Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

(Lachen des Abgeordneten Nothing [AfD] - Vereinzelt Bei- fall AfD - Zurufe)

Die Pressesprecherin des MLUK hat wieder mal gesprochen; das habe ich in den letzten Monaten oftmals erlebt. Sie haben gesagt, Sie lehnen alles ab: Sie lehnen den Antrag der Linken ab, Sie lehnen unseren Antrag ab. - Da muss ich sagen: Offensichtlich sind Sie ein hoffnungsloser Fall. Die Sicherheit der Trinkwasserversorgung zu gewährleisten ist Ihnen offenkundig egal.

(Beifall AfD)

Aber - das muss ich hervorheben, das hat mich gefreut - Sie haben in einem kleinen Nebensatz dann noch gesagt: In der nächsten Legislaturperiode müsste ja auch das Brandenburgische Wassergesetz angepasst werden. - Das ist genau das, was wir fordern. Wir sagen nur, es ist dringend überfällig, es muss endlich gemacht werden. Aber es freut mich, dass Sie zugegeben haben, dass Sie das in dieser Legislaturperiode entweder verschlafen oder aus Verantwortungslosigkeit liegen gelassen haben.

(Beifall AfD)

Und Herr Vogel, letzter Satz dann dazu: Sie haben auch gesagt, die Hilfe zur Selbsthilfe, die Sie als Ministerium leisten, habe nicht so gewirkt und sei zu langsam gewesen, habe nicht so funktioniert. Freut mich, dass Sie das nach dreieinhalb Jahren Diskussion zu dem Thema jetzt auch anerkannt haben. Damit haben Sie zugestimmt, dass wir das Wassergesetz - wie in unserem Antrag formuliert - entsprechend ändern müssen, damit Sie da eben ein bisschen mehr als nur Hilfe zur Selbsthilfe geben können.

(Beifall AfD - Hünich [AfD]: Zu uns kommen nur die Klugen! - Bretz [CDU]: Zu Ihnen kommen nur die ganz Klugen!)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen.

(Lautes Reden des Abgeordneten Hünich [AfD])

- Herr Hünich, jetzt bin ich dran.

Wir beginnen, ad 1, mit der Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung fit für die Zukunft machen - das Leitbild zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft fortschreiben!“, Drucksache 7/8735. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe!

- Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen, ad 2, zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, „Siedlungswasserwirtschaft an neue Herausforderungen anpassen“, Drucksache 7/8921. Ich darf fragen, wer dem Entschließungsantrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Wir kommen, ad 3, zur Abstimmung über den Antrag der AfDFraktion, „Landesweite Regelungen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung“, Drucksache 7/8869. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf.

TOP 12: Mehr Verkehrssicherheit für lebenswerte Städte und Gemeinden

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/8848

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Abgeordnete Büttner für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wieder spät am Abend, ich bin es wieder, und es geht wieder um Verkehrspolitik und um Rainer Genilke.

(Beifall DIE LINKE)

Das lässt eigentlich auf eine gute Mischung hoffen.

(Minister Genilke: Das stimmt! - Hünich [AfD]: Na ja!)

Es geht um ein wichtiges Thema. Wir wären übrigens nicht hier und hätten die Plenarsitzung jetzt schon beenden können, wenn der Vertreter der Landesregierung im Bundesrat im richtigen und nicht im falschen Moment den Arm gehoben hätte.

Meine Damen und Herren, es geht um die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Das klingt jetzt ein bisschen bürokratisch, ist es aber gar nicht, denn es geht darum, dass wir den Kommunen mehr Möglichkeiten einräumen, zum Beispiel beim Ausweisen von Tempo-30-Zonen innerorts. Für die, die gleich wieder Angst bekommen: Nein, es geht nicht um ein flächendeckendes Tempo 30, keine Sorge. Ich hätte jetzt keine Sorge, aber für die, die gleich wieder Schnappatmung bekommen, sage ich grundsätzlich: Nein, darum geht es nicht, sondern zum Beispiel um Tempo-30-Zonen vor Kindergärten, vor Schulen und rund um Spielplätze. Oder es geht auch um das Einrichten von Busspuren und Ähnliches.

Das hat der Bundestag auf Initiative der Ampelkoalition beschlossen. Dann ist es im Bundesrat gestoppt worden. Warum? Es gibt bundesweit 1 000 Städte und Gemeinden, die diese Forderung

nach Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - übrigens weit darüber hinausgehend - unterstützen, bei der es darum geht, selbstbestimmt über die Anordnung von Tempo 30 zu entscheiden. Bislang sind nämlich aufwendige Begründungen erforderlich, die oftmals nur dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Folge haben, wenn schon Menschen zu Schaden gekommen sind. Das ist doch eine absurde Begründung.

