Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Deshalb freut es mich sehr, dass ich gemeinsam mit dem Kollegen Axel Vogel ein Förderprogramm in Höhe von 55 Millionen Euro auflegen konnte. Dabei ressortieren 30 Millionen Euro im MWFK; 18 Millionen Euro davon kommen aus dem EFRE und 12 Millionen Euro aus meinem Haus. Es geht darum, die durch

Dürre, Stürme, aber auch neue Schädlinge verursachten Schädigungen der Bäume nicht nur zu dokumentieren, sondern auch gemeinschaftlich Schutzmaßnahmen zu konzipieren.

Wir schreiben in der Richtlinie allerdings nicht vor, mit welchen wissenschaftlichen Einrichtungen die jeweiligen Eigentümer, ob Kommunen, Land oder auch Private, kooperieren. Wenn Sie mich fragen: Ich würde mich außerordentlich freuen, nicht nur mit der Lehr- und Versuchsanstalt zu kooperieren, sondern auch mit dem ZALF in Müncheberg, dem ATB in Bornim, der Universität Potsdam oder aber der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Wir fördern auch diese Kooperationsvereinbarungen und -beziehungen. Ich glaube, an wissenschaftlicher Exzellenz und vor allen Dingen an wissenschaftlichen Studien kommt bei der Bewältigung der Klimaanpassung auch keiner mehr vorbei. Die Anträge können ab Januar 2024 bei der ILB gestellt werden. Ich freue mich sehr über dieses Programm.

(Beifall B90/GRÜNE)

Gut. Keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank.- Dann kommen wir zur Frage 1992 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen.

(Zuruf: Doch, es gab eine Frage!)

- Entschuldigung. - Er hat sich wieder hingesetzt. Bitte, Herr Abgeordneter Domres.

Danke, Frau Präsidentin. Ich war mir kurze Zeit nicht sicher, ob ich die Frage stellen soll, da Frau Dr. Schüle nicht originär zuständig ist. - Das Problem, das sie geschildert hat, betrifft auch die Alleen insgesamt in Brandenburg. Wir haben als Landtag eigentlich beschlossen, dass die Landesregierung beauftragt wird, eine Alleenkonzeption zu erarbeiten und fortzuschreiben. Nun bin ich mir nicht sicher, ob Sie diese Frage beantworten können. Aber wann könnte dann die Alleenkonzeption vorgestellt werden?

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Sie haben richtig gemutmaßt: Für die Alleen bin ich nicht zuständig, sondern für die 1 000 Gartendenkmale, die wir im Land Brandenburg vorfinden.

(Beifall SPD)

Wir kommen zur Frage 1992 (Schritte der Landesregierung zur Abwendung von Klinikpleiten) der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Die Frage stellt Herr Abgeordneter Dr. Berndt. Bitte sehr.

Immer mehr Kliniken im Land Brandenburg schreiben rote Zahlen. So berichtete die „Lausitzer Rundschau“ am 18. November

über die Finanzlöcher beim Klinikum Elbe-Elster, und der „Uckermark Kurier“ berichtete am 6. Dezember, dass das Klinikum Ruppin-Brandenburg zwei Fachabteilungen schließen werde. Während einer Diskussion im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz wurde geäußert, dass mittlerweile jede zweite Klinik von Defiziten betroffen sei.

Wir fragen daher die Landesregierung: Welche bisher unternommenen und noch geplanten Schritte, um drohende Klinikpleiten, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, der oben genannten Häuser, abzuwenden, existieren seitens der Landesregierung? Bitte detailliert ausführen und bitte zwischen bisher unternommenen und noch geplanten Schritten unterscheiden.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Bitte schön.

Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, strukturelle Probleme wie inflationsbedingt steigende Preise, Erlösausfälle durch Personalmangel, Tarifsteigerungen und stagnierende Fallzahlen haben zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser geführt, nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit. In einer Studie des LeibnizInstitutes für Wirtschaftsforschung wurde herausgearbeitet, dass im Jahr 2022 37 % der bundesdeutschen Krankenhäuser rote Zahlen geschrieben haben. Im Jahr 2023 waren es 47 %, und im Jahr 2024 wird das für 80 % der Krankenhäuser prognostiziert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erwartet im Jahr 2024 bis zu 80 Klinikinsolvenzen bundesweit.

Deshalb haben die Landesgesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren den Bund wiederholt aufgefordert, ein Vorschaltgesetz für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser zu verabschieden. Drohende Insolvenzen müssen mit aller Kraft abgewehrt werden, und es darf nicht zu einer kalten Strukturbereinigung kommen.

Auch die Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Oktober 2023 hat vom Bund gefordert, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend sowie die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren.

