Protokoll der Sitzung vom 22.01.2025

Dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. Herr Vizepräsident Münschke wird dann fortsetzen, wenn die Wahlauszählung erfolgt ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: Notfallversorgung in der Uckermark durch die Krankenhäuser Prenzlau und Angermünde sichern - GBA-Vorgaben bei Krankenhausplanung einhalten, Standorte erhalten

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 8/340

Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet.

Wir haben jetzt keinen Schriftführer hier im Plenum. Dann müssen wir der Ordnung halber noch einen Moment warten. Aber als Rednerin kann sich schon Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen vorbereiten. – Sie ist auch schon da.

Jetzt warten wir einen ganz kleinen Moment, bis jemand von den Schriftführern da ist, Frau Dr. Oeynhausen, und dann fangen wir an. – Da kommt schon jemand.

Während Frau Wolff jetzt zu mir kommt, kommt Frau Dr. Oeynhausen ans Pult, und so sparen wir wieder ein paar Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die SPD-Krankenhausreform ist seit drei Wochen in Kraft, und das Abwirtschaften unserer Gesundheitsversorgung geht immer schneller. Die Unsicherheit über die Zukunft unserer Krankenhäuser wächst. Denn wichtige Regelungen zu dem Lauterbach-Gesetz sind noch gar nicht fertig. Es wird noch bis Anfang 2026 dauern, bis alles geklärt wird – ein langes Jahr, in dem noch mehr Krankenhäuser Insolvenz anmelden, in dem noch mehr Stationen abgewickelt werden, in dem noch mehr Mitarbeiter sich etwas anderes suchen, in dem sich noch mehr Bürger fragen: Bleibt mein Kreiskrankenhaus vor Ort eigentlich bestehen? – Die Versorgung wird immer schlechter, dafür steigen die Krankenkassenbeiträge. Das ist typische sozialdemokratische Politik, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Wenn der Bund nichts tut, dann sind die Länder in der Pflicht, den Krankenhäusern zu helfen – aber nicht mit irgendwelchen Scheinhilfen wie diesem ILB-Förderprogramm, das die Landesregierung kurz vor der Landtagswahl medienwirksam präsentiert hat. Das war ein totaler Flop. Kein einziger Antrag ist gestellt worden. Die Bedingungen waren für die Kliniken viel zu mies.

Unsere Kliniken brauchen eine echte Hilfe, denn aktuell buttern die Kreise zweistellige Millionensummen hinzu, um ihre Krankenhäuser zu retten. Soll das ewig so weitergehen? Die Kreise und Städte brauchen das Geld doch für andere Aufgaben! Tatsache ist: Unsere Kliniken sind unterfinanziert. Hier ist die

Landesregierung in der Pflicht, die 200 Millionen Euro für Investitionen in unsere Krankenhäuser pro Jahr zu verstetigen. Und bis der Bundestransformationsfonds kommt, muss die Landesregierung mit Landesmitteln einen eigenen Fonds auflegen, und zwar einen, der auch bei den Krankenhäusern ankommt. Aber wir haben gerade von der Gesundheitsministerin gehört: Es kommt keiner. – Diese Landesregierung will den darbenden Krankenhäusern nicht helfen.

(Beifall AfD)

Die Frage ist jetzt, inwieweit auf Bundesebene klare Kante gezeigt wird. Die neue Gesundheitsministerin ist am Freitag im Bundesrat gefragt, nicht nur für unsere Kliniken in die Bresche zu springen – nein –, sondern auch für die gesetzlich Krankenversicherten. Die sollen nämlich 25 Milliarden Euro für die Krankenhausplanung blechen, obwohl das gar nicht ihre Aufgabe ist. Das ist einer der Gründe für die astronomische Beitragserhöhung. Das haben auch SPD und BSW erkannt und sagen: Na ja, die Versicherten können so ein klein wenig weniger zahlen. – Nein, Frau Ministerin, die 25 Milliarden Euro, die die gesetzlich Krankenversicherten blechen sollen, müssen komplett weg! Weg mit versicherungsfremden Leistungen!

(Beifall AfD)

Es ist eine Unverschämtheit, dass die Noch-Bundesregierung in Berlin ihren klammen Haushalt auf dem Rücken der gesetzlich Versicherten sanieren will.

