -: Sie haben Konferenzen, Arbeitsgruppen bundesweit durchgeführt, Gutachten in Auftrag gegeben und vor allem - das ist ja das ganz Wichtige - auch mit einem konkreten Ergebnis, nämlich dass sich die Landes- und Bundesbehörden geeinigt und darauf verständigt haben, auch ihre Seiten regelmäßig zu überprüfen und darauf hinzuwirken, sie auch abzuschalten, wenn eine datenschutzrechtliche Konformität nicht nachgewiesen werden kann. Insofern kann man da sagen: Datenschutz wirkt.
Sie haben auch eine große und gute Orientierungshilfe gegeben: Über fünf Punkte zu dem großen Thema Cookies und Tracking. - Insofern: Datenschutz wirkt, und zwar auch präventiv.
Wenn man das durchliest, sieht man - ob das Livebilder aus dem Vorraum einer Bank sind oder so etwas wie eine Online-BabyGalerie eines Krankenhauses ist -, dass Datenschutz nicht nur etwas Theoretisches ist, sondern wie er in unserer heutigen Zeit in ganz verschiedenen Bereichen Einfluss hat und irgendwie auch Niederschlag findet.
In dem anderen großen Teil Ihres Berichtes - Teil B - befassen Sie sich nach § 37 des Brandenburgischen Polizeivollzugs- und Maßregelvollzug-Datenschutzgesetzes ja auch mit vielen wichtigen Themen wie der Beratung einer Justizvollzugsanstalt zum Datenschutz oder den Datenschutzfolgeabschätzungen bei der Polizei. Positiv anzumerken ist, dass in dem gesamten Berichtszeitraum gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaften weder Warnungen noch Beanstandungen vorgekommen sind. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung an der Stelle.
Kurzum: Wir reden über einen großen, sehr ausführlichen Bericht mit vielen Einzelfällen. Die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht liegt ebenfalls vor und beschränkt sich auch nicht auf das Negieren von irgendetwas, sondern im Wesentlichen auf Sachstandsmitteilungen und Erläuterungen zu den Hinweisen. Der Ausschuss für Inneres und Kommunales empfiehlt die Kenntnisnahme des Berichts in Verbindung mit der
Stellungnahme der Landesregierung. Wir schließen uns dem an und werden dem auch zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Freiherrn von Lützow fort. Er spricht für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Heute beraten wir den aktuellen Tätigkeitsbericht Datenschutz vom 18.04.2023 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hinsichtlich des Jahres 2022. Dazu liegt die Stellungnahme der Landesregierung vom 11. Oktober 2023 zu einigen Teilbereichen vor.
Im Berichtszeitraum des Jahres 2022 kam es zu einem Anstieg auf 1 379 Fälle schriftlicher Beschwerden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung betroffener Personen. Ferner wurden insgesamt 451 Meldungen von Datenschutzverletzungen durch Verantwortliche selbst, wobei 178 Fälle aus dem öffentlichen und 273 aus dem nichtöffentlichen Bereich kamen, gemacht.
Interessant ist auch dieses Jahr die Zusammensetzung der selbst gemeldeten Datenschutzverstöße: Den Großteil von 38 % macht wieder der Fehlversand von Unterlagen an nichtberechtigte Personenkreise aus. Dies bedeutet beispielsweise die Fehlkuvertierung von Briefpost, der versehentliche E-Mail-Versand an einen offenen Verteilerkreis, Namensverwechslungen oder die Beifügung von Unterlagen unbeteiligter Dritter, gefolgt von 30 % Datenschutzverstößen aufgrund mangelhafter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die zu Virenbefall, Hackerangriffen oder sonstigem unberechtigten Zugriff Dritter führten. Der Bußgeldstelle der Landesdatenschutzbeauftragten wurden 52 Sachverhalte wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgänge zur Kenntnis gegeben, wobei 43 davon von Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden. Aus aktuellen und aus Vorjahren wurden 49 Verfahren abgeschlossen und in 13 Fällen wurde ein Bußgeld verhängt, wobei die Gesamtbußgeldsumme im Jahr 2022 123 000 Euro betrug.
