Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Meine Damen und Herren, allein das ist als Argument ausreichend dafür, dass Sie eben nicht versuchen, auf dem Boden der Demokratie und des Grundgesetzes Politik zu gestalten. Sie versuchen genau das Gegenteil - nämlich Dinge so zu verändern, dass die Demokratie ausgehöhlt wird. Deswegen werde ich das weiterhin so benennen, ob Sie es wollen oder nicht, und wie Sie mich dabei betiteln, ist mir egal.

Ich bin dafür aufgetreten,

(Münschke [AfD]: „angetreten“!)

die Demokratie auch weiterhin zu verteidigen, wie viele andere hier im Raum auch. Deswegen werden wir gegen Ihre Argumente und gegen Ihre Art, Politik zu machen und gegen andere Menschen aufzutreten, weiterhin klar das Wort erheben. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE sowie des Abgeordne- ten Büttner [DIE LINKE])

Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Hiekel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu uns.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen.

(Die Rednerin hält inne.)

Ich bitte einmal um Ruhe, Herr Nothing. - Danke.

(Münschke [AfD]: Jawohl!)

Was ist eigentlich wichtiger als Wasser? Ich sage mal: Nichts! Wasser ist und bleibt unser wichtigstes Lebensmittel.

Deshalb haben wir die Initiative der Linken zu einem Fachgespräch im Umweltausschuss gern aufgegriffen, um das Thema Siedlungswasserwirtschaft näher zu beleuchten.

Dabei hat sich Folgendes herausgestellt: Die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist eine zentrale kommunale Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Das Land steht hier unterstützend zur Seite.

Das Leitbild Siedlungswasserwirtschaft aus dem Jahr 2015 bildet weiterhin eine solide Grundlage für die Arbeit der Aufgabenträger. Gleichwohl sind einige Anpassungen in einzelnen Themen angezeigt. Das betrifft zum Beispiel die Klärschlammproblematik oder auch den Demografie-Check.

Die Umsetzung des Leitbildes ist in erster Linie Aufgabe der Kommunen und ihrer Verbände. Das Land hat hier in den letzten Jahren umfangreiche Unterstützung geleistet, die sehr unterschiedlich angenommen wurde. Hier gibt es noch einiges zu tun.

Heute steht die Siedlungswasserwirtschaft vor neuen Herausforderungen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Da ist zum Ersten der Klimawandel, der aufgrund von Temperaturerhöhungen und Hitze, geringerer Grundwasserneubildung, aber auch lokalen Starkregenereignissen umfangreiche Anpassungen in der Wasserwirtschaft erfordert. Im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie unterstützen wir die Kommunen dabei; zum Beispiel wird ab Januar die Richtlinie Starkregen verfügbar sein, ein Förderinstrument für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung lokaler Starkregenereignisse in den Kommunen.

Zum Zweiten stellt die Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges die Aufgabenträger vor neue Herausforderungen hinsichtlich ihrer Energieversorgung, denn insbesondere die

Kläranlagen verursachen in den Kommunen oft die höchsten Energiekosten. Hier rücken zum Beispiel PV-Anlagen auf den Anlagen oder die Vergärung und Verbrennung von Klärschlamm für die Energiegewinnung zur Deckung des Eigenbedarfs in den Fokus.

Drittens - und das wurde schon gesagt - schlägt sich der Fachkräftemangel auch in der Wasserwirtschaft nieder. Zwar gibt es mit dem Ausbildungszentrum der Lausitzer Wasser GmbH in Cottbus positive Entwicklungen für die Facharbeiterausbildung, aber es fehlen auch zunehmend Ingenieure in Planungsbüros und Genehmigungsbehörden.

