Protokoll der Sitzung vom 22.01.2025

(Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

Vielen Dank. – Eine weitere erste Rede im Parlament hören wir jetzt von Frau Abgeordneter Dr. Gruhn. Bitte schön. – Es ist nicht die erste, wird mir gerade gesagt.

(Lars Hünich [AfD]: Sie hat schon eine Rede gehalten! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die erste Rede heute!)

Die zweite? Gut. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, heute ist es meine erste Rede; es ist nicht meine erste Rede im Parlament; dennoch vielen Dank.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Sie kennen mich mittlerweile ein wenig, zumindest durch eine vorherige Rede. Ich habe grundsätzlich den Anspruch, mich zunächst unabhängig von der Parteifarbe der Einbringer mit Anträgen fachlich auseinanderzusetzen. Ich bin auch zu diesem Antrag der Auffassung, dass darin einige wesentliche Punkte – zumindest solche, die von den Bürgern vor Ort als wesentlich empfunden werden – enthalten sind. Es werden die Sorgen der Menschen aufgegriffen.

Ja, durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mit seinen zahlreichen Vorgaben und Zwängen wird die Lage für unsere Brandenburger Krankenhausstandorte und -abteilungen nicht einfacher.

(Zurufe der Abgeordneten Steeven Bretz [CDU], Lars Hünich [AfD], Uwe Adler [SPD] und Dr. Hans-Chris- toph Berndt [AfD])

Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich erst zu Ende ausführen dürfte. Das wäre sehr freundlich. Wir kommen vielleicht später noch zu Rückfragen Ihrerseits.

Die Lage wird also nicht einfacher. Diese Angst vieler Brandenburger, im Notfall nicht mehr rechtzeitig versorgt zu werden, haben die Ampelkoalition im Bund und besonders Herr Lauterbach zu verschulden, da er gesagt hat, dass in den nächsten Jahren hunderte Krankenhäuser in Deutschland schließen sollen. Aber wir haben, wie ich finde, eine Verpflichtung, unseren Bürgern dort, wo möglich, unnötige Sorgen zu nehmen und verantwortungsvoll mit den Gefühlen der Menschen umzugehen. Es ist einfach nicht richtig – dabei sollte man aus Verantwortung für die Bürger schon genau bleiben –, dass Krankenhäuser in der Uckermark schließen sollen oder keine Notfallversorgung vor Ort mehr möglich sein soll.

Was genau ist bekannt? Welche Informationen liegen vor? Man braucht nicht lange zu googeln. Dazu gibt es eine Pressemitteilung der GLG von vor zwei Monaten mit den Eckpunkten zum Sanierungskonzept für die Krankenhäuser Angermünde und Prenzlau. Gäbe es das Konzept nicht, würden, davon bin ich überzeugt, diese Häuser auch Schwierigkeiten bekommen. Begründet werden die Maßnahmen mit einer herausfordernden wirtschaftlichen Situation, beide Standorte betreffend, und dem Ziel, die Finanzierung und den Erhalt der Krankenhausstandorte für die Zukunft zu sichern. Ich bin der Auffassung, das ist vernünftig und auch im Interesse der Mitarbeiter.

In einer ihrer ersten Amtshandlungen war dann auch unsere BSW-Gesundheitsministerin Britta Müller vor Ort und hat das Gespräch mit den Beschäftigten und den Klinikleitungen gesucht. Ich erspare Ihnen jetzt die Details, die Sie von Frau Sahi und von Frau Fährmann schon zweimal gehört haben. Unterm Strich wird es keine Krankenhausschließungen und keine wegbrechende Notfallversorgung geben. Es wird auch keine Entlassungen von Klinikpersonal geben. Das steht alles fest.

Klar ist aber auch: Wenn die kleineren Krankenhäuser auf dem Land angesichts der Reformen von Herrn Lauterbach weiter bestehen wollen, müssen sie sich umstellen und enger zusammenarbeiten – je eher, desto besser. Dazu müssen alle Partner der jeweiligen Gesundheitsregionen an einem Tisch zusammenkommen, um gemeinsam zu überlegen, wie man die gesundheitliche Versorgung trotz fehlgeleiteter Reformpolitik und leerer Kassen aufrechterhalten kann.

Genau das sehen wir in der Uckermark an den von Ihnen genannten Beispielen Angermünde und Prenzlau, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Krankenhäuser werden in Zukunft eben nicht mehr jedes für sich selbst und alles machen können, sondern müssen sich die gesundheitliche Versorgung aufteilen. Weiterhin werden mehr Leistungen ambulant und telemedizinisch erbracht werden müssen. Daran halten sich die Krankenhäuser jetzt, indem sie den Umbau beginnen.

Nun konkret zu Ihrem Antrag bezüglich der vom G-BA definierten gestuften Notfallversorgung. Ich werde jetzt nicht als Dritte auf die Details eingehen, möchte aber noch einmal daran erinnern – das wissen die Gesundheitsexperten unter Ihnen eigentlich auch –: Der G-BA empfindet sein eigenes System als so schlecht und reformbedürftig, dass er sich selbst Mitte letzten Jahres den Untersuchungsauftrag gegeben hat, die Notfallstufen umfassend zu evaluieren und an die Bedürfnisse anzupassen. Mit den Ergebnissen ist übrigens nicht vor September dieses Jahres zu rechnen. – Das wollte ich noch einmal in Erinnerung rufen; aber das haben Sie sicherlich alle gewusst.

