Ich habe den Eindruck, dass einige diesen Umstand allzu leicht vergessen. Und für alle, die das vielleicht auch nicht ausreichend auf dem Schirm haben: Das nächste Jahr beginnt in 28 Tagen.
In unserem Koalitionsvertrag sind auch schon ausdrücklich die Kriterien benannt, die bei dieser Überprüfung und Änderung ausschlaggebend sein sollen, nämlich vor allem die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes, die damit verbundenen Grundrechtseingriffe und die disziplinarrechtlichen Auswirkungen. Das ist vernünftig, und Sie können sich sehr sicher sein, dass sich das BSW mit Nachdruck für diese Kriterien einsetzen wird.
Nun liegt uns aber ein Antrag vor, der unter anderem vorsieht, die Landesregierung zur sofortigen Aussetzung der Anwendung des Verfassungstreuechecks zu verpflichten. Zur Verdeutlichung noch einmal: Die Regierung, noch dazu eine lediglich geschäftsführend im Amt befindliche, soll also ein vom Parlament beschlossenes Gesetz einfach nicht mehr anwenden bzw. dessen Anwendung untersagen?
Die vollziehende Gewalt, also die Regierung und die Verwaltung, ist gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes an Recht und Gesetz gebunden. Die Landesregierung darf diesen Rechtsstaatsgrundsatz nicht einfach mal eben aussetzen – übrigens auch nicht auf einen Beschluss des Parlaments hin –, und das ist gut so.
Ich könnte jetzt zu einem kleinen Vortrag über das für die Demokratie so essenzielle Prinzip der Gewaltenteilung ansetzen.
Ich könnte auch historische Vergleiche anstellen; denn so etwas wurde schon versucht – Stichwort: Notverordnung. Auch das tue ich ausdrücklich nicht.
Der Antrag der AfD ist jedenfalls schon einigermaßen verwunderlich. Handwerkliche Fehler können vorkommen. Ich stehe auf dem Standpunkt und bleibe dabei: Es ist ein handwerklicher Fehler. – Nehmen Sie es einfach sportlich! Aus den genannten Gründen können wir Ihren Antrag nicht annehmen bzw. ihm nicht zustimmen.
Ich möchte zum Abschluss noch etwas zum Umgang miteinander und zum Politikstil sagen: In der Sache völlig plumpe und nutzlose Anträge, mit denen Politiker sich gegenseitig testen und den jeweils anderen vorführen wollen, um anschließend in den sozialen Medien lediglich Diffamierungskampagnen führen zu können – das gab und gibt es schon genug.
Das BSW ist angetreten, um einen anderen Politikstil umzusetzen. Lassen Sie uns also sachlich über Fachfragen streiten, gern
auch mit unterschiedlichen Auffassungen. Denn ich finde, es ist wirklich Zeit für einen anderen Politikstil – einen, bei dem es um die Sorgen und Nöte der Menschen geht
und um vernünftige Lösungen in der Sache, aber eben nicht darum, andere verächtlich zu machen, wie es Ihr Antrag ganz klar zum Ziel hat.
Nein. – Nur so können wir doch – und ich hoffe, dass dies unser aller Anliegen ist – die immer tieferen Gräben in unserer Gesellschaft zuschütten. – Das war es schon. Danke.
(Beifall BSW und vereinzelt SPD – Lars Hünich [AfD]: Mit Reden wie der von Herrn Adler machen Sie die Gräben nur tiefer!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern wurde hier im Plenum und in den Ausschüssen in der vergangenen Wahlperiode ausführlich diskutiert. Ich möchte für die CDUFraktion klarstellen, dass sich an unserer Auffassung zu diesem Gesetz nichts geändert hat.
Bei der Einstellung von Beamten darf es keinerlei Zweifel an ihrer Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geben. Für den Staat darf niemand handeln, der ihn ablehnt oder bekämpft.
Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie greifen mit ihren Handlungen in die Rechte von Bürgern ein. Deshalb haben sie auch besondere Pflichten. Dazu gehört die Verfassungstreuepflicht. Diese verpflichtet alle Staatsdiener, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass diejenigen, die unsere Staatsordnung ablehnen, dass Personen, die sich mit ihren Zielen und Ideen gegen grundlegende Werte unserer Verfassung richten, nicht in den Staatsdienst aufgenommen werden können. Das halten wir für richtig und wichtig.
Wir wollen nicht, dass Verfassungsfeinde in unserem Land als Polizisten, Lehrer oder Beamte im Justizvollzug tätig werden.
Die von der AfD-Fraktion vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz sind aus unserer Sicht nicht haltbar. Ich möchte betonen, dass der Entwurf hier im Landtag ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat.
Das unterscheidet dieses Gesetz eben vom sogenannten Radikalenerlass aus dem Jahr 1972, als sich – nach dem RAF-Terror – die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler darauf einigten, dass Verfassungsfeinde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden dürfen. Diese Regelung wurde damals mittels Rechtsverordnung ohne parlamentarische Beteiligung durchgesetzt. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht deshalb in seinen Entscheidungen aus den Jahren 1975 und 1984 festgestellt, dass eine Regelung, die in Grundrechte des Einzelnen eingreift, nicht im Verordnungswege, sondern als Gesetz verabschiedet werden muss. Zudem muss klar definiert sein, welche Gründe zur Nichteinstellung in den öffentlichen Dienst führen. Genau diese Punkte werden in unserem Gesetz berücksichtigt.
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag ebenfalls die Wiedereinführung der Disziplinarklage. Auch dafür sehen wir keine Notwendigkeit. Wirksamer Rechtsschutz ist mit einer Klage gegen die Disziplinarverfügung vor dem Verwaltungsgericht weiterhin möglich. Im Übrigen verweise ich auch hier auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020. Das Bundesverfassungsgericht führt darin aus – ich zitiere –:
„Das Lebenszeitprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 GG erfordert keinen Richtervorbehalt für Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis, wenn effektiver nachgelagerter Rechtsschutz sichergestellt ist.“
„Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch erfolgen darf, besteht nicht.“
Vielen Dank. – Die Landesregierung verzichtet darauf, das Wort zu nehmen. Damit hat Frau Abgeordnete Kotré noch einmal die Möglichkeit zu sprechen. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Lüders, selbstverständlich können wir
als Legislative Gesetze, die hier beschlossen wurden, rückabwickeln. Und selbstverständlich können wir hier bis zu einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts dieses Verfahren auch aussetzen.
Das ist doch eine unserer originären Aufgaben in diesem Landtag! Wir sind nicht ohne Grund die Legislative.
Herr Eichelbaum, Sie haben gesagt, wir hätten ausführlich über den damaligen Gesetzentwurf diskutiert. Sie waren nicht Mitglied des Innenausschusses; deshalb können Sie es nicht wissen. Der Gesetzentwurf hatte anderthalb Jahre irgendwo in einer Schublade geschlummert. Dann, kurz vor zwölf, kam man damit heraus. Man musste es auf einmal doch noch in der 7. Wahlperiode durchbringen, weil man dafür in der 8. Wahlperiode keine Mehrheit mehr sah. Diese Vermutung war richtig, denn eine Mehrheit dafür gibt es sicherlich nicht mehr.
Und: Dieses Gesetz wurde im – unzuständigen! – Hauptausschuss vor der 3. Lesung behandelt, weil man es sonst in der Kürze der Zeit nicht mehr hätte durchbringen können.
Die AfD hatte dazu eine mündliche Anhörung beantragt. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, unter anderem von Ihrer Fraktion, das heißt, auch von den Mitgliedern der CDU-Fraktion. Es gab also keine ausführliche Diskussion über den Gesetzentwurf.
für einen Staat, der Menschen wegen Äußerungsdelikten härter bestraft, als wenn sie jemanden vor den Bus schubsen; für einen Staat, der Rentnern lieber morgens die Bude auseinandernimmt, als sich mit staatlich finanzierten linksextremen Strukturen zu befassen;