Okay, danke. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden Anträge - einmal von den vier fraktionslosen Abgeordneten und einmal von der AfD - sind interessant zu lesen, aber überflüssig, vor allem, weil sie zu spät sind.
Denn bereits während der Konferenz der Ministerpräsidenten am 6. November 2023 - das war der endgültige Schluss - konnten sich alle Beteiligten - ja, plus Herr Kretschmann -, darauf einigen, die Barauszahlungen an Leistungsempfänger gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken und so den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Demnach streben sowohl der Bundeskanzler als auch alle Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine bundeseinheitliche Bezahlkarte an. Darüber hinaus haben sich die Chefs der Staatskanzleien in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Mindestanforderungen für die Einführung einer Bezahlkarte geeinigt.
Dann gebe ich Bescheid. - Also: Sie haben sich darauf geeinigt. In dieser Woche wollen die Chefs der Staatskanzleien der Tabelle mit den Mindestanforderungen zustimmen und Ende Januar 2024 wird die Zustimmung der Ministerpräsidentenkonferenz - also wieder aller Ministerpräsidenten - erwartet. - Bitte schön.
Herr Innenminister, nur eine Frage, weil es uns als Freien Wählern außer in Bayern nicht vergönnt ist, an den inneren Prozessen der Landesregierung mitzuwirken. Können Sie uns sagen, ob bei dieser Ministerpräsidentenkonferenz oder beim Ergebnis, das man den Innenministern mitgeteilt hat, seitens der Ministerpräsidenten der Länder Thüringen und Baden-Württemberg ein Verstoß gegen die Menschenwürde oder anderes internationales Recht gesehen wurde? Gab es eine Protokollnotiz, die man Ihrem Haus als rechtliches Problem mitgeteilt hat? Also, in den Unterlagen zu diesen Beratungen, haben dort die Ministerpräsidenten von diesen beiden genannten Ländern Verstöße gegen die Menschenwürde, Flüchtlingskonventionen oder vielleicht sogar die Landkriegsordnung gesehen? Gibt es dort irgendwelche Hinweise, die uns hier in Brandenburg helfen können, etwas vorsichtiger vorzugehen? Mir sind sie nicht bekannt. Vielleicht können Sie uns da helfen.
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. - Wenn ich es richtig verstanden habe, treffen sich die Ministerpräsidenten noch einmal im Januar. Können Sie sagen, ab wann dann mit einer Umsetzung dieser Beschlüsse, die am 6. November gefasst wurden, zu rechnen ist? Können Sie uns sagen, wann das passieren wird?
Vielen Dank für die Zwischenfragen. - Herr Vida, Sie wissen, dass ich bei beiden Ministerpräsidentenkonferenzen nicht anwesend war. Sie haben ja immer mit einem Datum im Oktober hantiert - das ist insofern richtig, als die Vorkonferenz ohne Bundeskanzler das auch schon einstimmig beschlossen hat. Ich kenne die Schlussfolgerungen und da ist nichts von Protest oder Widerspruch von irgendeinem Ministerpräsidenten oder vom Bundeskanzler zu finden. So weit kann ich das sagen.
Januar und Zeiträume - soweit es geht, werde ich das im Laufe meiner Rede noch aufgreifen. Insofern bitte ich Sie, weiter zuzuhören.
Dem Vernehmen nach hat sich Hamburg informell bereit erklärt, Anfang 2024 - jetzt haben wir ein Datum -, eine Ausschreibung für alle übrigen Bundesländer, also insgesamt, zu prüfen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Eine Zusammenarbeit mehrerer Bundesländer würde eine Verwaltungsvereinbarung erfordern - das ist auch entscheidend -, die mindestens drei Punkte verbindlich festschreiben muss: Leistungsbeschreibung, Vergabekriterien und Kostenaufteilung. Darüber hinaus kann ich Ihnen berichten, dass der Freistaat Bayern beabsichtigt, ein eigenes Bezahlkartensystem bis Mai 2024 einzuführen. Eine Öffnung der Ausschreibung ist jedoch nicht möglich, da diese auf bayerische Landesverhältnisse mit ihrer Dreierverwaltungsstruktur abstellt und das Vergabeverfahren kurz vor dem Abschluss steht.
