Protokoll der Sitzung vom 26.02.2025

Vielen Dank. – Das waren die beiden dringlichen Fragen.

Jetzt kommen wir zur Frage 24 (Generalsanierung der Bahnstre- cke Berlin–Hamburg – Spürbare Folgen für den Nahverkehr in Brandenburg). Frau Abgeordnete Martina Maxi Schmidt, SPDFraktion, wird sie stellen.

Die Verkehrsstrecke Hamburg–Berlin wird ab August aufgrund umfangreicher Bauarbeiten für neun Monate gesperrt. Mit der Generalsanierung will die Deutsche Bahn mehr als 180 km Gleise und rund 200 Weichen erneuern. Die Bahnstrecke wird von Anfang August 2025 bis einschließlich April 2026 für den Personen- und Güterverkehr voll gesperrt. Von der Deutschen Bahn wird weiterhin geprüft, ob der Teilabschnitt Nauen–Berlin bereits im Februar 2026 wieder in Betrieb genommen werden kann.

Die Folgen für den Nahverkehr und die Pendler sind gravierend. So wird die Fahrt von Wittenberge zum Berliner Hauptbahnhof nicht mehr eineinhalb Stunden wie derzeit mit dem RE 8, sondern dreieinhalb Stunden dauern.

Meine Frage an die Landesregierung ist: Warum werden für die Sanierung dieser Bahnstrecke keine kürzeren Bauabschnitte festgelegt, um die Strecken für den wesentlich langsameren SEV so kurz wie möglich zu halten?

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.

Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landespla- nung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Schmidt, die Generalsanierung des Hochleistungskorridors Berlin–Hamburg ab August dieses Jahres ist ein Vorhaben der DB InfraGO. Der zeitliche und räumliche Umfang der Baumaßnahme wird in Abstimmung mit dem Bund als Eigentümer der Bundeschieneninfrastruktur festgelegt.

Ihre Anfrage haben wir genutzt, um noch einmal aktiv auf die DB InfraGO zuzugehen.

Folgende Antwort haben wir erhalten:

„Unter anderem aufgrund der bisherigen Finanzierungsbedingungen werden Brücken, Stellwerke, Gleise, Bahnsteige und Oberleitungen erst dann erneuert, wenn sie das Ende ihrer jeweiligen Lebensdauer erreicht haben. Potenziale für schnelleres, gebündeltes und damit kundenfreundliches Bauen werden dabei [bisher] nicht ausgeschöpft.

Dieses Vorgehen ändern wir mit der Generalsanierung radikal und sanieren erstmals Infrastruktur und Bahnhöfe aus einem Guss. Wir bündeln alle geplanten Baumaßnahmen der kommenden Jahre innerhalb eines kompakten Zeitraums. Reisende, aber auch die Wirtschaft profitieren davon, dass wiederkehrende Bauarbeiten nach Abschluss der Generalsanierung“

hoffentlich –

„für mehrere Jahre nicht mehr erforderlich sind.

Mit dieser kompakten und gebündelten Generalsanierung modernisieren wir Infrastruktur und Bahnhöfe im Korridor Hamburg–Berlin und machen diesen so leistungsfähiger und resilienter im Fall von Störungen. Dabei ziehen wir ohnehin erforderliche Maßnahmen der kommenden Jahre vor und bündeln sie innerhalb einer Sperrpause. Die DB hat die Strecke Hamburg–Berlin im Rahmen des Vergabeverfahrens in drei Baulose unterteilt. In jedem Baulos setzen die beauftragten Firmen die Sanierungsarbeiten parallel um. So wird auf der gesamten Strecke parallel gearbeitet.

Das außerordentlich hohe Bauvolumen der Generalsanierung (unter anderem Rückbau der festen Fahrbahn, Spur- plananpassung, Modernisierung der Verkehrsstationen […] [und weitere technische Projekte]) erfordert diese gesamthafte Streckensperrung. Aufgrund der vielfältigen

Bauarbeiten ist ein Zugverkehr im Bahnhof Wittenberge nicht möglich.

