Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

Für uns als Brandenburger ist noch wichtig, dass wir eine enge Rückkopplung mit den Landnutzer- und Naturschutzverbänden haben. Wir werden sie also, sobald wir einen ersten Entwurf haben und bevor die Verordnung in Kraft tritt, einladen, es mit ihnen erörtern und gucken, wie praxistauglich die Regelungen sind. Wir wollen natürlich praxistauglich vorgehen. - Danke.

Es gibt noch eine Rückfrage. - Bitte schön, Frau Abgeordnete Hiekel.

Ja, ich habe noch eine Nachfrage: Wie wird denn mit schadstiftenden Wölfen umgegangen, die außerhalb von Gebieten mit erhöhtem Rissgeschehen Weidetiere reißen?

Da bleibt alles so, wie es ist. Aber die entscheidende Frage ist ja: Wie groß sind denn überhaupt die Gebiete mit dem erhöhtem Rissgeschehen? Damit müssen wir uns auseinandersetzen, und da haben wir in Brandenburg mit 60 Wolfsterritorien eine andere Situation als beispielsweise das große Bundesland Bayern, das gegenwärtig zwei Rudel und zwei Paare hat, sodass die Definition des erhöhten Rissgeschehens dort vermutlich ganz anders aussehen wird als bei uns.

Vielen Dank. - Die Frage 1968 (Überstundenerfassung bei der Polizei Brandenburg) stellt der Abgeordnete Andreas Büttner für die Fraktion DIE LINKE. Bitte.

Derzeit sind bei der Polizei des Landes Brandenburg von 7 726 Stellen nur etwa 7 400 besetzt. Da die Dienstschichten und polizeilichen Aufgaben trotzdem zu erfüllen sind und es auch besondere polizeiliche Lagen gibt, ist davon auszugehen, dass Überstunden anfallen. Das Innenministerium hat nach Medienberichten keinen Überblick über die geleisteten Überstunden der Polizistinnen und Polizisten des Landes, denn es - Zitat - erfolgt weder eine zentrale Erfassung der Zeitguthaben und der angeordneten Mehrarbeit, noch werden separate Statistiken geführt - so das Innenministerium auf Nachfrage.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie werden denn dann bei der Polizei des Landes Brandenburg die Arbeitszeiten und die Überstunden erfasst?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Stübgen, Ministerium des Innern und für Kommunales, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege, lassen Sie mich erstens auf eines hinweisen. Es hat zwar ein bisschen gedauert, aber Sie sind jetzt endgültig in die Fußstapfen zweier anderer Fragesteller - des ehemaligen

Kollegen Petke, 2010, und des vorhandenen Kollegen Steeven Bretz, 2015 - getreten. Das freut mich. Das waren exakt dieselben Fragen,

(Zuruf des Abgeordneten Büttner [DIE LINKE])

deswegen verweise ich, bevor ich darauf antworte, schon mal auf die Antworten von damals, die nämlich auch immer noch dieselben und nach wie vor richtig sind.

Zweitens möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Zahlen in Ihrer Frage schlichtweg falsch sind. Da wäre ich Ihnen schon dankbar, wenn Sie das prüfen, bevor Sie öffentlich solche Zahlen nennen. Die Polizei hat nicht, wie von Ihnen angegeben, nur 7 726 Stellen, sondern 8 439. Und der Personalbestand liegt nicht, wie von Ihnen angegeben, bei deutlich unter 8 000, sondern bei 8 209 Bediensteten. Wie gesagt: Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Zahlen - Sie können sie jederzeit abrufen - auch richtig nennen würden.

Jetzt komme ich zur Beantwortung Ihrer Frage: Die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung ergeben sich aus den Arbeitsverordnungen, die in der Brandenburgischen Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und in der Arbeitszeitverordnung für Beamtinnen und Beamte des Bundes festgeschrieben sind. Hinzu kommen Dienstvereinbarungen auf Behörden- und Einrichtungsebene. Die von den Bediensteten geleistete Arbeitszeit, das heißt Beginn, Ende und Unterbrechungen, wird entweder händisch oder elektronisch erfasst. Angeordnete Mehrarbeit ist entsprechend § 76 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes gesondert auszuweisen. Die Erfassung erfolgt in unterschiedlichen Arbeitszeitnachweisen und auch in unterschiedlichen Erfassungssystemen. Darüber hinaus verweise ich auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen von 2010 und 2015, die ich schon genannt habe.

