Das ist die Situation: Der vierstreifige Ausbau der L 33 zwischen Hönow und der A 10 wurde bereits Ende 2012 fertiggestellt. Die Weiterführung bis zur Stadtgrenze zwischen Brandenburg und Berlin befindet sich seit 2012 im Planfeststellungsverfahren. Durchführende des Verfahrens sind die Planfeststellungsbehörden der vom Vorhaben betroffenen Länder Berlin und Brandenburg. Der geplante Ausbau orientiert sich weitgehend an der Bestandstrassierung.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde jedoch insbesondere eine Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohner gefordert. Wesentlicher Kritikpunkt war dabei der geringe Abstand der Ausbautrasse zur Wohnbebauung. Im Ergebnis des Erörterungstermins wurde der Vorhabenträger beauflagt, unter Berücksichtigung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen detaillierte Variantenuntersuchungen zur Trassenführung im angebauten Bereich von Hönow durchzuführen. Die dafür notwendige Verschiebung der Trasse führt jedoch zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, die bei der bisherigen Planung eben so nicht gegeben waren.
Für die Planfeststellung wurde ein neuer artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Im neuen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird selbstverständlich auch das neue Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt. Da inzwischen für das Land Brandenburg die Verkehrsprognose 2030 aufgestellt wurde, waren diese Zahlen natürlich mit Berlin abzustimmen und auch bei der Aktualisierung der Planung zu berücksichtigen. Aufgrund der neuen Regelwerke, Richtlinien und Gesetze waren darüber hinaus umfangreiche Planaktualisierungen erforderlich. Nach Beendigung der aktuell erfolgenden Prüfungen werden die Prüfungsergebnisse in die Planungsunterlagen eingearbeitet, mit denen im Jahr 2024 eine erneute Auslegung der Unterlagen und damit die Fortsetzung des Anhörungsverfahrens erfolgen wird. - Vielen Dank.
Danke schön. - Die Frage 1974 (Antisemitische Vorfälle im Land Brandenburg nach dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel) kommt von Frau Abgeordneter Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Sie wird von Herrn Schieske gestellt. Bitte.
Ja, ich darf die Frage für Frau Oeynhausen stellen. Seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf den Staat Israel mit über 1 000 Getöteten, über 5 000 Verletzten und mehr als 200 entführten Zivilisten kam es bundesweit zu antisemitischen, propalästinensischen Demonstrationen, auf denen die Terrorakte teilweise offen gefeiert wurden. Zwar finden derartige Proteste insbesondere in westdeutschen Großstädten statt, doch auch bei uns im Land Brandenburg kam es vermehrt zu antisemitischen Straftaten.
Während der vergangenen Plenarsitzung wurde zu diesem Sachverhalt bereits die entsprechende mündliche Anfrage 1952 gestellt. Die Landesregierung entgegnete, dass die Antwort in der Zeit, die zur Verfügung stand, nicht zu leisten gewesen sei. Nun sind mehrere Wochen vergangen, weshalb die Zeit nun ausreichend gewesen sein müsste - insbesondere weil Innenminister Stübgen auf eine entsprechende Nachfrage auf die Dringliche Anfrage 44 im Oktoberplenum bat, die Anfrage nach antisemitischen Straftaten vorher einzureichen, damit er sie im Plenum beantworten könne.
Sollte die Beantwortung aufgrund des Rechercheaufwandes wieder nicht möglich sein, bittet der Fragesteller um eine nachträgliche schriftliche Beantwortung anstelle einer Antwortverweigerung.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele antisemitische Straftaten bzw. antisemitische Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wurden im Land Brandenburg seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel erfasst? Bitte mit einer Kurzbeschreibung der Straftaten bzw. Vorfälle versehen sowie den möglichen Migrationshintergrund, die Staatsangehörigkeit
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schieske, wir sind hier im Bereich einer mündlichen Anfrage, und deshalb ändert sich an meiner Antwort aus dem Oktoberplenum auch nichts. Zur Beantwortung dieser mündlichen Anfrage bedarf es einer umfangreichen Recherche, einer intensiven Aufbereitung der Zusammenstellung der Ergebnisse auf Grundlage des Systems des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zu politisch motivierter Kriminalität, PMK.
