Auch hätte sich die CDU-Fraktion gefreut, wenn Sie den Landtag über die Ergebnisse der parallel zu den Maßnahmen laufenden Evaluation informiert hätten. Reicht der finanzielle Ausgleich an die Kommunen? Wie hoch ist der bürokratische Aufwand? Diese Fragen können wir gern noch diskutieren und das MBJS kann diese auch gern beantworten. Von daher werbe natürlich auch ich für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön. – Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Frau Abgeordnete Poschmann frage ich, ob sie noch einmal das Wort haben möchte.
Dann kommen wir schon zur Abstimmung über den Überweisungsantrag. Die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion beantragen die Überweisung ihres Gesetzentwurfs mit dem Titel „Siebtes Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes“, Drucksache 8/62, an den Hauptausschuss. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Damit wurde der Überweisung einstimmig zugestimmt; es gab Enthaltungen. – Danke schön.
Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben – Gesundheitliche Versorgung in der Fläche sichern und Klinikstandorte erhalten
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte gar nicht so weit ausholen, denn der vorliegende Antrag spricht ja für sich, und ich gehe davon aus, dass alle die Brisanz dieses Themas hier im Land Brandenburg diskutiert haben.
Sie wissen, die Krankenhäuser befinden sich in einer äußerst schwierigen finanziellen Situation, und die Planinsolvenzen beispielsweise von Spremberg und Guben zeigen ja nur die Spitze des Eisbergs. Zahlreiche Kliniken sind in Finanznot und schreiben rote Zahlen. Sie überleben nur deshalb, weil die Träger – meist die Kommunen – Millionenbeträge zuschießen, die die Haushalte der Kommunen natürlich sehr stark belasten. Die Frage lautet daher: Wie lange können die Kommunen, die Träger, das noch tun? Wahrscheinlich nicht mehr lange. Damit besteht die Gefahr einer sogenannten kalten Bereinigung der Krankenhauslandschaft, und was das heißt, spüren die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes bestimmt bald, denn einige Auswirkungen sind ja jetzt schon sichtbar: Bereits jetzt schließen einzelne medizinische Fachbereiche wie die Geburtsheilkunde, HNO oder auch die Pädiatrie. – Aber es könnte noch schlimmer kommen – ich hoffe nicht –: Ganze Krankenhausstandorte könnten schließen, und so weit, meine Damen und Herren, darf es nicht kommen!
Und dass wir aufgrund dieser Situation eine Krankenhausreform benötigen, die mehr Effizienz ins System bringt, ist jedem klar. Darüber sind wir uns wahrscheinlich auch alle einig – nur streiten wir noch um das Wie.
Dass das vom Bundestag und nun vom Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Krankenhausversorgungsverbesserung – so heißt es – nicht die aktuellen Probleme löst, ist wohl jedem klar. Und obwohl in den letzten Wochen noch einige Ausnahmeregelungen in den Leistungsgruppen und in den Anforderungen an die Leistungsgruppen geschaffen wurden, ist dieses Gesetz nicht ausreichend durchdacht.
Die ehemalige Gesundheitsministerin Frau Nonnemacher hat noch wichtige Änderungsanträge eingebracht, die zum Beispiel die Situation der Sicherstellungskrankenhäuser verbessert hätten. Ohne diese Änderungen wäre dieses schlecht gemachte SPD-Reformgesetz eine Bankrotterklärung für 23 von 28 Häusern im Land Brandenburg gewesen. Aber auch diese Ausnahmeregelungen, die jetzt noch schnell hineingebracht wurden, machen dieses „Professor-Lauterbach-Gesetz“ nicht hübsch, weil es den Versorgungsauftrag und die Bedarfe in der Fläche weiterhin nur ungenügend abbildet. Es gibt zudem keine konkrete Auswirkungsanalyse und keine – dringend notwendige – Übergangsfinanzierung zur Vermeidung von finanziellen Schieflagen, bis die Reform überhaupt wirkt.
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir verschiedenste Maßnahmen aufgelegt, um unsere Krankenhäuser zu unterstützen. So konnte sich der Anteil des Landes an der Gesamtfinanzierung im dualen Finanzierungssystem des Gesundheitssystems im bundesdeutschen Durchschnitt durchaus sehen lassen – wir waren spitze! Wir wollen auch spitze bleiben, und deswegen ist unser Anspruch, da weiterzumachen.
BSW und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Garantie zum Erhalt aller Krankenhausstandorte gegeben – das finden wir gut. Das haben wir als Union unterstützt und das werden wir weiterhin unterstützen. Das ist klar, das war unsere Politik.
Aufgrund der beschriebenen Situation bedarf es aber nicht nur dieser Deklaration, sondern jetzt auch konkreter Schritte zur stärkeren finanziellen Unterstützung unserer Krankenhäuser. Die Union sieht sich und auch ich sehe mich hinsichtlich des Überlebens der Krankenhäuser im Land Brandenburg als Partner, um diese dramatische Situation hier gemeinsam auch zu bewältigen.
