Protokoll der Sitzung vom 26.02.2025

Damit das nicht so läuft, wäre das Mindeste doch, dass das Parlament die verfassungsmäßige Aufgabe, diesen Geheimdienst zu kontrollieren, die es nach Art. 11 Abs. 3 der Landesverfassung hat, wahrnehmen darf. Aber diese Kontrolle, Herr Scheetz, wollen Sie uns nicht gewähren. Sie schaffen sie mit Ihrem Antrag faktisch ab, obwohl der Verfassungsschutz nach Art. 11 Abs. 3 einer besonderen parlamentarischen Kontrolle unterliegt.

(Steeven Bretz [CDU]: Eben!)

Worin besteht die besondere parlamentarische Kontrolle, wenn nicht alle Fraktionen im Landtag diese Kontrolle ausüben können, sondern zwei Drittel dieses Ausschusses von den Regierungs- und nur ein Drittel von den Oppositionsfraktionen kommen? Da gibt es keine parlamentarische Kontrolle – und das ist Teil der Politik der SPD und des Bündnisses Sahra Wagenknecht in diesem Land: die Opposition weiterbekämpfen, sie von der Kontrolle des Verfassungsschutzes fernhalten und dementsprechend dieselbe Politik weitertragen, die Sie im Wahlkampf immer abzuschaffen versprochen haben, werte Kollegen des BSW. Sie haben sich wieder einmal selbst entlarvt.

(Beifall AfD)

Schauen wir uns das Verfassungsschutzgesetz einmal an. In § 24 steht: Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein. – Wie kann denn die Opposition angemessen vertreten sein, wenn bei der Wahl zur PKK – und so wird es ja ausgehen – lediglich die CDU mit ihren mickrigen 15 % vertreten sein wird

(Andreas Galau [AfD]: 12!)

12 %, Verzeihung; ich wollte sie nicht größer machen, als sie ist – und die AfD mit knapp 30 % nicht in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein wird? Das widerspricht auch dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem letzten Jahr, meine Damen und Herren – das wissen Sie ganz genau; und deswegen wird die AfD auch gegen dieses Vorgehen klagen und vor das Verfassungsgericht ziehen.

(Beifall AfD)

Sie begehen hier ganz klar Rechtsbruch – und das wissen Sie auch –, aber es ist Ihnen als SPD einfach egal. Sie machen es wider besseres Wissen einfach erst einmal, obwohl sie eigentlich wissen müssten, dass man es nicht machen darf, weil man damit Recht bricht.

Damit kommen wir zu unserem Antrag, meine Damen und Herren, der diese besondere parlamentarische Kontrolle würdigt, indem wir einen Ausschuss aus neun Personen daraus machen. Das heißt: drei Personen der SPD, drei Personen der AfD, zwei des BSW, eine der CDU. Damit wäre das spiegelbildliche Verhältnis des Plenums in diesem Ausschuss gewährleistet. Gleich-

zeitig bekommt die größte Oppositionsfraktion natürlich den Vorsitz in diesem Ausschuss, weil es um die Kontrolle der Landesregierung geht. Den Stellvertreter bekommt die stärkste Regierungsfraktion – das ist die SPD.

(Wolfgang Roick [SPD]: Den Bock zum Gärtner machen!)

Die Vorgänger in ihren Fraktionsreihen waren da wesentlich demokratischer, denn in der 6. Legislaturperiode hat man es genauso gehandhabt – und die AfD hat mit Christina Schade damals sogar einen Vertreter benennen dürfen.

(Beifall AfD)

Sie haben dieses Vorgehen seit der Wende nur einmal bei der DVU und jetzt bei der AfD geändert. Ich sage Ihnen eines: Die gleichen billigen Tricks hat man auf Bundesebene in den 80erJahren – ab 1983 – bei den Grünen angewandt, und Sie haben ja alle gesehen, wie das geendet hat: Die Grünen waren seitdem zweimal in der Bundesregierung. Die AfD hat nicht vor, nur zweimal in die Regierung zu kommen. Sie werden sehen: Diese Ausgrenzung wird nicht standhalten, und auch wir werden dieses Land eines Tages regieren. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die BSW-Fraktion spricht der Abgeordnete von Ossowski.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Sie haben ein – aus Ihrer Sicht – heikles Thema angesprochen. Sie unterstellen – vermutlich aus Erfahrungswerten, die ich natürlich nicht habe –, dass Sie aus der parlamentarischen Arbeit, aus der Kontrollarbeit, ausgegrenzt werden sollen. Was die PKK nicht tut: Sie kontrolliert nicht die Regierung, sondern sie kontrolliert den Verfassungsschutz, so habe ich es im Gesetz gelesen.

(Lars Hünich [AfD]: Ist der weisungsgebunden oder nicht?)

Sie stellen einen Antrag, in dem Sie mit neun Mitgliedern die höchste Anzahl von Mitgliedern fordern, die nach dem Gesetz möglich ist. Ich habe als Richter gelernt: Wenn zwei Leute etwas wissen, ist es kein Geheimnis mehr.

Wir besitzen mit dem Verfassungsschutz eine Institution, die mit besonderen Verfahren Informationen liefert, die unser Land und unsere Bevölkerung schützen sollen und die man nicht in einem größeren Kreis diskutieren sollte. Im Gesetz – und das Gesetz ist ein Gesetz – steht, dass eine Höchst-, aber keine Mindestzahl vorgeschrieben ist. Und darin steht, dass die parlamentarische Opposition darin angemessen vertreten sein muss. Das wäre bei drei Mitgliedern und einem Oppositionsmitglied zumindest eine angemessene Vertretung.

