Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ umfasst inzwischen tatsächlich mehrere Hundert Städte und Gemeinden. Das Bündnis setzt sich seit 2021 aktiv für mehr
kommunale Handlungsfreiheit bei der Anordnung innerörtlicher Höchstgeschwindigkeiten ein. Daran sieht man, dass viele Kommunen ein großes Interesse daran haben, angemessene Geschwindigkeiten selbst festzulegen. Dafür ist jedoch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts auf der Bundesebene notwendig, die dann einer Zustimmung der Länder bedarf.
Das aktuelle Straßenverkehrsrecht setzt den Kommunen enge Grenzen. Es erlaubt die Ausweisung von Tempolimits tatsächlich nur dann, wenn konkrete Gefährdungen nachgewiesen werden können, und dann auch jeweils nur für ganz bestimmte Straßenabschnitte.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Initiative nun einen Ansatzpunkt, um den Rechtsrahmen zu ändern. Tatsächlich hat der Bundestag auch eine Novellierung beschlossen. Der Bundesrat hat jedoch im November die vom Bundestag beschlossene Novelle des Straßenverkehrsgesetzes gestoppt. Ohne Mehrheit für das Straßenverkehrsgesetz wurde anschließend auch die Entscheidung zur Straßenverkehrsordnung von der Tagesordnung genommen. Beide Rechtsnormen treten somit aktuell leider nicht in Kraft. Grund für Brandenburgs Enthaltung im Bundesrat war, dass nicht alle Koalitionspartner den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form mitgetragen haben. Für mich ist das in Teilen auch nachvollziehbar, denn die Sicherheit des Straßenverkehrs sollte in jedem Fall das übergeordnete Ziel sein.
Unbestritten ist, dass die Ermöglichung zusätzlicher Spielräume für die Straßenverkehrsbehörden der Kommunen grundsätzlich zu befürworten ist. Innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie die Anordnung von Tempo 30 ohne Erfordernis einer besonderen Gefahrenlage, können nach geltender Rechtslage im Übrigen schon jetzt im unmittelbaren Bereich von schützenswerten Einrichtungen zum Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erleichtert angeordnet werden, sprich: im Bereich von Schulen, Kitas und dergleichen. Aber es darf eben keine pauschale, flächendeckende Einführung von Tempo 30 angeordnet werden.
Bundesregierung und Bundesrat haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit der Länderkammer über Kompromisse zu verhandeln. Ich hoffe, dass sich dort eine Einigung ergeben wird, die für beide Seiten tragbar ist. Warten wir die Ergebnisse ab. - Den vorliegenden Antrag werden wir ablehnen.
(Beifall SPD - Frau Johlige [DIE LINKE]: Was wollen Sie jetzt genau? Was Sie wollen, haben Sie uns nicht gesagt!)
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Zeschmann für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Allein der Umstand, dass die Antragsteller zur Beratung dieses Antrags
Dazu kommt, dass dieser Tagesordnungspunkt auf heute vorgezogen wurde, weil es hieß, Herr Büttner, der Redner, sei am Donnerstag abwesend. Er ist aber weiterhin nicht als abwesend eingetragen, und auch der PGF hat sich geweigert, das durchzusetzen. Das nur am Rande.
Es geht darum, dass sich das Land Brandenburg auf Bundesebene dafür einsetzen soll, dass die Kommunen Tempo 30 - ich sage einmal - aus eigenem Willen, also nicht mehr, wie eben schon ausgeführt wurde, abhängig von Gefahrensituationen, überall einführen können.
Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Tempo 30 quasi alle 500 Meter wechseln kann. Mal ist Tempo 30, mal ist 50, alle 500 Meter im schlimmsten Falle. Das hat der entsprechende Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung dazu auch ergeben.
Was bedeutet das in der Praxis? In der Praxis bedeutet das ein Wirrwarr von sich permanent ändernden Regeln mit entsprechendem Schilderwald auf unseren Straßen. Kein Autofahrer weiß mehr sicher, woran er ist. In einer Gemeinde gilt überall Tempo 50, in der nächsten überall Tempo 30, und in der dritten ändert sich dies alle paar 100 Meter; und Sie behaupten, mit diesem Antrag würde der Verkehrssicherheit Vorschub geleistet. Es wird wohl eher das Gegenteil dabei herauskommen,
ganz abgesehen davon, dass die vom Antragsteller vorgespiegelte Lärm- und Abgasminderung, auf die auch Herr Büttner eingegangen ist, gerade in diesem Fall nicht eintreten wird, denn hier führt das dazu, dass die Menschen, die dort entlangfahren, fortwährend bremsen und beschleunigen,
und wie Sie wissen, muss man dann hoch- und runterschalten. Das ist viel lauter und schadstoffintensiver, als wenn man da durchgleitet, egal, zu welchem durchgehenden Tempo.