Wichtig ist noch - was mein Ministerium auch schon damals erklärt hat -: Unabhängig von der Art und Weise der Arbeitszeiterfassung steht es den Bediensteten im Rahmen flexibler Arbeitszeitgestaltung grundsätzlich frei, Arbeitszeitguthaben auf- bzw. auch wieder abzubauen - freiwillig. Diese Möglichkeit wird teilweise durch dienstliche Verpflichtungen beschränkt.

Die Bediensteten selbst, aber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch die Vorgesetzten - in diesem Fall sind das die Leiter der Polizeiinspektionen - haben dafür zu sorgen, dass Arbeitszeitguthaben nicht zu stark aufwachsen. Allerdings besteht für die bediensteten Polizisten keine rechtliche Verpflichtung zum Abbau von Arbeitszeitguthaben.

Uns allen ist klar, dass unsere Polizei in den vergangenen Jahren mit erheblichen Mehrbelastungen zu tun hatte. Seien es die unangemeldeten Demonstrationen gegen die Covid-Verordnungen, der Schutz jüdischer Einrichtungen vor dem Hintergrund des Nahostkonfliktes oder der Einsatz unserer Polizisten zur Grenzsicherung, ehe die Bundesinnenministerin sich dazu entschlossen hat, stationäre Grenzkontrollen zu notifizieren - immer waren es unsere Polizistinnen und Polizisten, die zur Stelle waren. Deshalb möchte ich an dieser Stelle allen Polizistinnen und Polizisten im Namen der gesamten Landesregierung für ihr unermüdliches Engagement Dank aussprechen.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Sie sorgen für die Sicherheit in unserem Land und werden das auch weiterhin tun. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir fassen die Rückfragen zusammen. Bitte zunächst Herr Abgeordneter Büttner, anschließend Herr Abgeordneter Stefke.

Ich habe etwas Neues gelernt: Im Zeitalter der Digitalisierung wird die Zeiterfassung bei der Polizei des Landes Brandenburg händisch durchgeführt. Das fand ich spannend.

Eines ist mir nicht klar. Mir ist vollkommen klar, dass wir eine flexible Arbeitszeitgestaltung haben. Aber eine flexible Arbeitszeitgestaltung bedeutet ja nicht die Abschaffung von Überstunden. Das heißt, wenn keine zentrale Erfassung der Überstunden erfolgt, gibt es eben eine Arbeitszeiterfassung für die verschiedenen Dienststellen und für verschiedene Arbeitszeitmodelle in unterschiedlichen Systemen. Habe ich das richtig verstanden?

Warum können diese Daten dann nicht für die Angabe von Überstunden herangezogen werden, und wie wird dann eigentlich die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Regelungen überwacht?

Wenn Sie von erheblichen zusätzlichen Belastungen reden - darin stimme ich mit Ihnen überein -, muss man doch diese zusätzlichen erheblichen Belastungen auch irgendwie quantifizieren.

Ist es richtig, wenn ich im Ergebnis feststelle, dass das Innenministerium keinerlei Ahnung hat, wie viele Überstunden die Polizistinnen und Polizisten des Landes Brandenburg haben?

Herr Stefke, bitte.

Ich habe folgende Frage an den Herrn Minister: Welchen Grund und welchen Sinn haben unterschiedliche Erfassungssysteme - einmal händisch, einmal elektronisch -, und ist perspektivisch angedacht, das zu vereinheitlichen - es im digitalen Zeitalter also möglichst einheitlich elektronisch zu machen?

Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank. - Was wir zurzeit in der Polizei Brandenburg nicht haben - allerdings schon seit über 30 Jahren; und das haben auch nicht alle anderen Bundesländer -, ist eine zentrale statistische Erfassung der Überstunden bzw. - ich habe es vorhin erläutert - der verschiedenen Überstundenarten in Form von Freizeitkonten, die die Bediensteten in ihrer Gleitzeit selbst ansparen wollen, oder angeordneten Überstunden. Das haben wir nicht.

