Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

(Frau Fischer [SPD]: Was denn jetzt?)

Insofern stellt sich die Frage - und da bitte ich Sie um eine Antwort -, wie denn da eine Notlagenbegründung angesichts der positiven Entwicklung - wirtschaftliche Entwicklung, Migrationszahl - zu begründen ist im Vergleich zum letzten Jahr.

Bitte.

Das ist sehr ausführlich dargestellt und so, wie ich es schon gesagt habe: Man kann eben nicht nur ein Detail herausgreifen. Natürlich sind 6 % Wirtschaftswachstum für Brandenburg sehr gut, aber wir haben deshalb nicht 6 % mehr Steuereinnahmen. Und die anderen Dinge, wie die Lebenshaltungskosten, die Energiepreise bei den Verbrauchern, sind nach wie vor hoch.

Es ist alles erläutert in dem Notlagenbeschluss. Und ich meine, der Kollege Walter - jetzt ist er nicht im Saal - hat ja erzählt, wie

schlimm die Notlage tatsächlich ist. Es geht ja noch darüber hinaus, was in unserem Notlagenbeschluss begründet wurde.

(Vereinzelt Heiterkeit - Vereinzelt Beifall SPD - Dr. Berndt [AfD]: Ist das außergewöhnlich?)

Gleichzeitig bietet die Schuldenbremse in besonderen Notlagen die Möglichkeit, von einer Ausnahme Gebrauch zu machen. Das haben wir für 2023 und 2024 getan. Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/24 wurde mit Beschluss des Landtages vom 15. Dezember 2022 für die Jahre 2023 und 2024 eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt. Das versetzte uns in die Lage, mit dem Brandenburg-Paket die entsprechenden Hilfen auf den Weg zu bringen, um den Auswirkungen der Krisensituation entgegenzuwirken.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 des Bundes haben wir uns nunmehr sehr genau angesehen - auch natürlich vor dem Hintergrund der Klage der AfDFraktion vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Notlagenbeschluss dieses Parlaments von 2022 und die entsprechenden Regelungen des Haushaltsgesetzes. An dieser Stelle muss noch einmal sehr deutlich betont werden, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinesfalls eins zu eins auf die Brandenburger Regelung anwendbar ist. Dazu sind die Sachverhalte zu unterschiedlich.

Wir haben erstens einen Doppelhaushalt für 2023, 2024. Der Bund verabschiedet regelmäßig nur Einzelhaushalte.

Zweitens haben wir in Brandenburg keine notlagenbedingten Coronamittel in ein längerfristiges verfügbares Sondervermögen umgewidmet, wie der Bund dies unklugerweise getan hat.

Und wir haben drittens noch vor Beginn des Jahres 2023 zeitgleich, deckungsgleich und mit den daraus abgeleiteten Maßnahmen und den dafür im Rahmen des Doppelhaushaltes aufzunehmenden Krediten die Notlage für die Jahre 2023 und 2024 erklärt. Das sind wesentliche Unterschiede der Sachlage zwischen dem Bund und dem Land.

Natürlich - und auch das gehört zur Wahrheit - muss man jetzt mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts insbesondere drei Aspekte genauer betrachten:

Erstens. Notlagenbeschlüsse haben nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil für ein konkretes Rechnungsjahr und somit für ein konkretes Haushaltsjahr zu ergehen. Sollte eine Notsituation oder ihre Wirkung über den Zeitraum eines Jahres anhalten und fortdauernden Kreditbedarf veranlassen, haben Notlagenbeschlüsse getrennt nach Jahren zu ergehen.

Zweitens. Das sogenannte Jährlichkeitsprinzip bewirkt eine zeitliche Beschränkung der Ausgaben und Kreditermächtigungen. Nach Ablauf eines Jahres sind die für die Krisenbewältigung erforderlichen Maßnahmen und die dafür notwendige Kreditaufnahme für das Folgejahr neu zu ermitteln. Basierend auf dem Prinzip der Jährlichkeit dürfen kreditfinanzierte Mittel und Kreditermächtigungen nur in demjenigen Rechnungsjahr eingesetzt werden, für welches sie durch den Notlagenbeschluss bereitgestellt wurden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Ministerin?