(Zuruf des Abgeordneten Günther [AfD])

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Nachgang der Anhörung im Umweltausschuss und weiterer intensiver Gespräche sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine Evaluation des Leitbildes aktuell nicht zielführend ist. Deshalb lehnen wir den Antrag der Linken auf eine Evaluierung des Leitbildes bis zum 2. Quartal 2024 und auch den Antrag der AfD ab und setzen unseren Entschließungsantrag dagegen - und ich möchte vorausschicken, dass dieser Entschließungsantrag die Leistungen bzw. Aufgaben benennt, die bis zum Ende der Legislaturperiode noch erledigt werden können und nicht unbedingt darüber hinausreichen.

In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung unter anderem auf, gemeinsam mit den Aufgabenträgern und ihren Interessenverbänden einen Vorschlag zur zukünftigen Aufgabenstellung in der Siedlungswasserwirtschaft zu erarbeiten. Auch wir wollen parallele Prozesse vermeiden und haben, weil es schon einen Prozess gibt, der sich mit dieser Aufgabenstellung beschäftigt, gesagt, wir wollen hier andocken und den Prozess, der jetzt mit der ITM läuft, nutzen, um ihn auf das ganze Land auszuweiten. - Das zum einen.

Zum anderen ist es so, dass schwerpunktmäßig auch auf die beschriebenen neuen Herausforderungen eingegangen werden soll, die ich schon erwähnt habe. Hierbei müssen natürlich auch die von Anke Schwarzenberg und Herrn Zeschmann erwähnten kleinteiligen Aufgaben berücksichtigt werden, die hier mehrfach angesprochen worden sind, die wir in unserem Antrag aber nicht noch einmal explizit aufgeführt haben.

Geprüft werden sollen auch die in der Anhörung im Umweltausschuss eingebrachten Forderungen nach dem Vorrang der Trinkwasserversorgung - Herr Zeschmann, hören Sie zu! -,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Zeschmann [AfD])

dem Ausbau von Kooperationen und dezentralen Systemen, der Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel und dem Bürokratieabbau.

Besonders wichtig ist uns die Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Mit der Erweiterung des Ausbildungszentrums in Cottbus wird bereits ein wichtiges Projekt aus Mitteln für den Strukturwandel realisiert. Aber ebenso wichtig ist die Ausbildung von Ingenieuren für die Planung, Genehmigung und Umsetzung wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Die BTU Cottbus hat diesbezüglich eine lange und gute Tradition, an die angeknüpft werden sollte.

Wasserwirtschaftliche Experten werden künftig nicht nur in der Siedlungswasserwirtschaft gebraucht, sondern auch zur Bewältigung der Aufgaben bei der Sanierung des Wasserhaushaltes in der Lausitz vor der Haustür der BTU, was ebenfalls ein weites

Feld ist. Wir wollen die BTU deshalb darin bestärken, dem Thema Wasserwirtschaft in Forschung, Lehre und Transfer einen größeren Stellenwert einzuräumen.

Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, erforderliche rechtliche Änderungen zu prüfen, um die Siedlungswasserwirtschaft zukunftsfest aufzustellen - natürlich mit dem Ziel, in der nächsten Legislaturperiode das Wassergesetz anzugehen. Dort fallen auch die vielen Vorschläge mit rein, die schon angesprochen worden sind. Wir sehen das Land auch in der Pflicht, die Kommunen und ihre Aufgabenträger weiterhin mit geeigneten Instrumenten bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. - Ich denke, die Diskussion hat gezeigt, dass wir in vielen Punkten sogar übereinstimmen. Deshalb, denke ich, können Sie unserem Antrag heute auch guten Gewissens zustimmen. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Vielen Dank. - Als Nächste spricht die fraktionslose Abgeordnete Wernicke zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wasser ist Leben. Deshalb ist es so wichtig, die Trinkwasserversorgung und die damit einhergehende Abwasserentsorgung jetzt und in der Zukunft zu sichern - und das ist nicht nur eine Aufgabe der Siedlungswasserwirtschaft in Brandenburg, sondern eine gemeinsame Aufgabe von ihr und dem Land Brandenburg.