Nun zur Uckermark. Durch die Umstrukturierung des Krankenhauses in Prenzlau ist die Notfallversorgung nach geltenden Regelungen ab Mitte des Jahres nicht mehr gewährleistet, auch nicht durch eine Rettungsstelle. Denn für eine Basisnotfallversorgung gilt: Der Patient muss innerhalb einer halben Stunde eine Klinik erreichen können, und zwar nicht irgendeine, sondern eine, in der ein Internist, ein Anästhesist und ein Chirurg vor Ort sind und eine Intensivstation mit der Möglichkeit, Menschen zu beatmen, ein CT und ein Schockraum zur Verfügung stehen. Das wird es in der Uckermark ab Mitte des Jahres nicht mehr geben. Hier wird die Krankenhausreform lebensgefährlich. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, geltende Regeln zu beachten.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, die SPD-Reform wird es vielen Kliniken schwermachen. Zahlreiche Kliniken werden Behandlungen nicht mehr anbieten dürfen. Folge: Die Kliniken verdienen weniger. Junge Ärzte schreckt das ab. Wer will schon in einer Klinik arbeiten, wo kaum noch etwas läuft? – Patienten müssen weite Wege auf sich nehmen. Diese Lauterbach-Reform, diese SPDReform ist ein Abwrackprogramm für ländliche Regionen.

(Beifall AfD)

Deshalb fordern wir eine Reform der Krankenhausreform. Wir fordern eine Krankenhausplanung mit Augenmaß. Wir brauchen den Austausch mit den regionalen Kliniken; das sieht auch das Brandenburgische Krankenhausgesetz vor. Gebietskonferenzen wurden bisher vom Ministerium nicht anberaumt – jetzt, auf Druck der AfD, schon. AfD wirkt, liebe Bürger!

(Vereinzelt Beifall AfD)

Die Menschen vor Ort wissen am besten, was funktioniert.

Wir haben in unserem Antrag konstruktive Lösungsvorschläge zusammengestellt. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu – zum Wohle der Brandenburger, für die Gesundheit, für die Menschen in diesem Land! – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. – Frau Abgeordnete Sahi hat für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall SPD)

Wenn mich nicht alles täuscht, ist auch das eine erste Rede. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum gehört zweifellos zur Daseinsvorsorge und ist von entscheidender Bedeutung für unser Land. Daher freut es mich sehr, zu diesem Thema sprechen zu dürfen.

Vor uns liegt ein Antrag, der sich mit der Notfallversorgung in der Uckermark beschäftigt – vielmehr: beschäftigen will. Schnell wird deutlich, dass dieser Antrag auf fatalen Falschannahmen basiert. Sein einziges erkennbares Ziel ist es – der Redebeitrag hat es belegt –, Angst und Panik zu schüren,

(Beifall SPD)

und das vor allem im Zuge der anstehenden Umsetzung des Krankenhausgesetzes. Das also scheint Ihr Geschäftsmodell auch in dieser Wahlperiode zu sein.

(Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

Sie machen dort weiter, wo Sie aufgehört haben. Ihr Vorhaben wird Ihnen aber nicht gelingen; denn das Krankenhausgesetz ist kein neues Heizungsgesetz,

(Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

auch wenn Sie sich das wünschen.

Es ist wirklich schändlich, eine Krankenhausgesellschaft an den Pranger zu stellen, die kluge unternehmerische Entscheidungen getroffen hat, gerade um beide Krankenhausstandorte – in Prenzlau und in Angermünde – zu erhalten, ohne die Notfallversorgung auch nur anzutasten.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Solche Gesellschafter verdienen Dank und nicht Kritik. Das muss ich einfach einmal deutlich sagen.

(Beifall SPD)

Schauen wir in Ihren Antrag! Sie behaupten, die Innere Medizin am Kreiskrankenhaus Prenzlau müsse geschlossen werden. Das ist schlichtweg falsch. Sie bleibt! Ein einziger Anruf in Prenzlau genügt, um das herauszufinden. Wenn Sie das getan hätten, wüssten Sie auch, dass umstrukturiert wird – eben um die stationäre und die ambulante Versorgung enger miteinander zu verzahnen mit dem Ziel, die tatsächlichen Bedürfnisse in der Region viel besser abzudecken.

Zudem unterschlagen Sie, dass an die Psychiatrische Fachklinik in Angermünde ein neues Medizinisches Versorgungszentrum angegliedert wird.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

Ein letztes Beispiel – denn wir wollen die Geduld des Hohen Hauses nicht länger strapazieren –: Sie behaupten, der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, verlange, dass ein Facharzt innerhalb von 30 Minuten überall in der Region beim Patienten sein müsse. Das ist inkorrekt, und diese Aussage zeugt von Inkompetenz. – Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das spricht für Kompe- tenz!)

Denn richtig ist dies: Die von Ihnen zitierte 30-Minuten-Vorgabe des G-BA gilt ausschließlich für Krankenhäuser mit einer bestimmten Notfallstufe, um finanzielle Zuschläge zu erhalten. Sie hat nichts, rein gar nichts mit Hausbesuchen, Notfalleinsätzen oder der Notfallversorgung generell zu tun.

(Beifall SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans- Christoph Berndt [AfD])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines steht fest: Die SPD-geführten Landesregierungen haben die Krankenhäuser und Krankenhausstandorte in der Vergangenheit nicht und nie im Stich gelassen. Das wird auch in Zukunft so bleiben.

(Beifall SPD und BSW)