Es ist also weniger sinnvoll, als man glauben mag, eine Landesregierung jetzt schon auf anerkannt reformbedürftige Regelungen festzunageln. Das ergibt gar keinen Sinn. Das ist auch meine Begründung dafür, dass dieser Antrag abzulehnen ist.

Ich darf noch ein bisschen reden. Die Zeit nutze ich gern. Ich möchte noch einmal erklären, dass die Notfallversorgung in Brandenburg eigentlich schon weit voraus ist. Auch bei der von Herrn Lauterbach geplanten Notfallreform konnten wir Brandenburger nur staunen und sehen: Vieles davon haben wir eigentlich schon. Bei uns gibt es 19 Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern. Die Vernetzung mit den Notrufnummern 112

und 116 117 ist schon vorhanden. Wenn die nächste Bundesregierung endlich eine Notfallreform durchführt, soll sie nach Brandenburg kommen und kann hier von uns lernen. – Vielen Dank.

(Beifall BSW und SPD)

Vielen Dank. – Das Wort geht an Frau Ministerin Müller. Bitte schön.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfDFraktion basiert auf falschen Sachverhaltsannahmen und leitet daraus ebenso falsche Forderungen ab. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag ganz klar abzulehnen. Auf die einzelnen Forderungen gehe ich gern noch einmal klarstellend ein.

Ausweislich des Koalitionsvertrages der Brandenburger Landesregierung ist es erklärtes Ziel, alle Krankenhausstandorte mindestens als Standorte der Gesundheitsversorgung zu erhalten und somit einen wichtigen Beitrag zur Akut- und Notfallversorgung und zur umfassenden Gesundheitsversorgung der Brandenburger Bevölkerung zu gewährleisten. Dabei soll und wird selbstverständlich den Anforderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes Rechnung getragen.

Dieses Gesetz ist zum 12. Dezember 2024 nach intensiven Diskussionen zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten. Damit sind aber noch nicht alle Aspekte abschließend geregelt. Aktuell finden bereits die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zu den Rechtsverordnungen für die Umsetzung des Transformationsfonds statt. Ziel ist es, die Hoheit über die Förderanträge und deren Bewertung in die Hände der Länder zu geben. Darüber hinaus wird seitens des Landes gefordert, dass sich der Bund adäquat, das heißt mit Steuermitteln an den Investitionen beteiligt. Eine weitere, bis zum 31. März 2025 zu verabschiedende Rechtsverordnung betrifft die Leistungsgruppen sowie deren Ausgestaltung und Qualitätsanforderungen.

Sie dürfen sich sicher sein, dass wir uns für die Interessen des Landes Brandenburg starkmachen und in unserer Kritik und Erwartungshaltung an den Bund sehr eindeutig sind. Die Länder brauchen mehr Ermessensspielräume, die Krankenhäuser mehr Flexibilität.

Die Umsetzung des KHVVG wird in Brandenburg mit der Aufstellung eines Fünften Landeskrankenhausplans erfolgen. Bereits im Jahr 2024 wurde der künftige Prozess nach der neuen Planungssystematik vorgedacht und vorbereitet. Wie Sie alle wissen, sind wir zu Recht stolz auf die etablierten Beteiligungsformate und die gemeinsamen Abstimmungen des Vorgehens mit den für die Krankenhausplanung relevanten Partnerinnen und Partnern. Im ersten Quartal 2025 beginnen wir mit den Informationsveranstaltungen, den sogenannten Regionalkonferenzen, die wir heute schon anlässlich der mündlichen Anfrage besprochen haben. Wir starten in den Versorgungsgebieten des Landes Brandenburg, um mit allen relevanten Akteuren ausführlich über den anstehenden Prozess zu sprechen und sie zu informieren.

Im weiteren Verlauf geht es dann um die im Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz gesetzlich verankerten Beteiligungsformate. Als Beispiel seien die Gebietskonferenzen zu nennen, in denen wir uns gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Krankenhausträgern, den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, dem Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und weiteren Beteiligten austauschen. Selbstverständlich befinden wir uns auch im Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den kommunalen Spitzenverbänden, um gemeinsam Lösungen für die zukünftigen Anforderungen in den Regionen zu erarbeiten.

Dass es trotz eines vertrauensvollen Miteinanders in Sachen Gesundheitsversorgung hin und wieder kritische Momente gibt, erleben wir gerade in der Uckermark. Dort haben die geplanten Veränderungen der GLG an den Standorten Angermünde und Prenzlau für Aufregung gesorgt.

