Protokoll der Sitzung vom 23.01.2025

(Beifall CDU)

Somit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „‚Pflege vor Ort‘ verstetigen – Projekte jetzt sichern“ auf Drucksache 8/308 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsantrag mehrheitlich ohne Stimmenthaltungen abgelehnt worden.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/384, Änderung des ersten und des dritten Forderungspunktes sowie Anfügung eines neuen sechsten und eines neuen siebenten Forderungspunktes. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich ohne Stimmenthaltungen abgelehnt worden.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/308, „‚Pflege vor Ort‘ verstetigen – Projekte jetzt sichern“. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich bei Stimmenthaltungen abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf.

TOP 12: Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen durch Kommunen beenden - Städte und Gemeinden entlasten!

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 8/119 (2. Neudruck)

Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag des Herrn Abgeordneten Hohloch, AfD-Fraktion.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede klar und deutlich sagen: Die AfD will und wird grundsätzliche Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland durchsetzen; das ist nur eine Frage der Zeit.

(Beifall AfD)

Dass das bitter nötig ist und dieses alte, morsche und kranke System des ÖRR reformiert werden muss, zeigen nicht zuletzt Äußerungen von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur gestrigen Messerattacke in Bayern. Da sagte eine Journalistin, das Ganze sei – wie hat sie es gesagt? – „spannend“ und „interessant“. Sie vergisst dabei völlig Maß und Mitte – und trifft damit den Nagel auf den Kopf.

Meine Damen und Herren, es sind nicht nur solche Aussagen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern es ist auch der RBBSkandal bei uns, bei unserem sogenannten Heimatsender, bei dem Korruption, Veruntreuung und Vetternwirtschaft aufgedeckt wurden, wobei nicht zuletzt der von der AfD beantragte Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beigetragen hat.

(Beifall AfD)

Es sind die utopischen Gehälter, die gezahlt werden und die bei den Menschen auf Unverständnis treffen, vor allem bei denjenigen, die nicht verstehen, warum sie für ein Programm zahlen sollen, das für sie kein Programm ist und das vor allem ideologisch völlig einseitig ausgerichtet ist; von einigen wird es auch „Erziehungsfunk“ genannt.

Im RBB genauso wie in allen anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geht es um manipulierte Interviews mit eigenen Mitarbeitern, um manipulierte Interviews mit Parteifunktionären, deren Parteizugehörigkeit nicht gekennzeichnet wird, oder um Talkshows wie „Die 100“, in denen ein Haufen von gecasteten, sogenannten freien Bewerbern auftritt, die nicht gekennzeichnet werden, um den Menschen draußen vorzugaukeln, es handle sich um ein unabhängiges Programm und eine unabhängige Sendung.

Es geht darum, dass Alice Weidel, die Spitzenkandidatin und Kanzlerkandidatin der größten Oppositionspartei im Land, nicht zum Kanzlerkandidatenduell eingeladen wird, oder um den Ausfall des Phoenix-Moderators zur Trump-Wiederwahl. Er schaltete

aus Versehen sein Mikrofon nicht aus und sagte: „Sag mal, wie lange wollt ihr bei dem Scheiß noch bleiben?“ Meine Damen und Herren, all das sind Gründe dafür, warum Menschen in unserem Land keine Rundfunkbeiträge zahlen, und sie zahlen sie zu Recht nicht.

(Beifall AfD)

3 Millionen Haushalte in Deutschland zahlen bereits keine Rundfunkbeiträge; drei Viertel der Menschen in Deutschland finden, dass der Rundfunkbeitrag zu hoch ist. Ich habe im Rundfunkrat nachgefragt – die Anfrage ist ein bisschen älter; ich habe erneut eine eingereicht –: Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren allein beim RBB 105 000 Mahnverfahren und 40 000 Zwangsvollstreckungen anhängig, und insgesamt sollten noch Beiträge in Höhe von 35 Millionen Euro eingetrieben werden, und das allein bei der kleinsten Rundfunkanstalt der Bundesrepublik.

Wer sind die Leidtragenden? Es sind zum einen die Beitragszahler selbst, die gezwungen werden, für etwas zu zahlen, was sie nicht haben wollen, und es sind zum anderen unsere Kommunen, die dazu gezwungen werden, diese Beiträge zwangszuvollstrecken, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe nicht wahrnimmt. Kommunen, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter sind für die Vollstreckung der Forderungen zuständig; dem Ganzen liegt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg zugrunde. Das Ganze ist mit hohem Personalaufwand verbunden. Sie können es sich vorstellen: Unsere Kommunen haben heutzutage etwas Besseres zu tun, als Forderungen des RBB einzutreiben, nur weil der RBB nicht in der Lage ist, ein gutes Programm zu liefern.

(Beifall AfD)

Dementsprechend legt Ihnen die AfD heute den Antrag vor, dieses Vollstreckungsgesetz zu ändern. Wir sind dabei auch – „in guter Gesellschaft“ will ich nicht sagen – in Gesellschaft. In Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen wird dieses Prinzip nämlich längst angewendet. Der SWR, der WDR und der BR müssen die Zwangsvollstreckungen für die Beiträge, die die jeweiligen Zuschauer nicht zu zahlen gewillt sind, selbst durchführen. Selbst in Sachsen geht man diesen Weg, und in Sachsen-Anhalt hat das CDU-geführte Ministerium erst kürzlich einen Antrag vorgelegt, genau diesen Weg zu beschreiten. Das heißt, der MDR, eine Drei-Länder-Anstalt, treibt zukünftig die Beiträge in Sachsen und Sachsen-Anhalt ein, während in Thüringen die Beiträge noch von den Kommunen eingetrieben werden müssen.

Rechtlich ist das, wie gesagt, einfach zu regeln, und zwar per Rechtsverordnung aufgrund von § 17 Abs. 5 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Brandenburg. Es wäre also von heute auf morgen möglich, unsere Kommunen von dieser Aufgabe zu entlasten, die unglaublich viel Personal bindet und viel Geld kostet, was durch die Zahlungen des RBB nicht ausgeglichen wird.

Die Erfahrungen zeigen, dass solche Änderungen positiv sind. Sie sind zum einen für die Kommunen positiv – ich habe es bereits gesagt; sie entlasten die Kommunen –, und zum anderen wird die Verantwortung denjenigen übergeben, die die Schuld daran tragen, dass die Menschen nicht mehr gewillt sind, diese Zwangsbeiträge zu zahlen. Es gibt demnach keine guten Argumente, warum man in Brandenburg nicht genau diesen Weg beschreiten sollte.

Deswegen bitten wir darum, dass die Koalition genauso wie die Opposition diesem Antrag zustimmt; denn es ist eben ein Beitrag

dazu, zum einen die Kommunen zu entlasten und zum anderen demjenigen – das sage ich zum Schluss noch einmal –, der die Schuld daran trägt, dass offensichtlich 105 000 Haushalte in diesem Land nicht zahlen wollen, die Aufgabe zu übertragen, diese Beiträge selbst einzuziehen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke sehr. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Noack das Wort.

(Beifall SPD)

Herr Vizepräsident! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Herr Hohloch, Sie sind nicht Teil der Lösung, sondern Sie sind immer Teil des Problems.

(Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Na logisch! – Dr. Hans- Christoph Berndt [AfD]: KI ist gar nicht so schlecht, nicht wahr?)

Ich sage es als Vorbemerkung: Sie diffamieren, und Sie delegitimieren. Das ist Ihre Hauptaufgabe, insbesondere wenn es um öffentliche Körperschaften oder um staatliche Institutionen geht. Der uns vor zweieinhalb Stunden noch zugegangene Änderungsantrag – Änderung der Begründung – macht dies deutlich. Sie stellen nämlich alle Mitarbeitenden des RBB unter Generalverdacht.

(Lars Hünich [AfD]: Ausnahmslos alle!)

Ich zitiere:

„… die Ablehnung einer Zwangsabgabe für eine Rundfunkanstalt,“

also den RBB –

„die ihren gesetzlichen Auftrag ignoriert und, anstatt ihre Zuschauer und Zuhörer wahrheitsgemäß, objektiv und umfassend zu informieren, sie pädagogisch betreut und ideologisch indoktriniert.“

(Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vollkommen richtig!)

Belegen tun Sie dies nicht. Aber worum geht es eigentlich in Ihrem Antrag?

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hat er doch gesagt!)

Die Kommunen sollen zukünftig nicht mehr für die öffentlichrechtliche Anstalt RBB Rundfunkbeiträge im Rahmen des Zwangsvollstreckungsgesetzes eintreiben. Sie von der AfD zahlen natürlich nicht gerne Rundfunkbeiträge. Ich für meinen Teil zahle sie gerne, und ich denke, die meisten in meiner Fraktion

auch; denn wir möchten, auch als Grundpfeiler unserer Demokratie, einen vielfältigen und unabhängigen Rundfunk haben.

(Beifall SPD)

Bei der AfD würde ich zumindest vermuten, dass das eher nicht der Fall sein dürfte. Wie wir gestern auf dem Neujahrsempfang der Landespressekonferenz und auch in den vergangenen Wochen wiederholt erfahren durften, nimmt es die AfD mit der Wahrheit nicht so genau. Fake News und Fox News bilden, neben „Epoch Times“, die Meinungsblase, in der sich die AfD wohlfühlt. Schon aus diesem Grund verwundert mich der heute vorgelegte Antrag nicht; denn die steigende Zahl von Vollstreckungsaufträgen für die öffentlich-rechtliche Anstalt RBB ist nicht nur auf eine gesunkene Zahlungsmoral oder das Versagen der ehemaligen Führungsetage des RBB zurückzuführen, sondern hat durchaus auch politische Ursachen. Hier spielt die AfD nach meiner Einschätzung keine unwesentliche Rolle;

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!)

das haben wir ja eben erlebt. Die Diffamierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist bei der AfD Programm. Ich verweise auf die Aussagen von Bernd Höcke, dem thüringischen AfD-Landeschef, vor der letzten Landtagswahl.

(Lars Hünich [AfD]: Entweder Sie lernen den richtigen Na- men, oder Sie lassen es! – Weitere Zurufe von der AfD)

Er forderte einen steuerfinanzierten Rundfunk. Oder meinte er vielleicht eher einen Reichsfunk? Es wäre ihm zumindest zuzutrauen. Bereits seit 2017 fordert die AfD die Abschaffung von Rundfunkbeiträgen. Das Ziel der AfD ist möglicherweise, eine schleichende Entkapitalisierung des RBB herbeizuführen,