Interessant und verstörend zugleich sind die ausgewählten Beispielfälle: So wurde über eine mutmaßliche Videoüberwachung einer Saunalandschaft berichtet, die sich bestätigt hat. So sollten nach Mitteilung des Verantwortlichen die Videokameras in den Saunen der Liveüberwachung von bis zu fünf täglichen Showauftritten mit Licht- und Soundeffekten dienen. Eine Speicherung sei nicht vorgenommen worden. Nach Erörterung mit der Landesdatenschutzbeauftragten wurden die Videoüberwachungen der Saunainnenbereiche freiwillig eingestellt, sodass es bei einer Verwarnung blieb.
Mit einem Bußgeld im oberen fünfstelligen Bereich wurde ein Kreditinstitut wegen des quasi ungeschützten Betreibens einer Videokamera im Vorraum einer Bankfiliale sanktioniert. Das Kreditinstitut hatte verabsäumt, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu schützen. Im Ergebnis dessen wurde von unbekannten Dritten die Videokamera gehackt und wurden
die Livebilder für jedermann zugänglich über einen Zeitraum von sage und schreibe 17 Monaten ins Internet gestellt.
Mit einem Bußgeld im unteren fünfstelligen Bereich wurde eine Gaststättenbetreiberin sanktioniert, die personenbezogene Daten aus den sowieso verfassungswidrigen Corona-Kontaktlisten erfassten Daten für den Aufbau eines eigenen Werbe-Newsletter-Verteilers verwendete.
Die weiteren Schwerpunkte des Berichts betreffen den Betrieb von Facebook-Fanpages durch öffentliche Stellen und Cookies sowie Tracking im Internet. Besonders gravierend ist das Verhalten der Landesregierung bezüglich des Betriebes von FacebookFanpages durch öffentliche Stellen zu sehen. Trotz der erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken wird dort weiterhin die Auffassung vertreten, dass die Facebook-Fanpages weiter betrieben werden müssen. Die Landesdatenschutzbeauftragte prüft daher sogar, eine Untersagungsverfügung nach Art. 58 Abs. 2 f) der Datenschutz-Grundverordnung zu erlassen. Ab Seite 81 des Jahresberichts werden ausgewählte Beratungen zu Themen wie datenschutzgerechte Formulare für Volksbegehren, Geheimhaltung des Abstimmungsverhaltens der Gemeindevertretungen und auch die Prüfung der Verfassungstreue vor der Berufung in das Beamtenverhältnis dargestellt.
Die Landesregierung hat es insoweit nicht vermocht, die datenschutzrechtlichen Anforderungen in dem Gesetzentwurf umzusetzen und Transparenz bei Entscheidungsvorgängen zu schaffen. Das ist ein weiteres Beispiel für ein verfassungswidriges Gesetz der Landesregierung wie schon im Fall des sogenannten kommunalen Notlagegesetzes, dessen Verfassungswidrigkeit das Landesverfassungsgericht bekanntlich erst auf unsere Initiative hin festgestellt hat. Entsprechend kurz fällt auch hier die Stellungnahme der Landesregierung zu den 145 Seiten der Landesdatenschutzbeauftragten aus: Es liegen lediglich 12 Seiten Stellungnahme vor.
Wir bedanken uns auch an dieser Stelle für die herausragende Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragen und erwarten schon mit Spannung den Jahresbericht 2023. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hartge, ich bedanke mich bei Ihnen und den Mitarbeitern Ihres Hauses für die Ausführungen und natürlich für die Erstellung dieses umfangreichen Berichts. Die Arbeit verdeutlicht uns, an welchen Stellen wir als Gesetzgeber im Bereich des Datenschutzes Nachbesserungen anstoßen müssen. Der von Ihnen hier vorgelegte Tätigkeitsbericht umfasst ein relativ umfangreiches Themenspektrum.
Lassen Sie mich näher auf jene Themen eingehen, die mir besonders am Herzen liegen: die Ausführungen der Datenschutzbeauftragen zum Polizeibereich. Klar ist, dass Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen in einem größtmöglichen Ausmaß bzw. voll gewährleistet sein müssen. Ich sehe aber auch, dass
es im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung - natürlicherweise, könnte man sagen - zu Zielkonflikten kommt: Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und die von staatlicher Seite zu gewährleistende Sicherheit und Ordnung stehen einander gegenüber. Ein weiterer Aspekt ist die dringlich und intensiv zu fördernde Digitalisierung der Polizeiarbeit. Verbrechen wird immer internationaler, Kriminelle sind nicht an behördliche Hierarchien gebunden und agieren deshalb erheblich flexibler. Leider muss man sagen, dass sie vor allem auf dem neusten Stand der Technik sind.