(Dennis Hohloch [AfD]: Das ist nicht der Fall! Also bei Ihnen möchte ich nicht Angeklagter sein!)

Jetzt wird man, wenn man die Sache in der Öffentlichkeit diskutiert – und da ist das Pikante – sofort erkennen: Na ja, das haben die nur gemacht, um die AfD auszuschließen, in dem Falle die größte Oppositionspartei. Die größte Oppositionspartei hat allerdings keinen Anspruch auf diesen Sitz, sondern nur die Opposition hat einen Anspruch auf diesen Sitz. So lese ich das Gesetz.

(Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

Man würde allerdings glauben wollen, dass die größte Oppositionspartei, wenn sie denn deutlich größer ist als die kleinere Oppositionspartei, hier natürlich eine Chance hätte.

(Lars Hünich [AfD]: Die ersten zwei Minuten wären um!)

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, natürlich.

Herr Abgeordneter Hohm, bitte schön.

Sehr geehrter Herr von Ossowski, danke für das Zulassen der Frage. Sie haben gesagt, es gehe bei der PKK nicht um die Kontrolle der Landesregierung. Nun ist der Verfassungsschutz Brandenburg eine Abteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales. Ist Frau Ministerin Lange für Sie Teil der Landesregierung oder eher nicht?

Selbstverständlich ist Frau Lange Teil der Landesregierung, aber sie ist nicht die Landesregierung.

(Beifall BSW und SPD)

Lassen Sie eine zweite Zwischenfrage zu?

Ja, natürlich.

Herr Hohloch, bitte schön.

Vielen Dank, Herr von Ossowski. Kennen Sie die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zu der Verfassungsbeschwerde, die wir eingereicht haben?

Ja.

Die definiert ja, was angemessene Vertretung der Opposition bedeutet. Das Verfassungsgericht hat ja – wie sagt man? Sehen Sie es mir nach, ich bin kein Jurist – zu unserer Verfassungsbeschwerde geurteilt, dass der prozentuale Anteil der Opposition im Plenum auch in der Parlamentarischen Kontrollkommission adäquat vertreten sein muss. Nun frage ich Sie: Ihre Koalition hat eine Zwei-Stimmen-Mehrheit. In der Parlamentarischen Kontrollkommission gibt es drei Sitze. Sie wissen, ich bin kein Mathegenie …

Stimmt.

… aber ich glaube zu erahnen, dass es hier keinerlei adäquate Spiegelbildlichkeit gibt und der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts dementsprechend keine Rechnung getragen wird. Sehen Sie das auch so?

Bitte schön, Herr von Ossowski, Sie dürfen antworten.

Danke für die Frage. Zur vorangegangenen Ausführung: Ja, Sie haben recht.

Zur Frage: Nein. Warum? Ich kenne diese Entscheidung, und ich verstehe auch Ihre Intuition. Die Angemessenheit ist tatsächlich eine Frage, die verfassungsrechtlich zu beurteilen ist. Dafür gibt es das Landesverfassungsgericht, aber das sind nicht wir. Ich halte eine Klage auf Prüfung vielleicht nicht für besonders aussichtsreich, aber ich verstehe, dass man diesen Weg geht, um das überprüfen zu lassen. Das ist auch das gute Recht einer großen Oppositionspartei.

Ich will aber noch etwas anderes dazu sagen: Sie haben unterstellt, dass Sie keinen Vertreter in die PKK entsenden. Die muss aber noch gewählt werden. Das hat übrigens auch der RBB

(Zurufe der Abgeordneten Lena Kotré und Lars Hünich [AfD])

jaja – falsch berichtet: Der hat berichtet, dass die AfD keine Chance auf einen Vertreter hat. Erst müssen aber die Kandidaten aufgestellt werden, die von den Fraktionen vorgeschlagen werden. Es wurde gesagt, die stellen sich dann im Hauptausschuss vor.

(Andreas Galau [AfD]: Herr Kollege, so naiv sind Sie doch nicht!)

ja, natürlich, aber die werden … na ja, wenn Sie die Mehrheit hätten, würden Sie ja regieren.

Deswegen: Man wird sich im Hauptausschuss vorstellen. Sie werden einen Kandidaten aufstellen, und ich als Mitglied der Koalition – ich habe ja keine Verpflichtung gegenüber der Opposition – werde, um das hier deutlich zu machen, in diesem Fall nach der charakterlichen Eignung gehen, wenn ich mein Urteil dazu abgebe. So habe ich auch die Kollegen in meiner Fraktion verstanden. Um das deutlich zu machen: Ich mache das nicht an der Parteizugehörigkeit fest, sondern daran, ob der Mensch, der dort vorgeschlagen ist, charakterlich und möglicherweise auch fachlich geeignet ist, eine solche Position einzunehmen, denn hier ist tatsächlich eventuell auch Fachwissen gefragt. – So weit vielen Dank.

(Beifall BSW und SPD – Lars Hünich [AfD]: Ich wolltet doch was ändern! Und nun?)

Ich bitte, die Zwiegespräche einzustellen, Herr Hünich, denn wir haben eine Kurzintervention. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt, Sie haben das Wort.