Sie haben gesagt, dass das digitale Lernen den Unterrichtserfolg unterstützen kann. Sie haben zu Recht festgestellt: Wir haben das Ganze in unserem Antrag auf Kitas und Grundschulen beschränkt. – Jetzt möchte ich gerne einmal wissen, wie digitales Lernen in dem Bereich überhaupt so große Fortschritte bringen soll. Es sind ja gerade die Grundfertigkeiten, die unseren Schülern fehlen; gerade daran mangelt es ja. Diese bringt einem kein Tablet näher und auch kein Handy und irgendwelche Lern-Apps schon lange nicht. Es ist ganz gut, wenn so was ergänzend in der Freizeit genutzt wird; das kann jeder machen. Wir regieren hier ja nicht in das Freizeitverhalten der Leute rein oder sagen den Eltern, wie sie ihre Kinder am Nachmittag am besten auf die Schule vorbereiten und mit ihnen den Stoff wiederholen sollen. Das kann jeder so machen, wie er möchte. Es gibt Angebote, und die muss man nicht in Bausch und Bogen verdammen. Aber in den Grundschulen und in den Kitas hat das nun einmal nichts verloren.
Die Erfahrungen, die in anderen Ländern gemacht wurden, sollten wir nutzen. Da gab es erst kürzlich einen Artikel in der „Welt“, der mit dem Resümee geendet hat: Die Zeiten der unbegrenzten Begeisterung für digitale Bildung sind international vorbei. – Wir haben den Vorteil, dass uns der deutsche Rückstand dabei noch den Vorteil bietet, dass wir die Erkenntnisse, die in anderen Ländern entstanden sind, nutzen können. Wir hätten diese Gelegenheit jetzt. Sie wollen Ihren Weg aber unbeirrt in diese Richtung weitergehen, weil Sie es modern finden, weil das schick ist und weil das irgendwie zeitgemäß ist.
Es geht gar nicht darum, den Kindern das Handy zu verbieten. Aber in der Grundschule hat es einfach im Schließfach zu bleiben, und in der Kita hat das Ganze gar nichts verloren und mit Bildung überhaupt nichts zu tun.
Herr Kaufner, Sie haben gezielt gefragt, in welchem Bereich in der Grundschule digitale Lehrwerkzeuge hilfreich sein können. Ich empfehle Ihnen, sich einmal besonders im Bereich Mathematik damit zu beschäftigen, wie die Auswertung aussieht, wenn man ergänzend – selbstverständlich ergänzend! – zum analogen Lernen Mathematikanwendungen nutzt. Man kann dann genau sehen: Wie viele Schüler haben länger gebraucht, um diese Aufgabe zu lösen? Wo muss ich noch einmal genauer ansetzen? Das sieht man einfach nicht, wenn alle analog die Zettel abgegeben und alle das gleiche Ergebnis haben. Da hat man dann überhaupt keine Reflexion darüber, wie lange die Kinder gebraucht haben, welche Kinder vielleicht noch Unterstützung brauchen. Da ist das sehr wohl hilfreich.
Ich muss wirklich sagen: Jedes Mal, wenn wir diese Debatte führen, ist es so: schwarz oder weiß. Das ist doch Quatsch! Zeigen Sie mir eine Grundschule in Brandenburg, wo das Handy auf dem Tisch liegt. So ein Quatsch! Das gibt es einfach nicht. Unsere Lehrkräfte haben das sehr wohl im Griff. Wir sprechen uns dafür aus, eben nicht generelle Verbote auszusprechen, sondern es genau so zu gestalten, wie es mit Blick auf die Förderung durch die Pädagogen als am besten eingeschätzt wird. Verbote würden das alles nicht mehr möglich machen; das muss ich Ihnen sagen. – Ich bin sehr dankbar für die erneute Redezeit.
Weil Sie über den Schutz von jungen Menschen sprechen: Ich war schon erstaunt, dass ich in dieser Woche eine Rüge der Kommission für Jugendmedienschutz lesen musste. – Sie grinsen schon, weil Sie wahrscheinlich wissen, was ich meine. Es ist Ihre Partei, es ist Ihre Fraktion, die dort gerügt worden ist, weil Sie Clips ins Internet stellen, die entwicklungsschädigend für junge Menschen sind.
Wir kommen zum nächsten Redebeitrag, dem der CDU-Fraktion. Für diese hat Frau Abgeordnete Augustin das Wort.
(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das war ja ein Klassiker, Frau Poschmann! – Lars Hünich [AfD]: Selbstreflexion? Fehlanzeige!)
Meine Damen und Herren, jetzt beruhigen wir uns wieder etwas; denn das Wort hat die Kollegin Abgeordnete Augustin. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Thema „Anwendung digitaler Endgeräte in Bildungseinrichtungen“ kann sicherlich kontrovers diskutiert werden. So war das ja auch ein Grund, warum zum Beispiel die Mitglieder des Bildungsausschusses vergangene Legislaturperiode ausgerechnet nach Kopenhagen gereist sind: um sich das unter anderem an den Schulen anzusehen. Dort wurde teilweise der Schritt ein bisschen zurück gemacht. Man war aber vorher, was die Digitalisierung im Schulbereich betraf, weit voraus.
