Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Vielen Dank. - Als Letzter steht Herr Minister Stübgen auf der Rednerliste. Er spricht für die Landesregierung. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst gilt mein Dank Frau Hartge und ihrem Team für die nicht einfache und - wir haben es gerade wieder gehört - immer schwieriger werdende Arbeit auf dem Gebiet des Datenschutzes. Sie haben die vielen privaten Kameras erwähnt, die man mittlerweile für schmales Geld bekommen kann, aber auch KI ist zum Beispiel eine Herausforderung, die uns wahrscheinlich noch Jahrzehnte beschäftigen wird.

Der Bericht zeigt eindrücklich, wie groß die Bandbreite der Themen ist, die in der Behörde bearbeitet werden. Die Landesregierung und unsere öffentlichen Stellen des Landes arbeiten in sehr vielen Bereichen eng mit der Landesdatenschutzbeauftragten zusammen und werden von ihr und ihrem Team beraten. Besonders hervorzuheben ist das gute Zusammenwirken der Datenschutzbeauftragten mit den Landes- und den Kommunalverwaltungen. Das gilt insbesondere für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und für die IT-Sicherheit im Land Brandenburg.

Wir haben gerade ein paar Beispiele gehört, auch von Herrn Stefke. Es war ja so: Uns ist aufgefallen, dass ein Fehler gemacht wurde - Sie haben ja darauf hingewiesen -, und wir haben zusammen versucht, ihn abzustellen,

(Vida [fraktionslos]: Nach dem Volksbegehren! Danke schön! - Stefke [fraktionslos]: Fürs nächste Mal!)

und das ist auch gelungen. Das ist ja der Sinn der Arbeit der Datenschutzbeauftragten. Keine Fehler passieren leider niemals.

Bei der Verwaltungsdigitalisierung sollen und müssen der Datenschutz und die IT-Sicherheit bei der Entwicklung von Projekten von Anfang an einbezogen werden. Ich weiß, das war eines der ersten Gespräche, die wir geführt haben - ich glaube, es war 2020 -, weil die Beamten gerade in Bezug auf die IT-Sicherheit teilweise dachten: Dann kümmern wir uns darum auch noch. - Nein, das muss ganz von Anfang an organisiert, definiert und klargestellt werden, und so verfahren wir seitdem in den öffentlichen Verwaltungen des Landes Brandenburg.

Dabei setzen wir als Landesregierung auf die Fortführung der bisher sehr guten, vor allem konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Frau Hartge. Beispielhaft nennen möchte ich hier den regelmäßigen und fruchtbaren Austausch zu der von meinem Haus federführend umgesetzten Digitalisierung nach dem OZG im Themenfeld Ein- und Auswanderung.

Auch bei der Polizei wird die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit als wichtiger Erfolgsfaktor erachtet - das war nicht immer so. Hervorheben möchte ich hier die Einführung eines regelmäßigen Austausches über Digitalisierungsprojekte sowie die Zusammenarbeit bei der Richtlinie zur Meldung von Datenschutzverstößen bei der Polizei.

Aber auch unabhängig von speziellen Projekten sind Datenschutz und IT-Sicherheit wichtige Themen, besonders im Hinblick auf die sich verändernde weltpolitische Lage. Deshalb arbeiten wir ständig an der Verbesserung der IT-Sicherheit, und das natürlich gemeinsam mit der kommunalen Ebene. Wie die Stellungnahme der Landesregierung dokumentiert, nehmen wir Kritik und Hinweise der Datenschutzbeauftragten ernst und reagieren, wenn Handlungsbedarf oder Verbesserungspotenziale bestehen. Gelegentlich bleibt es allerdings bei unterschiedlichen Auffassungen; das wird dann entsprechend auf dem Rechtsweg ausgetragen und entschieden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/8888, zum „Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2022“ und zur „Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2022“. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig gefolgt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Hilferufe der Kommunen endlich ernst nehmen - Pilotphase zur Einführung einer Geldkarte für Asylbewerber jetzt starten

