Protokoll der Sitzung vom 22.01.2025

(Einzelbeifall)

Zweitens: In der Kurzintervention kam noch einmal zum Vorschein, Sie glauben, dass die deutschen Bewerber um Bürgergeld anders behandelt werden als die Ukrainer

(Zuruf von der AfD: Das hat sie doch gesagt! – Birgit Bessin [AfD]: Bei der Leistungsüberprüfung sehr wohl! – Weitere Zurufe von der AfD)

Moment! Ganz so ist es ja nicht. Ganz ruhig, es ist Ihr Antrag und nicht der Antrag von Frau Seiler. Deshalb versuche ich, nur das wiederzugeben, was meine Recherchen dazu ergeben haben.

Wenn Sie mit den Sozialhilfeämtern sprechen, auch mit den Jobcentern, stellen Sie fest, dass diejenigen, die Bürgergeld bzw. Sozialhilfe beantragen, natürlich auf etwaige Einkünfte und Vermögenswerte durchleuchtet werden. Für Ukrainer gelten da im Übrigen genau dieselben Maßstäbe wie für Deutsche. Allerdings – das ist auch klar – müssen die Kriegsflüchtlinge Auskünfte über Einkommen und Vermögenswerte erteilen und dies auch, beispielsweise durch Kontoauszüge, belegen. Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit lautet zumindest genau so. Demnach sei das Vermögen und das Einkommen von Ukrainern grundsätzlich zu verwerten, sofern diese von Deutschland aus überhaupt darauf zugreifen könnten. Nur wenn ein Zugriff nachweislich nicht möglich sei, werde davon abgesehen. Zum Beispiel gelten, übrigens wie bei Deutschen, Beträge bis 15 000 Euro als Schonvermögen, das nicht angerechnet wird.

Richtig sei aber auch, dass die Behörden nicht die Möglichkeit hätten, ukrainische Konten einzusehen, um vorgelegte Belege, wie Kontoauszüge, zusätzlich zu prüfen. Eine gewisse Ungleichbehandlung sei somit nicht auszuschließen, betreffe aber im Übrigen ausländisches Vermögen insgesamt, denn die Prüfung ausländischer Konten gelte generell als schwierig. Das gilt gleichermaßen für das ukrainische Konto des ukrainischen Geflüchteten wie für das Schweizer Privatkonto des deutschen Antragstellers.

Insofern fehlt auf der Bundesebene eine internationale Vereinbarung für ein grenzüberschreitendes Kontoabrufverfahren. Für deutsche und ukrainische Leistungsberechtigte gelte deshalb gleichermaßen – da ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit der Angaben zum Vermögen –, dass weitere Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet würden, wenn es einen Verdacht gebe, dass eine Falschauskunft gegeben worden ist.

Ein entscheidender Punkt fehlt in der politischen Debatte zu dem Thema immer, nämlich dass selbst dann, wenn ein ukrainischer Geflüchteter Bürgergeld bezieht und gleichzeitig über Geld oder Immobilien in der Ukraine verfügt, nicht automatisch ein Leistungsmissbrauch vorliegt. Entscheidend ist nämlich nicht das Vorhandensein von Vermögen, sondern ob dieses Vermögen auch verwertbar ist und er damit seinen Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten kann.

Beispielsweise lasse ich einmal der Diskussion darüber freien Lauf, dass ein Haus in der Ostukraine im Moment mit hoher Wahrscheinlichkeit als unverkäuflich gelten dürfte. Selbst wenn es verkäuflich wäre, ließe sich die Verkaufssumme unter Umständen nicht ohne Weiteres in Deutschland abrufen. Wir wollen nicht vergessen, dass mit der Regelung auch beschlossen wurde, dass die ukrainische Währung, die Hrywnja, in Deutschland nicht unbegrenzt in Euro umtauschbar ist. Da ging es um 300 Euro. Wie hoch der Betrag derzeit ist, konnte mir keiner sagen. Aber es gibt Grenzen für den Betrag, der in Euro umgetauscht und damit als verwertbar herangezogen werden kann.

