- Ich finde es wunderbar, dass es so eine emotionale Diskussion ist, aber jetzt rede ich. - Danke schön.
Drittens, und damit möchte ich zum Schluss kommen. Das Thema Verkehrssicherheit liegt uns natürlich am Herzen. Umso wichtiger ist es, dass wir die technischen Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit zu sichern, im Alltag ausbauen: Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer, die strikte Trennung von Fuß-, Rad- und Autoverkehr in den Planungen moderner Verkehrswege, intelligente Ampelschaltungen sowie Dialogdisplays zur Steigerung der Aufmerksamkeit und zur Sicherheit und natürlich die modernen Assistenzsysteme in Autos, Bussen und Lkws. Genau darauf sollten wir unseren Fokus zukünftig noch mehr legen - und dann werden weniger Unfälle passieren. Das muss unsere Aufgabe sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Kollegin Walter-Mundt, ich würde Sie bitten, wenn Sie hier zu diesem Thema sprechen und quasi in den Raum stellen, dass die CDU-Fraktion - was Sie ja dürfen und was auch völlig in Ordnung ist - ein flächendeckendes Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften ablehnt, zu bedenken, dass es bei diesem Thema und bei der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes überhaupt nicht darum geht, die aktuell gültige Regelgeschwindigkeit - das ist die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h - durch eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h zu ersetzen, sondern es geht nur darum - das haben Sie am Ende Ihrer Rede fast wieder auf den Tisch gelegt -, dass Kommunen 30er-Bereiche einfacher ändern können, einfacher Busfahrstreifen und Anwohnerparkplätze einfacher einrichten können, ohne bürokratische Hürden zu nehmen. Das ist, was die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO vorsehen soll.
Insofern widerspricht das überhaupt nicht dem, was Sie in Ihrer Forderung eben gesagt haben, und es scheint nur eine ideologische Angst zu sein, dass man kommunalen Vertretern die Möglichkeit einräumt, mehr 30er-Bereiche auszuweisen - vor Schulen und Kindergärten, an Spielplätzen usw. -, aber es geht auf keinen Fall darum, ein generelles Tempo 30 in Ortschaften einzurichten. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen und richtigzustellen, dass Sie das so nicht gesagt und gemeint haben, denn so ist es jetzt angekommen. Das ist nicht Inhalt dieses Ganzen.
Noch eine Bemerkung: Die Gemeinde Schöneiche ist übrigens dem Bündnis der Kommunen in Brandenburg mit Zustimmung von Herrn Dr. Zeschmann beigetreten. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE - Heiterkeit des Abgeordneten Wal- ter [DIE LINKE] - Hünich [AfD]: Hahahahaha! - Zurufe von der AfD)
Sehr geehrter Kollege Büttner, danke, dass Sie mir noch einmal Gelegenheit geben, dazu auszuführen. Sehr, sehr gerne!
Ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel: In Germendorf, einem Ortsteil von Oranienburg, galt bis vor Kurzem Tempo 30, 50, 30 im Abstand von 300 Metern, weil es eine Bürgerinitiative gab, die das ganz super fand. Dann hat man festgestellt, als man sich noch einmal die Straßenverkehrsordnung angeschaut hat, dass das so gar nicht zulässig ist. Also hat man es wieder geändert. Was hat mich dann ein Bürger, der dort wohnt, gefragt: Wer hat denn den ganzen Spaß bezahlt? - Da kann ich Ihnen sagen: am Ende der Steuerzahler.
Insofern helfen solche Ideen niemandem. Das ist eine Haupttrasse, dort fahren Lkws durch, und ja, man könnte darüber reden, ob Lkws abends mit 30 darüberfahren, aber ich kann Ihnen sagen: Ab 22 Uhr fährt dort kein Lkw mehr lang. Insofern sind diese Initiativen, die man vermeintlich gut meint, nicht immer gut gemacht. Deshalb ist das eine klare Absage der CDU-Fraktion. Sie können bitten und betteln - vergessen Sie’s. - Danke schön.
Vielen Dank. - Jetzt kommt Herr Rostock für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Reihe. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer und Zuschauerinnen! Ich finde, es ist eine wichtige Debatte, denn für einen Anhänger von Vision Zero, also davon, dass wir einmal null Verkehrstote haben, ist es einfach wichtig, sich immer wieder die Verkehrssicherheit vor Augen zu führen. Denn Verkehr ist immer noch Todesursache Nummer eins bei jungen Menschen, und Geschwindigkeitsreduzierung ist natürlich ein, wenn nicht der Schlüssel zur Vermeidung von Unfällen. Das gilt auch für den Verkehr innerorts, wo es meist um die Unterscheidung von Tempo 30 und Tempo 50 geht. Dieser Unterschied ist erheblich. Das will ich gern noch einmal erläutern.