Das bedeutet aber nicht, dass wir keinen Überblick über die angefallenen, vor allen Dingen angeordneten - um die geht es ja eigentlich -, also notwendigen Überstunden haben, die Polizisten leisten müssen, weil es zusätzliche Aufgaben gibt und das Personal nicht ausreicht. Bewährt hat sich das System - und daran

wollen wir festhalten -, dass die Polizeiinspektionen für die Erfassung der Überstunden verantwortlich sind. Sie haben auch aufzupassen - Fürsorgepflicht des Dienstherrn -, dass die Überstunden nicht überhandnehmen.

Als nächste Stufe sind die Direktionen dafür verantwortlich, aufzupassen, aber ihnen wird dann von den Polizeiinspektionen gemeldet, wenn zum Beispiel in einer Inspektion über einen längeren Zeitraum extrem viele Überstunden anfallen.

Das ist ein Hinweis darauf, dass der Personalbesatz dort möglicherweise nicht hinreichend ist, weil dort in den Lagen Schwerpunkte bestehen, die nicht im Personalansatz abgebildet sind. Dann wird die Direktion versuchen, diesen Personalansatz so zu verändern, dass sich die Überstunden wieder in einem normalen Bereich bewegen. Natürlich beaufsichtigt das Polizeipräsidium das alles für das gesamte Land.

Wir haben wie gesagt lediglich keine statistische Erfassung. Eine statistische Erfassung führen, wie ich gehört habe, andere Bundesländer durch. Die Polizei in Brandenburg ist der Meinung, dass wir sie im Moment nicht brauchen. Wir berechnen und veröffentlichen Statistiken dann, wenn wir sie brauchen. Bisher sehen wir dafür keinen zureichenden Grund.

Die nächste Frage betrifft die Digitalisierung. Ich habe vorsichtshalber dazugesagt, dass teilweise, nämlich in den Polizeidienststellen, noch händisch erfasst wird. Das wird dann an die PI weitergeleitet. Spätestens dann wird es nach meiner Kenntnis natürlich auch digital erfasst.

Wir sind in dem Prozess „Polizei 2020“ - so heißt dieses Bundesprogramm der Digitalisierung für die gesamten Polizeien aller Länder und der Bundespolizei, wie Sie wissen. Manche meinten, dass 2020 der Endpunkt sein sollte. Ich sage es einmal so: Es ist der Anfang, und wir arbeiten intensiv daran, und nach meiner Überzeugung sollten wir sehen, dass wir in diesem Prozess schneller vorankommen. Allerdings sehe ich auch ein, dass es nicht viel Sinn hat, wenn jetzt wieder jedes Bundesland selbst irgendwelche digitalen Lösungen für die Erfassung aller möglichen Fragen findet, einschließlich auch des Asservatenmanagements, und wir dann wieder einen riesigen Flickenteppich haben. Deswegen arbeiten wir daran und versuchen, dahin zu kommen, dass wir eine solche Erfassung möglichst bald bundeseinheitlich und dann natürlich ausschließlich digital haben.

Keine weiteren Fragen? - Doch, bitte schön.

Wenn Sie mir das schon anbieten, Frau Präsidentin. - Nur eine kurze Nachfrage: Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, Sie haben einen Überblick über die angeordneten Stunden. Dann haben Sie ein paar Sätze weiter gesagt, Sie haben keine statistische Erfassung der Überstunden. Wenn Sie aber die Erfassung der angeordneten Mehrarbeit haben, können Sie mir auch die Zahl der Stunden der angeordneten Mehrarbeit nennen, oder?

Das überfordert jetzt vielleicht. - Wollen Sie darauf antworten - oder erst Herr Stefke?

Ach so, ich dachte, es kommt erst noch eine Frage. - Weil Sie das ursprünglich nicht gefragt haben, habe ich die Zahl der angeordneten Überstunden im Moment nicht. Und, vor allen Dingen: Welchen Zeitraum meinen Sie? Für das Jahr 2022 werden sie relativ einfach erschließbar sein. Auf das Jahr 2023 würde ich lieber im Jahr 2024 zurückschauen. Im Moment habe ich die Zahlen nicht.

Das klären Sie noch einmal bilateral. - Bitte, Herr Stefke.