Der Deutschen Bahn und den beteiligten Aufgabenträgern – in der Region Berlin-Brandenburg der VBB – ist bewusst, dass die Sperrung große Auswirkungen für Reisende hat. Daher wurde für den Regionalverkehr ein Konzept entwickelt, das auf einigen Linien schnelle Zugverbindungen in Richtung Hamburg bzw. Berlin ermöglicht. Zur Anbindung der entfallenden Halte im Nahverkehr werden in Spitzenzeiten bis zu 173 Busse im Einsatz sein, die auf 26 Linien verkehren und täglich insgesamt bis zu 86.000 Kilometer zurücklegen. Die Fahrgäste im Bereich Wittenberge– Nauen–Berlin sind auf vielen individuellen Wegen unterwegs, sodass – wie auch beim Zugverkehr – nicht für jeden Fahrgast Direktverbindungen angeboten werden können.

Daher wurde bei der Planung der Ersatzverkehre besondere Rücksicht auf Umsteigeverbindungen genommen, wo diese notwendig werden. Für die Umsteigeknoten, u. a. in Perleberg-Quitzow und Kyritz, ist vorgesehen, dass sich die Busse zur selben Zeit treffen und aufeinander warten. Für die aufkommensstarken Orte an der Bahnstrecke bestehen jedoch weitestgehend Direktverbindungen bis an den Berliner Stadtrand, um dort frühestmöglich wieder in schnelle Zugverbindungen umzusteigen.

Für Reisende aus Wittenberge besteht zusätzlich die Möglichkeit, ab Perleberg den Prignitz-Express (RE 6) zu nutzen und so bereits in 3 Stunden in der Berliner Innenstadt zu sein. Weiterhin haben Fahrgäste aus Wittenberge die Möglichkeit, mit dem Ersatzverkehr bis Osterburg zu fahren und von dort via Stendal weiter nach Berlin zu fahren. Sämtliche Verbindungen und Ersatzverkehrsangebote sind bereits in die elektronischen Fahrplanauskünfte der DB und der zuständigen Verkehrsverbünde eingepflegt und können dort abgerufen werden.“

So weit die Informationen der DB.

Das Land Brandenburg hat sich über den VBB mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass es für die Fahrgäste ein umfangreiches Ersatzkonzept mit Bussen und Bahnen gibt. Mit der frühen Beteiligung der Landkreise und Kommunen wurden die lokalen Belange in die Planungsprozesse eingeführt. Zuletzt wurden in der vergangenen Woche in der Stadt Wittenberge Gespräche mit dem Bürgermeister geführt. Dieser Austausch soll stetig fortgesetzt werden.

Beispielsweise ist in diesem Frühjahr ein weiterer Termin geplant, um mit den besonders betroffenen Landkreisen und Kommunen sowie der DB InfraGO als verantwortlichem Träger der Deutschen Bahn mögliche Verbesserungen zu erörtern. Dabei wird es insbesondere um die Forderung des Landes gehen, für den am stärksten nachgefragten Abschnitt zwischen Spandau und Nauen eine mögliche Verkürzung des Sperrzeitraums von neun auf sechseinhalb Monate, also bis Mitte Februar 2026 statt April 2026, zu prüfen. Diese Prüfung aufseiten des Vorhabenträgers muss sehr zeitnah abgeschlossen werden.

Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin mit erheblichen Herausforderungen für die Pendlerinnen und Pendler verbunden ist. Wir

setzen alles daran, die Auswirkungen so gut wie möglich abzufedern, und arbeiten dazu eng mit der DB InfraGO, der kommunalen Familie als unserem direkten Ansprechpartner und den betroffenen Bundesländern zusammen. – Vielen Dank.

Haben Sie eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Schmidt?

(Martina Maxi Schmidt [SPD]: Nein, vielen Dank!)

Danke. – Dann bitte Herr Abgeordneter Noack.