Denn, Herr Büttner, es geht nicht nur um den Bremsweg, sondern um den Anhalteweg insgesamt. Bevor man auf die Bremse tritt, hat man noch eine Reaktionszeit, deshalb besteht der Anhalteweg aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg.
Bei Tempo 30 beträgt der Anhalteweg gut 13 m, bestehend aus 8 m Reaktionsweg und 5 m Bremsweg. Bei Tempo 50 beträgt allein der Reaktionsweg 14 m. Das heißt, wenn ein Kind in 14 m Entfernung vor ein Auto läuft, kommt das Auto mit Tempo 30 gerade noch vor dem Kind zum Stehen, das Auto mit Tempo 50 ist noch bei Tempo 50 und das Kind wird mit Tempo 50 erfasst. Großer Unterschied, offensichtlich.
Das zeigt doch zwei Dinge: Ein niedriges Tempo senkt die Anzahl von Unfällen - dass sie überhaupt passieren -, und ein niedriges Tempo senkt die Unfallschwere, wenn es doch noch zum Aufprall kommt. Nun ist es so - das wurde auch ausgeführt -, dass es bereits jetzt Möglichkeiten für Kommunen gibt, Tempo 30 anzuordnen, insbesondere vor Kitas und Schulen oder auch vor Senioreneinrichtungen. Das folgt doch aber dem Bild, dass Kinder zum Beispiel nur vor Schulen unterwegs sind, was natürlich totaler Quatsch ist, weil selbst der Schulweg nicht nur vor der Schule verläuft - von Freizeitwegen ganz zu schweigen.
Genau diese Situation, dass es diese Möglichkeiten gibt - das haben Sie ja gerade auch noch einmal bestätigt, Frau WalterMundt -, führt zu den ständigen Wechseln zwischen Tempo 30 und Tempo 50 alle 500 m.
Viele Kommunen wollen deshalb mehr Rechte haben und wollen mehr tun. Doch entweder werden sie im Vorfeld ausgebremst oder teilweise auch gerichtlich im Nachhinein zur Rückabwicklung gezwungen.
Warum ist das so? Offensichtlich, weil statt Subsidiarität hier Zentralismus herrscht. Weil es ein Misstrauen gegenüber der kommunalen Demokratie gibt, das in vielen Redebeiträgen hier noch einmal deutlich geworden ist und das ich wirklich erschreckend finde.
Es ist nämlich so, dass das Straßenverkehrsrecht alles unterordnet, was der Flüssigkeit oder der Leichtigkeit des Verkehrs entgegensteht - deshalb kämpfen so viele Kommunen dafür. Ich will noch einmal sagen, welche Kommunen in Brandenburg dazu zählen und sich dieser Sache angeschlossen haben. Es ist ja nicht nur Oranienburg - ich gucke auch noch einmal Richtung CDU-Fraktion -, es sind auch Kremmen, Potsdam, Falkensee oder Drebkau. Einige von Ihnen kommen ja von dort. Im Petitionsausschuss ist das übrigens ebenfalls eines der häufigsten Themen:
Ich komme zum Schluss. Die Ampelregierung wollte genau das tun: der kommunalen Ebene mehr Vertrauen entgegenbringen und den Kommunen die Möglichkeiten geben. - Das ist jetzt gescheitert. Warum, ist, glaube ich, in der Debatte deutlich geworden. Ich hoffe, die Debatte geht weiter - im Sinne der Verkehrssicherheit, gegen Zentralismus und für Vertrauen in die kommunale Demokratie. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gemeinden im ganzen Land und damit auch in Brandenburg haben große Probleme, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Autos werden schneller, größer und auch leiser. Aber auf ihre Anfragen, an bestimmten neuralgischen Punkten Tempo 30 anordnen zu können, erhalten sie von den Straßenverkehrsämtern oft abschlägige Bescheide.
Hier einmal ein paar Beispiele: Die Gemeinde Prötzel in Märkisch-Oderland beabsichtigte, vor der Grundschule eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 30 einzurichten. Die Anordnung wurde versagt, weil die Schule 30 m von der Hauptstraße entfernt liegt und sich zwischen Schule und Hauptstraße noch eine Anliegerstraße und eine Bushaltestelle befinden.
Eine ähnliche abschlägige Antwort erhielt die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, als sie für die Hauptstraße Tempo 30 erfragte. An dieser Straße verlaufen viele Schulwege. Erst ein Schallschutzgutachten für die marode Straße stimmte das Straßenverkehrsamt um. Die Anordnung gilt freilich nur so lange, bis der Verkehrslärm durch die Sanierung der Straße reduziert wurde.
