Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Zuschauende! Liebe Abgeordnete! Ich finde als Resümee der Debatte die Kritik der Opposition doch reichlich dünn, muss ich sagen: viel allgemeines Lamentieren, auch bezogen auf die konkreten Vorschläge, die wir hier vorgelegt haben, wirklich reichlich dünn.
Ja, wir wollen die Schuldenbremse nicht abschaffen. Wir Grüne setzen uns für eine Reform der Schuldenbremse ein, und da sind wir in guter Gesellschaft mit dem Wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums. Der hält es nämlich für sinnvoll, eine Schuldenbremse zu haben, weil sie sozusagen der Kurzfristorientierung der Politiker entgegenwirkt. Er sagt aber eben auch, diese gleiche Kurzfristorientierung macht es auch attraktiver, staatliche Konsumausgaben den Investitionen vorzuziehen. Wir haben ja in der Zeit von Rot-Rot hier in Brandenburg erlebt, wie wir den Investitionsstau produziert haben.
Und genau dieser Investitionsstau ist doch das Problem, an dem die kommende Generation schwer zu tragen hat und unter dem sie letztendlich leiden muss.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen - in der großen Erhabenheit, mit der Sie gerade Ihre Rede halten.
Sie sagen, Rot-Rot habe mehr auf Konsumzahlungen gesetzt als auf Investitionen. Ich will Ihnen deshalb die Frage stellen: Ist Ihnen bekannt, dass Rot-Rot in den zehn Jahren und auch allein schon in den letzten fünf Jahren seiner Regierungszeit fast mehr als doppelt so viel an kommunalen Investitionen ermöglicht hat wie Sie in Ihrer Regierungszeit der letzten fünf Jahre? - Und da die Frage: Wie erklären Sie sich das oder wie erklären Sie dann Ihren letzten Satz? Ist es nicht doch vielleicht ein falscher Satz von Ihnen gewesen? - Vielen Dank.
Herr Walter, ja, die Kommunen haben von Rot-Rot tatsächlich profitiert - das kann man neidlos zugestehen. Und die Schlüsselzuweisungen haben Sie angehoben, und das ist auch gut so.
Ich sprach aber jetzt vom Landeshaushalt und von den Landesinvestitionen. Und die sind in der Zeit deutlich zurückgegangen. Wir haben das jetzt wieder auf ein Niveau angehoben, das halbwegs akzeptabel ist.
Jetzt zur Reform der Schuldenbremse. Wie gesagt, das haben Vorredner schon gesagt, aber ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Was war denn die erste finanzpolitische Großtat dieser Koalition? Das war das Zukunftsinvestitionsfondsgesetz. Und genau das wollen wir in die Schuldenbremse integrieren - eine Möglichkeit, Investitionen in die Zukunft zu finanzieren eben mit Krediten und ganz klaren Regeln, unter welchen Aspekten solche Kredite sinnvoll sind. Dass sie sinnvoll sind, sieht man am Zukunftsinvestitionsfondsgesetz. Und deswegen wollen wir das in die Schuldenbremse bringen.
Aber gut, das muss auf Bundesebene geschehen. Die Diskussion müssen wir führen. Und solange das nicht passiert, brauchen wir eben eine andere Lösung, um den Herausforderungen, denen wir jetzt nach wie vor in unveränderter Menge gegenüberstehen, finanziell begegnen zu können. Deswegen ist die Notlagenerklärung hier und heute richtig und sinnvoll. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel befinden wir uns in außergewöhnlichen Zeiten. Nach dem coronabedingten Einbruch im Jahr 2021 veränderte der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in kurzer Zeit die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in grundlegender Weise und brachte deutliche negative Auswirkungen, und zwar in allen öffentlichen Bereichen mit sich.
In solchen Zeiten ist es von besonderer Bedeutung, dass die Handlungsfähigkeit des Staates aufrechterhalten wird und er angemessen auf die multiplen Herausforderungen reagieren kann - wann, wenn nicht jetzt?
Man kann sich eben nicht nur ein Detail heraussuchen und sagen, damit ist alles vorbei. Mit Erstaunen habe ich gestern bei der Pressekonferenz der AfD zur Kenntnis genommen, dass Herrn Berndt im Moment zu wenige Flüchtlinge kommen. Ich kann Ihnen da nur empfehlen: Fragen Sie mal die kommunale Familie:
Vielen Dank, Frau Finanzministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie haben eben mit der schwierigen Situation seit Februar 2022, die Sie gerade beschrieben haben, die Notlage begründet. Jetzt hat aber heute Morgen der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Herr Fricke, im „Inforadio“ ausgeführt - und damit zu diesem Punkt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst - , dass dazu ein Schock erforderlich sei, der kurzfristig eintreten müsse.
Ich würde gerne von Ihnen wissen, wo der konkrete Schock in den letzten Wochen und Monaten war, der eine erneute Notlagenerklärung für aktuell jetzt bzw. für das Jahr 2024 rechtfertigen könnte.
Sie werden sicherlich die Notlagenbegründung, die ja jetzt vorliegt, ausführlich gelesen haben. Und darin ist genau begründet, dass die Gesamtheit der multiplen Krisen eben noch nicht zu Ende ist. Wir haben nach wie vor ein hohes Flüchtlingsaufkommen, wir haben in Brandenburg im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Lebenshaltungskosten,
Mit dem Brandenburg-Paket wurde ein umfassendes, ergänzendes Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, um in den Bereichen zu unterstützen, in denen es am dringendsten war und nach unserer Einschätzung auch weiterhin ist. Das Ganze geschah hier im Land natürlich nicht in einem rechtsfreien Vakuum. Wir sind verpflichtet, die Schuldenbremse einzuhalten - so sieht es auch die Landesverfassung vor. An diese Vorgaben halten wir uns; das ist völlig klar.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Vielen Dank, dass Sie gestern die Pressekonferenz gehört haben. Ich hoffe, Sie haben heute auch die Rede gehört. Ich habe sowohl gestern als auch heute deutlich gemacht, dass in diesem Jahr weniger Flüchtlinge kommen als im letzten Jahr - wobei es immer noch zu viele sind. Es geht ja darum, dass man im Vergleich zum letzten Jahr die wirtschaftliche Lage und die Lage insgesamt als besser ansehen muss als vor einem Jahr.