Danke, Herr Tabbert, für die Auskünfte. – Ich war neulich auf einer Veranstaltung der Regio Infra Nord-Ost. Das ist ein Inhaber von Eisenbahninfrastruktur auf den Nebenstrecken. Die Regio Infra Nord-Ost wird ja jetzt für über 13 Millionen Euro eine Umleitungsstrecke für den RE 6 bauen – die Bauarbeiten und die Sperrungen beginnen schon am 3. März –, um vorbereitet zu sein, wenn ab August die Hochfrequenztrasse in Richtung Hamburg gesperrt ist. Nun haben Sie ausgeführt, dass der RE 6, der von Pritzwalk über Löwenberg in das Berliner Zentrum auf der Strecke des RE 5 umgeleitet wird aufgrund der Bauarbeiten, die auf dem Streckenabschnitt zwischen Neuruppin und Velten stattfinden, drei Stunden braucht. War das ein Versprecher? Denn der RE 6 wird von Pritzwalk bis Berlin ja nicht drei Stunden unterwegs sein.

Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landespla- nung):

Da haben Sie gut zugehört; das war definitiv ein Versprecher. Der RE 6 ist natürlich schneller.

Gut, okay.

Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 25 (Abschätzung der zusätzlich benötigten Pflegeplätze im Land Brandenburg) von Frau Abgeordneter Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion.

Analysen zur bundesweiten Anzahl künftig fehlender Pflegeheimplätze gehen von jährlich 13 000 neu zu schaffenden Plätzen aus, um den bundesweiten Bedarf zu decken. Für die nächsten drei Jahrzehnte bedeutet das rund 70 000 fehlende Pflegeplätze. Seitens des Arbeitgeberverbandes Pflege war im vergangenen Jahr sogar von 160 000 fehlenden Plätzen bundesweit in den nächsten zehn Jahren die Rede. Im Hinblick auf das Land Brandenburg wurde zwar schon häufiger über die Anzahl der Pflegebedürftigen oder die Zahl der fehlenden Pflegekräfte berichtet, jedoch nicht im selben Maße über die wahrscheinlich fehlenden Pflegeplätze.

Deswegen frage ich: Von wie vielen fehlenden Pflegeplätzen geht die Landesregierung für das kommende Jahrzehnt aus? Bitte für die Jahre 2025 bis 2035 möglichst jährlich angeben und nach vollstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege aufschlüsseln.

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Ministerin Müller, Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bitte schön.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, es fehlen Pflegeplätze, wenn mehr Menschen einen Platz nachfragen, als es verfügbare Plätze gibt. Aber auf beiden Seiten, auf der Seite der Nachfrage und auf der Seite des Angebots, gibt es erhebliche Dynamiken und Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Dynamik kann verdeutlicht werden und beginnt bei der Anzahl der pflegebedürftigen Menschen. Ausgehend von der heutigen Pflegeprävalenz in den einzelnen Altersgruppen und der amtlichen Bevölkerungsvorausberechnung kann eine Projektion der Anzahl der pflegebedürftigen Personen erstellt werden. Die Pflegedossiers auf der Ebene des Landes und aller Landkreise und kreisfreien Städte enthalten solche Projektionen. Die Neuauflagen auf der Grundlage der amtlichen Pflegestatistik 2023 werden spätestens im zweiten Quartal dieses Jahres zur Verfügung stehen.

Sie kennen diese Pflegedossiers. Ich habe hier eines mitgebracht und auf Ihre Frage hin einmal schnell nachgeschaut, wie es in meinem Heimatlandkreis Barnim – ich stamme ja aus Eberswalde – aussieht. Sie fragen ja insbesondere nach der stationären Pflege. Das sind allerdings noch die Zahlen für 2021. Ich habe gerade erwähnt: Die Zahlen für 2023 erwarten wir im zweiten Quartal. Wir hatten 2011 eine Auslastung der stationären Pflege in Höhe von 2 127 Pflegeplätzen. Im Jahr 2021, also zehn Jahre später, haben wir mit nur noch 2 068 Plätzen, die nachgefragt werden, einen Rückgang. Also: Hier zeichnet sich eine Dynamik ab, die unterschiedliche Ursachen hat. Sie kennen die Treiber: zum einen die Kosten, zum anderen das Personal. Ich glaube, mit einem solchen Pflegedossier hat man ein gutes Instrument, dem man landkreis- und städtescharf die Projektionen, die sich auf den weiteren Seiten befinden, entnehmen kann.

Aber eine Projektion ist keine Prognose; sie ist immer nur eine Fortschreibung heutiger Verhältnisse. Die Pflegeprävalenz hat sich in den letzten Jahren deutlich nach oben entwickelt. So bezifferte die Projektion auf der Grundlage der Pflegeprävalenz im Jahr 2013 für das Jahr 2024 die Anzahl pflegebedürftiger Menschen hochgerechnet auf rund 136 000. Schon im Jahr 2023, also ein Jahr früher, gab es aber 214 000 Pflegebedürftige. Auch wenn man den durch eine politische Entscheidung neu aufgenommenen Pflegegrad 1, also rund 24 000 Personen, herausrechnet, bleibt immer noch ein gewaltiger Unterschied zwischen der damaligen Projektion und der eingetretenen Wirklichkeit.

Was die Inanspruchnahme der einzelnen Versorgungsformen angeht, ist ebenfalls eine gewaltige Dynamik festzustellen, wie ich auszugsweise eben schon mit Blick auf den Barnim zitiert

habe. Im Jahr 2013 wurden von allen pflegebedürftigen Menschen im Land Brandenburg 22,4 % in vollstationären Einrichtungen versorgt. Im Jahr 2023 waren es nur noch 10,9 %. Der Anteil in der stationären Versorgung in Brandenburg hat sich also halbiert.

Wir wissen: Die demografische Entwicklung führt zu einer größeren Anzahl von hochaltrigen Menschen und zugleich zu einer geringeren Anzahl erwerbstätiger Menschen. Deswegen soll der eingeschlagene Weg, die häusliche Pflege zu stärken, fortgesetzt werden – weil die Menschen es sich wünschen, aber auch, weil so die kostbaren Arbeitskräfte in der Pflege sehr zielgenau eingesetzt werden können. Insbesondere die personalintensive stationäre Pflege muss Menschen in Situationen vorbehalten sein, die ambulant nicht zu lösen sind. Die zentrale Stellschraube für das Angebot an pflegerischer Versorgung, egal ob stationär oder ambulant, sind nicht die Gebäude und die hierfür notwendigen Investitionen, sondern ist das Vorhandensein von Pflegepersonal. Deswegen benötigen wir gute Bedingungen für die Ausbildung und für die Arbeit in der Pflege.

Die Pflege ist durch den Bundesgesetzgeber als Markt konzipiert. Wenn es in den Regionen Nachfrage nach Pflegeplätzen gibt und die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, dann ist der Markt insofern ausgeglichen und kann funktionieren, als gemeinnützige oder private Anbieter neue Plätze errichten und anbieten werden, vorausgesetzt, der Markt ist entsprechend ausgestaltet. Eine staatliche Planung auf Landesebene ist hier deshalb auch gar nicht vorgesehen.

Eine Nachfrage, Frau Dr. Oeynhausen? – Bitte sehr.

Ja, Frau Präsidentin. Ich würde gerne meine drei Nachfragen in Anspruch nehmen.

Frau Ministerin, wie ich Sie verstanden habe, sehen Sie keinen akuten Mangel an vollstationären Pflegeplätzen; das haben Sie mit den bekannten Zahlen aus dem Pflegedossier belegt. Deswegen meine erste Frage: Würden Sie sagen, dass diejenigen Brandenburger, die aktuell so pflegebedürftig sind, dass sie eine vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen müssen, überall, flächendeckend in Brandenburg einen vollstationären Pflegeplatz erhalten können?

Die zweite Frage. Sie sind nicht auf die Tages- und Kurzzeitpflege eingegangen. Ja, wir haben sehr viele Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Aber gerade die müssen auch Kurzzeit- oder Tagespflege in Anspruch nehmen, um adäquat versorgt zu werden. Hier meine Frage – Sie haben gerade die Projektionen erwähnt –: Wie schätzen Sie den Stand ein? Wie viele Kurzzeit- und Tagespflegeplätze werden wir in Zukunft brauchen, und zwar in Hinsicht auf ein Jahrzehnt?

Dritte Frage. Sie haben gesagt, Sie wollen sich als Landesregierung aus dieser Planung heraushalten. Trotzdem müssen Sie ja fördern. Trotzdem müssen Sie schauen, wo was gebraucht wird und wo die Landesregierung hier an Stellschrauben drehen kann. Wie plant denn die Landesregierung den etwaigen Mangel an Pflegeplätzen in dieser Legislaturperiode angemessen anzugehen?

Bitte.