Protokoll der Sitzung vom 22.01.2025

Bitte schön.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Vielen Dank. Ja, die Krankenhäuser können anhand der jetzigen Leistungen, die sie erbringen, Berechnungen vornehmen. Wir wissen aber: Mit der Krankenhausreform gibt es neue Leistungsgruppen, also vollkommen neue Zuschnitte, über den Grouper. Um eine Vorstellung zu bekommen, was ein Grouper ist: Das ist ein Trichter bzw. ein Filter, durch den alle Leistungen in Gruppen sortiert werden. Dieses Tool liegt seitens des Bundes noch nicht vor. Für die Entwicklung ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK, vom Bundesminister verantwortlich gemacht worden. Dieses Instrument liegt uns nicht vor. Es ist die Bundesregierung, an die das adressiert werden muss. Wir warten genauso sehnlichst darauf. Ich habe das schon im Planungsprozess gesagt: Das ist ein sehr wichtiges Instrument, das für die Zuordnung zu den Leistungsgruppen und die Folgekostenabschätzung, aber auch für die Analyse zur Berechnung der Erlöse der Krankenhäuser in den Leistungsgruppen notwendig ist. Auch wir warten und drängen auf die Zurverfügungstellung dieses Instruments; aber es liegt, wie gesagt, in der Hand der Bundesregierung.

Danke. – Wir bleiben noch bei der Krankenhausreform mit der Frage 7 (Nachfragen zur KA 44 bezüglich der Krankenhausre- form – Sachkosten) von Frau Abgeordneter Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte sehr.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 44 führt die Landesregierung zu möglichen Folgen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und zu einem erheblichen Bürokratieaufwuchs aus. Zusätzlich zu den 18 neu geschaffenen Stellen plane sie mit jährlich 273 100 Euro Sachkosten, also insgesamt mit 1,8 Millionen Euro zusätzlichen Personal- und Sachkosten mit Bezug zu diesem Stellenaufwuchs.

Ich frage die Landesregierung: Wie setzen sich die jährlichen Sachkosten in Höhe von knapp 300 000 Euro zusammen?

Frau Ministerin Müller wird antworten. Bitte sehr.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Frau Dr. Oeynhausen, auch hier muss ich fragen: War das jetzt Ihre dritte Nachfrage oder die neue Anfrage? – Jetzt muss ich zur Präsidentin gucken.

Das ist eine extra Nachfrage zur Kleinen Anfrage 44, die als Frage Nummer 7 eingereicht worden ist.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Gut – nur zur Einhaltung der Ordnung noch einmal, wie vorhin. Die Fragen wurden ja in eine andere Reihenfolge gebracht. Auch Herr Bretz kritisierte mich vorhin. Ich glaube aber, dass das ganze Parlament Interesse an der Einhaltung der Reihenfolge der Fragen, wie sie sortiert und der Tagesordnung zugeordnet worden sind, haben sollte. Insofern ist es auch nicht richtig, wenn Sie – wie vorhin, bezüglich der Anerkennungsverfahren – sagen, ich wolle Ihre Frage nicht beantworten. Ich werde sie natürlich beantworten. Sie bekommen die Antwort im Nachgang auch schriftlich. Aber die Fragen waren eben nicht in der vorgesehenen Reihenfolge.

Die Nachfrage zur Kleinen Anfrage 44 beantworte ich jetzt trotzdem, zumal ich hier schon stehe. Zur Erhebung der Sachkosten: Das Ministerium des Innern und für Kommunales ermittelt jährlich die Stundensätze für die Berechnung von Gebühren nach dem Zeitaufwand, in denen auch die Sachkostenpauschale enthalten ist, und informiert die Ressorts der Landesverwaltung Brandenburg über die aktuellen Stundensätze.

Auf dieser Grundlage werden auch die Stundensätze für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales ermittelt und per Erlass in Anwendung gebracht. Der Erlass der Beauftragten für den Haushalt meines Ministeriums vom 14. Juni 2024 enthält die aktuellen Sachkostenpauschalen in Höhe von 15 172 Euro pro Stelle. Bei 18 neu geschaffenen Stellen ergibt sich somit ein Gesamtbetrag in Höhe von 273 096 Euro.

Frau Dr. Oeynhausen, bitte.

Frau Ministerin, viel wichtiger, als kleinkariert auf die Reihenfolge zu achten, ist es, für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land Transparenz zu schaffen, und unsere Aufgabe als Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren.

Jetzt zu meinen drei Nachfragen, die ich in Anspruch nehmen möchte. – Sie haben gerade gesagt, dass die Sachkosten pauschal bemessen seien. Ich habe in einer anderen Anfrage gefragt, inwieweit für diese zusätzlichen 18 Stellen neue Liegenschaften angemietet werden müssen. Das werden Sie jetzt wahrscheinlich nicht beantworten. Deswegen frage ich so: Wie viele Mitarbeiter befassen sich mit den Krankenhäusern oder der Krankhausplanung in Ihrem Ministerium bzw. in den nachgeordneten Behörden, und wie steht Brandenburg im deutschlandweiten Vergleich da?

