Das sind die beiden Antworten auf Ihre Frage, Frau Abgeordnete Fährmann. Es geht darum, dem Bund Dampf zu machen, damit die Pflegeversicherung auf solide Füße gestellt wird, und zugleich den Menschen in Brandenburg zu helfen, auch bei Pflegebedürftigkeit lange und gut versorgt in ihren eigenen vier Wänden leben zu können.
Ich habe eine Nachfrage dazu, nämlich wie Sie, Frau Ministerin, und die gesamte Landesregierung zu Folgendem stehen: Es gibt eine finanzielle Stellschraube zur Entlastung der Pflegebedürftigen: Man könnte die Investitionskostenzuschüsse in stationären Einrichtungen nicht mehr von den Bewohnern erbringen lassen, sondern aus Landesmitteln finanzieren. – Danke schön.
Frau Fährmann, ich würde Ihnen dazu gern eine Auswertung zukommen lassen; Sie bekommen sie innerhalb von zwei Stunden, da sie mir schon vorliegt. Genau dieser Ansatz würde zu einer nur sehr geringen Entlastung führen. Wir haben dem den Pakt für Pflege gegenübergestellt, und seine Wirkung ist eine größere. Das Geld, das wir in den Pakt für Pflege investieren – was wir verstetigen wollen –, ist netto besser angelegt als die erwähnte Entlastung. Letztere würde Millionen kosten, aber nur eine Entlastung um einen kleinen Betrag erzielen. Ich möchte Ihnen die Zahlen gern zukommen lassen, um Ihnen das zu verdeutlichen.
Wir kommen zunächst zur offenen Wahl der nicht parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß Antrag des Ausschusses für Recht und Digitalisierung, Drucksache 8/350. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag einstimmig angenommen; es gab keine Enthaltungen.
Meine Damen und Herren, für die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ist jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 der vorläufigen Geschäftsordnung gilt für die Feststellung des Ergebnisses als anwesend, wer seine Stimme abgegeben hat. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung über die Ihnen vorliegenden Anträge mit Wahlvorschlag für die parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses geheim. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen.
Ich gebe Ihnen Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten einen gelben Stimmzettel mit den Namen der acht Kandidaten für die Wahl der acht ordentlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie einen grünen Stimmzettel mit den Namen der acht Kandidaten für die Wahl der acht stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden
nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist. Bei Nichtabgabe einer Stimme führt dies nicht zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels, sondern lediglich zur Ungültigkeit des Stimmzettels bezogen auf diejenigen Kandidaten, deren Feld nicht ausgefüllt wurde. – So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ich schaue noch einmal zu den Schriftführern. – Jetzt sind alle Stimmen abgegeben worden; alle hatten die Möglichkeit dazu. Ich schließe daher die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung durch die Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum die Auszählung vorzunehmen.1
Alle anderen Damen und Herren möchte ich gern auf die Jahresausstellung „ZeitSprung – 35 Jahre nach der Wiedervereinigung“ aufmerksam machen, die jetzt eröffnet wird.
Ich begrüße außerdem ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Oberschule Strausberg. – Sie sind gerade zur Mittagspause gekommen, aber Sie sind herzlich zur Ausstellungseröffnung eingeladen.
Danke, Frau Präsidentin, dass Sie mir das Wort erteilen. – Ich würde vorschlagen, wenn das Haus dem auch zustimmt, dass wir einfach in der Debatte fortfahren und währenddessen ausgezählt wird. Das Ergebnis kann ja im Nachgang verkündet werden. So können wir die Zeit, die wir jetzt hier sitzen, aktiv nutzen. Vielleicht kann man sich gemeinsam darauf verständigen.
Würde vielleicht jemand nach der Landtagsverwaltung schauen? – Ich sehe, dass schon jemand von der Landtagsverwaltung da ist.
Dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. Herr Vizepräsident Münschke wird dann fortsetzen, wenn die Wahlauszählung erfolgt ist.