Nein, Frau Präsidentin, jetzt möchte ich gerne im Zusammenhang ausführen. - Nach dem Ablauf des Rechnungsjahres verfallen diese Kreditermächtigungen. Das ist anders als bei normalen Kreditermächtigungen.

Drittens. Es muss hinreichend dargelegt werden, dass kreditfinanzierte Maßnahmen geeignet sind, den Zweck zur Überwindung oder Vorbeugung der außergewöhnlichen Notsituation zu fördern. Die Eignung bezieht sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dabei auf die Gesamtheit der Maßnahmen und nicht auf jede einzelne Maßnahme.

Je länger das krisenauslösende Ereignis zurückliegt, desto schwerer ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Darlegungslast des Gesetzgebers bei der Erklärung einer fortdauernden Notlage.

Wir haben die bisherigen Haushaltsbeschlüsse in Brandenburg nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Ich sehe uns daher auch in einer anderen Situation als den Bund, bei dem nun richtigerweise der Blitz eingeschlagen ist und der nach wie vor damit beschäftigt ist, die Scherben aufzukehren. Wir hoffen alle, dass es jetzt einen neuen Entwurf gibt.

Allerdings erscheint es uns klug, ratsam und hilfreich zu sein, aus der Debatte der zurückliegenden Wochen Konsequenzen zu ziehen. Bestimmte Punkte sollten der nötigen Verbindlichkeit wegen noch klarer formuliert und beschlossen werden - auch hier bei uns in Brandenburg. Da fällt uns überhaupt kein Zacken aus der Krone.

Und schließlich sind es ja auch noch manche Hinweise unseres Landesrechnungshofes, die wir berücksichtigen wollen. Auch das entspricht, denke ich, einem guten finanzpolitischen Stil.

(Beifall SPD, CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Wir haben daher den Umfang der fortbestehenden Notlage unter Berücksichtigung der im Jahr 2023 eingetretenen Entwicklungen und der eingeleiteten Maßnahmen überprüft. Die im Notlagenbeschluss vom Dezember 2022 genannten Gründe für eine außergewöhnliche Notsituation treffen nach unserer Auffassung dem Grunde nach unverändert auch für das Jahr 2024 zu.

Aus diesem Grund erscheint es nun ratsam und sinnvoll, Folgendes zu tun: erstens für das Haushaltsjahr 2024 vom Landtag das Fortbestehen der Notlage feststellen zu lassen, zweitens die pauschale Vorsorge in Höhe von bisher 500 Millionen Euro aufzulösen und, soweit noch erforderlich, den einzelnen Maßnahmenbereichen in allerdings deutlich reduzierter Höhe zuzuweisen, drittens keine Kreditermächtigungen und Ausgabemittel aus dem Brandenburg-Paket von 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen. Die daraus resultierenden Anpassungen werden wir zu Beginn des Jahres 2024 im Haushaltsgesetz nachvollziehen.

In letzter Konsequenz haben wir dann dem Anpassungsbedarf, soweit er sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

möglicherweise ergeben könnte, Rechnung getragen und Sicherheit für unser Brandenburg-Paket geschaffen, soweit das eben möglich ist. - Ich denke, das ist der richtige Weg.

Meine Damen und Herren, zur Schuldenbremse hatte ich mich in der Vergangenheit bereits geäußert, deswegen brauche ich das hier und heute nicht zu wiederholen. Die Schuldenbremse hat den Realitätstest nicht bestanden. Auf ihr liegt ersichtlich kein Segen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, hier zu grundlegenden Änderungen zu kommen.

