Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der in Rede stehende Radweg hat für die Straßenbauverwaltung hohe Priorität. Und, Herr Vogelsänger, ich gebe Ihnen recht: Diese lange Bau- und Planungszeit ist kaum zu erklären. Es ist richtig, dass sich dieser Radweg im Planfeststellungsverfahren befindet. Dies ist erforderlich, um das Bauwerk herzustellen.
Im Rahmen des Verfahrens mussten im vergangenen Jahr bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde noch Zuarbeiten des Vorhabenträgers, in diesem Falle unseres Landesbetriebes, eingereicht werden. Gegenwärtig ist noch eine Klärung hinsichtlich eines Grundstückes für ein Sickerbecken offen. Die in diesem Zusammenhang erforderlich gewordenen Umplanungen konnten zwischenzeitlich in Auftrag gegeben werden. Das beauftragte Ingenieurbüro erarbeitet derzeit einen Lösungsvorschlag. Wir gehen davon aus, dass er bis Ende Februar vorliegt. Sobald
dieser Lösungsvorschlag vorliegt, wird er seitens des Landesbetriebes bewertet und mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt.
Die Nennung einer belastbaren Terminschiene zur weiteren Bearbeitung des Planfeststellungsverfahrens ist somit erst nach erfolgter Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde möglich. Wir werden aber alles daransetzen, diesen Prozess zügig zum Ende zu bringen, um die Planung des Radweges auf den Weg zu bringen und ihn dann auch zügig zu bauen. Ich habe mich vor Ort davon überzeugt: Das ist wirklich ein Zustand, der für unsere Radfahrer sehr bedenklich ist. Sobald wir neue Ergebnisse haben, werden wir Sie natürlich darüber informieren. – Vielen Dank.
Danke schön. – Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, AfD-Fraktion, die die Gelegenheit hat, die Frage 13 (Nach- fragen zur KA 44 bezüglich der Krankenhausreform – Anberau- mung einer Gebietskonferenz nach § 13 BbgKHEG) zu formulieren. Bitte.
Nach § 13 Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz soll die Landesregierung regelmäßig Gebietskonferenzen anberaumen. Diesen gehören unter anderem an: die Landkreise und kreisfreien Städte, die Krankenhausträger, Vertreter der Krankenkassen sowie kommunale Spitzenverbände. Am 1. Januar 2025 ist die Krankenhausreform in Kraft getreten. Nach Aussage der Landesregierung arbeitet diese seit einiger Zeit an der Erstellung des Fünften Krankenhausplanes.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist bzw. wann wurde eine Gebietskonferenz nach § 13 Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz mit welchen Akteuren und mit welchen Tagesordnungspunkten bzw. mit welchen konkreten Themen, zum Beispiel Sicherstellung der Notfallversorgung, von der Landesregierung anberaumt?
Sehr geehrte Abgeordnete Dr. Oeynhausen, vielen Dank für diese Frage. – Sie sprechen jetzt den gesetzlichen Prozess an. Ich habe vorhin über im Vorfeld stattfindende Regionalkonferenzen, also über unsere beratende Tätigkeit im Vorfeld des Planungsprozesses, gesprochen. Sie greifen jetzt die gesetzliche Verankerung auf.
Der Prozess zur Aufstellung des Fünften Krankenhausplanes hat begonnen, aber die Gebietskonferenzen, wie sie hier gesetzlich festgelegt werden, werden erst einberufen, wenn die Krankenhausplanungsbehörde einen Entwurf der künftigen Versorgungsaufträge der Brandenburger Krankenhäuser erarbeitet hat und dieser im Kreis der Teilnehmer beraten werden kann. Die konkrete Erarbeitung des Entwurfs der künftigen Versorgungsaufträge der Brandenburger Krankenhäuser wird angesichts der in Bezug auf das Gesetz noch laufenden Verfahren des Bundes – hier möchte ich erneut auf diese drei Rechtsverordnungen verweisen – noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ich möchte meine drei Nachfragen in Anspruch nehmen, Frau Präsidentin. – Die erste ist die Frage an die Ministerin, warum sie bisher auf die gesetzlich verankerten Gebietskonferenzen verzichtet hat. Sie sagen, Sie haben Regionalkonferenzen anberaumt. Dabei werden wahrscheinlich einige Kreise und Städte außen vor geblieben sein. Ich höre jedenfalls aus den Kreisen, dass offensichtlich nicht zu allen Kontakt aufgenommen worden ist.
Meine zweite Frage: Haben Sie in Ihren Regionalkonferenzen auch mit Vertretern der GLG aus der Uckermark über die Umstrukturierung, die in den Krankenhäusern in Prenzlau und Angermünde geplant ist, gesprochen, und zwar mit Bezug auf die dortige Notfallversorgung – und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Dritte Frage: Wenn Sie das getan haben, auf welcher rechtlichen Grundlage darf denn die GLG in der Uckermark bereits jetzt umstrukturieren und Stationen schließen, obwohl es noch einen gültigen, aktuellen Krankenhausplan gibt? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann so etwas eigentlich passieren?
