Protokoll der Sitzung vom 23.01.2025

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dafür sorgt die Intendanz schon selbst!)

indem durch gesetzliche Änderungen Rundfunkgebühren nicht mehr in voller Höhe vereinnahmt werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Antrag der AfD soll die Kommunen von der Pflicht entbinden, Beiträge zu vereinnahmen – natürlich auf Rundfunkbeiträge beschränkt.

Andere öffentliche Körperschaften, zum Beispiel die IHK, sind davon nicht betroffen.

Wie soll das geschehen? – Per Rechtsverordnung. Dies kann nach meiner Auffassung allerdings nur durch eine Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Brandenburg erfolgen. Schon aus diesem Grunde ist der Antrag abzulehnen.

Der Antrag lässt als Zweites völlig offen, durch wen zukünftig die Vereinnahmung säumiger Beiträge erfolgen soll: Durch die Finanzämter? Durch die Gerichtsvollzieher an den Amtsgerichten? Oder soll zusätzliche Bürokratie beim RBB selbst aufgebaut werden, welche die Gebührenzahler zusätzlich zu finanzieren hätten?

(Torsten Arndt [AfD]: Direkt!)

All dies lässt der Antrag natürlich völlig offen. Insoweit ist der Antrag nicht nur unvollständig; er ist nicht einmal zielführend.

(Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

Eine durchschnittliche Kommune in Brandenburg, Herr Hohloch – die Zahlen braucht man nicht bloß zu errechnen, sondern sie liegen beim RBB sicherlich vor –, mit 10 000 Einwohnern hat eine geringe dreistellige Anzahl, um die 100 bis 200, Vollstreckungsaufträge des RBB vorliegen. Es ist richtig, die Zahlen steigen an. Aber Sie haben das mit verursacht. Und: Sie verursachen es wissentlich mit, weil Sie Probleme schaffen, an denen Sie sich zum Schluss ergötzen.

(Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Der RBB verursacht sie doch selbst!)

Die Forderung der AfD nach Bürokratieabbau in unseren Kommunen wird in dem Antrag nicht inhaltlich untersetzt oder gar belegt. Ich empfehle allerdings der Landesregierung,

(Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

im Zusammenwirken mit der Rundfunkanstalt den Tatbestand an sich zu beleuchten. Der Sonderausschuss, den wir auch unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus gerade ins Leben gerufen haben, sollte sich der Sache annehmen; sie ist durchaus zu beleuchten. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass ein Zuwachs an Bürokratie nicht auszuschließen wäre, sofern man dem Antrag der AfD folgen würde. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und BSW)

Der Redebeitrag hat eine Reaktion per Kurzintervention des Kollegen Hohloch hervorgerufen. Er hat das Wort.

(Beifall AfD – Zuruf von der SPD: Er hat wieder etwas aus- gedruckt! Er hat wieder etwas vorbereitet! Sehr spontan!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Noack, mit Hass und Hetze kennen Sie sich offensichtlich aus, nur nicht mit dem Thema.

(Beifall AfD)

Sie sagen, wir seien Teil des Problems, und ich delegitimiere angeblich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. – Ich sage Ihnen Folgendes: Ich habe nicht dafür gesorgt, dass 105 000 Haushalte in Mahnverfahren sind.

(Zuruf von der SPD)

Ich habe auch nicht dafür gesorgt, dass 40 000 Zwangsvollstreckungen durchgeführt werden müssen, weil die Menschen nicht mehr bereit sind, diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu konsumieren und zu tolerieren.

(Beifall AfD)

Das ist die Schuld dieser Rundfunkanstalt.

Offensichtlich haben Sie in den vergangenen fünf Jahren gar nichts mitbekommen. Sie haben offensichtlich überhaupt nicht begriffen, was wir im Untersuchungsausschuss gemacht haben. Das war kein Versagen der Führungsspitze, wie Sie es immer so schön darzustellen versuchen. Sie wollen das Ganze auf drei, vier Leute projizieren, insbesondere auf Frau Schlesinger und Herrn Brandstäter, und damit hat es sich für Sie. Allein 40 Leute haben vom Bonussystem profitiert. Ein Haufen Leute hat hohe Gehälter kassiert. Die meisten von denen arbeiten heute immer noch in der Führungsetage des RBB, und sie bekommen dort immer noch einen Haufen Kohle – und meiner Meinung nach viel zu viel Geld, meine Damen und Herren. Sie sind nicht in der Lage, diesen Rundfunk zu reformieren. Das haben Sie in der letzten Legislaturperiode bewiesen.