Noch die folgende Nachfrage: Sie haben mehrfach auf den Unterschied zwischen angeordneten und angefallenen Überstunden hingewiesen. Bekommen die Polizeibeamten nur die angeordneten Überstunden ausgeglichen - in Form von Freizeit; mancher lässt sich das vielleicht auch auszahlen -, oder gilt das auch für die angefallenen Überstunden?

Die angeordneten Überstunden sind ja die, die geleistet werden müssen - auch wenn der Polizist nicht selber sagt: Ich möchte jetzt gerne mehr arbeiten, um ein Guthaben zu schaffen. - Sie müssen in einem bestimmten Zeitraum - meines Wissens sind das ungefähr zwei bis drei Monate - mit Freizeit ausgeglichen werden. In Ausnahmefällen können sie auch mit Geldleistungen ausgeglichen werden. Bei den angeordneten Überstunden gibt es eine klare Verpflichtung.

Bei den Arbeitszeitkonten, die ich gerade erwähnt habe, ist es so, dass die Dienstherren verpflichtet sind, aufzupassen, dass einzelne Beschäftigte - Bedienstete, Beamte - auf ihren Arbeitskonten nicht zu große Guthaben ansammeln, weil das schwierig ist, wenn sie sie plötzlich nutzen wollen und dann sehr lange fehlen. Deshalb bemühen sich die Dienstvorgesetzten immer um eine gewisse Ausgeglichenheit der Arbeitszeitguthaben. Der Beamte kann diese Guthaben allerdings nur auf eigenen Antrag abbauen - er kann dazu nicht gezwungen werden. Im Zusammenhang mit dem Antrag wird allerdings geprüft, ob angesichts der Belastung gerade die Möglichkeit besteht, dieses Guthaben abzubauen.

Vielen Dank. - Herrn Abgeordneten Vida kann ich nicht im Saal finden. Dann kommen wir zur Frage 1970 (Vierspuriger Weiter- bau der L 33 von Hönow nach Berlin) von Herrn Abgeordneten Jörg Vogelsänger, SPD-Fraktion. Bitte schön.

Die Landesstraße 33 gehört zu den am stärksten befahrenen Straßen östlich von Berlin. Die verkehrliche Bedeutung der L 33 wird durch die Situation an der Bundesstraße 158 bei Ahrensfelde verstärkt. Eine Lösung bezüglich einer Ortsumgehung ist dort nicht in Sicht. Zudem ist Ahrensfelde von Dauerstau betroffen. Der 2,8 Kilometer lange Abschnitt der Autobahn 10, östlicher

Ring, von der Abfahrt Marzahn nach Hönow ist bereits vierstreifig ausgebaut. Die Freigabe dieses Abschnittes hat die verkehrliche Situation in diesem Bereich deutlich verbessert. Nun folgt allerdings ein 2,4 Kilometer langer zweispuriger Abschnitt. Danach ist die Straße in Berlin wieder vierspurig.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Planungsstand für den vierspurigen Weiterbau von Hönow nach Berlin? Es ist keine Ortsumgehung, sondern eine Netzergänzung. Das will ich hier noch einmal ausdrücklich dazusagen.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Genilke, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogelsänger, Ziel des Vorhabens, des vierstreifigen Ausbaus der L 33 - darum geht es hier -, ist es, den Verkehrsfluss zwischen der Stadtgrenze und Berlin und dem östlichen Berliner Ring deutlich zu verbessern und die schnelle Erreichbarkeit der überregionalen Straßennetze für alle Anlieger qualitätsgerecht zu sichern. Dieses Vorhaben - das hat der Fragesteller gerade schon erläutert - gliedert sich in zwei Teilabschnitte.

Das ist die Situation: Der vierstreifige Ausbau der L 33 zwischen Hönow und der A 10 wurde bereits Ende 2012 fertiggestellt. Die Weiterführung bis zur Stadtgrenze zwischen Brandenburg und Berlin befindet sich seit 2012 im Planfeststellungsverfahren. Durchführende des Verfahrens sind die Planfeststellungsbehörden der vom Vorhaben betroffenen Länder Berlin und Brandenburg. Der geplante Ausbau orientiert sich weitgehend an der Bestandstrassierung.