Sie sollten wissen - daher empfehle ich das Frau Dr. Oeynhausen -, dass solche umfangreichen Fragen nicht für mündliche Anfragen geeignet sind. Dafür gibt es das Instrument der Kleinen Anfrage, der schriftlichen Anfrage. Deshalb greife ich die in der Frage aufgeworfene Bitte auf und werde Ihre Frage in ein paar
Tagen, noch vor Weihnachten, schriftlich beantworten. Ich bitte aber darum, dass solche umfänglichen Anfragen nicht als mündliche Anfragen - um hierzu zu recherchieren, habe ich nämlich nur ganz wenig Zeit zur Verfügung, manchmal nur Stunden -, sondern als schriftliche Anfragen zu stellen. Dann haben wir entsprechend Zeit für die Recherche und können auch im Detail antworten.
Trotzdem habe ich zwei Nachfragen dazu: Die „Jüdische Allgemeine“, die Zeitung, hat darüber berichtet, dass letztendlich in Brandenburg eine digitale Meldestelle für antisemitische Vorfälle eingerichtet wurde. Warum können Sie dann nicht die Zahlen nennen, die anscheinend über diese digitale Meldestelle eingegangen sind? Die digitale Meldestelle ist ja in der Staatskanzlei angesiedelt. Gibt es keinen Austausch zwischen der Staatskanzlei und Ihrem Ministerium?
Wie ich das verstehe, geht das über die eigentliche Frage hinaus. - Herr Minister, möchten Sie darauf antworten?
Zunächst haben wir - mein Ministerium und die Staatskanzlei - einen permanenten und sehr fruchtbaren Austausch. - Zum einen.
Zum anderen: Ihre Frage bezog sich auf statistische Daten der polizeilichen Meldestellen bzw. auf politisch motivierte Kriminalität. Diese Zahlen haben wir nicht unmittelbar vorliegen, und diese müssen wir aufarbeiten, gerade wenn sie unterjährig von Ihnen erfragt werden.
Wir haben PMK-Zahlen zum Beispiel zum vorigen Jahr. Teilweise müssen wir sie allerdings auch händisch errechnen, weil die allgemeine Statistikstruktur des PMK-Systems des Bundes nicht jede Ihrer Fragen direkt beantwortet. Aber wie gesagt, dafür brauchen wir Zeit, und diese Zeit haben wir jetzt. Die Antwort wird in wenigen Tagen schriftlich erfolgen.
Vielen Dank. - Die Frage 1969 (Echte Wildnisgebiete statt Pho- tovoltaik im Wald bei Hohensaaten) stellt der Abgeordnete Vida. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bitte um Entschuldigung; es gab da eine kleine Verwechslung bezüglich der Reihenfolge der Fragen.
Seit Jahren bestimmen der Klimawandel und der sich daraus ergebende notwendige Waldumbau die Umweltpolitik des Landes Brandenburg. Nur ausreichend resiliente Wälder können lang
fristig CO2 speichern und dem Klimawandel entgegenwirken, womit wir die Chance haben, den Temperaturanstieg auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Dass dies keinen Aufschub mehr duldet, zeigen aktuelle Berichte, nach denen das Jahr 2023 das wärmste Jahr seit Jahrhunderten werden wird.
Gesunder, lebensfähiger und bestenfalls natürlich gewachsener Mischwald ist für das 1,5 Grad-Ziel der absolute Glücksfall, denn der Kulturwaldumbau in Brandenburg wird nach seriösen Schätzungen noch viele Jahrzehnte benötigen. Dennoch wird zugelassen, dass gesunde und weitgehend ungenutzte Mischwälder wie im Gebiet um Hohensaaten, Märkisch-Oderland, für Photovoltaik und ein Gewerbegebiet zerstört werden - Wälder, die für das lokale und regionale Klima, aber auch für Mensch und Tierwelt sehr wichtig sind. Das muss man sich mal vorstellen!
Ich frage die Landesregierung: Welche Auffassung vertritt sie zu dem Vorschlag, den bei Hohensaaten naturnah gewachsenen, aber durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefährdeten Mischwald durch Ausweisung eines 750 ha großen Wildnisgebietes im Rahmen der vorgegebenen Zielsetzung, „zwei Prozent der Landesfläche [...] als Wildnisgebiete“ auszuweisen, zu schützen? Da wäre es mal angebracht - oder nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Vida, ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie sich jetzt positiv zu Wildnisgebieten verhalten, weise aber einführend noch einmal darauf hin, dass wir eine umfassende Antwort, Drucksache 7/8034, auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Zeschmann zu diesem Plangebiet gegeben haben. Wir haben das Vorhaben aus Sicht der Landesregierung beurteilt. Und soweit es meinen Verantwortungsbereich betrifft, ist der Beantwortung insbesondere zu entnehmen, dass aus forstrechtlicher Sicht bei der Planung des Vorhabens zu berücksichtigen ist, dass eine Umwandlung von Wald für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nach derzeitiger Erlasslage grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Entschuldigung, ich dachte, Sie sind schon am Ende der Beantwortung. Dann bitte, Herr Minister, schließen Sie an.