Unter den gegebenen Voraussetzungen kann die Einführung einer Bezahlkarte nur unter Federführung zunächst der Staatskanzleien erfolgen, weil sie in dieser Arbeitsgruppe verhandeln. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass es zum Ersten keine unterschiedliche Ausgestaltung der Bezahlsysteme in den Bundesländern gibt, die zu Ungleichbehandlungen der Leistungsempfänger und folglich möglicherweise zu ungewollter Binnenmigration innerhalb der Bundesrepublik führen könnte. Zur Ungleichbehandlung könnte durch unterschiedliche Festlegungen der Bundesländer zum Zweiten auch die Höhe der abzuhebenden Barbeträge führen. Die Beträge müssten gegebenenfalls jährlich angepasst werden, um das verfassungsrechtliche Existenzminimum zu gewährleisten. - Das sind alles Fragen, die möglichst noch in dieser Woche geklärt werden sollen.
Die fachliche Zuständigkeit für die Implementierung des Bezahlkartensystems liegt beim Integrationsministerium und sollte nach meinem Dafürhalten zwingend in sehr enger Zusammenarbeit mit den für die Ausführung zuständigen Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgen. So weit der aktuelle Stand zur Einführung einer Bezahlkarte bundesweit. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mein Blut geriet nach dem Zwischenruf des Kollegen Walter, aber
auch nach dem Redebeitrag der Kollegin Johlige und erst recht nach dem Redebeitrag des Kollegen Klemp vorübergehend in Wallung. Zwischenzeitlich hat mein Blutdrucksenker wieder gewirkt,
Frau Bessin hat eben noch bei dem Tagesordnungspunkt zum Frauentag als Feiertag am 8. März gesagt, sie würde sich stattdessen einen Feiertag am 23. Mai zum Tag des Grundgesetzes wünschen. Es gibt entweder nur einen Feiertag für das ganze Grundgesetz oder gar keinen Feiertag. Einen Feiertag für das Grundgesetz ohne Artikel 16a geht nicht - da müssen Sie sich wirklich einmal entscheiden, was sie wollen.
(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE, DIE LINKE sowie der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Vida und Wernicke)
Herr Lakenmacher, wir stimmen in der Sache überein, davon bin ich ausgegangen, und es freut mich, dass wir da so nah beieinander sind. Dass unser Antrag obsolet sei, kann ich nicht sehen. Gäbe es wirklich schon einen konkreten Starttermin, würde ich meinen bzw. würden wir unseren Antrag komplett zurückziehen, dann wäre es damit erledigt. Wir werden uns im ersten Quartal 2024 wieder sprechen und schauen, wann der Starttermin im Jahr 2024 wirklich ist.
Frau Johlige, ich habe so viele Spiegelstriche auf dem Zettel. Ich bin ein bisschen enttäuscht, dass Sie uns und auch mich hier in die geistige Nähe der AfD rücken. Das macht mich traurig, enttäuscht mich und schmerzt mich auch ein bisschen.
Es gibt wohl einen deutlichen Unterschied zwischen unserem Antrag und dem Antrag der AfD: Wir wollen weiterhin die Barauszahlung des Taschengeldes. Wenn Sie Menschen, die jetzt noch auf gepackten Koffern sitzen, um auf Schlauchbooten über das Mittelmeer zu kommen, sagen, dass Sie nach Ankunft in Deutschland eine Geldkarte bekämen - ich glaube nicht, dass sie sich diskriminiert fühlen würden.
Gut. - Herr Klemp, dann machen wir das nachher bei irgendeinem Kaltgetränk beim Parlamentarischen Abend.
Die Genfer Flüchtlingskonferenz hatten Sie in den Mittelpunkt gestellt, Frau Wehlan, Herr Ramelow und der Hannoversche Oberbürgermeister haben, glaube ich, nicht dagegen verstoßen, als sie den Verabredungen, die hier getroffen wurden, zugestimmt haben. - Danke schön, Herr Präsident für Ihre Großzügigkeit - auch Sie bekommen nachher ein Bier von mir spendiert.