(Beifall AfD)

Heute zu behaupten, dass das, was wir machen, völlig absurd sei, grenzt – das muss ich sagen – an wirklich krasse Fantasien. Es gibt Bundesländer, die das längst durchgeführt haben. Ich sage es noch einmal: Der SWR tut das, der WDR tut das, und der MDR wird es zukünftig in zwei Bundesländern tun. – Das hat nichts mit aufwachsendem Bürokratismus zu tun. Das hat etwas damit zu tun, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einmal seine eigene Pille schlucken muss, und zwar die Auswirkung seines schlechten Programms.

(Beifall AfD)

Ein Beispiel zum schlechten Programm will ich Ihnen noch geben: Ich musste letztens auf Instagram einen Beitrag des RBB sehen, in dem es darum ging, ob Elon Musk Konsequenzen wegen des angeblichen Hitlergrußes in den USA drohen. Erst einmal: So ein Schwachsinn, diese Schlagzeile! – Eine Sekunde später sagt der interviewte Jurist: Natürlich nicht! – Das war der Beitrag. Es ging nur um Stimmungsmache.

(Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW])

Wenn keine Konsequenzen drohen, dann soll man sich so etwas sparen. Sie haben das bei der Präsidentenwahl erlebt. Wir erleben es in Aschaffenburg.

(Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])

Wir erleben es bei allen Dingen, die im Land vorfallen. Wir haben keine neutrale Berichterstattung.

(Beifall AfD – Zurufe von der SPD)

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Deswegen zahlen die Menschen nicht für dieses Programm, und deswegen haben wir so viele Zwangsvollstreckungen. Für diese soll der RBB aufkommen und nicht unsere Kommunen.

(Beifall AfD – Uwe Adler [SPD]: Sie haben Angst vor Mei- nungsfreiheit und Vielfalt in der Berichterstattung!)

Ich sehe an der Reaktion des Kollegen Noack, dass er antworten will. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Herr Hohloch, der Unterschied zwischen uns beiden ist, dass wir, die Demokraten, etwas differenziert betrachten können.

(Lachen bei der AfD sowie Zurufe)

Herr Hohloch, wenn Sie wenigstens ein Minimum an Respekt aufbringen würden! Ihre Fraktion ist nicht einmal vollzählig anwesend, ja eher schwach besetzt, und das bei Ihrem eigenen Antrag. Das ist schon ein Armutszeugnis.

(Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch AfD])

Herr Hohloch, unterbrechen Sie mich bitte nicht ständig! Sie haben einfach nicht den Anstand, andere ausreden zu lassen. Schon das ist ein Armutszeugnis.

(Lars Hünich [AfD]: Sie haben keinen Anstand!)

Noch einmal: Wir haben die Defizite beim RBB und sicherlich auch bei anderen Rundfunkanstalten erkannt. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode den Rundfunkstaatsvertrag geändert. Ich bin dem ehemaligen Staatssekretär Benjamin Grimm, der dies in der Staatskanzlei federführend zu verantworten hatte, sehr dankbar dafür,

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Rutschen Sie nicht aus, Herr Grimm!)

dass wir die Dinge wieder auf die Füße gestellt und die notwendigen Konsequenzen gezogen haben, die der Gebührenzahler von uns erwarten kann.

Selbstverständlich stinkt es mich an – das geht wahrscheinlich allen Gebührenzahlern so –, dass in der Führungsetage des RBB – das Gerichtsverfahren läuft noch – Dinge passiert sind, die nicht gutzuheißen und nicht zu tolerieren sind.

(Dennis Hohloch [AfD]: Die sind alle noch da! – Weitere Zu- rufe von der AfD)

Deswegen darf man aber nicht das Grundkonstrukt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland infrage stellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie.