Protokoll der Sitzung vom 26.02.2025

Vielen Dank, Herr Bretz, für die Frage. – Ich hoffe, die Zeit für die Beantwortung geht jetzt nicht von meiner Redezeit ab.

Nein, wenn Sie mal links auf Ihr Display schauen, sehen Sie: Das ist gegraut.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Danke schön. – Ich hatte ja eingangs schon Herrn Schierack angesprochen. Wir sind wieder bei der Aufgabenverteilung. Sie

reden von Betriebskosten, also von dem Geld, das für die Umsetzung der Behandlungen in den Krankenhäusern zur Verfügung steht. Die Finanzierung der Betriebskosten ist im Krankenhausfinanzierungsgesetz ganz klar geregelt. Dafür ist der Bund zuständig, und er bedient sich dazu der Krankenversicherungen, die dann Verträge schließen. Also, wenn Sie diese Frage schon stellen, dann stellen Sie die im Land. Das Land wird seiner Verpflichtung, die Ausstattung, die Strukturen, die Geräte zur Verfügung zu stellen, im Rahmen einer Investitionsförderung durch Investitionspauschalen auch nachkommen.

Sie wissen, wir befinden uns in den Haushaltsgesprächen dazu. Ich habe entsprechende Anmeldungen für den Haushalt vorgenommen, die sich genau so auch in Ihrem Antrag wiederfinden, und ich hoffe, dass wir beim Verhandeln erfolgreich sind. Aber dass wir immer wieder erläutern müssen, wofür der Bund und das Land zuständig sind, ist sehr mühsam. Lassen Sie uns doch einfach mal über die Dinge sprechen, die wir jetzt auf den Weg bringen, und die Schritte, die wir im Land für die Umsetzung dieser Reform jetzt gehen. – Ich würde gerne zu meiner Rede zurückkommen, aber ich glaube, Sie sind noch nicht ganz zufrieden mit meiner Antwort, wie ich das sehen kann.

Frau Ministerin, das haben Sie gut bemerkt. Die Frage ist, ob der Kollege Bretz eine Nachfrage zu Ihrer Antwort stellen darf. Lassen Sie diese Nachfrage zu?

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Gern, Herr Bretz.

Gut. – Dann möchte ich kurz darauf hinweisen, Herr Kollege Bretz, da Ihre Fragestellungen hier im Plenarsaal immer sehr ausführlich sind, dass die Fragen gemäß Geschäftsordnung möglichst kurz zu stellen sind. Also nicht eine Frage stellen, eine Begründung darlegen und dann noch eine Frage stellen, sondern wirklich so kurz wie möglich die Zwischenfrage stellen. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir noch mal erläutern, wie das funktioniert; das hilft mir jetzt sehr.

Frau Ministerin, Sie erläutern öffentlich in den Zeitungen, dass Sie bei den Kliniken in Brandenburg eine Pleitewelle erwarten und die Kliniken in Brandenburg Liquiditätsprobleme haben. Ich finde, eine Landesregierung ist nicht dazu da, öffentlich zu erklären, wo überall Schwierigkeiten zu erwarten sind, um dann mit dem Finger auf andere zu zeigen. Vielmehr müssen Sie doch, wenn Sie ein Problem benennen, den Selbstanspruch haben, eine Lösung zu liefern. Deshalb meine Frage: Wie sieht eine kurzfristige Lösung aus, die Sie in Brandenburg erwirken? Denn nur der Verweis auf andere hilft doch bei der Lösungsfindung gar nicht.

(Niels-Olaf Lüders [BSW]: Hä, dieselbe Frage noch mal?)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Noch einmal zu der Frage der Betriebskostenfinanzierung: Auch hier bin ich sehr deutlich geworden, denn es ist eine Bundesaufgabe, und die werden wir nicht übernehmen.

(Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

Wir werden keine gesetzlichen Aufgaben des Bundes übernehmen, bei denen er verdammt noch mal in der Pflicht steht, diese zu erfüllen!