Sonst wird sich das Drama jedes Jahr wiederholen. Aber Sie wissen auch, dass genau dies nicht der Fall sein wird. Ich war damals übrigens noch nicht dabei, Kollege Redmann.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Redmann [CDU])

Es ist ja im Moment nicht so, dass sich auf der Bundesebene irgendwelche Mehrheiten abzeichnen - DIE LINKE ist da auch keine Hilfe -,

(Lachen des Abgeordneten Bretz [CDU])

sodass man entsprechend reagieren könnte.

Auf einer vernünftigen und sparsamen Finanzpolitik liegt Segen; auf dieser Schuldenbremse, die seit 2020 überhaupt keine Schulden bremst, liegt er eben nicht. Schulden kommen vom Schuldenmachen. Und ob die Goldene Regel oder die Politik das Problem war, sei jetzt einmal dahingestellt. Von daher brauchen wir dort eine Debatte.

Allerdings müssen wir im Moment mit dieser misslichen Lage leben. Derzeit sind weder beim Bund noch beim Land Änderungen ersichtlich. Unter Berücksichtigung der geltenden Schuldenbremse sollten wir uns klugerweise so verhalten wie die Igel bei der Liebe: schön vorsichtig. Die jetzt vorliegenden Vorschläge von Regierung und Koalition tragen diesem Anliegen mit größtmöglicher Sensibilität Rechnung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Redezeiten sind erschöpft. Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrages der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung“ auf Drucksache 7/8857, Neudruck, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde die Überweisung mit Mehrheit beschlossen.

Ich komme zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Schuldenbremse ist Zukunftsbremse und gehört abgeschafft“ auf Drucksache 7/8862. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf.

TOP 2: Fragestunde

Drucksache 7/8890 (Neudruck)

Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Ludwig Scheetz, der die Frage 1965 (Erhalt denkmalgeschützter Garten- und Parkanla- gen in Brandenburg) stellt. Bitte sehr.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels spielt bei der Gestaltung von Alleen der Einsatz geeigneter klimaresilienter Baumarten eine große Rolle. Wegen des Klimawandels werden in den denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ebenfalls klimaresiliente Baumarten benötigt.

Bis Ende 2024 soll deshalb an der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik der Aufbau eines „Kompetenzzentrums für Straßenbäume und Alleen“ erfolgen. Bereits im Rahmen des Projektes „Brandenburgische Alleen im Klimawandel - Schaffung eines Lehr- und Sichtungsgartens“ wurden über 30 verschiedene Baumarten gepflanzt. Laut einer Pressemeldung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ will das Land zusammen mit Mitteln der Europäischen Union 55 Millionen Euro für den Erhalt denkmalgeschützter Gartenanlagen zur Verfügung stellen.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Form ist vorgesehen, die Expertise des Kompetenzzentrums der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik für den Umbau der denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen in Brandenburg zu nutzen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Dr. Schüle, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Bitte sehr.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Scheetz, vielen Dank für die Frage. Ja, wir haben das große Glück, in Brandenburg nicht nur über ein gebautes kulturelles Erbe zu verfügen, sondern auch über 1 000 Gartendenkmale. Diese 1 000 Gartendenkmale stehen zum Teil auch unter UNESCO-Schutz, aber sie sterben. Sie sterben durch den Klimawandel, und deshalb wird, wenn wir nicht aufpassen und nicht gegensteuern, das kulturelle Erbe irgendwann verschwinden bzw. werden die grünen Lungen sterben. Das würde dann weniger Kühlung, weniger CO2-Bindung, weniger Biodiversität und damit natürlich auch weniger Resilienz des Ökosystems bedeuten.

Deshalb freut es mich sehr, dass ich gemeinsam mit dem Kollegen Axel Vogel ein Förderprogramm in Höhe von 55 Millionen Euro auflegen konnte. Dabei ressortieren 30 Millionen Euro im MWFK; 18 Millionen Euro davon kommen aus dem EFRE und 12 Millionen Euro aus meinem Haus. Es geht darum, die durch