Ukrainisches Vermögen wäre natürlich einfacher zu überprüfen. Dazu braucht es – das sagte ich eingangs – bessere Möglichkeiten zur Kontoabrufung. Dazu braucht es internationale Verträge. Dieser Landtag ist aber, sorry, nicht in der Lage, für internationale Verträge zu sorgen, sondern das ist einzig der Bundestag. Ich glaube, dass er es nach der Wahl auch tun wird.

(Lachen bei der AfD – Lena Kotré [AfD]: Ganz bestimmt!)

Es ist also weniger eine Aufgabe des Landes, sondern eher eine Aufgabe der Bundesregierung, hier für einheitliche Bewertungen zu sorgen.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Insofern bin ich am Ende meiner Redezeit und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Kutsche, BSW-Fraktion, ans Mikrofon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Forderung, den Sonderstatus für ukrainische Flüchtlinge abzuschaffen, findet bei vielen Menschen in Brandenburg, die sich angesichts sozialer Ungerechtigkeiten und eines überlasteten Sozialsystems benachteiligt fühlen, zu Recht Zustimmung. Doch wir müssen die Diskussion differenziert führen. Einerseits müssen wir berechtigte Kritik an bestehenden Ungleichheiten äußern. Andererseits dürfen wir nicht den Fehler machen, die eigentlichen Probleme ungenannt zu lassen.

Die finanzielle Belastung durch den Sonderstatus ist nicht von der Hand zu weisen. Allein dem Land Brandenburg entstehen hierdurch monatliche Mehrkosten von rund 1,8 Millionen Euro. Klar ist jedoch, dass hierfür Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden müssen. Die AfD suggeriert, man könne diese Frage auf Landesebene lösen, und das ist schlichtweg unseriös. Der Sonderstatus für ukrainische Flüchtlinge basiert auf der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie; das hatten wir von der SPD schon gehört. Mit dem Beschluss wurde noch am gleichen Tag in der gesamten Europäischen Union der Weg für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Flüchtlinge aus der

Ukraine frei gemacht, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Der Landtag hat keinerlei Befugnis, diese Regelung zu ändern. Die Forderung der AfD ist damit rechtlich unbegründet und lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen ab.

Natürlich darf man Kritik am Sonderstatus äußern. Auch wir vom Bündnis Sahra Wagenknecht kritisieren die Ungleichbehandlung von Flüchtlingen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ukrainische Staatsbürger Anspruch auf Bürgergeld haben, während Flüchtlinge aus anderen Ländern lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese Besserstellung schafft Spannungen, die vermeidbar wären.

Hinzu kommt, dass die Vermögensprüfung bei ukrainischen Flüchtlingen oft oberflächlich bleibt. Es sorgt für Unverständnis, dass inländische Bürgergeldbezieher strengeren Kontrollen unterworfen sind. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass Vermögenswerte im Ausland wie etwa Immobilien nicht immer sofort verwertbar sind. Deshalb muss jede Prüfung fair und ergebnisoffen erfolgen. Allerdings ist auch hier die Bundesebene in der Pflicht, beispielsweise durch den Abschluss internationaler Vereinbarungen – Herr Genilke hat es gerade gesagt – für grenzüberschreitende Kontenabrufverfahren.

Die sozialen Spannungen, die wir erleben, haben tiefere Ursachen, die seit Jahren ignoriert werden. Das sind der fehlende soziale Wohnungsbau, die Überlastung der Kommunen und ein ausgehöhlter Sozialstaat. Altersarmut, stagnierende Bildungsausgaben und eine schwache soziale Infrastruktur haben das Vertrauen in den Staat erodiert. Diese Missstände sind die eigentlichen Ursachen für das Gefühl vieler Menschen, im Stich gelassen zu werden. Hinzu kommen grundlegende Versäumnisse in der Asylpolitik insgesamt.