Allerdings - das muss auch einmal erwähnt werden - ist das Straßenverkehrsamt Märkisch-Oderland nur der Bote der schlechten Nachricht, denn tatsächlich ist das Straßenverkehrsgesetz an dieser Stelle veraltet und noch nicht an die geänderten Verkehrssituationen angepasst.
Die meisten Bürger und Bürgerinnen haben vollstes Verständnis dafür, dass im engen Umkreis von Schulen, Kitas und Seniorenheimen Tempo 30 gilt. Das haben selbst der Bundestag und auch das Bundesverkehrsministerium erkannt. Sie haben diese Änderungen empfohlen.
Und dann findet diese Bundesratssitzung im November 2023 statt. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundestag hatte bereits zugestimmt, der Verkehrsausschuss des Bundesrates ebenfalls, und dann gibt es genau zwei Redebeiträge: einen für das Land Baden-Württemberg und einen vom Bundesverkehrsministerium, die für die Annahme dieser Änderungen werben. Und dann stimmt auch unsere Landesregierung nicht zu. Anwesend war Frau Justizministerin Hoffmann. Ich bin schon sehr auf die Erklärung gespannt, warum sie nicht zustimmte.
(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Stefke und Vida sowie von der Fraktion DIE LINKE - Zuruf des Ab- geordneten Münschke [AfD])
Es ist schon bezeichnend, dass man, wenn man schon nicht zustimmt, auch keine Erklärung abgibt, warum man nicht zustimmt. So viel sollten wir hier erwarten dürfen; und ich gehe davon aus, dass sie das jetzt nachholt.
Den Antrag der Linken habe ich so verstanden, dass Tempo 30 selbstbestimmt an bestimmten Stellen angeordnet werden soll, und nicht ortsweise - nicht vom Ortseingangsschild bis zum Ortsausgangsschild. Von daher finden wir den Antrag gut und stimmen ihm zu.
(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Nicklisch, Stefke, Vida und der Abgeordneten Schäffer [B90/GRÜNE] sowie von der Fraktion DIE LINKE)
Vielen Dank. - Schon sind wir beim Beitrag der Landesregierung. Zu uns spricht Herr Minister Genilke. Bitte schön.
(Kretschmer [DIE LINKE]: War ein Fehler! Sag’s doch ein- fach! - Walter [DIE LINKE]: Ein lernendes System!)
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Novelle des Straßenverkehrsgesetzes wurde, wie Sie wissen, am 24. November - das wurde ja schon angesprochen - getagt, und sie hat keine mehrheitliche Zustimmung der Bundesländer erhalten.
Die maßgebliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die Novelle, war die Hinzufügung neuer und zwar gleichberechtigter Leitziele. Sie umfassten im Besonderen die Verbesserung des Umwelt- und des Klimaschutzes, den Gesundheitsschutz und die städtebauliche Entwicklung als weitere Anordnungsgründe für Rechtsverordnungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, und darauf beruhende verkehrsrechtliche Anordnungen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre ein Systemwechsel gewesen, denn die bisher ausschließlich als Gefahrenabwehrrecht dienende Vorschrift des § 6 der Straßenverkehrsordnung sollte nunmehr in Bezug auf diese neuen Ziele ausgeweitet werden.
Der vorgelegte Entwurf hat dabei aber aus unserer Sicht einen wichtigen Punkt offengelassen, nämlich, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs hinsichtlich der Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen im Sinne von § 6 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz stets das übergeordnete Ziel sein muss. Daher war der vorgelegte Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes auch nicht mehrheitsfähig.
Für die von vielen Kommunen gewünschte Erweiterung des Handlungsspielraums für die erleichterte Anordnung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen ist dieser weitgehende Systemwechsel aber auch nicht zwingend notwendig. Denn innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie
Tempo 30 ohne Erfordernis einer besonderen Gefahrenlage können bereits nach geltender Rechtslage im unmittelbaren Bereich der schützenswerten Einrichtung zum Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmer erleichtert angeordnet werden.
Insofern kann nicht im Sinne einer Regel-Ausnahme-Umkehr - Frau Nicole Walter-Mundt hat es bereits erklärt - das Erfordernis einer gesonderten Gefahrenlage für die Anordnung einer verkehrsrechtlichen Maßnahme für eine Geschwindigkeitsbeschränkung grundsätzlich beliebig entfallen.
Das MIL hat sich auf Bundesebene für eine strikte Festlegung der Grenzwerte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Die Landesregierung ist nach wie vor für die Verankerung der Vision Zero im Straßenverkehrsgesetz. Das alles wurde jetzt nicht beschlossen - ob der Bund noch den VA anruft, ist mir nicht bekannt.