Die Mängel, die Sie angesprochen haben, waren damals noch nicht ersichtlich. Der BLB wurde nun beauftragt, die Beseitigung umgehend in Auftrag zu geben; eine Zeitschiene kann ich Ihnen heute aber noch nicht nennen. Zudem sind wir mit der GdP zu den einzelnen Mängeln in anderen Revieren, zu denen Sie vorgetragen haben, im Gespräch.
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Rückfragen dazu. – Wir kommen zu Frage 18 (Kitarechtsreform voranbringen) von Frau Abgeordneter Kristy Augustin für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Dem Bildungsministerium ist es in der vergangenen Legislaturperiode nicht gelungen, die dringend erforderliche Kitarechtsreform umzusetzen. Eine vollständige Novellierung des Kitagesetzes für mehr Qualität und Rechtssicherheit ist eine dringende Forderung von Eltern, freien Trägern, Kommunen und Landkreisen.
Die Koalition aus SPD und BSW hat im Koalitionsvertrag festgehalten, „die Kita-Finanzierung bis zum 1. Januar 2027 neu [zu] regeln“, und sie strebt dies mit „weitgehende[r] Kostenneutralität im Gesamtsystem an“. Welche Qualitätsaspekte bei der etwaigen Novellierung berücksichtigt werden, ist dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Auch die Überarbeitung der Kita-Personalverordnung spielt dort keine Rolle.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Novellierung des Kitagesetzes aus?
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Freiberg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, der von Ihnen zitierte Auszug aus dem aktuellen Koalitionsvertrag „Brandenburg voranbringen – Bewährtes sichern. Neues schaffen.“ geht auf die Ihnen sicherlich bekannte Verabredung mit den kommunalen Spitzenverbänden, die Kitafinanzierung bis zum 1. Januar 2027 neu zu regeln, vom Ende der 7. Legislaturperiode zurück. Am 25. Juli 2024 haben sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Neuordnung der Kitafinanzierung geeinigt.
Die Neuordnung des öffentlichen Finanzierungsrechts ist ein Prozess, der zuerst und vor allem zwischen den öffentlichen Finanzierungsverantwortlichen abzustimmen ist. Dieser Verabredung folgt auch die weitere zeitliche Planung: Wir beabsichtigen, die Gespräche mit den wichtigen Akteuren im Jahr 2025 fortzusetzen und die Ergebnisse dieses Prozesses im Jahr 2026 in ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes einmünden zu lassen. Es ist geplant, in den nächsten Wochen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden – also zunächst auf der Spitzenebene – zu führen.
Vielen Dank, Herr Minister. Auch Sie wollen, glaubt man dem Koalitionsvertrag, mehr für die Qualität tun. Wie lässt sich das damit verbinden, dass beim Prozess der Novellierung der Kitafinanzierung bis 2027 explizit keine Standardverbesserungen zugelassen sind?
Ich muss noch einmal auf die Verabredung der laut Koalitionsvertrag „weitgehende[n] Kostenneutralität“ eingehen, die in der vergangenen Legislaturperiode auch immer ein Knackpunkt war. Wie kann ich mir eine „weitgehende Kostenneutralität“ in der Ausgestaltung vorstellen?
Dritte und letzte Frage: Wird zur Erarbeitung der Novellierung des Kitagesetzes auch der Expertendialog Kita wieder einberufen?
Die erste Frage betraf im Groben die Einbindung von Qualitätsverbesserungen bei der Novellierung des Kitagesetzes.
Liebe Kristy Augustin, wir haben festgestellt, dass das Verfahren zur Novellierung des Kitagesetzes mit sehr vielen Anforderungen belegt war; das ist auch kein Geheimnis. Wir haben erlebt, dass die Frage, wie die Kitafinanzierung grundsätzlich ausgestaltet sein soll, mit Qualitätsdebatten vermischt worden ist und davon überlagert wurde. Das wollen wir – so lautet die Verabredung – auseinanderhalten. Wir wollen also zuerst ein grundsätzliches Kitafinanzierungssystem so miteinander vereinbaren, dass die Regeln klar sind.
