Protokoll der Sitzung vom 22.01.2025

(Beifall BSW)

Der von Ihnen eingeführte CO2-Preis belastet die Unternehmen zusätzlich. Sie haben auch alle Coronamaßnahmen mitgetragen, die vielen kleinen und mittleren Unternehmen den Garaus machten.

Wenn es der CDU wirklich um Bürokratiekosten ginge, würde sie gezielte Vorschläge unterbreiten, wie bürokratische Prozesse verschlankt werden können, ohne die Sozialstandards anzutasten. Wir – und das hat der Kollege von der SPD schon gesagt – haben uns für diese Legislaturperiode vorgenommen, das Mindestentgelt auf 15 Euro zu erhöhen und eine Tariftreueregelung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einzuführen. Die Stärkung der Tarifbindung halten wir für dringend nötig, um die Tarifbindungsquote im Land Brandenburg zu erhöhen.

Das Vergabegesetz ist kein Hindernis, sondern ein Garant sozialer Gerechtigkeit und Ausdruck wirtschaftlicher Vernunft. Es stellt sicher, dass öffentliche Aufträge sozialen Standards entsprechen, regionale Unternehmen gestärkt werden und Dumping verhindert wird. Die CDU argumentiert, dass das Vergabegesetz ein bürokratisches Monster sei. Laut dem Bericht des BMWK zur Vergabestatistik gingen allerdings 64,2 % der öffentlichen Aufträge an kleine und mittelständische Unternehmen. Wo ist da die Benachteiligung erkennbar?

Eine Abschaffung des Vergabegesetzes hätte massive soziale Folgen. Lohndumping würde zunehmen, wodurch die Lebensqualität der Beschäftigten gefährdet würde. Im Gesetzentwurf heißt es in der Begründung unter anderem:

„Die Mehrkosten durch zusätzliche Anforderungen tragen letztlich die Steuerzahler – eine Belastung, die sich Brandenburg nicht länger leisten kann.“

Doch wer trägt die Mehrkosten all derjenigen Arbeitnehmer, die infolge des Wegfalls dieses Mindestentgelts dann auf staatliche Sozialleistungen angewiesen wären?

(Beifall BSW)

Herr Abgeordneter Kutsche, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, die CDU hatte ihre Redezeit. Vielen Dank.

Okay, vielen Dank.

Der CDU geht es nicht um die bürokratischen Prozesse. Sie wollen die Deregulierung und Profite auf Kosten der Beschäftigten.

Wir sagen: Öffentliche Gelder dürfen nicht an Unternehmen fließen, die von Lohndumping und schlechten Arbeitsbedingungen profitieren. Das Gesetz schützt kleine und mittelständische Betriebe, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, vor unfairer Konkurrenz durch Billiganbieter.

(Beifall BSW und SPD)

Qualität hat ihren Preis. Nur durch faire Vergabestandards können wir sicherstellen, dass öffentliche Projekte nachhaltig und hochwertig umgesetzt werden.

Herr Kollege …

Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Vielen Dank. – Natürlich erkennen wir an, dass es Reformbedarf gibt. Aber statt einer Abschaffung brauchen wir zielgerichtete Verbesserungen. Vereinfachte Nachweispflichten und Beratungsangebote können kleineren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Unternehmen, die tarifgerecht zahlen, sollten durch ein Zertifizierungssystem belohnt werden, das ihre Teilnahme an Vergaben erleichtert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abschaffung des Vergabegesetzes wäre ein Angriff auf soziale Standards, Arbeitnehmerrechte und die regionale Wirtschaft. Es geht nicht nur um Zahlen und Bürokratie – es geht um die Werte, die wir als Landtag vertreten.

(Beifall BSW und SPD)

Die Brandenburger sollen wissen, was sie mit der AfD und der CDU bekommen, wenn sie diese am 23.02. wählen: nämlich weniger Lohn für ihre Arbeit.

(Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

Wir dürfen uns nicht dem neoliberalen Kurs der Deregulierung hingeben, sondern müssen uns für Fairness, Qualität und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Die Menschen in Brandenburg vertrauen darauf, dass wir ihre Interessen vertreten.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist ja wohl ein Witz!)

Im Namen meiner Fraktion fordere ich Sie auf: Stimmen Sie gegen diesen Antrag! Lassen Sie uns gemeinsam für ein Brandenburg kämpfen, das auf sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt setzt – für die Menschen und die Betriebe in unserem Land. – Vielen Dank.

(Beifall BSW und SPD)

Von Herrn Abgeordneten Bommert ist eine Kurzintervention angezeigt worden.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Was Sie hier gerade vom Stapel gelassen haben, finde ich anmaßend gegenüber den Brandenburger Betrieben, gerade den kleinen Handwerksbetrieben. Das war wirklich schauerlich.

(Beifall CDU und AfD)

Sie tun hier so, als ob die Leute hier ausgebeutet werden würden, wenn dieser Vergabemindesttarif abgeschafft würde. Sie stellen hier etwas als wahr dar, was weder im Handwerk noch in den Betrieben passiert. Und ich glaube, Sie haben selber noch nie eine Ausschreibung ausgefüllt; das Formular ist bürokratisch so etwas von überladen. Wenn ich eine Ausschreibung bekomme – Sie können gern einmal bei mir vorbeikommen, ich hatte letzte Woche eine auf dem Tisch –, muss ich drei Seiten Text ausfüllen. Und worum ging es? Es ging um einen Auftrag im Umfang von 8 000 Euro – und dafür habe ich ungefähr 72 Vorseiten. Das ist Bürokratie, die kleine Unternehmen belastet!

Aber viel schlimmer finde ich wirklich Ihre Art und Weise, mit der Sie hier darzustellen versuchen, dass Betriebe Leute ausbeuten und nicht richtig behandeln. Wir sind hier nicht im 18. oder 19. Jahrhundert! So etwas hat ja nicht einmal die Linkspartei hier abgelassen.

(Beifall CDU und AfD)

Herr Abgeordneter Kutsche, möchten Sie erwidern? – Er möchte erwidern.

Nur so viel, Herr Bommert: Sie haben mir bei der Rede nicht richtig zugehört. Natürlich müssen wir schauen, dass wir die Bürokratie reduzieren. Aber das ist doch kein Grund, das Vergabegesetz abzuschaffen. – Vielen Dank.

(Beifall BSW und SPD)

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Landesregierung hat Herr Minister Keller das Wort. Er spricht nicht zum ersten Mal hier im Landtag, hält heute aber seine erste Rede als Minister.

(Beifall SPD und BSW – Oh! bei der AfD)

Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Tatsächlich – heute die erste Rede als Minister. Dementsprechend vorab: Ich freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit und darauf, dass wir hier gemeinsam – so habe ich es aus dem größten Teil der Reden herausgehört – für Brandenburg einiges bewegen wollen.

Gute Arbeit und gerechte Löhne bleiben weiterhin die Aufgabe und das Ziel der Landesregierung. Das sind gewichtige Worte. Dementsprechend müssen wir schauen, dass wir diese auch mit Leben erfüllen.

Ich will vielleicht – es wurden ja hier schon Punkte angesprochen – den Blick zurückwerfen. Herr Dr. Redmann hat angesprochen, wie der Vergabemindestlohn im Land Brandenburg eingerichtet worden ist. Wir waren 2011 das erste Bundesland. Ich glaube, da müssen wir uns nicht verstecken. Wir haben dafür gesorgt, dass bei Aufträgen, die vom Land Brandenburg und von der kommunalen Ebene vergeben werden, die Unternehmen mindestens einen Vergabemindestlohn zahlen müssen. Der ist über die Zeit auch angestiegen. In der letzten Legislaturperiode – auch das wurde angesprochen – haben wir gemeinsam mit der CDU und mit den Grünen den Vergabemindestlohn auf 13 Euro angehoben.

