Protokoll der Sitzung vom 23.01.2025

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Wenn mir schlecht wird, dann ist es dann, wenn ich die Beiträge lese, die Sie veröffentlichen. Sie sind sich ja noch nicht einmal zu schade, Herr Hohloch, in einer Pressekonferenz hier in diesem Landtag Fake News zu verbreiten und die Menschen zu verunsichern. Hinterfragen Sie sich erst einmal selbst, bevor Sie mit dem Finger auf andere zeigen!

(Starker Beifall SPD – Vereinzelt Beifall BSW)

Der letzte Tagesordnungspunkt verspricht eine gewisse Aufmerksamkeit. In der Aussprache hat jetzt Kollege Genilke von der CDU-Fraktion das Wort.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herr Genilke, Sie müs- sen ja zu allem reden!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat hätte ich nicht gedacht, dass dieser Tagesordnungspunkt der emotionalste des Tages wird.

(Andreas Noack [SPD]: Aber mir war das klar! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das hatte er sich vorgenommen!)

So kann es manchmal sein. Wir sind manchmal auch nicht vor Überraschungen gefeit. – Der Antrag der AfD-Fraktion wurde schon vorgestellt, von beiden Vorrednern. Die Entlastung der Kommunen ist das, was fachlich eigentlich dahintersteht, unabhängig davon, was vielleicht gedacht ist und was zum Teil auch unterstellt wurde. Generell geht es auch um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Wir müssen uns vor Augen halten, dass es am Ende gar nicht so entscheidend ist, wer das Mahnverfahren durchführt, sondern entscheidend ist, ob es für den Nutzer des Fernsehens am Ende des Tages billiger oder teurer wird.

(Beifall AfD sowie vereinzelt CDU)

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Vorschlag so funktioniert.

(Zuruf von der AfD: Doch!)

Wir sind nicht ganz so groß wie der WDR und auch nicht ganz so groß wie der MDR. Aber sei es drum.

Ich muss zugeben, dass mir, wenn ich über die Entlastung unserer Kommunen nachdenke, von Gesundheitsvorsorge über Bevölkerungsschutz bis hin zu Integrationsleistungen – darüber haben wir heute auch schon gesprochen – viele Aspekte einfallen. Ich muss auch zugeben, dass mir, wenn ich dieser Tage über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachdenke, durchaus auch

andere Themen einfallen, etwa die fahrlässige öffentliche Zerstörung eines Bundestagsabgeordneten, eine übertriebene Zuneigung zu gewissen politischen Positionen oder auch ein „Tatort“ wie der vom vergangenen Sonntag, der zumindest mitten in Wahlkampfzeiten politisch mehr als grenzwertig war.

(Beifall AfD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

Wir könnten trefflich darüber diskutieren, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Aufgabe, unabhängig und neutral zu berichten, in ausreichendem Maße nachkommt.

Die Entbindung von der Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen erscheint mir aus beiden Blickwinkeln aktuell nicht wirklich als prioritär. Umso mehr überrascht es, dass ausgerechnet die AfD darüber nachdenkt und sich darum sorgt – es war immer eher eine Partei, die darüber nachgedacht hat, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen –,

(Lars Hünich [AfD]: Ja!)

dass die Eintreibung der fehlenden Gelder prioritär sein sollte und müsste.

(Beifall CDU)

Eine grüne Ministerin würde sagen: Sie haben sich um 360 Grad gedreht. – Ich würde sagen: vielleicht um 180 Grad.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Seien Sie doch froh!)

Die GEZ-politische Wende ist manchmal auch eine Wende, und das ist so hinzunehmen.

In Nordrhein-Westfalen – Sie haben es angesprochen – hat eine CDU-geführte Landesregierung das bereits durchgeführt, und zwar vollumfänglich. Das haben Sie in Ihrem Antrag durchaus erwähnt. Trotzdem muss die Maßnahme differenziert bewertet werden. Diesbezüglich bin ich der Meinung meines Vorredners, Herrn Noack.

Ja, man kann über Zuständigkeitsverlagerungen und darüber, ob es unseren Kommunen hilft, durchaus diskutieren. Deshalb sind wir dafür, das im Hauptausschuss zu besprechen. Wir werden diesen Antrag also gern überweisen. Aber ich bin mir noch nicht ganz klar darüber, ob das am Ende sehr erfolgreich sein wird. Deshalb werden wir uns bei der direkten Abstimmung – falls es dazu kommt; aber das scheint sich abzuzeichnen – der Stimme enthalten.