Darauf aufbauend kann man dann gern klar definierte und auch mit Kostenfolgenbetrachtungen versehene Qualitätsdebatten führen, um eben genau sagen zu können: Diese Standardverbesserung kostet soundso viel und hat folgende Auswirkungen auf den Personalschlüssel. – Ich will nicht sagen, dass dies im
Moment im Bereich der Spekulation liege, aber es ist immer prognoseabhängig, weil niemand einen Überblick über das Gesamtsystem hat; das wissen Sie ja.
Aus den Feststellungen der AG 6 zur Kitafinanzierung – veröffentlicht am 23. September 2021, meine ich – kann man im Wesentlichen zwei Erkenntnisse ableiten: Es gibt in Brandenburg, erstens, keinen Finanzierungsbeteiligten, der einen Gesamtüberblick über alle Finanzen hat, und es gibt, zweitens, in Brandenburg im Vergleich zum Rest von Deutschland die Besonderheit, dass alle theoretisch an der Kitafinanzierung Beteiligten tatsächlich an ihr beteiligt sind; das ist in keinem anderen Bundesland der Fall. Unter diesen Voraussetzungen haben wir uns entschieden, die Dinge nacheinander anzugehen und zu sagen: Wir sorgen zunächst für die Grundfinanzierung des Systems und führen danach die Qualitätsdebatten, die notwendigerweise zu führen sind.
Die Frage nach den Kosten habe ich quasi schon mitbeantwortet: Da niemand genau weiß, was sich eigentlich wo im System befindet – das ist ja die große Herausforderung –, haben wir uns entschieden, diesen Prozess gemeinsam mit der kommunalen Spitzenebene zu beginnen, weil wir zu dritt – also wir, das Land, und die kommunale Ebene auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte einerseits und die kreiskommunale Ebene, also die kreisangehörige Ebene, als Restbedarfsfinanzierer andererseits – gemeinsam über 80 % der Gesamtfinanzierung des Systems stemmen. Dass man damit beginnt, sich mit diesen drei Ebenen – die vier Fünftel des Gesamtfinanzierungsaufwands tragen – auseinanderzusetzen, wenn man sich über die Grundlagen der Kitafinanzierung austauschen will, halte ich für das richtige Vorgehen.
Die Feststellung, dass kein Gesamtüberblick über das Finanzierungssystem möglich ist, ohne dass sich alle zusammensetzen, wurde ja schon getroffen, bevor ich nach Brandenburg gekommen bin. Insofern muss ich dazu nicht spekulieren; das ist eine Feststellung aus einer breiten, konsensgetragenen Beteiligungsstruktur. Deswegen müssen wir uns zusammensetzen, um die Kostenfolgen abzuschätzen. Klar ist aber, dass der Koalitionsvertrag hierfür eine klare Zielstellung beinhaltet. – Damit habe ich die Reihenfolge erläutert.
Drittens – ganz kurz –: Wir werden uns zuerst – so lautet die Verabredung mit der kommunalen Familie, die ich einzuhalten gedenke – mit denjenigen zusammensetzen, die rechtlich verantwortlich sind und die gemeinsam mit uns den wesentlichen Finanzierungsanteil tragen, und danach die Fachöffentlichkeit einbeziehen.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage noch zulassen. Ich habe nicht ganz verstanden, über welchen Zeithorizont wir sprechen. Ich habe jetzt verstanden, wie Sie vorgehen wollen, habe aber noch nicht verstanden, ob es überhaupt schon konkrete Terminabsprachen gab oder ob es wenigstens ein Zeitfenster gibt, mit dem wir rechnen können.
Es ist natürlich auch für uns Abgeordnete interessant, wann wir im Bildungsausschuss mit diesem Thema konfrontiert sein
werden, weil wir uns in allen Fraktionen seit Jahren mit dem Thema Kitarechtsreform beschäftigen. Deswegen wäre es sinnvoll, zu wissen, über welchen Zeitrahmen wir hier sprechen. Sprechen wir über Anfang 2025, Anfang 2026 – oder gibt es dazu noch gar keine Vorstellungen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Absicht ist, im Jahr 2026 – ich habe es ja vorhin gesagt – das Gesetzgebungsverfahren für das Kitagesetz einzuleiten. Das hat notwendigerweise etwas mit der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2027 zu tun; dafür müssen ja entsprechende Regelungen getroffen werden. Die Absicht ist – das ist der jetzige Planungsstand –, dabei abgestimmt und harmonisiert vorzugehen.