(Zuruf von der CDU)

Ich bin schon sehr gespannt, denn wenn vielleicht bald ein neuer Gesundheitsminister mit dem Namen Laumann in der Verantwortung steht – einfach mal skizziert –, habe ich große Hoffnung hinsichtlich der Überbrückungsfinanzierung und der Forderungen zu den gestiegenen Betriebsmitteln. Noch als Landesminister hat er sich in der Gesundheitsministerkonferenz immer sehr dafür starkgemacht und sich für eine Überbrückung ausgesprochen. Genau er ist der Adressat aufseiten des Bundes. Sie sind ja dort dann gut vertreten, insofern adressieren Sie vielleicht auch Ihren zukünftigen Gesundheitsminister oder Ihre zukünftige Gesundheitsministerin – das wäre noch erfreulicher – dahin gehend.

(Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

Er oder sie kann sich dann genau dafür einsetzen – dort liegt auch die Pflicht.

Jetzt möchte ich gern zur Rede übergehen, aber noch ein kurzer Ausflug: Ich muss noch einmal auf Hennigsdorf zurückkommen, weil es einfach falsch war, Frau Dr. Oeynhausen. Sie haben heute vielleicht alle den Artikel aus dem „Hennigsdorfer Generalanzeiger“ im Pressespiegel gelesen. Auf der Seite des Krankenhauses Hennigsdorf, unter reform.oberhavel-kliniken.de, gibt es ein sehr schönes Video einer Ärztin – es ist wunderbar gemacht –, die genau das sagt: Es wird eine medizinische Versorgung geben, es wird keine Schließung geben, es wird eine Notarztversorgung geben, es wird also in Hennigsdorf die medizinische Versorgung vor Ort geben. Ich bitte Sie, es zu unterlassen, Falschaussagen und Lügen in die Welt zu setzen.

(Beifall BSW und SPD – Unruhe)

Sehen Sie sich das Video an; es ist sehr hilfreich.

Dass die Krankenhausreform hier allgegenwärtig und ein viel diskutiertes und sehr emotionales Thema ist, merken wir an dieser Stelle. Es treibt die Akteure der Gesundheitsversorgung, die Fachkreise und die Bürger um, denn Gesundheit geht uns alle an. Deshalb, eben weil es uns alle angeht, möchte ich, dass die Befassung hier sachlich, ehrlich und vor allem wahrheitsgemäß ist und dementsprechend Informationen an die Bürger weitergegeben werden. Mit dem vorliegenden Antrag soll nicht nur die politische Bedeutung der Reform unterstrichen werden, sondern auch die Richtung und die Prioritäten der Brandenburger

Gesundheitspolitik sollen deutlich werden. Die Gesundheitspolitik spielt eine wichtige Rolle bei der Verteilung der Ressourcen. Wir müssen die Krankenhausreform als Chance begreifen, um unsere Brandenburger Versorgungslandschaft bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu machen. Bereits im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform wurde festgeschrieben, dass es eine Reform ohne eine Einigung zu einer ausreichenden finanziellen Ausstattung der Länder und des Bundes nicht geben kann. In jener Konferenz saßen auch die CDU-geführten Länder.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Ich würde jetzt gern meine Rede fortführen.

Gut, dann lassen Sie sie nicht zu. Sie haben das Wort.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Der Bund ist in der Pflicht, eine ausreichende, auskömmliche Finanzierung für die Betriebskosten der Krankenhäuser sicherzustellen. Das habe ich hier auf zwei Anfragen von Herrn Bretz hin noch einmal klargestellt. Notwendig ist zunächst die Schließung der inflationsbedingten Lücke der letzten Jahre; hier zielen wir auf die Schließung der Lücke bei den Betriebskosten ab. Die Inflationsrate und die Steigerungen bei den Personalkosten lagen in den Jahren 2022 und 2024 signifikant über dem, was der Landesbasisfallwert abdecken konnte. Daher ist eine rückwirkende Anpassung des Landesbasisfallwerts zwingend erforderlich, um der drastischen Unterfinanzierung der Krankenhäuser, die in die Vorjahre zurückreicht, entgegenzuwirken.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW])