Der Bund wirbt aktuell für die Liquiditätshilfen im Transparenzgesetz. Die angekündigten Liquiditätshilfen in ihrer jetzigen Form werden von der Landesregierung allerdings als nicht ausreichend oder zielführend bewertet, da sie keine zusätzlichen Finanzierungen außerhalb der schon bestehenden Ansprüche darstellen. Es bedarf einer nachhaltigen und finanzgerechten Finanzierung der Betriebskosten über den Landesbasisfallwert im Wege eines Vorschaltgesetzes vor der Krankenhausreform. Dafür setzt sich die Landesregierung weiterhin konsequent ein.

Wenn wir schauen, was wir an eigenen Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, so kann ich nur immer wieder darauf verweisen, dass die Koalition in dieser Legislaturperiode die Krankenhausinvestitionspauschale auf 110 Millionen Euro angehoben hat. Wir haben außerdem im Jahr 2022 zusätzlich 82,45 Millionen Euro als einmaligen Zuschuss für coronabedingte inves

tive Mehrausgaben gewährt, und wir haben jetzt aus dem Brandenburg-Paket ein Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Förderung von Investitionen in energiesparende oder -effiziente Lösungen mit einem Volumen von insgesamt 65 Millionen Euro aufgelegt, und wir haben unser Sonderkrisenprogramm Krankenhäuser in 2023 und, wenn dieser Landtag die Notlagenerklärung annimmt, auch für 2024 - über 94 Millionen Euro.

Zusätzlich kofinanzieren wir in sehr erheblichem Maße den Krankenhauszukunftsfonds. Daraus stehen insgesamt 128 Millionen Euro zur Verfügung. Das heißt, das Land Brandenburg hat in den letzten Jahren bei den Investivmitteln die vom Bund immer wieder geforderte Höhe von 8 %, bezogen auf das Gesamtbudget, erreicht, und wir werden unsere Krankenhäuser auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Im Übrigen stehen wir mit allen entsprechenden Akteuren immer wieder in sehr engem Austausch und begleiten Prozesse vor Ort sehr intensiv, so geschehen in Spremberg, Neuruppin oder auch an den Standorten des ElbeElster-Klinikums.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE)

Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat eine Nachfrage. Bitte.

Herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe eine Nachfrage speziell zum Klinikum Neuruppin und zur Schließung der Abteilungen HNO und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie: Wie beurteilen Sie die Situation, vor allem im Hinblick auf die Versorgung, aber auch auf die Ausbildung am dortigen Uniklinikum?

Herr Dr. Berndt, die entsprechenden Abteilungen sind im Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg verankert. Wir sind nicht glücklich darüber, dass sich Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sehen, Abteilungen vorübergehend oder gänzlich zu schließen, weil wir sie für versorgungsrelevant halten. Es ist klargelegt worden, wo es Alternativen im entsprechenden Versorgungsbereich oder in angrenzenden Versorgungsbereichen gibt; aber unser Ziel bleibt natürlich, dass die Angebote, wie im Krankenhausplan ausgewiesen, am Netz bleiben.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE)

Noch eine kurze Rückfrage?

(Kretschmer [DIE LINKE]: Die muss im Zusammenhang gestellt werden!)

Entschuldigung! Besten Dank. - Eine Nachfrage dazu: Sind Sie dazu im Gespräch mit dem Klinikum, und können Sie uns zu diesem Gespräch schon etwas sagen?

Herr Dr. Berndt, wir sind mit allen Krankenhäusern, die sich an uns wenden und die wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder Umstrukturierungsplänen das Gespräch mit uns suchen, intensiv im Gespräch. Ich habe jetzt in meinem Haus in der Abteilung Gesundheit sogar eine eigene Projektgruppe eingerichtet, um diese Dinge intensiv zu begleiten.

Ich weise darauf hin - dies ist auch der Presse zu entnehmen -, dass mein Abteilungsleiter Gesundheit mehrfach an Kreistagssitzungen in verschiedenen Kreisen teilgenommen hat. Ich selbst habe mich zum Beispiel in Elbe-Elster in entsprechende Beratungen eingeschaltet, und wir begleiten auch in Neuruppin den Prozess sehr eng.

Vielen Dank. - Die Frage 1967 (Wolfsmanagement nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz) stellt Frau Abgeordnete Isabell Hiekel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Umweltministerkonferenz hat am 1. Dezember einen Beschluss zum besseren Schutz der Weidetierhaltung vor Wolfsangriffen gefasst. Demnach können übergriffige Wölfe bereits nach einmaligem erfolgreichen Angriff auf geschützte Weidetiere geschossen werden. Dies gilt für einen Zeitraum von 21 Tagen in einem Umkreis von 1 000 Metern. Ein vorheriger genetischer Nachweis ist nicht mehr nötig.

(Zuruf: Sehr gut!)