Die zweite Frage …

(Ministerin Britta Müller wendet sich zur Regierungsbank und hält Rücksprache.)

Frau Ministerin, hören Sie mir zu?

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Ja, ich höre Ihnen zu. Ich versuche gerade noch …

Das ist eine wichtige Frage. Wissen Sie, ich wollte fragen …

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Ich höre Ihnen zu und ich beantworte Ihnen auch wirklich Ihre Fragen. Aber wenn Sie die Reihenfolge durcheinanderbringen, hat das natürlich zur Folge, dass ich hier nachfragen muss, um Ihnen auch sofort die Antworten geben zu können.

Das freut mich sehr. Sie haben ja die Expertise, Frau Gesundheitsministerin.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Ja, aber alles weiß auch ich nicht auswendig.

Meine erste Frage war: Wie groß ist Ihr Team im Ministerium, das sich mit Krankenhausplanung bzw. mit den Krankenhäusern beschäftigt – auch im deutschlandweiten Vergleich?

Die zweite Frage: Praktiker kritisieren, dass mit den neuen Stellen zusätzliche Bürokratie geschaffen wurde, obwohl die Krankenhausreform genau das ja verhindern will. Insgesamt kostet dieser Personalaufwuchs mit den Sachkosten 1,8 Millionen Euro pro Jahr; das konnte ich mit einer Kleinen Anfrage aufdecken.

Ich frage daher: Warum haben Sie diese bereitstehenden 1,8 Millionen Euro jährlich nicht den in Not geratenen Kliniken zur Verfügung gestellt, sondern in einen Bürokratieaufwuchs investiert?

Bitte schön.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Ich versuche, das zu beantworten, was ich in der Kürze tatsächlich beantworten kann. – Ich habe natürlich keinen Überblick über die personelle Ausstattung der anderen Landesministerien, die den Gesundheitsbereich verantworten. Mit diesen Informationen bin ich jetzt nicht ausgestattet. Wir können Ihnen das gerne, wenn es notwendig ist, schriftlich nachreichen.

Sie fragten aber in Ihrer mündlichen Anfrage Nummer 10, die sich auf Ihre Kleine Anfrage 44 bezieht, nach dem Personalaufwuchs und den zusätzlichen Räumlichkeiten im Geschäftsbereich des LAVG, die Sie eben auch noch einmal angesprochen haben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales – vormals: MSGIV – war es nicht erforderlich, aufgrund des betreffenden Personalaufwuchses zusätzliche Räumlichkeiten anzumieten.

Im Geschäftsbereich des LAVG jedoch erfolgte im Zuge der Stellenbesetzung und der Neuaufteilung der Dezernate G1 und G6 die zusätzliche Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb der Liegenschaft in der Großbeerenstraße 181 bis 183 in Potsdam für insgesamt 17 Mitarbeitende. Auf die davon beim LAVG im Zuge der Krankenhausreform geschaffenen 6 Stellen entfällt ein rechnerischer Anteil an den Mietzahlungen in Höhe von 2 212 Euro im Monat zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 708 Euro.

Im Geschäftsbereich Gesundheit – das ist Ihnen bekannt – gibt es ein Referat, das sich mit der Krankenhausplanung und -finanzierung beschäftigt. In Ihrer Kleinen Anfrage 44 haben Sie auch explizit nachgefragt, wie viele Mitarbeiter sich in der Projektgruppe mit der Krankenhausreform befassen. Dieser Personalaufwuchs ist insbesondere aufgrund der Bundesgesetzgebung erforderlich geworden, um den daraus resultierenden Aufgaben und der Sicherstellung der medizinischen Versorgung, also der Umsetzung der Krankenhausreform, hier in Brandenburg gerecht zu werden; dafür sind die Stellen auch eingesetzt.

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, eine Frage schaffen wir im Rahmen dieser Fragestunde noch, die Frage 9 (Bezahl- barkeit der Pflegekosten) von Frau Abgeordneter Ellen Fährmann, CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Die Pflegekosten für Pflegebedürftige in Brandenburg steigen und sind inzwischen für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger unbezahlbar. Hintergrund der hohen Pflegekosten sind Tarifsteigerungen, die Ausbildungsumlage und andere Kosten – unter anderem steigende Lebensmittel- und Energiepreise.

Ich frage die Landesregierung und Sie, Frau Ministerin: Was plant die Landesregierung, um die Pflege für alle pflegebedürftigen Brandenburgerinnen und Brandenburger bezahlbar zu machen?

Für die Landesregierung antwortet wieder Frau Ministerin Müller. Bitte sehr.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Fährmann! Die Frage nach der Bezahlbarkeit der Pflegekosten ist berechtigt. Sie richtet sich aber insbesondere an die Bundespolitik. Das SGB XI regelt die Grundsätze der Vergütung der Pflegeleistungen und die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung.