Es gab auch bereits diverse Debatten im Landtag, gerade zum Ende der Legislaturperiode, dazu, was Digitalisierung in der Schule bedeutet. Wobei: Ein umfassendes Einfordern des Einsatzes von digitalen Endgeräten einerseits oder eben ein pauschales Unterbinden andererseits – Kollegin Poschmann es hat gesagt: dieses Schwarz-Weiß-Denken – bringt uns überhaupt nicht weiter. Nur ist das aber auch gar nicht – und da bin ich ähnlich verwirrt wie Frau Kollegin Poschmann – das, was wirklich Thema des Antrags ist.
Schauen wir in die Überschrift des Antrags. Dort steht eindeutig: Handyverbot in Schule und Kita. – Es geht also um den Einsatz von privaten – mit dem sperrigen Wort: – digitalen Endgeräten. Hier stolpere ich allerdings auch etwas – auch das hat Frau Poschmann schon erwähnt – über die Schere zwischen dem, was Sie eigentlich fordern, und dem, was im Erläuterungsteil aufgeführt ist. Als Punkt 1 Ihrer Forderung steht klar in dem Neudruck – nun nur noch auf Grundschulen reduziert –:
„[…] die Nutzung privater digitaler Endgeräte – darunter Smartphones, Tablets oder Smartwatches – auf dem Schulgelände, während und außerhalb des Unterrichts bis zum Ende des Unterrichtstages zu untersagen.“
Im Erläuterungsteil geht die AfD-Fraktion aber fast ausschließlich auf Digitalisierung im Bildungsbereich ein, also auf den bewussten Einsatz von digitalen Endgeräten als Unterstützung für die Bildungsarbeit. Damit geht es um den Einsatz digitaler Arbeitsmittel. Einzig auf Seite 3 des langen Erläuterungsteils wird minimal dieser kleine Brückenschlag gewagt, dass mit der Rückabwicklung der Digitalisierung auch das Verbot der privaten Handynutzung einhergehen solle.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Forderung „Keine private Handynutzung an Grundschulen“ ist nicht neu, und ich teile sie durchaus. Bildungsministerin Karin Prien aus Schleswig-Holstein
hat dies schon 2023 sehr medienwirksam in den Debatten gefordert. Und es wurde bereits gesagt: Auch der hessische CDUBildungsminister Armin Schwarz hat zum Ende des Jahres die Forderung eines generellen Verbots privater Handys an Schulen deutschlandweit auf das Themen-Tableau der Kultusministerkonferenz gebracht. Die Möglichkeit, dies zu diskutieren, erachte ich als sinnvoll. Es ist deutschlandweit natürlich nicht ganz einfach. Wir haben eine föderale Struktur. Auch brandenburgweit ist es nicht einfach; wir haben es gehört. Gerade viele Grundschulen nutzen das ja auch schon.
Aber wie ist eigentlich die Rechtssicherheit, wenn wir das pauschal unterbinden wollen? Hier bin ich durchaus offen dafür, darüber zu diskutieren, gerade auch, was den Schutz der Kinder und Jugendlichen betrifft. Sprechen Sie einmal, Herr Dr. Kaufner, mit dem Cyberkriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger. Dann wissen Sie, warum es auch bei den Jüngsten schon so wichtig ist, bei der Medienkompetenz anzusetzen.
Widersprechen muss ich auch klar der zweiten Forderung, ein „Verbot zur Verwendung digitaler Endgeräte und Medien als Lehr-Lern-Werkzeuge auch in frühkindlichen Bildungseinrichtungen flächendeckend auszusprechen“. Es ist bei Kollegin Poschmann schon deutlich geworden, und Sie können auch in den Kitas nachfragen – ich habe gestern mit der Landesvorsitzenden der Kindertagespflege gesprochen –: Auch dort gehören diese Dinge schon selbstverständlich dazu. Es ist der Mix aus analogem und digitalem Lernen und der Förderung der Medienkompetenz, der so dringend notwendig ist. Wir leben in einer digitaler werdenden Welt. Das können und wollen wir auch gar nicht aufheben. Im Gegenteil: Wir müssen uns klar darüber sein: Wollen wir unsere Kinder so vorbereiten, dass sie die Chance haben, in dieser digitalen Welt auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen, aber auch den Herausforderungen in dieser digitalen Welt gewachsen sind?