Für den Abschuss von übergriffigen Wölfen gilt weiterhin § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach die für Naturschutz zuständige Behörde unter Einbeziehung des jeweils zuständigen Jagdausübungsberechtigten eine Person für den Abschuss des Wolfes bestimmt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen hat der Beschluss der Umweltministerkonferenz für das Wolfsmanagement im Land Brandenburg?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Abgeordnete Isabell Hiekel, ein kleiner Punkt fehlte in der Darstellung des Beschlusses der Konferenz der Umweltministerinnen und -minister, nämlich, dass diese Ausnahmen nur in Gebieten greifen, in denen ein erhöhtes Rissgeschehen bei Weidetieren festgestellt wurde. Dazu werde ich gleich näher ausführen.

Ganz generell ist es so, dass die Umweltministerkonferenz Änderungen des Praxisleitfadens Wolf beschlossen hat, und zwar Änderungen, die auf Vorschlag der Bundesumweltministerin er-

folgten und für die vorab eine Stellungnahme der EU eingeholt wurde. Seitens der EU wurde signalisiert, dass die Maßnahmen, die darin beschlossen wurden, als mit der FFH-Richtlinie in Einklang stehend angesehen werden, sodass wir uns damit auf der sicheren Seite fühlen.

Die einzelnen Bundesländer können jetzt Gebiete mit erhöhtem Rissgeschehen definieren; allerdings sind keine abschließenden Vorgaben dazu gemacht worden, wie diese Gebiete abzugrenzen sind. Es wurden nur einzelne Punkte benannt: beispielsweise nach Wolfsterritorien oder nach naturräumlichen Gebieten, nach raumordnerischen oder kommunalen Grenzen. Dies alles soll möglich sein.

(Unruhe)

- Ich bin erstaunt, dass es da jetzt etwas Unruhe gibt. - Das heißt, wir müssen jetzt erst einmal diese Gebiete definieren. Wenn von erhöhtem Rissgeschehen die Rede ist, stellt sich natürlich auch die Frage des Bezugs: Was ist denn der Durchschnitt, das durchschnittliche Rissgeschehen? Denn dies muss ja überschritten werden.

Wir müssen im weiteren Verlauf auch definieren, was zumutbare Schutzmaßnahmen sind. Das Besondere ist nämlich, dass die Gebiete mit erhöhtem Rissgeschehen nach Überwindung von Grundschutz festgelegt werden, aber die Regelung, dass Wölfe entnommen werden können, ohne dass vorher genetisch eine Individualisierung erfolgt ist, nur in den Fällen gilt, in denen Wölfe den zumutbaren Grundschutz überwunden haben. Es reicht also bereits ein einmaliges Überwinden von Schutzmaßnahmen, aber eben von zumutbaren Schutzmaßnahmen.

Das ist nicht ganz trivial. Wir haben in Brandenburg den zumutbaren Schutz, beispielsweise für Schafe, so definiert: 1,20 m Höhe plus fünf Litzen plus Stromführung oder 90 cm plus Herdenschutzhund plus Stromführung usw. Aber wir haben ja noch die Besonderheit unserer großen Weidegebiete, auf denen sich beispielsweise auch große Rinderherden aufhalten, bei denen wir nicht davon ausgehen können, dass wir die gesamte Landschaft verdrahten können - wir wollen sie auch nicht verdrahten -, sondern bei denen wir eine Differenzierung vornehmen müssen, ob sich beispielsweise Kälber in der Herde befinden, dass wir zum Beispiel Abkalbeweiden vorgeben, wo dann auch ein entsprechender zumutbarer Schutz definiert sein muss, oder an anderer Stelle definieren, dass die Herde der Schutz ist, dass also der Herdenschutz die Herde ist, sodass in diesen Fällen dann auch diese Maßnahmen in den Gebieten mit erhöhtem Rissgeschehen greifen.

Erst einmal ist es so, dass dieser Beschluss der Umweltministerkonferenz überhaupt keine unmittelbaren Konsequenzen für Brandenburg hat, weil er nicht unmittelbar gilt bzw. wirkt, sondern wir müssen jetzt unsere Wolfsverordnung ändern und die Räume mit erhöhtem Rissgeschehen identifizieren, verfahrensbezogene Regelungen anpassen und den zumutbaren Herdenschutz noch deutlicher definieren.

Um all das möglichst synchron zu machen, haben die Länder mit den größten Wolfsbeständen neben Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen - vereinbart, eine Abstimmung mit dem UMK-Vorsitzland Nordrhein-Westfalen und dem Bundesumweltministerium zu diesen Kriterien herbeizuführen. Die erste Sitzung hat bereits stattgefunden. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir da bis zum Januar zu einem Ergebnis kommen.

Für uns als Brandenburger ist noch wichtig, dass wir eine enge Rückkopplung mit den Landnutzer- und Naturschutzverbänden haben. Wir werden sie also, sobald wir einen ersten Entwurf haben und bevor die Verordnung in Kraft tritt, einladen, es mit ihnen erörtern und gucken, wie praxistauglich die Regelungen sind. Wir wollen natürlich praxistauglich vorgehen. - Danke.