Einige wenige Zahlen, um das Problem der Bezahlbarkeit der vollstationären Pflege zu beschreiben: Es geht um den Eigenbeitrag, also um den Anteil der Gesamtkosten des Heimaufenthalts, der nicht durch Leistungen der Pflegeversicherung finanziert wird. In Brandenburg beträgt der Eigenbeitrag in den ersten zwölf Monaten eines Heimaufenthaltes monatlich 2 563 Euro. Weil der sogenannte Leistungszuschlag der Pflegeversicherung bei längerer Dauer des Heimaufenthalts steigt, vermindert sich entsprechend der Eigenbeitrag; nach zwölf Monaten liegt er bei 2 315 Euro, nach 24 Monaten bei 1 985 Euro und nach

36 Monaten bei 1 571 Euro. Im Bundesdurchschnitt liegen die Eigenbeiträge noch einmal jeweils um 300 Euro im Monat höher.

Ich will aber auch betonen, dass es nicht nur um die Eigenbeiträge zur stationären Pflege geht, sondern dass die Kostensteigerungen – das wissen wir – sich auch und im Besonderen auf den ambulanten Bereich, auf die ambulanten Pflegedienste, aber auch auf die Pflegebedürftigen auswirken, und zwar insofern, als diese ihre Leistungen reduzieren, weil auch hier der Betrag gedeckelt ist und es zu einer geringeren Inanspruchnahme von Pflegeleistungen führt.

Das alles sind Summen, die in sehr vielen Fällen die Alters- einkünfte übersteigen. Aber unter Rückgriff auf die Ersparnisse gelingt es immerhin 70 % der Betroffenen, die Eigenbeiträge noch selbst zu schultern. Für rund 30 % der Betroffenen müssen die Sozialämter den Rest der Zahlung erbringen. Die Kosten für diese Hilfe zur Pflege im vollstationären Bereich lagen im Jahr 2023 allein in Brandenburg bei 70 Millionen Euro. Es ist zu befürchten – leider mit steigender Tendenz –, dass, da die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung seit vielen Jahren nicht mit der Entwicklung der Kosten in der Pflege Schritt hält, die Eigenbeiträge weiter steigen werden.

Dieses Problem kann im Kern – das wissen Sie auch – nur auf Bundesebene gelöst werden. Die Pflegeversicherung braucht daher eine grundlegende Struktur- und Finanzreform. Zu ihr muss gehören, dass der Bund die Kosten für die versicherungsfremden Leistungen übernimmt. Im Koalitionsvertrag der scheidenden Bundesregierung war auch vereinbart, dass die Kosten der Ausbildung in der Pflege übernommen und so die Pflegebedürftigen um ca. 100 Euro im Monat entlastet werden. Es war auch die Rede davon, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die nicht Versicherungsleistungen der Pflegeversicherung sind, herauszunehmen und auch die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren. Diese Verabredungen wurden, wie so manches andere auch, nicht umgesetzt.

Wir werden bald eine neue Bundesregierung haben, und wir werden uns als Landesregierung gemeinsam für eine grundlegende und damit nachhaltige Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung einsetzen. Auch wenn das Problem im Bund gelöst werden muss: Wir können die Rahmenbedingungen im Land so gestalten, dass möglichst wenige Menschen von den Problemen betroffen sind. Das haben wir mit dem Pakt für Pflege auch getan. Das gelingt nämlich, wenn Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit lange zu Hause bleiben können. Die Pflege im Heim ist die Versorgungsform, die am personalintensivsten und am teuersten ist. Insofern zielt der Pakt für Pflege auch auf eine Kostensenkung ab, indem mehr Menschen zu Hause versorgt werden können.

Der weit überwiegende Teil des Paktes für Pflege dient dazu, die Lebenslage pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen auf die kommunalpolitische Agenda zu setzen und zu prüfen, auch gemeinsam mit den Akteuren, was vor Ort im Dorf und im Quartier an Hilfe und Unterstützung, an Beratung und Entlastung geboten werden kann. Insgesamt sind im Rahmen des Pakts für Pflege 660 Projekte und Maßnahmen entstanden, die tatsächlich den Bedürftigen – und die sprechen Sie ja an – geholfen haben. Das ist ein Erfolg. Von den 214 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die pflegebedürftig sind, werden nur 10,9 %, also knapp 11 %, in einem Pflegeheim gepflegt. Im Bundesdurchschnitt sind es mit 14 % deutlich mehr. Ganz konkret bedeutet das: Hätten wir den bundesdurchschnittlichen Heimanteil, würden in Brandenburg weitere 6 947 Menschen nicht zu Hause, sondern im Heim leben.

Das sind die beiden Antworten auf Ihre Frage, Frau Abgeordnete Fährmann. Es geht darum, dem Bund Dampf zu machen, damit die Pflegeversicherung auf solide Füße gestellt wird, und zugleich den Menschen in Brandenburg zu helfen, auch bei Pflegebedürftigkeit lange und gut versorgt in ihren eigenen vier Wänden leben zu können.