Antrag von 4 Abgeordneten

Drucksache 7/8856

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der fraktionslose Abgeordnete Stefke. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bleibe dabei und werde auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass der Schlüssel dafür, den Balken von unzufriedenen oder Protestwählern wieder zu minimieren, darin liegt, dass man eine Politik betreibt, die ein Frust- oder Protestpotenzial gar nicht erst aufkommen lässt.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Vida und Wernicke)

Das erreicht man vor allem dadurch, dass man alle Bereiche der Daseinsvorsorge - beispielsweise den ÖPNV, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Gesundheitsversorgung, die Kindertagesbetreuung wie auch das Bildungssystem, um nur einige zu nennen - nicht derart vernachlässigt, wie es in den vergangenen Jahren geschehen ist.

Man muss sich nicht wundern, wenn Wähler, die keine Zug- oder Busverbindung nutzen können, die tagtäglich mit erheblichen Verspätungen oder kompletten Ausfällen im Hinblick auf die Fahrpläne zu kämpfen haben, die monatelang oder länger auf einen Kita-Platz warten, der ihnen aber laut gesetzlichem Rechtsanspruch zusteht, deren Kinder zwar der Schulpflicht unterliegen, aber wegen Lehrermangels de facto nur noch stark eingeschränkt Bildung erhalten, für die ärztliche Versorgung in Praxen und Krankenhäusern oftmals einen Tagesausflug bedeutet, irrationale Wahlentscheidungen treffen. Gleichfalls kommt es darauf an, Maßnahmen nicht nur mit markigen Worten anzukündigen, sondern diesen dann auch Taten folgen zu lassen.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Vida und Wernicke)

Die Migrationspolitik ist das Musterbeispiel, bei dem dies sträflich vernachlässigt wurde und das nun demoskopisch verheerende Folgen zeigt. Politische Entscheidungsträger, egal, welcher politischen Couleur auch immer, räumen schon seit Monaten ein, dass insbesondere die Kommunen, was Aufnahme, Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Integration anbetrifft, an der Belastungsgrenze angelangt sind und dringender Handlungsbedarf besteht.

Konferenzen auf unterschiedlichen Ebenen mit unterschiedlichen Beteiligten gab es genug, danach auf Pressekonferenzen verkündete Ergebnisse auch. Sie waren aber eher spärlich gesät, stellten oft Minimalkompromisse dar und wurden nicht in jedem Fall zur Umsetzung gebracht.

Als Beispiel nenne ich die eine Milliarde Euro, die den Kommunen auf dem Gipfel der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler im Mai dieses Jahres zugesagt wurde. Bis heute haben sie davon - ausweislich der Antwort auf die von mir gestellte Kleine Anfrage 3176 - nicht einen Cent gesehen. Ähnlich verhält es sich mit der Geldkarte für Geflüchtete: Im Oktober wurde sie unter den Ministerpräsidenten verabredet und auch von Ministerpräsident Dr. Woidke unterstützt und begrüßt.

(Vogelsänger [SPD]: Genau!)

Die Finanzministerin, Frau Lange, preschte sogar mit dem Angebot vor, Brandenburg könne Modellregion werden. Dabei scheint es bis heute geblieben zu sein.

(Vogelsänger [SPD]: Nein!)

Zumindest hat man seither nicht mehr gehört, dass es dabei vorangeht. Woran das liegt - darüber kann man nur spekulieren.

(Laute Gespräche unter einigen Abgeordneten)

Ein Grund dürfte der Umstand sein, dass in der Keniakoalition kaum noch etwas vorangeht, und das schon seit Frühjahr dieses Jahres, also ungefähr anderthalb Jahre vor der nächsten Landtagswahl. Das zeigt sich nicht nur an vielen Debattenreden von Koalitionsabgeordneten, die eine gegenseitig …

- Wenn Sie die Gespräche freundlicherweise draußen fortsetzen würden, wäre ich Ihnen dankbar.