Noch einmal zu den Regionalkonferenzen und der Unterscheidung von den Gebietskonferenzen: Sie erwähnen jetzt, dass eine Region vergessen worden sei. Ich glaube das nicht; denn wir wollen erst im April damit anfangen, diese Regionalkonferenzen durchzuführen. Wir haben fünf Planungsregionen, und wir werden keine davon vergessen.
Sie fragen des Weiteren nach der GLG und den rechtlichen Grundlagen. Ich habe mir das GLG-Konzept für die Krankenhäuser in Angermünde und Prenzlau bei meinem Besuch der Gesellschaft in Eberswalde sehr wohl vorstellen lassen. Es gibt keinen Konflikt mit dem Krankenhausplan; denn die Maßnahmen, die dort vorgesehen sind, werden erst 2027 greifen bzw. sollen erst dann umgesetzt werden. In Angermünde findet also in den nächsten zwei Jahren nichts von dem, was jetzt in den Medien zu lesen oder auf den Veranstaltungen zu hören ist, tatsächlich statt. Das ist erst für das Jahr 2027 geplant, natürlich sehr eng mit uns als Planungsbehörde abgestimmt.
Auch die Maßnahmen, die in Prenzlau vorgesehen sind, sind zu einem späteren Zeitpunkt anberaumt. Das alles wurde, mithilfe zweier Gutachten von der GLG auch dem dortigen Personalrat vorgestellt. Es sind also auch die Beschäftigten einbezogen, wenn es darum geht, zu welchem Zeitpunkt diese Umbaumaßnahmen stattfinden. Wir als Planungsbehörde werden dann tätig werden, wenn der Zeitpunkt der Umsetzung, der Befassung, tatsächlich da ist, sodass wir die gesetzlichen Notwendigkeiten einhalten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Dr. Oeynhausen stellt gleich die nächste Frage, nämlich Frage 14 (Regionalbahnhof in der Gemeinde Birkenwerder [Landkreis Oberhavel] – Stand der Pla- nung). Bitte schön.
Für die Gemeinde Birkenwerder ist ein Regionalbahnhof für das Jahr 2030 geplant. Regionalzüge und S-Bahnen sollen an getrennten Bahnsteigen und nicht mehr – wie bisher – an einem gemeinsamen Bahnsteig halten. Zusätzliche Regionalbahnen können dann die Gemeinde anfahren. Gleichzeitig soll die S 1 im Zehn-Minuten-Takt die Haltestellen auf Brandenburger Gebiet bedienen. Das Land Brandenburg hat dazu mit der Deutschen Bahn eine Finanzierung für die Vorplanung in Höhe von 2,2 Millionen Euro vereinbart.
Ich frage die Landesregierung: Welche Neuerungen bzw. Umbaumaßnahmen sind am Bahnhof Birkenwerder bezüglich des neuen Regionalbahnhofes mit welcher Terminierung geplant, zum Beispiel Bau einer öffentlichen Toilettenanlage, Abriss der Roten Brücke, Neubau einer Brücke oder Anlage von Park-andRide-Flächen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, das Land Brandenburg hat für den Bahnhof Birkenwerder Ende 2023 eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung, also die Leistungsphase 2 nach HOAI, zum Umbau der Station geschlossen. Verkehrliches Ziel dieser i2030-Maßnahme ist die Verdichtung des Verkehrsangebots. Zukünftig sollen die Regionalbahnen RB 12, RB 20 und RB 32 in Birkenwerder halten können. Im Bereich der S-Bahn soll eine Taktverdichtung der Linie S 1 von 20 auf 10 Minuten unter Beibehaltung des 20-Minuten-Takts der Linie S 8 ermöglicht werden.
Zur Umsetzung der verkehrlichen Ziele ist eine Entflechtung des bisher gemeinsam durch S- und Regionalbahn genutzten Bahnsteigs am Bahnhof Birkenwerder notwendig. Dafür ist die Errichtung von zwei zusätzlichen Bahnsteigkanten an den durchgehenden Hauptgleisen mit einer Mindestbahnsteignutzlänge von 170 m für den Regionalverkehr erforderlich. Im Rahmen der Vorplanung werden zwei Varianten untersucht: zwei Außenbahnsteige oder ein Mittelbahnsteig mit zwei Bahnsteigkanten. Die barrierefreie Anbindung an das öffentliche Straßenumland soll durch eine neue Personenüberführung sichergestellt werden. Ein direkter barrierefreier Übergang zur S-Bahn soll durch die Personenüberführung ebenfalls realisiert werden.