Ja, Veränderungsprozesse sind nicht immer einfach und fördern mitunter Ängste und Befürchtungen. Daher ist es umso wichtiger, diese Prozesse durch eine gute und sachgerechte Kommunikation zu begleiten. Das heißt in diesem Fall, die Zukunft einer bedarfsorientierten, wohnortnahen, qualitativ und eben auch langfristig gesicherten Versorgung in der Uckermark in den Fokus der Veränderung zu stellen.

Den Kern der Veränderung stellt dabei unter anderem die Sicherung der Erreichbarkeit der Versorgung im Notfall dar. Während für Prenzlau weiterhin die Aufrechterhaltung einer zentralen Notaufnahme Bestandteil der Krankenhausplanung ist, sehen die Planungen für Angermünde die Etablierung eines Medizinischen Versorgungszentrums mit einer 24/7-Erreichbarkeit vor. Damit ist nicht nur die Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, sondern die medizinische Versorgung der weiterhin stationär versorgten Psychiatrie-Patienten gleichermaßen gesichert. Somit ändert sich an der Erreichbarkeit für die Bevölkerung nichts.

Zeitlich soll die Anpassung in Prenzlau ab Juli 2025 umgesetzt werden. Der Veränderungsprozess in Angermünde soll frühestens im Jahr 2027 beginnen.

Über die Richtlinie des G-BA wurde gerade viel geredet; ich bin aber erstaunt über die Interpretation. Richtig ist, dass die hier zu Rate gezogene Richtlinie die Verfügbarkeit eines Arztes für den Patienten in einer gewissen Zeit regelt, dies jedoch nur innerhalb eines Krankenhauses selbst. Die Richtlinie trifft keine Aussage zur Erreichbarkeit von Notfallstrukturen, sprich: eines Krankenhauses.

Grundsätzlich ist jedes Krankenhaus verpflichtet, Notfälle zu versorgen, unabhängig von der hier zitierten Regelung zur gestuften Notfallversorgung. Seien Sie versichert, dass bei den anstehenden Veränderungen eine adäquate Verfügbarkeit und Qualität von medinischer Versorgung für jene, die sie benötigen, immer ein zentraler Punkt sein wird. Dafür arbeiten wir. Wir arbeiten für eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Brandenburger Bevölkerung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BSW und SPD)

Vielen Dank. – Das Wort geht für die AfD-Fraktion an Herrn Abgeordneten Teichner. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist meine erste Rede in dieser Legislaturperiode.

(Beifall AfD)

Danke. – Stellen Sie sich vor, Sie haben oder einer Ihrer Angehörigen hat einen Arbeitsunfall oder einen körperlichen Ausfall, zum Beispiel einen Herzinfarkt. Dann benötigen Sie schnelle Hilfe. In lebensbedrohlichen Lagen zählt oft jede Sekunde. Und stellen Sie sich vor, das nächstgelegene Krankenhaus, welches Sie behandeln kann, liegt, selbst unter optimalen Verkehrsbedingungen, mehr als eine halbe Stunde von Ihnen entfernt.

Nun möchte man sagen, aus rechtlicher Sicht sei dies nicht möglich; denn, um das noch einmal klarzustellen: In § 9 der genannten Richtlinie des G-BA wird klar ausgeführt, dass bis zur nächsten Notfallversorgung nicht mehr als 30 Minuten Fahrzeit vergehen dürfen.

(Zuruf)

Sollten die aktuellen Pläne der Gesellschaft für Leben und Gesundheit, kurz GLG, zur Umstrukturierung der von ihr betriebenen Krankenhäuser in Prenzlau und Angermünde umgesetzt werden, so würde eine solche Überschreitung der vorgesehenen halben Stunde unter anderem für die Bewohner des zur Gemeinde Nordwestuckermark gehörenden Ortsteils Schönermark bittere Realität.

(Beifall AfD)

Zu diesen Umstrukturierungsmaßnahmen gehört nicht zuletzt das Vorhaben am Krankenhausstandort Prenzlau, die für die Notfallversorgung erforderliche Intensivstation sowie die Anästhesie und die Chirurgie zum 30. Juni dieses Jahres zu schließen – so auch die GLG in ihrem jüngst veröffentlichten Faktencheck. Die Geschäftsführung der Gesellschaft begründet dies insbesondere mit der Unwirtschaftlichkeit der Intensivstation.

An dieser Stelle möchte ich Sie fragen, meine Damen und Herren: Wie wirtschaftlich muss eine Intensivstation eigentlich sein?

(Beifall AfD)

Anders gefragt: Sollte sie ein rein wirtschaftlicher Betrieb sein, der Gewinne generiert, oder ist sie nicht vielmehr Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge für unsere Bürger?

(Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sehr rich- tig!)

Oder besser noch: Ist es zwingend notwendig, dass eine Intensivstation stets ausgelastet ist, oder vielmehr, dass sie für den Notfall einige Intensivbetten vorhält?

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

Mit diesen Fragen wird sich nicht nur der Kreistag Uckermark in einer von uns für den 29. Januar einberufenen Sondersitzung beschäftigen, sondern diese Fragen beschäftigen auch die Menschen in der Region, sowohl die Bürger insgesamt als insbesondere auch die Beschäftigten der betroffenen Kliniken.