Ich schlage also vor, diesen Antrag als das zu betrachten, was er ist: ein Punkt von nicht ganz so großer Bedeutung im Vergleich zu den vielen wirklich gravierenden Themen, die wir heute besprochen haben. Statt uns in Diskussionen über eine Weitergabe von Vollstreckungsaufgaben zu verlieren, sollten wir unsere Aufmerksamkeit auf tatsächliche Entlastungsmaßnahmen für unsere Kommunen richten. Lassen Sie uns insofern den Antrag genau so sehen. Reden wir darüber, was wir da tun können. Vielleicht fällt uns noch mehr ein. Deshalb werden wir den Antrag überweisen, wie es von Ihnen vorgesehen ist. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und AfD)

Wir fahren in der Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion hat der Abgeordnete von Ossowski das Wort. Bitte schön.

(Beifall BSW)

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, die jetzt alle den Fernseher ausgemacht haben, weil sie am Livestream unserer Debatte folgen wollen; denn sie ist sehr spannend.

(Heiterkeit)

Ich tue es ein letztes Mal: Lieber Herr Grimm, Herr Scheetz, wie sagte mein unverbrauchter Minister: Es ist alles gesagt, nur noch nicht durch mich. – Ich wollte es juristisch aufarbeiten und aus dieser Perspektive etwas dazu sagen; aber es ergibt, denke ich, wenig Sinn, hier juristisch zu argumentieren.

Ich will trotzdem etwas sagen. Die Redezeit zu versteigern, ist nach vorläufiger Geschäftsordnung nicht erlaubt.

(Heiterkeit des Abgeordneten Andreas Noack [SPD])

Insofern muss ich das tun, und dann nutze ich diese Möglichkeit auch.

Wir haben kein Vertragsverhältnis mit dem RBB oder mit ARD und ZDF. Deswegen ist die Zahlung des Beitrages keine Frage dessen, ob man sie verweigern kann oder nicht, sondern wir sind Beitragsschuldner kraft Gesetzes. Das wollen Sie ändern; das verstehe ich. Aber erst einmal sind wir es. Insofern ist die Rechtslage völlig klar: Wer nicht zahlt, begeht eine Pflichtverletzung.

(Dennis Hohloch [AfD]: Das ist nicht Teil des Antrags!)

Sie sagen ja manchmal auch etwas, was nicht mit dem Antrag zusammenhängt.

Ich will nur sagen, dass man sich von Beiträgen befreien lassen kann. Es gibt auch Menschen, die nicht zahlen können oder die es vergessen. Aber darum geht es hier ja gar nicht. Sie haben tatsächlich deutlich gemacht, dass Sie mit dem Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht zufrieden sind. Auf diese Feststellung läuft Ihr Antrag im Prinzip hinaus.

Tatsächlich gibt es eine Menge Menschen, die Ihnen vielleicht zustimmen würden. Auch wir sehen, dass es derzeit ein paar Probleme mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen gibt. So musste sich das BSW auf eine Wahlveranstaltung zur Europawahl einklagen. Fabio De Masi hat erst durch eine einstweilige Verfügung beim Oberverwaltungsgericht den Zugang zur Fernsehdebatte erlangen können. Vor sechs Stunden schrieb der „Spiegel“: „BSW klagt sich in Wahlkampfsendungen des SWR ein“, selbstverständlich mit Erfolg.

(Beifall BSW)

Das hier ist sicherlich eine gute Gelegenheit, allen gegenüber, die zuhören, diesen Erfolg zu erwähnen.

(Steeven Bretz [CDU]: Noch wichtiger ist aber die Ein- schaltquote!)

Okay, gut. Ich höre Ihnen gern zu, Herr Bretz. Es macht Spaß, mit Ihnen in einen Diskurs zu treten. Ich opfere auch ein paar Sekunden Redezeit dafür.

(Heiterkeit)

Ich wollte sagen: Ja, an der Qualität des öffentlich-rechtlichen Fernsehens kann man arbeiten. Das ist wie mit einer Arbeitsleistung: Manchmal ist sie besser, manchmal ist sie schlechter, und es gibt Gründe dafür, warum es so ist.

Tatsächlich stimme ich allen zu, die Kritik am Fernsehen üben und sagen: Es könnte besser sein. – Aber wir brauchen das öffentlich-rechtliche Fernsehen, weil es, wenn es wieder so läuft, wie es einmal gelaufen ist, einen Bildungsauftrag hat. Die Regelungen, die dazu gemacht worden sind, waren gut. Sie haben einen hervorragenden Grundgedanken.

(Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

Wenn man es richtig macht, dann schauen auch wieder alle.