Wir selbst müssen wissen, ob wir in Deutschland oder in Brandenburg Getriebene der digitalen Welt sein oder federführend voranschreiten wollen. Ich habe als Teil der Arbeitsgruppe der CDU 2023 am Kinderzukunftspaket gearbeitet, unter anderem mit der Bildungsministerin Karin Prien. Auch hier haben wir uns dem Thema Digitalisierung intensiv gewidmet und für den besonders sensiblen frühkindlichen Bereich festgehalten und als Forderung formuliert, dass schon in den Kitas unter Einbeziehung der Eltern entwicklungsfördernde digitale Angebote genutzt und der altersadäquate Umgang mit digitalen Tools geschult werden sollte. Gerade die Medienkompetenz zu stärken, und dies frühzeitig – in entsprechender Begleitung –, ist in dieser Welt wirklich unerlässlich.
Übrigens findet sich auch hier wieder die Schere zwischen Forderungs- und Erläuterungsteil der AfD. Es wird gar nicht begründet, warum das in Kitas schädlich sein soll, oder irgendein Hinweis gegeben, dass es erwiesen sei. Sie verweisen auf ein erfolgreiches Verbot der Nutzung von privaten Handys an einem Hamburger Gymnasium, an dem die Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 diese vor Unterrichtsbeginn abgeben müssen. Ich weiß nicht, inwiefern das etwas bezüglich des Einsatzes von Lern- und Lehrmitteln in der Kita belegen soll.
Zum Forderungspunkt 3, Handyparkplätze und Schließfächer: Vielleicht kann der Bildungsminister schnell offenlegen, was das kosten würde. Ich finde diese Forderung doch sehr abstrus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in der Aussprache fortfahren, hat erst einmal der Kollege Dr. Kaufner eine Kurzintervention angemeldet.
Auf einen Vorwurf möchte ich an dieser Stelle einfach gleich eingehen: Es scheint Ihre Erwartung zu sein, dass man die Titel von Anträgen über drei Zeilen formuliert. Das ist nicht notwendig. Es muss griffig und so formuliert sein, dass man auch versteht, was gemeint ist. Wenn ich in die Überschrift schreibe „Handy, Tablets, Smartphones“ usw., wissen Sie ganz genau, dass der Übergang da fließend ist. Natürlich geht es auch um private Geräte.
Es gibt genug Schulen, wo die Schulleiter eigenverantwortlich diese Art der Digitalisierung vorantreiben, wo Eltern nahegelegt wird, für ihr Kind so ein Gerät anzuschaffen. Die Leidtragenden sind ja nicht nur die Steuerzahler – finanziell gesehen –, sondern teilweise auch die Eltern. Das ist für Sie dann auch wieder soziale Bildungspolitik. Stellen Sie sich vor, jemand hat drei Kinder und soll ein iPad für 600 Euro kaufen – jedes Jahr noch eins dazu. Da kann der Jahresurlaub gleich gestrichen werden.
Dann zu diesem Missbrauch des Jugendschutzes, um unsere Wahlkampfvideos zu verbieten: Dass Sie das hier allen Ernstes als Argument dafür heranziehen, dass wir nicht die Richtigen seien, über die Digitalisierung zu sprechen, finde ich schon einigermaßen dreist.
Verbote? Na ja, mein Gott! Sie würden auch kein Grundschulkind hinters Steuer setzen und erst recht kein Kindergartenkind. An manche Sachen muss man eben unter Anleitung erst einmal herangeführt werden. Das sehe ich in der Grundschule definitiv so. – Und das reicht auch schon.
(Kristy Augustin [CDU]: Nein! Ich fühle mich ehrlich gesagt nicht danach! – Lars Hünich [AfD]: Was soll sie auch sagen?)
Okay, dann fahren wir in der Aussprache fort, und die Kollegin Frau Abgeordnete Matzies-Köhler von der Fraktion BSW hat das Wort. Das ist heute ihre erste Rede.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Schüler und Schülerinnen, mich würde eigentlich interessieren, was ihr zu diesem Thema sagt. Ihr seid ja eigentlich genau die, die wir hier unter anderem ansprechen; auch wenn ihr schon etwas älter seid.
Werte AfD, erst einmal: Natürlich ist es ein ganz, ganz wichtiges Ansinnen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist ein sehr legitimer Wunsch, die Medienzeit von Kindern zu verkürzen; da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Es hat ja katastrophale Folgen. Der überzweckmäßige Einsatz digitaler Medien hat fatale Folgen für die physische und die psychische Gesundheit unserer Kinder. Das muss man auf jeden Fall sehr ernst nehmen. Wir haben das auch in unseren Koalitionsvertrag aufgenommen. Da steht jetzt:
„Private digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts in den Taschen oder Schließfächern zu verstauen.“
Ich finde, bei Ihnen ist es – das haben die Kolleginnen vorher auch schon gesagt – vielleicht ein wenig zu pauschal geurteilt und zu weitreichend. Ansonsten frage ich mich auch ein bisschen, ob Sie es denn jetzt eigentlich nur in der Grundschule verbieten wollen oder auch in der Kita oder dann auch in der Sekundarstufe I. Das hat sich mir nicht ganz erschlossen. Das war für mich jetzt irritierend. Das haben Sie kurz zuvor noch einmal verändert.