Auch der Krieg in der Ukraine spielt eine zentrale Rolle. Der Konflikt verursacht unermessliches Leid und hat Millionen Menschen in die Flucht getrieben. Doch anstatt die Eskalation durch Waffenlieferungen weiter voranzutreiben, sollte Deutschland auf Friedensverhandlungen drängen.

(Beifall BSW)

Ein Ende des Krieges würde nicht nur das Leid der Menschen vor Ort beenden, sondern auch die Fluchtursachen bekämpfen.

Sehr geehrte Damen und Herren, alles in allem stehen wir vor großen Herausforderungen, die aber auf Bundesebene bewältigt werden müssen. Der vorliegende Antrag ist aus den genannten Gründen nicht zustimmungswürdig.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht wird sich allerdings auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einsetzen, dass gerechte und effiziente Lösungen gefunden werden. Dazu gehören erstens eine gerechte Behandlung aller anerkannten Flüchtlinge, die soziale Spannungen reduziert, zweitens strengere und faire Vermögensprüfungen, um Missbrauch zu vermeiden, drittens eine deutliche Entlastung der Kommunen durch den Bund, viertens Investitionen in sozialen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur und fünftens ein Ende des Ukrainekrieges durch Friedensverhandlungen. Nur so können wir die wahren Probleme angehen. Wir stehen für Zusammenhalt, soziale Gerechtigkeit und eine realistische, friedensorientierte Politik. – Vielen Dank.

(Beifall BSW)

Vielen Dank. – Herr Minister Keller für die Landesregierung. Bitte schön.

Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz):

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzusagen: Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion versucht – so hat es den deutlichen Anschein –, Menschen zu diskreditieren und vor allem auch aufgrund ihrer Herkunft in irgendeine Ecke zu stellen.

(Lena Kotré [AfD]: Mir kommen die Tränen!)

Das ist und bleibt inakzeptabel; das will ich hier vorwegsagen. Allein deswegen könnte man diesen Antrag schon ablehnen.

Aber ich will auf zwei Punkte eingehen; es wurde hier schon viel in der Diskussion gesagt. Zum einen geht es um die Vermögensprüfung in Sozialleistungssystemen, insbesondere beim Bürgergeld. Hierbei gelten unabhängig von der Herkunft für alle SGBII-Empfängerinnen und -Empfänger die gleichen Regeln. Das will ich hier als Erstes feststellen.

Ich will mit Blick auf den Vorredner sagen: Man muss sich bei der Diskussion, wie wir mit der Vermögensprüfung bei SGB-II-Empfängern umgehen, schon entscheiden. Man muss das gut miteinander diskutieren, aber es wird keine Regelung nach Herkunft geben. Es wird eine Regelung geben, die für alle SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger gleichermaßen gilt. Dementsprechend ist das der richtige Ansatz. Selbstverständlich gibt es die Vermögensprüfung und die Abfrage von Daten über ausländische Konten, mit allen Herausforderungen, die das Thema mit sich bringt. Aber vergessen wir doch bitte nicht den Ursprung der Diskussion, nämlich dass es einen Krieg in der Ukraine gab und massenhaft Menschen hier in Brandenburg, im besonderen Maße in Frankfurt (Oder) und Cottbus, gelandet sind. Natürlich stellte sich die Frage, wie man das gut und ordentlich administriert.