Zu den Gesprächen mit der kommunalen Spitzenebene: Mit einem Spitzenverband bin ich bereits im kommenden Monat verabredet, mit einem zweiten laufen die Absprachen über einen Einzel- und dann einen gemeinsamen Termin, um dieses Thema an die Arbeitsgruppe bzw. an die Arbeitsebene weiterzugeben. Das Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren möglichst im Laufe des 1. Quartals 2026 zu beginnen – Stand: jetzt.
Danke schön. – Wir kommen zu Frage 19 (Rock Tech Lithium Förderzusage) des Abgeordneten Frank Bommert, CDU-Fraktion. Bitte schön.
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz erklärte in einem Zeitungsartikel der „Märkischen Oderzeitung“ vom 16. Januar 2025, dass die Firma Rock Tech Lithium einen Antrag beim Förderprogramm STARK des Bundes gestellt habe. Vor diesem Hintergrund bitten wir um weitere Informationen.
Ich frage die Landesregierung: Die Firma Rock Tech Lithium hat in der Vergangenheit in den Medien bekräftigt, dass sie an ihrem Investitionsvorhaben am Standort festhält. Wie ist der aktuelle Sachstand, insbesondere im Hinblick auf die Landesförderung?
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Keller, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Bitte schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bommert, vielen Dank für die Frage. Es ist zutreffend, dass die Firma Rock Tech Lithium GmbH für ihr Investitionsvorhaben „Lausitzer Lithiumkonverter“ an einem Standort in Guben interessiert ist. Hierzu wurden in der Vergangenheit mit dem Wirtschaftsministerium und der ILB verschiedene Gespräche zur Finanzierung des Projektes geführt, ohne dass bis dato eine konkrete Antragstellung erfolgt wäre.
Das BMWK hat – das haben Sie ja schon berichtet – am 16. Oktober 2024 eine Förderbekanntmachung in Ergänzung der Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und
Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten“, kurz: STARK, veröffentlicht. Gemäß dieser Bekanntmachung wurden in einer ersten Stufe zunächst nur Projektskizzen beim Projektträger VDI/VDE eingereicht – und auf diesen ersten Schritt bezog sich meine Äußerung in der „MOZ“ vom 16. Januar 2025.
Eine Antragstellung im technischen Sinne ist erst nach positivem Abschluss dieses Vorverfahrens möglich. Die Landesregierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen zum laufenden Verfahren liefern, doch das Unternehmen bekennt sich weiterhin zur beabsichtigten Investition am Standort Guben – auch in Gesprächen mit uns. Die Landesregierung hat weiterhin vor, die Investition und das Vorhaben zu unterstützen.
Ich habe eine Nachfrage dazu: Welche weiteren Verfahrensschritte müssen jetzt eingeleitet werden bzw. werden begleitet? Und welche konkreten Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte die Förderung von Rock Tech?
Es ist so, dass als Erstes die Skizzen eingereicht werden. Es ist ja eine Förderung, die vor allem unter Beteiligung des Bundes bzw. durch den Bund erfolgt. Dementsprechend wird nach Einreichen der Skizzen darüber informiert, welches Unternehmen im Rahmen dieser Förderung zum Zuge kommt; dann erfolgen weitere Antragsverfahren im Rahmen der STARK-Förderrichtlinie.
Es ist auch bekannt, dass zuvor eine andere Antragstellung in Form eines Letter of Intent erfolgte, den wir in Absprache mit dem Unternehmen Ende des Jahres vorerst haben auslaufen lassen. Jetzt sollten wir erst einmal die Antragstellung beim Förderprogramm STARK abwarten.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie sind in Ihrer Antwort gerade darauf eingegangen: Die Firma Rock Tech hatte bereits eine Förderung beim Bund beantragt, die aufgrund der – aus meiner Sicht zu Recht als solche festgestellten – verfassungswidrigen Haushaltssituation Ende November nicht mehr zum Tragen kam. Das Land Brandenburg hat laut Letter of Intent, den Sie gerade angesprochen haben, bis zum 31.12.2024 90 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, weitere 10 Millionen Euro versprach das EBA für den Gleisanschluss an das Industriegebiet.
Ich habe unlängst in einer Pressemitteilung gelesen – ich glaube, das war auch eine Aussage von Ihnen –, dass das Land Brandenburg daran festhält, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie haben sich aber nicht direkt dazu geäußert, dass es einen