Die Siedlungswasserwirtschaft steht vor großen Herausforderungen, die nicht nur landesseitige Unterstützung erfordern, sondern auch eine landesweite Zusammenarbeit bedingen. Der vorliegende Antrag regt dazu eine Überarbeitung und Fortschreibung des Leitbildes „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ an. Die in ihm aufgelisteten Forderungen sind aus unserer Sicht zutreffend und richtig.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Stefke und Vida)

Gerade die Absicht, eindeutige Koordinationsaufgaben des Landes zu definieren, um beispielsweise großräumige Trinkwasserverbundsysteme oder Überleitungen vorzudenken, ist zu begrüßen. Auch die erforderliche Ausbildung von Fachkräften kann in Anbetracht der immensen Herausforderungen in diesem Bereich nicht allein den Aufgabenträgern überlassen bleiben. Wir werden als Abgeordnete von BVB / FREIE WÄHLER daher diesem Antrag zustimmen, auch wenn wir seine zeitlichen Vorgaben im Hinblick auf die Umsetzung bis zum Ende des 2. Quartals für sehr ambitioniert halten. Wir vertrauen an dieser Stelle aber auf die Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Ministeriums.

(Lachen des Abgeordneten Günther [AfD])

Minister Vogel hat ja mehrfach auf die Bedeutung der langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung - auch im Zusammenwirken mit Berlin - hingewiesen. Mit seiner Kritik, beispielsweise an den Studienergebnissen des Umweltbundesamtes zur nachbergbaulichen Wassersituation in der Spree, machte er deutlich, dass er weitergehende Konzepte und Strategien eruieren und diese zielgerichteter verfolgen will. Erinnern möchte ich

auch an die von Minister Vogel geäußerte Überlegung, eine Wasserüberleitung und -aufbereitung aus der Ostsee zu prüfen. Das Leitbild „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ fortzuschreiben, dürfte quasi ein zwingender Bestandteil davon sein, wenn man bereits derart weitreichende Strategien verfolgt.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Stefke und Vida)

Es wird sich zeigen, ob nur geredet oder auch gehandelt wird.

Den Entschließungsantrag der Koalition werte ich als einen Antrag, der den Antrag der Linken ergänzt. Was den mit dieser Debatte verbundenen Antrag der AfD-Fraktion anbetrifft, habe ich den Eindruck, dass hier kräftig abgeschrieben wurde. Wir lehnen ihn daher ab. - Vielen Dank.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Stefke und Vida)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Herr Minister Vogel. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Drei Anträge zum selben Thema - das hat Seltenheitswert in diesem Hohen Haus und zeigt zugleich, welche große Bedeutung Sie und wir alle der Entwicklung der Siedlungswasserwirtschaft zumessen.

Sie fordern in Ihren Anträgen, das Leitbild „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ zu evaluieren und fortzuschreiben, deswegen gestatten Sie mir eine kurze Einordnung dieses Leitbildes: Kein anderes Bundesland hat einen vergleichbar intensiven Dialog mit den Gemeinden und kommunalen Aufgabenträgern geführt und daraus mit ihnen gemeinsam ein solches Leitbild entwickelt. Und das muss man natürlich konzedieren: Das war nicht diese Landesregierung, sondern die Landesregierung davor.

(Einzelbeifall SPD)

Dieser mehrjährige Prozess der Beteiligung von Gemeinden und kommunalen Aufgabenträgern an der Leitbildentwicklung war die Voraussetzung - und eben auch ein entscheidender Erfolgsfaktor - für dessen Zusammenkommen. Die Forderung im vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE, dem Landtag bis zum Ende des 2. Quartals - das sind noch ungefähr 180 Tage - ein überarbeitetes Leitbild vorzulegen - mit der Begründung, dass die Legislaturperiode sich dem Ende zuneigt -, ist in Anbetracht der Entstehungsgeschichte des Leitbildes allerdings praxisfremd und unrealistisch. - Liebe Frau Schwarzenberg, da fehlt nur noch der ergänzende Satz im Antrag, auf Wunsch darf auch gehext werden.

(Heiterkeit der fraktionslosen Abgeordneten Wernicke)