Protokoll der Sitzung vom 26.02.2025

Ich möchte Ihnen ein paar Interessenkonflikte aufzeigen, die hier im Brandenburger Landtag vorliegen können. Wenn man gleichzeitig Regierung und Parlament angehört, verhindert diese Personalunion eine wirksame Kontrolle. 15 % der Mitglieder der Regierungsfraktionen sitzen nicht nur dort drüben, sondern auch hinter mir als Minister, meine Damen und Herren. Ein Minister könnte auch als Parlamentarier in einem Untersuchungsausschuss sitzen, der damit beauftragt wird, das Handeln der Regierung zu überprüfen. Da kann sich jeder einmal fragen, ob das ein Demokratieprinzip ist, dem wir folgen sollten – ich denke, nicht!

(Beifall der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD])

In Brandenburg genießt ein Minister als Abgeordneter auch den Schutz der Indemnität – nicht aber, wenn er nur Minister wäre. In seiner Eigenschaft als Abgeordneter ist er nicht an Weisungen gebunden; als Minister unterliegt er der Kabinettsdisziplin. Das stellt ebenfalls einen Interessenkonflikt dar, meine Damen und Herren.

All das widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung. Eine effektive Kontrolle wird dadurch erschwert, und unabhängige, faire Entscheidungen im Parlament werden dadurch behindert.

Es richtet sich aber auch grundsätzlich – theoretisch – gegen die Prinzipien und die soziale Ader der angeblichen Arbeiterpartei SPD, denn diese Doppelfunktion ist natürlich sehr lukrativ und auch deswegen attraktiv.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD])

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Nehmen wir einmal Herrn Finanzminister Crumbach, der sich sein Gehalt faktisch selbst auszahlen kann. Er bekommt im Monat 16 220 Euro, plus Kinderzuschlag, wenn Kinder vorhanden sind.

(Ludwig Scheetz [SPD]: Schwachsinn! Das ist Schwach- sinn!)

Zusätzlich, weil der Finanzminister gleichzeitig Mitglied des Landtags ist – das BSW hat also einen Minister, der gleichzeitig Abgeordneter ist –, bekommt er ein Viertel der Abgeordnetendiät, nach § 6 Abgeordnetengesetz. Das sind noch einmal

2 500 Euro monatlich. Er bekommt ein Viertel der Altersversorgung; das sind noch einmal 546 Euro monatlich. Das macht dann ungefähr 19 000 Euro im Monat – das sind 228 000 Euro im Jahr, meine Damen und Herren.

Außerdem bekommt der Minister im Landtagsgebäude ein Büro. Er bekommt 7 500 Euro Mitarbeiterpauschale, weil er auch sein Landtagsbüro pflegen muss, und 1 400 Euro für sein Wahlkreisbüro, das er sicherlich ziemlich oft besuchen kann, weil die Landesregierung oft unterwegs ist, wie wir heute gehört haben.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, wenn sich die Genossen von der SPD nun immer noch fragen, ob dieses System wirklich demokratisch und gerecht ist, ist ihre Schrumpfung auf 14 % nur der Anfang. Wir schauen beim weiteren Fort- und Niedergang gern zu. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner hat der Kollege Scheetz von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei, drei Dinge vorweg: Das ist ja interessant, wie sehr Sie hier noch einmal auf die Gewaltenteilung abstellen.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!)

Ihr Fraktionskollege Kubitzki hatte aber vorhin offensichtlich große Schwierigkeiten, die Gewaltenteilung ordentlich zu erklären. Er hat die hier anwesenden Abgeordneten von BSW und SPD auch noch zu Regierungsmitgliedern erklärt. Geben Sie doch erst einmal in Ihren eigenen Reihen Nachhilfestunden, bevor Sie das bei uns versuchen.

(Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

Die untauglichen Vergleiche, die Sie hier angeführt haben, sind teilweise wirklich absurd.