... zugestandene Beinfreiheit deutlich übersteigen.

Nein, es zeigt sich auch, wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im November geschlossen das Plenum verlässt, weil sie mit der Politik des CDU-Innenministers wegen des von ihm gestoppten Landesaufnahmeprogramms zum Nachzug von syrischen Familienangehörigen nicht einverstanden ist.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke. - Auch seine vollmundig angekündigten Pläne, drei weitere Aufnahmeeinrichtungen für ausreisepflichtige Ausländer einzurichten, stocken offenkundig wegen des Votums der Bündnisgrünen. Weitere Beispiele ließen sich nennen.

Lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?

Nein, vielen Dank.

(Zuruf des Abgeordneten Münschke [AfD])

Doch zurück zur Geldkarte: Was ist nun aus der Modellregion Brandenburg geworden, Frau Ministerin Lange? Warten Sie wirklich erst auf das Ergebnis einer bundesweiten Arbeitsgruppe im Januar? Falls ja, warum? Andere Bundesländer sind da schon deutlich weiter.

(Zuruf des Abgeordneten Vogelsänger [SPD])

Der Freistaat Bayern hat bereits eine Geldkarte vorgestellt. In Hamburg wird eine Geldkarte zum Januar 2024 eingeführt, und in Thüringen laufen seit diesem Monat Modellprojekte zur Einführung einer solchen. Also, warum noch zuwarten? Dafür gibt es keinen Grund - außer dem, dass es auch hier offenkundig an Bedenken der Bündnisgrünen hakt.

Unser Antrag sollte aber auch Ihnen die Zustimmung ermöglichen, sowohl zu den drei Punkten der beantragten Feststellung als auch wegen der drei Beschlusspunkte. Nun endlich eine Pilotphase vorzubereiten, deren Umsetzung am 1. April startet, kann Sie nicht wirklich politisch überfordern. Selbst in Hannover, das von einem grünen Oberbürgermeister regiert wird, wurde die sogenannte SocialCard bereits eingeführt.

Doch noch ein Wort zu den Bedenken, dass eine Geldkarte eine Diskriminierung von Geflüchteten darstelle: Nein, das sehen wir nicht so. Erstens soll es bei der Auszahlung eines Taschengeldes bleiben, und zweitens stellt eine Geldkarte im Grunde eine Gleichstellung mit denen dar, die aufgrund ihres selbst erwirtschafteten Einkommens bei ihren Einkäufen eine EC-Karte nutzen.

Die Beschränkung auf einige wenige, konkret bestimmte Ausgabenbereiche orientiert sich an § 27a SGB XII zum notwendigen Lebensunterhalt. Dazu gehören insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens - woran sich auch das Asylbewerberleistungsgesetz orientiert. In dessen § 1a - Anspruchseinschränkung - heißt es unter Abs. 1 sogar, dass diese Leistungen als Sachleistungen erbracht werden sollen. Wo also ist das Problem?

Zum Änderungsantrag der AfD: Es ist schon dreist von Ihnen, zu behaupten, wir würden uns mit diesem Antrag Ihren Forderungen zur Umstellung von Geld- auf Sachleistungen anschließen.

(Zuruf der Abgeordneten Johlige [DIE LINKE])

Erstens wollen wir weiterhin die Barauszahlung des Taschengeldes, und zweitens ist das Prozedere in § 1a Asylbewerberleistungsgesetz, wie ich eben ausführte, längst vorgesehen. Es muss nichts umgestellt werden, denn es gibt bereits gesetzliche Regelungen, die einfach nur angewandt werden müssen. Das wäre jetzt quasi die Geldkarte. Deswegen lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Vida und Wernicke)

Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Vogelsänger für die SPD-Fraktion fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist politisch entschieden, und es ist gut so: Die Geldkarte für Asylbewerber wird kommen.