Protokoll der Sitzung vom 22.01.2025

Zur Wahrheit gehört dazu: Herr Bommert, was Sie beschrieben haben, ist doch richtig, nämlich dass die Bürokratie noch zu aufwendig ist, dass die Bürokratie bei der Vergabe ein großes Thema ist. Aber es ist eben nicht der Vergabemindestlohn, der den Aufwand macht, sondern das sind Regelungen vor allem in der Landeshaushaltsordnung; das sind Regelungen in der KomHKV. Das sind alles Themen, die wir gemeinsam besprechen wollen.

Aber lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir als Landesregierung halten am Vergabemindestlohn fest und daran, dass wir unsere Aufträge, wie beschrieben, mit dieser sozialen Komponente vergeben. Über alles andere zum Thema Bürokratieabbau wollen wir mit Ihnen gemeinsam diskutieren und auch entschlossen entscheiden. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und BSW)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz):

Ja.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Minister Keller, dass Sie die Frage zulassen. Eine Frage bleibt ja offen: Sie wollen die Bürokratie tatsächlich abbauen, und Sie wollen den Vergabemindestlohn erhöhen. Das heißt eigentlich, dass die Bürokratie so, wie sie jetzt ist, weiterläuft. Warum reicht Ihnen die Richtlinie, die vom Bund kommt,

nicht mehr aus, um die Unternehmen zu entlasten und hier auch wirklich einmal ein Zeichen zu setzen?

(Beifall AfD)

Herr Minister, bitte.

Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz):

Ich will die Frage gerne beantworten. Ich glaube, wenn Sie mit Unternehmerinnen und Unternehmern sprechen, stellen Sie fest, dass das Thema Vergabemindestlohn eine ganz kleine Komponente bei den Ausschreibungen ist. Es geht um viele andere Themen, die darin mit enthalten sind. Wir haben in der letzten Legislaturperiode darüber diskutiert. Ich sage auch, dass es in der Vergangenheit einen dritten Koalitionspartner gab, der mit dem Einführen von ökologischen Standards und ähnlichen Punkten die Bürokratie noch größer werden lassen wollte.

Seien Sie sich daher gewiss, der Vergabemindestlohn ist nicht das, was den Bürokratieaufwand macht. Da gibt es viele andere Regelungen; die werden wir uns im Bürokratieabbau-Ausschuss auch anschauen. Beim Vergabemindestlohn werden wir weiter dafür einstehen, dass er bleibt. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und BSW)

Wir führen die Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Redmann.

Tja, Herr Ministerpräsident, jetzt haben Sie sich schon einen renommierten Verwaltungswissenschaftler als Wirtschaftsminister ausgesucht, und von ihm kommen noch immer keine Ideen, wie man Bürokratie konkret abbauen könnte. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, Herr Keller: Über die Neujahrsempfänge zu tigern und die Verbände aufzurufen, sich an den Sonderausschuss im Landtag zu wenden, ist für einen Wirtschaftsminister zu wenig!

(Beifall CDU)

Schauen Sie sich einfach mal an, wie in anderen Bundesländern Bürokratie abgebaut wird. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung inzwischen das 9. Entfesselungspaket zum Abbau von Normen und Standards vorgelegt. Ich habe in der konstituierenden Sitzung des Sonderausschusses zum Bürokratieabbau die Ministerin der Staatskanzlei gefragt, welche Pläne die Landesregierung eigentlich hat, um den Bürokratieabbau zu unterstützen. Die Antwort war: Darüber müssen wir noch beraten. Wir haben uns da noch gar keine Ziele gesetzt. Es gibt noch keinen Zeitplan und auch noch keine Zuständigkeit. – Meine Damen und Herren, ich sehe nicht, dass diese Koalition und diese Landesregierung überhaupt die Ambition haben, Bürokratie abzubauen.

(Beifall CDU und AfD)

Das Einzige, worauf Sie sich schon verständigt haben – das ist in der heutigen Debatte auch deutlich geworden –, ist der Aufbau von Bürokratie. Das, was Sie mit dem Vergabegesetz vorhaben, also die Tarifbindung, die hier und da angesprochen wurde, führt im Ergebnis zu zusätzlicher bürokratischer Belastung sowohl auf der Seite der Auftraggeber, der Vergabestellen, als auch auf der Seite der Auftragnehmer.

Was Sie sich erhoffen, nämlich dass am Ende mehr Unternehmen in die Tarifbindung kommen, wird nicht passieren. Das Gegenteil davon ist der Fall. 98 % der Unternehmen in Brandenburg sind nicht tarifgebunden. Wir haben schon heute die Situation, dass diese Unternehmen wegen der Bürokratie öffentliche Aufträge meiden. Sie nehmen an dem Wettbewerb um öffentliche Aufträge gar nicht mehr teil, weil sie sich diesen Belastungen nicht aussetzen wollen. Diese Unternehmen werden durch Ihre Gesetzesänderungen noch weiter davon abgeschreckt, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen.

Dadurch werden nicht mehr Mitarbeiter in eine Tarifbindung kommen, sondern es werden mehr Brandenburger Unternehmen aus der Vergabe öffentlicher Aufträge herausfallen. Das wird am Ende das Ergebnis sein. Die Aufträge gehen an andere Unternehmen, an große Unternehmen aus Berlin oder von anderswo, und die Brandenburger gehen leer aus, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)

Deshalb kann ich Ihnen, wenn Sie selbst keine Vorschläge zum Bürokratieabbau haben – so sieht es nach der ersten Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau aus –, nur raten: Nehmen Sie doch einmal unseren Vorschlag an! Überweisen Sie unseren Gesetzentwurf wenigstens an den zuständigen Ausschuss! Dann können wir hier und da über einiges beraten. Dann können wir mit dem Bürokratieabbau Ernst machen; denn die Unternehmen in Brandenburg warten sehr dringend darauf. Die wirtschaftliche Lage ist ernst. – Vielen Dank.

Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zu den Abstimmungen. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs auf Drucksache 8/314, Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Federführung sowie an den Sonderausschuss Bürokratieabbau zur Mitberatung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich nicht zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDUFraktion auf Drucksache 8/314, Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen in der 1. Lesung mehrheitlich abgelehnt und hat sich somit erledigt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Umfassendes Handyverbot an Kindergärten und Grundschulen einführen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 8/123 (Neudruck)

Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Dr. Kaufner von der AfD-Fraktion. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Besucher! Liebe Brandenburger! Wenn „Bildungspolitiker“, die wenig Ahnung von Bildungspolitik haben, Aufsehen erregen wollen, fordern sie die Digitalisierung unserer Schulen.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Das klingt modern – man hört das Schlagwort öfter –, und in den meisten anderen Zusammenhängen ist Digitalisierung ja auch sinnvoll. Man muss sich dann nicht mit den eigentlichen Herausforderungen an unseren Schulen beschäftigen. Dieser Typus des Berufs-Bildungspolitikers

(Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

sieht in der Digitalisierung nicht selten ein Allheilmittel für die Versäumnisse, die auf eigene Fehlentscheidungen zurückgehen.

Ein Paradebeispiel dafür ist die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg,

(Beifall AfD)

die zwar zu wissen glaubt, wer für den Vorsitz des Bildungsausschusses geeignet oder eben nicht geeignet ist, aber über Jahrzehnte mit ihrer Politik dafür gesorgt hat, dass unser Bundesland mit Berlin und Bremen um die letzten Plätze bei Bildungsvergleichsstudien konkurriert.

(Beifall AfD)

Wir haben schon in der vergangenen Legislaturperiode den Antrag gestellt, das gescheiterte Digitalisierungsexperiment in unserem Schulsystem endlich zu beenden. Das wurde damals von den anderen Fraktionen der Kartellparteien abgelehnt und als „rückwärtsgewandt“ bezeichnet. Immerhin haben Sie, liebe SPD, jetzt einen Koalitionspartner an Ihrer Seite, der die Sache anders sieht, zumindest nach Ausweis des BSW-Wahlprogramms. Ich darf zitieren:

„Handys und Tablets, die den Wissenserwerb nachweislich erschweren, werden wir mindestens bis zum Ende der 4. Klasse aus den Klassenzimmern der Grundschulen verbannen.“

(Zuruf: Genau!)

Ich rechne also mit breiter Zustimmung zu unserem Antrag.

Wir fordern drei Dinge: erstens, an Grundschulen die Nutzung privater digitaler Endgeräte – darunter Smartphones, Tablets und auch Smartwatches – während und außerhalb des Unterrichts bis zum Ende des Unterrichtstages auf dem Schulgelände zu untersagen, außer wenn medizinische Gründe dies erfordern; zweitens, ein entsprechendes flächendeckendes Verbot der Verwendung digitaler Endgeräte und Medien als Lehr- und Lernwerkzeuge, auch in Kitas; drittens, die Anschaffungskosten von Handyschließfächern oder mobilen Handyparkplätzen zu prüfen und die Ergebnisse bis zum Ende des 2. Quartals 2025 dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorzulegen.

Diese Schritte sind überfällig. Andere Länder haben längst den Rückwärtsgang eingelegt: Die Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Italien und Griechenland haben längst die Rückabwicklung der Digitalisierung an den Schulen eingeleitet; in Frankreich läuft dazu aktuell ein Pilotprojekt. Der Grund ist überall der gleiche: einbrechende Schülerleistungen – also genau das Gegenteil von dem, was Sie den Leuten immer weismachen wollen.

Auch in Deutschland mehrten sich zuletzt die Forderungen, die bislang unbegrenzt vorangetriebene Digitalisierung in Kindergärten und Schulen einzuhegen. Erinnert sei an dieser Stelle – wir haben ihn schon erwähnt – an den Aufruf von über 40 renommierten Wissenschaftlern aus unterschiedlichsten Disziplinen sowie Kinder- und Jugendärzten, die sich Mitte November 2023 für ein Moratorium der Digitalisierung insbesondere der frühen Bildung bis zum Ende der Unterstufe ausgesprochen haben und die explizit davor gewarnt haben, weitere Versuche an schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen mit ungewissem Ausgang vorzunehmen. Diese hätten nur ein Leben, nur eine Bildungsbiografie, mit der nicht länger sorglos umgegangen werden dürfe. – Worauf wollen Sie eigentlich noch warten?

(Beifall AfD)

Da Sie die AfD hier ja gerne als rückwärtsgewandt framen und das auch in der letzten Legislaturperiode getan haben, fällt Ihnen der Schritt vielleicht etwas leichter, wenn Sie sehen, dass tatsächlich auch immer mehr SPD-Politiker zur Besinnung kommen: Erst vergangene Woche forderten drei Berliner SPD-Gesundheitsstadträte in einem offenen Brief an den Senat ein umfassendes Handyverbot an allgemeinbildenden Schulen.