Ihr Superstar – der Shootingstar der AfD Brandenburg –, Arne Raue, wurde frisch in den Bundestag gewählt und war nicht einmal in der Lage, zu erkennen, dass er nicht gleichzeitig Bürgermeister einer Stadt sein kann.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das weiß er doch!)

Das wusste er nicht. Schauen Sie sich das in der RBB-Mediathek an. Er war der Meinung, er kann gleichzeitig hauptamtlicher

Bürgermeister und Bundestagsabgeordneter sein. Geben Sie uns also hier keine absurden Nachhilfestunden!

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was hat das mit dem Antrag zu tun?!)

Dazu komme ich noch. Ich musste erst auf den Quatsch eingehen, den Herr Hohloch hier vorgetragen hat.

(Zurufe)

Eines vorweg: Natürlich ist es für mich als Parlamentarischen Geschäftsführer durchaus eine Herausforderung, wenn sechs Mitglieder der Fraktion gleichzeitig auch als Ministerin oder Minister Verantwortung übernehmen. Ich möchte hier aber ganz klar sagen, dass alle, die es aus der SPD-Fraktion betrifft, ihre Verantwortung als Abgeordnete ernst nehmen und ihre Wahlkreise engagiert vertreten.

(Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!)

Unsere Ministerinnen und Minister sind regelmäßig in ihren Wahlkreisen präsent. Sie sind in Bürgersprechstunden, an Infoständen und in Bürgerdialogen zu erreichen und führen Gespräche mit Besuchergruppen.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Fraktionssitzungen?)

Genau das macht unser System auch stark; denn Regierungsverantwortung geht mit Bürgernähe einher. Unsere Ministerinnen und Minister regieren eben nicht aus dem Elfenbeinturm,

(Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD])

sondern stehen in direktem Austausch mit den Menschen in diesem Land. Die Verbindung von Ministeramt und Abgeordnetenmandat verstärkt diese regionale Verankerung.

(Beifall SPD – Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Chris- toph Berndt [AfD])

Nun behaupten Sie, die Gewaltenteilung sei in Brandenburg gefährdet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nun wirklich absurd! Unsere Ministerinnen und Minister, die gleichzeitig ein Landtagsmandat haben, sind direkt vom Volk gewählt und tragen damit doppelte Verantwortung:

(Lachen bei der CDU)

für die Regierung und für ihre Wahlkreise.

Die Umsetzung des Antrags der AfD würde die Verbindung zwischen Regierung und Bevölkerung schwächen, und das kann nicht unser Ziel sein.

Herr Abgeordneter Scheetz, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Gern.

Herr Dr. Berndt, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Scheetz, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben soeben dargelegt, dass es die Verbindung zum Wähler stärke, wenn Minister gleichzeitig Abgeordnete seien. Wäre es dann nicht sinnvoll, das Minister- oder das Abgeordnetengesetz so zu ändern, dass künftig jeder Minister verpflichtet ist, Abgeordneter zu sein, bzw. dass – umgekehrt – Minister nur werden darf, wer Abgeordneter ist?

(Heiterkeit und Beifall AfD)

Herr Scheetz, Sie haben das Wort.

Am Ende obliegt es natürlich dem Regierungschef selbst, entsprechendes Personal auszuwählen. Es gibt in den Reihen der Fraktion – aber auch außerhalb – immer gutes, qualifiziertes Personal, das für Ministerämter infrage kommt.

(Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

Die Auswahl sollte schon dem Regierungschef selbst obliegen. Es gab Landesverfassungen, beispielsweise die von Berlin …

(Zuruf)

Darf ich kurz ausreden? – Es gab Landesverfassungen, beispielsweise die von Berlin, in denen festgelegt war, dass die Mitglieder der Landesregierung – in Berlin: die Senatoren – vom Parlament gewählt werden. Zu dieser Frage gibt es unterschiedliche demokratietheoretische Ansätze. Ich denke, hier in Brandenburg haben wir ein bewährtes Verfahren, und darauf möchte ich jetzt noch einmal eingehen.