Hinsichtlich der fachspezifischen Themen wie der Bahnhofsumfeldgestaltung, Park- and-Ride-Flächen und öffentlicher Toilettenanlagen werden im Zuge der Vorplanung Abstimmungen mit der Gemeinde durchgeführt. Weiter gehende Aussagen sind
hierzu gegenwärtig noch nicht möglich. Die Vergabe der Planungsleistung erfolgt im Herbst 2025. Erste Erkenntnisse zum Planungsfortschritt können Mitte 2026 erwartet werden. – Vielen Dank.
Die erste Nachfrage: Herr Minister, Sie sagten gerade, Sie könnten die speziellen Planungen jetzt noch nicht genau erklären, aber es gebe eine Abstimmung mit der Gemeinde Birkenwerder hinsichtlich der öffentlichen Toilette. Wie sieht das konkret aus? Heißt das, die Gemeinde Birkenwerder kann sich jetzt mit der Deutschen Bahn verständigen, auf wessen Kosten dann eine öffentliche Toilette im Bahnhofsgebäude errichtet wird? Ich frage das nur vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde gerade plant, eine Viertelmillion Euro für irgendeine öffentliche Toilette zum Fenster hinauszuwerfen. Hier wäre ja die Infrastruktur bereits angelegt.
Die zweite Nachfrage: Die Rote Brücke ist eine sehr sanierungsbedürftige denkmalgeschützte Brücke, Kostenpunkt: eine Million Euro. Hierzu die Frage an Sie: Können Sie schon Näheres dazu sagen, ob diese Brücke weichen soll? Denn das sind Kosten, die den Gemeindehaushalt sehr belasten.
Dritte Nachfrage – ein Thema, das viele Pendler interessiert –: Wann können wir tatsächlich damit rechnen, dass die S 1 im Zehn-Minuten-Takt das Brandenburger Gebiet bedient?
Vielen Dank für Ihre Nachfragen. – Was die Kosten der Gemeinde für die Sanitäranlagen angeht: Wir werden das im zweiten Quartal mit der Gemeinde vor Ort besprechen, um eine vernünftige Lösung zu erreichen. Es ist natürlich nicht zielführend, wenn zwei parallel dasselbe machen.
Auf die zweite Frage zur Brücke kann ich Ihnen heute keine Antwort geben. Da würde ich einmal nachfragen, und dann bekommen Sie eine schriftliche Antwort.
Zur dritten Frage, die S 1 betreffend: Wir haben zusammen mit den Kollegen in Berlin im Februar einen Termin – da geht es um S-Bahn-Fragen insgesamt –, sodass ich Ihnen auch darauf heute keine konkrete Antwort geben kann.
Danke. – Dann kommen wir zu Frage 8 (Nachfragen zur KA 44 bezüglich der Krankenhausreform – Folgeabschätzung), auch von Frau Abgeordneter Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte sehr.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 44 führte die Landesregierung aus, dass sie noch keine belastbare Folgenabschätzung im Hinblick auf die Krankenhausreform vornehmen könne, und verwies auf noch nicht vorliegende Planungsgrößen und ein erst im laufenden Januar 2025 vorliegendes Analyseinstrument, den sogenannten Grouper.
Ich frage die Landesregierung: Liegt bereits eine belastbare Folgenabschätzung der Landesregierung – bzw. von welchen Akteuren – für die Brandenburger Kliniklandschaft vor – und mit welchen Ergebnissen?
Vielen Dank für die Aktivpausen. – Frau Dr. Oeynhausen, der Grouper des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus liegt den Ländern nach wie vor nicht vor. Erst damit kann die Zuordnung der Fallzahlen zu den Leistungsgruppen erfolgen. Für eine Folgenabschätzung sind darüber hinaus jedoch weitere Informationen zum Erfüllungsgrad der Mindestqualitätskriterien erforderlich. Der Grouper und weitere Instrumente stehen uns nicht zur Verfügung, sodass die Frage noch nicht beantwortet werden kann.
Sehr gerne, Frau Präsidentin. – Das überrascht mich jetzt sehr, weil Sie ja in der Kleinen Anfrage angekündigt haben, dass dieser Grouper im Januar 2025 zur Verfügung steht. Deswegen meine erste Nachfrage: Was hat die Bundesregierung angekündigt, wann Sie dieses Tool im Ministerium haben?
Die zweite Nachfrage: Nach meiner Kenntnis können die Krankenhäuser bereits anhand ihrer Abrechnungsdaten zumindest eine grobe Folgenabschätzung vornehmen. Deswegen die Frage an Sie: Warum können das die Krankenhäuser im Land und Sie als Ministerium nicht?
Die dritte Nachfrage ist: Wann wollen Sie, wenn Sie dann dieses Tool haben, den Abgeordneten die Folgenabschätzung transparent zugänglich machen?