Zum Zweiten: Es bietet auch Chancen, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer zügig ins SGB-II-System aufgenommen worden sind. Es bietet nämlich die Chance der Arbeitsmarktintegration,

(Birgit Bessin [AfD]: Das ist doch absoluter Blödsinn!)

sodass sie dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Und ja, es sind mittlerweile mehr und mehr Ukrainerinnen und Ukrainer im Arbeitsmarkt angekommen. Sicherlich würden wir uns alle wünschen, dass noch mehr dort ankommen. Aber machen wir uns doch nichts vor: Wenn Sie vor Krieg in ein anderes Land flüchten würden, dann wäre doch nicht Ihre erste Idee, irgendwo Arbeit aufzunehmen, sondern dann würden Sie sich als Erstes damit beschäftigen, in dem Land anzukommen, zu schauen, wie Sie das, was Sie erlebt haben, verarbeiten können, und die Sprache zu erlernen. Erst dann würden Sie Arbeit aufnehmen. Dass es hier gute Möglichkeiten gibt, Arbeit zu finden, ist, glaube ich, bewiesen und gezeigt worden.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Lassen Sie mich insgesamt sagen: Ich glaube, bei der Diskussion um die Vermögensprüfung ist von den Antragstellern

versucht worden, wieder ein Stück weit zu diskreditieren, Vorwürfe zu machen und in irgendeiner Form Missbrauch zu unterstellen. Ich muss sagen: Missbrauch in großem Maße lässt sich in keiner Form bestätigen. Deswegen muss man bei dem, was wir hier diskutieren, immer auch mit der Sprache aufpassen und sorgfältig damit umgehen. Man sollte nicht versuchen, von Einzelfällen auf viele zu schließen. Das ist sicherlich durchaus Ihr Anliegen, ich würde fast schon sagen: die Räson Ihrer Partei. Da sollte man also gut aufpassen.

(Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

Insgesamt sage ich: Es wird weiterhin das Ziel auch des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sein, die Menschen, die aus unterschiedlichen Beweggründen jetzt hier sind, zügig in Arbeit zu bekommen. Wenn ich an die letzten fünf Jahre denke, muss ich sagen: Ich habe ein bisschen vermisst, dass von Ihnen Anträge kommen, die darauf abzielen, vor allem auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen.

(Birgit Bessin [AfD]: Blödsinn!)

Ich kann mich immer nur daran erinnern, dass Sie in den letzten Jahren versucht haben, bei allem, was Arbeitsintegration angeht, einzusparen. Das ist nichts, wofür wir als Landesregierung stehen. – Vielen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf des Abgeordne- ten Lars Hünich [AfD])

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Bessin, Ihnen bleiben noch etwa drei Minuten. Die möchten Sie gerne nutzen? – Bitte schön.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Frau Seiler, das Schöne ist: Wir kennen uns ja aus dem Kreistag Teltow-Fläming. Ihre Rede hier zeigt mir: Entweder hören Sie nicht zu, oder Sie wollen die Realitäten einfach nicht hören. Deswegen erkläre ich es Ihnen noch mal. Sie wissen selbst, dass in Teltow-Fläming die Kosten – es geht um die Kostenübernahmen im Gesundheitsbereich – von sonst 400 000 Euro im Jahr auf 1,2 Millionen Euro explodiert sind. Sie wissen als Landespolitikerin sicherlich auch: Das ist nicht der einzige Landkreis, wo das so ist. Sie alle werden sicherlich wissen, wie die Gesundheitskosten der Ukrainer in den einzelnen Landkreisen explodiert sind. Und warum sind die explodiert? Weil die Ukrainer alle arbeiten? Nein, die sind explodiert, weil sie eben nicht arbeiten!

Lieber Herr Keller, um auf Ihr Gerede von der Arbeitsmarktintegration hier gerade einzugehen: Sie haben keine Schonfrist als Minister, weil Sie schon Abgeordneter waren. Minister haben keine Schonfrist. Sie wissen, dass es keine Integration in den Arbeitsmarkt in der Form gibt, wie Sie sich das alle vielleicht nachts in Ihren Träumen gerne vorstellen. Die Masse der Ukrainer arbeitet nun mal nicht. Das ist ein Fakt, und den kann man sich nicht schönreden.

(Beifall AfD)