Auch 40 brandenburgische Kommunen unterstützen die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“. Darunter sind auch 16 SPD- oder CDU-regierte Kommunen. Bundesweit sind es übrigens 324 CDU/CSUBürgermeisterinnen und Bürgermeister, die das unterstützen. Umso erstaunlicher sind der vehemente Widerstand der Union gegen entsprechende Anpassungen des Straßenverkehrsgesetzes durch den Bundestag und die Blockade im Bundesrat, die dazu führte, dass die Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO im November dort gestoppt wurde.

Brandenburg hat mit Enthaltung zur fehlenden Mehrheit beigetragen. Da kann man einmal fragen …

(Zuruf von der AfD: Warum?)

- Herr Hünich, Sie rufen schon wieder dazwischen?

(Hünich [AfD]: Nein, ich war es doch gar nicht! - Heiterkeit)

- Na, okay. - Da kann man sich einmal fragen: Warum? - Im Verkehrsausschuss wurde deutlich - ich konnte leider nicht da sein, aber man kann auch zuhören -, dass dies am Veto des CDUgeführten Infrastrukturministeriums lag.

Jetzt kommt ein echtes argumentatives Kunststück: Staatssekretär Schüler brachte das Kunststück fertig, die Ablehnung von mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Einführung von Tempo 30 damit zu begründen, dass dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet würde. Das ist in etwa so, also ob man sagen würde: Wenn man einen Regenschirm mitführt, fängt es definitiv an zu regnen. - Das ist eine solch absurde Begründung, ein solch absurdes Zeug, wo doch wirklich alle seriösen Untersuchungen belegen, dass niedrige Geschwindigkeiten die Verkehrssicherheit erhöhen, weil Bremswege kürzer sind und Unfälle weniger schwer ausfallen.

(Zurufe von der AfD)

- Das können Sie machen, Herr Münschke, Sie haben ja Redezeit. Machen Sie es dann, wenn Sie hier vorne sind. Das ist besser.

(Zuruf des Abgeordneten Münschke [AfD])

- Haben Sie ein Problem? Das kann ja sein. Ansonsten wäre es nett, wenn Sie einfach einmal den Mund hielten und, da Sie Redezeit haben, anschließend redeten - das wäre zumindest fair -, statt hier dauernd infantil dazwischenzuquatschen.

(Zuruf des Abgeordneten Münschke [AfD])

- Ja, mir geht es hervorragend, Ihnen anscheinend nicht. - Obendrein gibt es weniger Lärm- und Abgasbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner vielbefahrener Straßen.

(Zuruf des Abgeordneten Münschke [AfD])

- Fragen Sie doch Herrn Stefke, der hat Blutdrucksenker.

Weniger Lärm- und Abgasbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner vielbefahrener Straßen sind natürlich sinnvoll, und Tempo 30 schützt die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und trägt zu mehr Lebensqualität in Städten und Gemeinden bei.

Mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen in dieser Frage - wir reden doch immer davon, dass die Kommunen selbst entscheiden sollen - würde kaum zu flächendeckendem Tempo 30 führen. Ich glaube, da ist auch Vertrauen in die Kommunalpolitik notwendig: dass sie die Situation auf ihren Straßen am besten kennen und im Dialog mit den Betroffenen im Einzelfall gründlich abgewogene Entscheidungen treffen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Landesregierung soll deshalb mit dem Antrag aufgefordert werden, ihre Blockade einer entsprechenden Reform des Straßenverkehrsrechts aufzugeben und diese stattdessen im Bundesrat zu unterstützen. Der Bürgermeister der Stadt Drebkau, ein Mitglied der CDU, hat sich dieser Tage mit einem Brief an alle Landtagsfraktionen gewandt und genau dazu noch einmal aufgefordert. Er bittet das Land darum, sich für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen sowie dafür, dass das Gesetzgebungsverfahren wieder aufgenommen wird, im Sinne der mehr als 1 000 Städte und Gemeinden und ihrer Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.

Ich habe immer noch nicht verstanden, wieso das Infrastrukturministerium ein Problem damit hat, dass unsere kommunalen Vertreter die Möglichkeit haben, 30er-Zonen besser und schneller auszuweisen, und dass sie, wenn die 30er-Bereiche nicht weiter als 500 m auseinanderliegen, diese zusammenführen, was den Verkehrsfluss und die Leichtigkeit des Verkehrs natürlich deutlich erhöhen würde. Diese Argumentation erschließt sich mir nicht. Aber Minister Genilke wird uns sicherlich aufklären. Dennoch bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Kornmesser für die SPD-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE soll der Landtag nun beschließen, dass er die Forderung der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ unterstützt, wonach diese selbst bestimmen dürfen, wo innerorts Tempo 30 gilt, und sich die Landesregierung in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine Reform des Straßenverkehrsrechts für die Umsetzung dieser Forderung einsetzt und der Anpassung der Straßenverkehrsordnung im Bundesrat zustimmt. Nach den Ausführungen von Herrn Büttner ist das eine nicht gerade einfache Materie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ umfasst inzwischen tatsächlich mehrere Hundert Städte und Gemeinden. Das Bündnis setzt sich seit 2021 aktiv für mehr