Protokoll der Sitzung vom 26.02.2025

TOP 6: Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten und stärken

Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion

Drucksache 8/495

Entschließungsantrag der CDU-Fraktion

Drucksache 8/554

Die BSW-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Die Aussprache beginnt mit dem Redebeitrag der Kollegin Dr. Gruhn von der BSW-Fraktion.

(Beifall BSW – Lars Hünich [AfD] über das Kleid der Rednerin: Schöne Farbe!)

Vielen Dank für das Kompliment, Herr Hünich. So fängt man gern an.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Ich habe heute die Ehre, Ihnen mit dem, wie eben gesagt, vom BSW als Priorität angemeldeten Antrag die Lage der Krankenhäuser in Brandenburg näherzubringen und mit Ihnen gemeinsam dafür einzutreten, unsere Kliniken im Land Brandenburg für die Zukunft zu sichern. Denn dass es so nicht weitergehen kann, ist klar.

Der Krankenhausmarkt sieht sich seit der Einführung der DRGs zu Beginn der 2000er-Jahre unter Druck gesetzt, mit den Leistungen der Patienten Gewinne zu erwirtschaften – wie ein normales Wirtschaftsunternehmen. Dass dieser Zustand krank ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ja wohl klar!

(Beifall BSW)

Darum gab es am Anfang große Hoffnung und eine breite Unterstützung der Fachwelt bezüglich der Krankenhausreform, als diese von dem – damals neuen – Gesundheitsminister Karl Lauterbach erstmals angekündigt wurde. Leider wurde im Verlauf des Entstehungsprozesses die Ernüchterung immer größer, als man feststellen musste, dass Herr Lauterbach, der übrigens schon bei der Einführung der DRGs federführend mitgewirkt hatte, weder die Bundesländer noch die Krankenhäuser beteiligen wollte. Das Ergebnis, drei Jahre später, ist aufgrund der mangelnden Beteiligung der Fachwelt ein in Teilen leider realitätsfernes Gesetzeskonstrukt, das zusammen mit den wirtschaftlichen Härten und den allgemeinen Preissteigerungen unsere Krankenhäuser um das Überleben bangen lässt, meine sehr geehrte Damen und Herren.

Dazu kommt weiterer Handlungsdruck: zunächst durch die sich ändernde Inanspruchnahme stationärer Leistungen. Wir sehen einen Trend zur Ambulantisierung; immer mehr Krankenhausbetten bleiben leer. Ferner haben wir den demografischen Wandel: immer mehr alte Patienten, immer weniger Schwangere und Kinder. Das führt zu weniger Bedarf an Betten in Geburtshilfe und Pädiatrie. Trotzdem sind diese Stationen eminent wichtig für die gesundheitliche Versorgung.

(Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

Und dann ist da schließlich der Fachkräftemangel, der nach innovativen Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, Telemedizin usw. ruft.

Also: Die Krankenhäuser müssen sich weiterentwickeln. Sie brauchen dafür aber auch unsere Unterstützung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BSW und SPD)

Was können wir also tun, obwohl das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ein beschlossenes Bundesgesetz ist?

(Steeven Bretz [CDU]: Das nennt man Gretchenfrage!)

Erstens und ganz wichtig: Wir fordern von der neuen Bundesregierung eine Überbrückungsfinanzierung. Das ist der entscheidende Punkt, damit die Krankenhäuser die nächsten Jahre hier überhaupt erleben, bevor die Gesundheitsreform in irgendeiner Weise greifen kann, und die Betriebskosten den Krankenhäusern nicht Löcher in die Taschen brennen. Das kann es nicht sein.

(Beifall BSW und vereinzelt SPD)

Frau Kollegin Dr. Gruhn, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Leider nein, Herr Bretz. Ich bin gerade so in Fahrt.

(Zurufe: Oh!)

Zweitens. Wir wollen endlich einen echten Inflationsausgleich für unsere Krankenhäuser über eine zügige und rückwirkende Anpassung der entsprechenden Landesbasisfallwerte.

Drittens. Wir fordern die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds, der ja, wie Sie wissen, für die Umsetzung der Krankenhausreform geschaffen werden soll. Es ist doch ein Unding, dass der kleine Mann über seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zur Kasse gebeten wird, aber der Bund und Privatversicherte sich einen schlanken Fuß machen.