Mein persönlicher Eindruck, der sich auch durch die Lektüre des Berichts ergibt, ist, dass datenschutzrechtliche Bedenken den Fortschritt bei der Digitalisierung der Polizeiarbeit oft auch beeinträchtigen können und uns diese Beeinträchtigungen im Bereich der Digitalisierung im internationalen Vergleich auf hintere Plätze verweisen. Hierzu stellen Sie selbst auf Seite 117 des Berichts fest:
„Vielfach ergibt sich erst aus der Erprobung eines Verfahrens, welche konkreten Risiken für die Betroffenen bestehen bzw. welche technischen und organisatorischen Maßnahmen diese minimieren können. Die Pflicht zur Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sieht aber vor, dass diese bereits vor Beginn des Pilotprojekts in der gesetzlich vorgeschriebenen, zeitaufwendigen Dokumentation bewertet werden.“
Sie beschreiben also, dass sich die Lebensrealität in den Vorgaben zur Datenschutz-Folgenabschätzung nicht wiederfindet. Genau diese lebensfernen Vorgaben - und das sage ich nicht Ihnen, Frau Hartge, sondern uns als Gesetzgeber - sorgen letzten Endes dafür, dass Digitalisierungsvorhaben - nicht nur bei der Polizei - in unserem Land nur sehr stockend vorankommen oder aufgrund der erschwerten vorherrschenden Bedingungen, gar nicht begonnen werden können.
Frau Hartge, Sie haben bereits ausgeführt, dass Sie hier nicht nur als kontrollierende, sondern auch als beratende Stelle wahrgenommen wurden. Ich würde mir noch wünschen, dass Sie sich auch als Servicestelle verstehen - ich weiß, das tun Sie schon -, noch mehr als eine Servicestelle mit dem Anspruch, verfahrenserleichternde Vorschläge proaktiv einzubringen.
Sie stellen ebenfalls fest, dass polizeiliche Maßnahmen der Personenausschreibung einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Deshalb werden sie auch nur bei begründetem Verdacht angewendet, beispielsweise zum Zweck der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten oder zur Strafverfolgung. Die dann rot hervorgehobene Zwischenüberschrift vermittelt den Eindruck, dass bei Ausschreibung von Personen Fristen nicht gewahrt werden. Hier rege ich an, eine differenziertere Wortwahl zu treffen, da Sie weiter hinten - sozusagen im Kleingedruckten - feststellen, dass bei der Kontrolle von Personenausschreibungen keine gravierenden Mängel festgestellt werden konnten. Unsere Polizei hat also wie immer - das kann man zum Glück sagen - einen guten Job gemacht hat. Das wollte ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen.
Es ist - das hatte ich bereits in meiner Reaktion auf Ihren letzten Rechenschaftsbericht zum Ausdruck gebracht - ausgesprochen bedauerlich, wenn wir im Rahmen einer Strafverfolgung das Bewegungsprofil eines potenziellen Tatverdächtigen nicht ausreichend einsehen können, da dieser sein Handy ausgeschaltet hat und keine Kennzeichenerfassung zur Verfügung steht - er
müsste bereits unmittelbar tatverdächtig sein, um auf diese Daten zurückgreifen zu können. Wie Sie wissen, ist das meines Erachtens leider ein Mangel.
Alles in allem zeigt sich einmal mehr - so beschreibt es im Übrigen auch die Kriminologie -, dass wir im Bereich des Datenschutzes mehr auf die Opferperspektive eingehen müssen. Mein persönlicher Eindruck ist, dass zu sehr ein Fokus auf den Schutz der Täterseite besteht und der Täter zu sehr im Vordergrund steht.
Frau Hartge! Meine Damen und Herren! Wir nehmen den Tätigkeitsbericht samt Stellungnahme zur Kenntnis. Ich bitte auch alle Kolleginnen und Kollegen, diese Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen. - Herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Zuallererst möchte ich Frau Hartge und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte, verantwortungsvolle und manchmal auch mühselige Arbeit danken - und natürlich auch für die Vorlage der Berichte.