SPD und BSW werden bald – wahrscheinlich; wir werden es nächste Woche sehen – die neue Regierung stellen. Wir werden Teil der Opposition sein. Das bedeutet neue Funktionen und neue Aufgaben – deswegen dieser Antrag und dieser Appell. Sichern Sie schon heute mindestens 200 Millionen Euro Investitionspauschale für unsere Krankenhäuser zu, um Planungssicherheit zu schaffen – jetzt schon, wie wir es gerade bei den Kitabeiträgen getan haben! Ziehen Sie es also vor die Klammer. Schaffen Sie jetzt schon kurzfristig wirksame Instrumente zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, um Insolvenzen zu verhindern! Denn die Notfallkredite, die wir angeboten haben, haben sich ja am Markt nicht bewährt. Sichern Sie die Kofinanzierung des Transformationsfonds zu! Fördern Sie Klinikverbünde und Kooperationen! Entwickeln Sie die ambulant-stationäre Versorgung weiter! Sichern Sie die Notfallversorgung vor Ort! Sorgen Sie für Rahmenbedingungen, damit ärztliche Weiterbildung weiterhin stattfinden kann!
Und: Nutzen Sie die Akteure im Land – die Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen, Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte –, aber auch die Ergebnisse der regionalen Bedarfsanalyse zur Planung von Leistungsgruppenzuweisungen unter sinnvoller Ausschöpfung der Ausnahmeregelungen.
Was wir nicht benötigen, sind reine Absichtserklärungen, irgendwelche Prüfaufträge oder Verweise auf die Zukunft. Dafür ist die Lage viel zu dramatisch. Handeln Sie bereits jetzt!
An das BSW: Das BSW wollte alles anders machen als bisher. Wir werden nachher, bei der Abstimmung, sehen, ob Sie in das gleiche Muster verfallen: Die Opposition unterbreitet konstruktive Vorschläge, und die Regierung lehnt prinzipiell ab. - Das werden wir nachher sehen. Lösen Sie Ihr Versprechen ein!
Kommen wir zum 22. November im Bundesrat: Der 22. November im Bundesrat wird uns allen noch eine Zeit lang in Erinnerung bleiben. Es war ein denkwürdiger Tag, der zeigte, wie Intransparenz und politische Machtkämpfe auf offener Bühne ausgefochten werden.
Bitte bedenken Sie: Nachdem Ihr SPD-Gesundheitsminister, Herr Lauterbach, bei der Erarbeitung des Gesetzes alles versucht hatte, um die Länder nicht ausreichend in die Reform einbeziehen zu müssen – er kappte die Stimmen der Länder quasi, indem er das Krankenhausreformgesetz in ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz umwandelte –, hat das Gesetz viel Frust in den Ländern ausgelöst. Das Verfahren hat länger gedauert, als es hätte dauern müssen; das wissen Sie alle.
Die Länder-Gesundheitsminister, so auch Frau Nonnemacher, mussten entscheidend intervenieren, damit das Reformgesetz keinen Kahlschlag in den Ländern bedeutet; das ist also kein Verdienst von Herrn Lauterbach und auch nicht der SPD. Frau Nonnemacher nun so auf offener Bühne für ein Gesetz der SPD zu feuern, nachdem sie sich in der gesundheitlichen Versorgung in den letzten Jahren verdient gemacht hat,
ist meiner Erachtens menschlich sehr schwierig. Grundübel bleibt das schlechte Lauterbach-Gesetz, welches auch vom Bundeskanzler anscheinend nur geduldet wird.
Wie ich es am Anfang sagte, so beende ich auch meine Rede: Wir benötigen eine Krankenhausreform, aber nicht diese. – Darin, dass diese SPD-Reform nicht gut gemacht ist, sind sich die Experten und die verschiedenen Akteure parteiübergreifend einig. Wir haben ein unfertiges Gesetz mit ungewissen Auswirkungen. Dieses Gesetz wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Sorgen über die Auswirkungen in den ländlichen Regionen sind groß. Wichtig ist nun, dass wir Verantwortung übernehmen und unseren Krankenhäusern helfen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die Gesundheitsversorgung in Brandenburg ist bedroht – nicht nur, weil diese Landesregierung das Land seit Jahren abwirtschaftet; nein, ab Januar kommt noch die Krankenhausreform des Genossen Lauterbach hinzu und verschärft die Lage im Land, zusätzlich zu all den Problemen, die bereits bestehen.
Dabei hätte diese Landesregierung das vermeiden können. Denn das, was im Bundestag beschlossen und im Bundesrat durchgewunken wurde, geht den Bund eigentlich gar nichts an: Krankenhausplanung ist nämlich Ländersache und muss es bleiben!
Dass die Landesregierung jetzt zur Tagesordnung übergeht, geht gar nicht. Deswegen fordern wir: Das Land soll bitte vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Einmischung des Bundes in Länderhoheit klagen.
Es ist die letzte Chance, diesen Wahnsinn zu stoppen. Brandenburg darf sich nicht noch einmal lächerlich machen, so wie vor Kurzem im Bundesrat, als Ministerpräsident Woidke der – mittlerweile geschassten – grünen Gesundheitsministerin Nonnemacher auf dem Flur die Entlassungsurkunde in die Hand drückte und sie kurz vor der Abstimmung, in letzter Minute, feuerte, weil diese Landesregierung es nicht geschafft hatte, zeitnah zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Das war hochnotpeinlich für unser Land Brandenburg, zum Fremdschämen!