(Beifall BSW und vereinzelt SPD)

Und weil wir die Krankenhausreform jetzt wirklich für Brandenburg umsetzen müssen – wir haben keine Wahl –, fordern wir wenigstens die Stärkung der Planungshoheit der Länder. Wir in Brandenburg wissen am besten, was gut für uns ist, und wir brauchen dafür die notwendige Flexibilität.

Die Uckermark ist eben nicht vergleichbar mit Berlin-Charlottenburg, wo sich die Ärzte stapeln. Trotzdem sollen die gleichen Regeln gelten? Das ist doch Quatsch, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BSW und vereinzelt SPD)

Die Verordnungen, die jetzt kommen werden, müssen auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten sein und die Krankenhausreform so für uns weiter ausgestalten und nutzbar machen. Nur ein Beispiel sind die dauerhaften Ausnahmen bei der Erfüllung von Qualitätskriterien für alle Krankenhäuser, die wir als notwendig erachten, nicht der Bund.

Damit wären wir auch schon richtig in Brandenburg. Meine persönliche Überzeugung ist: Alle Akteure vor Ort müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zusammensetzen und individuelle Lösungen finden; sie brauchen dafür die Hilfe von der Landesregierung. Alle müssen an einem Tisch sitzen und gemeinsam schauen, wo eine Leistung vor Ort wirklich benötigt wird und ob sie vielleicht 15 Kilometer weiter besser verortet wäre.

Wichtig ist aber auch: Unsere Bürger müssen in den Veränderungsprozess einbezogen werden. Wir dürfen nicht mit ihren Gefühlen spielen. Wir müssen Ängste ernst nehmen und dazu in einen sachlichen Dialog treten. Auf keinen Fall eignet sich die gesundheitliche Versorgung für politische Spielchen. Dafür ist das Ganze zu wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BSW und SPD)

Wir dürfen auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen nicht vergessen; sie sind die eigentlichen Leistungsträger, auf deren Schultern alles ruht. Darum müssen auch diese mit an den Tisch, und ihre Interessen müssen mit beachtet werden.

(Beifall BSW)

Jetzt zu dem Änderungsantrag der AfD. Sie wissen, ich schätze die fachliche Auseinandersetzung anstelle der Polemik, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

Zu Ihrem ersten Forderungspunkt:

„Der Bund hat den größten Anteil zum Transformationsfonds zu leisten,“

den größten! –

„jegliche Mitfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll gänzlich ausgeschlossen sein.“

Ein Laie mag sich fragen – Sie wissen das bestimmt besser –: Wenn der Bund den größten Anteil und die GKV gar nichts zu zahlen hat, bleibt nach Adam Riese ein Delta. Wer das bezahlen soll, verraten Sie uns leider nicht.

Zu Ihrem zweiten Forderungspunkt:

„[…] die Investitionspauschale für die Kliniken im Land Brandenburg von mindestens acht Prozent zu verstetigen.“

Wenn man einmal darüber nachdenkt: 8 % von was? Prof. Schierack – dort hinten ist er – hat es sich von Frau Ministerin in der letzten Fragerunde im Plenum erläutern lassen. Das

geht doch besser, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie sind doch da eigentlich versiert, nicht?

(Lena Kotré [AfD]: Ja!)

Sie meinen doch eigentlich die Investitionsförderquote von 8 % gemessen an den Erlösen der Krankenhäuser. Das ist natürlich kein gleichbleibender Betrag, sondern unterliegt der Variabilität und außerdem den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Und übrigens: Das MGS evaluiert längst, wie von Ihnen gefordert. Als Teilergebnis hat Frau Ministerin am 07.02.2025 die Öffentlichkeit ausführlich darüber informiert, dass eine dauerhafte Erhöhung der Investpauschale für Pflegeschulen an Krankenhäusern gelungen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

Frau Ministerin hat übrigens – im Gegensatz zu Herrn Lauterbach – dafür alle Akteure, nämlich die Krankenhäuser, Krankenkassen, Pflegeschulen und jeden weiteren Betroffenen, beteiligt.