Daher glaube ich, lieber Herr Dr. Redmann, dass Sie sich da gar nicht verstecken müssen. Da haben Sie auch etwas Gutes für das Land gemacht. Das haben wir gemeinsam gemacht, und dementsprechend sollten wir auch ein bisschen stolz darauf sein.

(Beifall SPD und BSW)

Aber nun war es nicht so, dass Brandenburg das einzige Bundesland war, das den Vergabemindestlohn eingeführt hat. Es folgten weitere Bundesländer, und vor allem – das will ich hier auch sagen – war das die Vorreiterrolle bei der Entscheidung auf der Bundesebene, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Jetzt könnte man sagen, es war eine SPD-Alleinregierung, die das hinbekommen hat. Aber auch hier müssen wir uns ehrlich machen: Es waren, unter Angela Merkel, CDU und SPD: Beschlossen wurde das Gesetz zum Mindestlohn am 3. Juli 2014, in Kraft getreten ist es zum 1. Januar 2015. Auch das war eine gute Entscheidung.

(Beifall SPD und vereinzelt BSW)

Ja, da können wir durchaus klatschen. – Es war, es ist und es bleibt auch eine gute Entscheidung, dass wir eine Grenze nach unten hin definiert haben – ich glaube, da wird Herr Bommert auch nicht widersprechen –, denn es waren damals zwar nicht die kleinen und mittleren Unternehmen, aber viele andere, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebeutet haben und dafür verantwortlich waren, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 40 Stunden aufstocken mussten. All das kann und sollte damit behoben werden. Und ich glaube, der Mindestlohn, der dem Vergabemindestlohn in der Logik folgte, war richtig.

Herr Dr. Redmann, nun sprechen Sie an, dass wir nur noch eine kleine Differenz zwischen dem Vergabemindestlohn und dem gesetzlichen Mindestlohn auf der Bundesebene haben. Wie wir den

Vergabemindestlohn erhöhen, ist sicherlich etwas, worüber wir hier im Land diskutieren müssen. Dazu finden Sie auch etwas in unserem Koalitionsvertrag.

Ich will aber deutlich machen, dass wir sicherlich auch abwarten und genau schauen müssen, was die nächste Bundesregierung macht. Es würde mich nicht wundern, wenn auch auf Bundesebene die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns diskutiert und womöglich nachher beschlossen wird – vielleicht auch mit Stimmen der CDU. Ich glaube, mit den Stimmen der SPD ist das sicherlich machbar, und auch andere Akteure haben sich im Vorhinein schon dafür ausgesprochen.

Aber Sie sprechen einen weiteren wichtigen Punkt an. Da will ich vor allem eine Einladung aussprechen, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe. Wir haben den Auftrag klar vernommen: Die Parlamentarier haben im Dezember entschieden, hier einen Ausschuss zum Abbau von Bürokratie einzusetzen. Ich bin viel unterwegs, auch mit Kollegen von Ihnen: mit Kollegen der SPD, des BSW und auch mit anderen Kollegen hier aus dem Haus. Ich lade auch immer die Handwerkskammern, die IHKs, kleine und mittlere Unternehmen, Expertinnen und Experten ein, bei dem Bürokratieabbau-Ausschuss mitzuwirken.

Zur Wahrheit gehört dazu: Herr Bommert, was Sie beschrieben haben, ist doch richtig, nämlich dass die Bürokratie noch zu aufwendig ist, dass die Bürokratie bei der Vergabe ein großes Thema ist. Aber es ist eben nicht der Vergabemindestlohn, der den Aufwand macht, sondern das sind Regelungen vor allem in der Landeshaushaltsordnung; das sind Regelungen in der KomHKV. Das sind alles Themen, die wir gemeinsam besprechen wollen.