Also: Die Diskussion um diese Aufweichung der bestehenden Regelung - aktuell gilt ja eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h - kennen wir seit Jahren. Zuletzt wurde, wie hier schon gesagt wurde, im Bundesrat darüber debattiert. Im Bundesrat
wurde entschieden. Eine klare Entscheidung ist getroffen worden. Eine erneute Diskussion dazu ist im Bundesrat auch nicht vorgesehen, denn sonst wäre eine Beratung durchaus schon durchgeführt worden.
Nein, danke. - Dementsprechend kommt dieser Antrag schlicht und ergreifend viel zu spät. Es ist wieder einmal, wie bei den Linken üblich, ein reiner Schaufensterantrag der einzelnen Fraktion,
Das Land Brandenburg hat sich im Bundesrat positioniert, das haben wir schon gehört. Es hat sich der Stimme enthalten; die Gründe wurden schon erläutert. Dies hat der Staatssekretär im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung entsprechend dargelegt. Entweder haben die Antragsteller dort nicht zugehört, oder sie ignorieren es einfach. In jedem Fall akzeptieren Sie die demokratisch getroffene Entscheidung einfach nicht. Ist das Ihr neuer Umgang mit Demokratie, werte Kollegen von den Linken?
Also, es ist dem Bundesrat entschieden worden, und im Bundesrat wird nicht nach dem „Wünsch dir was“-Prinzip entschieden, sondern nach dem demokratischen Mehrheitsprinzip. Die Mehrheit der Länder hat sich klar gegen diese Aufweichung der Regeln ausgesprochen.
Das ist einfach zu akzeptieren in einer Demokratie und von Demokraten, die wir sind. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab.
(Beifall AfD - Büttner [DIE LINKE]: Herr Münschke, Sie hät- ten reden sollen, das wäre besser gewesen!)
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Walter-Mundt für die CDU-Fraktion fort. Bitte sehr.
Es wäre schön, wenn Sie mir zuhören würden. Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE befasst sich mit der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes. Ziel dieser Anpassung ist es, unseren Städten und Gemeinden mehr Spielraum bei der Ausweisung von
Tempo 30 im Straßenverkehr zu ermöglichen. Da es im Bundesrat für diese Initiative der Bundesampel jedoch keine Mehrheit gab, ist diese Reform jetzt auf Eis gelegt. Als CDU-Fraktion können wir mit dieser Entscheidung sehr gut leben.
Erstens. Tempo 30 ist in unseren Städten und Gemeinden bereits heute die Regel und nicht die Ausnahme. In Wohngebieten, vor Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen sowie aus Gründen des Lärmschutzes ist Tempo 30 bereits heute gelebte Praxis. Auf den Hauptverkehrsstraßen, die eine Bedeutung für den Pendler- und Wirtschaftsverkehr haben, ist die Regelgeschwindigkeit
Zweitens. Als Kommunalpolitikerin sind mir die Diskussionen um das Thema in Städten und Gemeinden durchaus bekannt und bewusst. Aktuell ist auch meine Heimatstadt Oranienburg noch Mitglied der Initiative „Lebenswerte Stadt Tempo 30“.
- Sie hören mir zu? Das ist schön. - Besonders Mitarbeiter der Verwaltung und die Linksfraktion sind glühende Verfechter dieser Initiative. An dieser Stelle sei mir aber auch der Hinweis gestattet, dass mit einer leichteren Anordnung von Tempo 30, wie es die Initiative fordert, dann natürlich auch der Umkehrweg passieren kann. Das heißt konkret: Je nach Mehrheitsverhältnis einer Gemeindevertretung findet man dann möglicherweise einen Tausch der Verkehrsschilder alle fünf Jahre von Tempo 30 auf Tempo 50 und umgekehrt.