Das reicht jedoch nicht aus. Sie alle kennen meine Forderung hinsichtlich der Notwendigkeit der Überbrückungsfinanzierung. Bis die ersten Mittel aus dem Transformationsfonds und der Vorhaltefinanzierung fließen, brauchen die Krankenhausstandorte dringend schnelle finanzielle Unterstützung vom Bund. Doch auch der Transformationsfonds selbst muss angepasst werden. Eine alleinige Finanzierung aus Mitteln der GKV-Versicherten und der Länder ist nicht nachvollziehbar und politisch nicht vertretbar. Ich persönlich fordere die 40-30-30-Regelung, weil ich die andere Regelung als Maximalforderung begreife, die vom GKV-SV oder der GKV in einer zu erwartenden Klage aufgegriffen wird.

Der Bund muss auch uns Ländern ermöglichen, unserer Planungsverantwortung gerecht zu werden. Wir wollen gute, bedarfsgerechte Lösungen schaffen, auf die die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können – ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen. Die Gesundheitsbedürfnisse und die Gesundheitsinfrastruktur sind regional sehr unterschiedlich. Als Land können wir auf die spezifischen regionalen Bedürfnisse unserer Bevölkerung viel besser und schneller eingehen, Versorgungsstrukturen anpassen und innovative Versorgungsformen erproben. Deshalb brauchen wir Gestaltungsmöglichkeiten, um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können.

Bundeseinheitliche Regelungen werden dem nicht gerecht. Die Länder brauchen also zusätzlich Ermessensspielräume und die Möglichkeit, Ausnahmen zu schaffen, damit die Reform der Versorgungsrealität gerecht werden kann. Frau Gruhn hat zum Beispiel die Qualitätsindikatoren angesprochen, bei denen wir eine Ausnahmeregelung brauchen.

Unser Ziel ist es, alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten. Hennigsdorf ist ein Beispiel, das beschrieben wurde, im Hinblick auf diesen Weg. Damit wird die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt gestärkt.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Die Zukunft der Versorgung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird nicht mehr nur stationär sein, sie wird ambulant und vorstationär sein. Zudem wird sie digitaler sein. Über notwendige Anpassungen hinsichtlich der veränderten Bedarfe werden wir in den nächsten Wochen mit den Akteuren vor Ort ins Gespräch gehen. Wir werden am 18.03. mit der ersten Regionalkonferenz im Barnim beginnen. Am 20.03. werden wir oben in Neuruppin sein. Wir machen uns auf den Weg, und – das wurde heute Morgen schon angesprochen – …

Wissen Sie um die Redezeit?

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

… die Landesregierung arbeitet sehr fleißig an der Umsetzung der politischen Vorhaben. – Vielen Dank.

(Beifall BSW und SPD)

Bevor ich die Kurzintervention von Frau Kollegin Dr. Oeynhausen ankündige, möchte ich einen kurzen Hinweis loswerden. Frau Ministerin, wir haben uns darauf verständigt, dass wir hier im Plenum auf sehr starke persönliche Bezeichnungen verzichten; und etwas als Lüge zu betiteln, ist eine sehr starke persönliche Bezeichnung. Ich möchte Sie bitten, dass wir uns in Zukunft mit solchen Betitelungen zurückhalten und eine andere Formulierung finden. Das nur als Hinweis für uns alle.

Wir kommen zur Kurzintervention von Frau Dr. Oeynhausen. Sie haben das Wort.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die BSW-Gesundheitsministerin

verweigert mir eine Frage. Sie will mir nicht antworten. Warum? Offensichtlich befürchtet sie, dass ich die Wahrheit aufdecke,

(Beifall AfD – Gelächter und Unruhe beim BSW und bei der SPD)