Ich weise aber darauf hin, was die Schaffung von Wildnisgebieten betrifft: Zunächst einmal müssen ja Kriterien erfüllt sein. Ein Kriterium ist, dass Wildnisgebiete eben 1 000 Hektar groß oder größer sein sollen; bei Auengebieten beträgt die Mindestgröße 500 ha, und bei Biosphärenreservaten ist es noch etwas weniger. Aber es gibt eben dieses Kriterium. Es gibt auch noch andere Kriterien.
Aber das entscheidende Kriterium ist, dass diese Landesregierung nicht Wildnisgebiete gegen den Willen der Eigentümer ausweist, sondern die Eigentümer müssen schon mitspielen und von sich aus bereit sein, ihre Flächen für ein Wildnisgebiet zur Verfügung zu stellen. Sie können sich vorstellen, dass es in dem konkreten Fall - jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt - nicht die Absicht des Eigentümers ist, ein Wildnisgebiet auszuweisen. Von daher kann ich Ihnen sagen: Eine Ausweisung kommt aktuell nicht in Betracht.
Aber, wenn wir schon dabei sind - letztes Jahr stand ja die Spreewaldausweisung sozusagen in Diskussion -: Nach welchen Kriterien, Herr Minister, ist eine zwingend zu bewirtschaftende Kulturlandschaft - Spreewald - bei der Ausweisung von Wildnisgebieten einem jahrzehntelang sich selbst überlassenen Wald
Des Weiteren - zweite Frage - zur Größenordnung: Üblicherweise wird die Fläche ja in Saarländern gemessen. Hier würde ich gerne mal mit Fußballfeldern rechnen. Mit einer Größe von 500 Fußballfeldern soll die Photovoltaikanlage dort errichtet werden. Wäre es nicht sinnvoller, bei Projekten und Planungen in diesen Größenordnungen eine Planungshoheit zu haben und die Entscheidung nicht den Kommunen allein zu überlassen und sie damit sozusagen auch in der Planung dort alleinzulassen und sie erkennbar zu überfordern?
Und im Übrigen: Ist es wirklich ernst gemeint, im Namen des Klimaschutzes einen funktionierenden, atmenden Wald in diesen Größenordnungen abzuholzen, um dort Photovoltaikanlagen zu errichten, während hier heute noch referiert wurde, dass sich die Photovoltaikanlagen ja angeblich überall auf den Rathausdächern befänden? Das muss mal bitte in Kontrast gestellt und der Widerspruch muss irgendwie aufgelöst werden. Oder ist es nicht so?
Herr Abgeordneter Vida, das ist wieder ein sehr interessanter Beitrag, weil Sie ja üblicherweise die kommunale Planungshoheit so hochhalten und in dem Fall jetzt fordern, dass sie eingeschränkt wird. Aber für uns ist tatsächlich Maßstab die kommunale Planungshoheit.
Natürlich nehmen die Fachbehörden Stellung; das haben wir in dem konkreten Fall auch getan. Ich kann all das, was Sie inhaltlich darstellen, nachvollziehen. Entsprechend ist auch die Stellungnahme meiner Forstbehörde ausgefallen, nämlich die besondere Wertigkeit des Waldes zu betonen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir als Landesforst der Auffassung sind, dass Wald erhalten werden soll und nur in Ausnahmefällen in eng begrenztem Umfang überhaupt in Anspruch genommen werden darf. Die endgültige Entscheidung in solchen Fällen trifft aber üblicherweise die kommunale Ebene.
Zu der Frage des Spreewaldes nehme ich jetzt keine Stellung, weil sie nicht in der Ausgangsfrage enthalten war. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur letzten Frage. Frage 1972 (Mitwirkung der Opferschutzverbände am Opfer- schutzkompass der Polizei Brandenburgs) stellt Herr Abgeordneter Benjamin Raschke von der Fraktion BÜNDNIS
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November gemeinsam mit dem Sozialausschuss und dem Innenausschuss eine Anhörung zum Thema Opferschutz in Brandenburg durchgeführt. Dabei kam zur Sprache und wurde gelobt, dass die Polizei einen Opferschutzkompass hat. Allerdings hieß es in der Stellungnahme der Opferhilfe:
„Wir begrüßen die Fertigstellung des polizeilichen Opferschutzkompasses mit konkreten Handlungsleitlinien und -empfehlungen für alle Beamtinnen und Beamten im Land, die einer konsequenten Umsetzung in den jeweiligen Polizeidirektionen bedarf.“