Ende 2024 lebten in Brandenburg ca. 2 584 000 Menschen. Im selben Jahr erfolgten hier – die Zahl haben wir schon gehört – 3 764 Einbürgerungen; das entspricht einem Anteil von 0,15 % der Bevölkerung. Als haltlos und in nichts begründet erachten wir die Forderung, sämtliche anhängige Einbürgerungsverfahren mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Was rechtfertigt einen solch rigiden Eingriff in laufende Verfahren?
Das klingt nach Gefahr im Verzug und soll wohl auch dieses Gefühl vermitteln. Es wird der Eindruck erweckt, als seien Menschen massenhaft zu Unrecht in den Genuss der deutschen Staatsbürgerschaft gelangt.
Sie verweisen darauf, dass derzeit 1 200 Ausländer, die mit ungeklärter Identität in Deutschland leben, vom sogenannten Chancenaufenthaltsrecht profitieren; entsprechend hoch sei auch der Anteil unter falscher Identität eingebürgerter Ausländer. Den Nachweis bleiben Sie schuldig.
Zunächst ist festzustellen, dass das Chancenaufenthaltsrecht nicht mit einer Staatsbürgerschaft gleichzusetzen ist. Das Recht auf eine Niederlassungserlaubnis erwirbt, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt sowie ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann bzw. alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Es handelt sich hier also überwiegend um Personen, die zwar willens, aber umständehalber nicht in der Lage sind, Nachweise zu ihrer Identität zu erbringen. Die bisher erteilten Staatsbürgerschaften basieren im Gegensatz dazu auf nachgewiesenen Identitäten.
Im Übrigen unterstellen Sie den Behörden einen zumindest nachlässigen Umgang mit entsprechenden Vorschriften, wenn nicht sogar Vorsatz.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich des geäußerten Verdachts, dass der Erwerb von Staatsbürgerschaften auf dem Wege der Bestechung geschehen sein könnte.
Die Forderung, die Einbürgerungsverfahren der vergangenen zehn Jahre vollständig auf mögliche Rücknahmetatbestände zu überprüfen und verliehene Staatsbürgerschaften gegebenenfalls zu annullieren, ist in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. Eine solche Vorgehensweise stellt alle Bürger, denen in den letzten zehn Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen wurde, unter den pauschalen Verdacht, diese zu Unrecht erlangt zu haben.
und unbescholten ihrer Arbeit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Handwerksbetrieben nachgehen, darunter Fachkräfte, die wir bewusst in unser Land geholt haben – Menschen, die den Laden hier am Laufen halten.
Die Hürden für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sind auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts unverändert hoch. Erinnert sei an die notwendige Erfüllung von acht Hauptvoraussetzungen wie die Aufenthaltsdauer von in der Regel fünf Jahren, nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1, ein bestandener Einbürgerungstest oder die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu bestreiten. Die Erfüllung solcher Anforderungen erschleicht man sich nicht einfach so.
Und: Die tausendfache Überprüfung von Einbürgerungsverfahren würde einen gewaltigen, unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand verursachen, in dessen Ergebnis, wenn überhaupt, einige wenige Fälle zutage träten, die einer näheren Betrachtung bedürfen. Eine solche Überprüfung soll und darf ausschließlich bei Vorliegen eines begründeten Verdachts erfolgen.
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade berichtet, dass man sich eine Einbürgerung erarbeiten müsse. Wie stehen Sie dazu, dass Einbürgerungen auch unter Sozialleistungsbezug möglich sind, wenn dieser Sozialleistungsbezug von dem Antragsteller nicht zu verantworten ist? Es wird nämlich immer verschwiegen, dass eine Einbürgerung auch mit Sozialleistungsbezug möglich ist.
Frau Dr. Oeynhausen, Sie haben die Antwort quasi schon mitgeliefert: Wenn dies von dem Antragssteller nicht selbst zu verschulden ist, dann ist das gerechtfertigt.
Die Forderung nach einem sofortigen Stopp laufender Einbürgerungsverfahren und einer rückwirkenden Überprüfung zielt allein darauf ab, Verunsicherung zu schüren. Zusammenfassend stelle ich fest, dass mit dem vorliegenden Antrag ein gängiges Muster der Manipulation erkennbar wird: Es wird versucht aufzubauschen, zu generalisieren und zu skandalisieren. Dem werden wir nicht folgen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatsangehörigkeitsbehörden müssen eine Rücknahme der Einbürgerung prüfen, wenn dazu ein Anlass besteht. Die Staatsangehörigkeitsbehörden in Brandenburg haben seit 2014 allerdings keine Verfahren
zur Rücknahme von Einbürgerungen nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz geführt; das ist inzwischen geklärt. Die letzte Landesregierung hat Ihnen keine Antwort gegeben – jetzt haben Sie sie.
Meine Damen und Herren, eine vernünftige Migrations- wie auch Einbürgerungspolitik kann nur durch andere politische Entscheidungen herbeigeführt werden. Der vorliegende Antrag hingegen zielt mit der Forderung nach Weisung gegenüber den Kommunen des Landes Brandenburg auf klar rechtswidrige aufsichtsbehördliche Maßnahmen des Innenministeriums. Das geht so nicht; dafür besteht keine Rechtsgrundlage. Gleiches gilt für eine anlasslose und pauschale Überprüfung von rund 13 500 Einbürgerungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Auch für eine solche Weisung gibt es keine Rechtsgrundlage, und deswegen kann sie hier nicht beschlossen werden. Aus diesen Gründen sollte der vorliegende Antrag abgelehnt werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Lange, ich fange mit dem an, was Sie gesagt haben, nämlich dass eine Überprüfung nur auf Anlass erfolgen könne. Ja, ein Beschluss dieses Landtages wäre ein Anlass, das überprüfen zu lassen. Das ist durchaus möglich.
Wir hier sind die Abgeordneten, die die Regierung tatsächlich zum Handeln auffordern können und die Regierung auch zu kontrollieren haben – ganz einfach.
Frau Seiler, „menschenverachtend“, „gefährlich“, „rassistisch“ – all das, was Sie uns an den Kopf werfen, ficht mich nicht an. Es kümmert mich einfach nicht.
Aber wissen Sie, was mir wirklich Sorge bereitet? Ihre Einstellung zum eigenen Volk. Sie wollen Ihr eigenes Volk ans Messer liefern, und das ist erbärmlich!
Zuwanderung hat mit Einbürgerung tatsächlich nicht allzu viel zu tun. Die Einbürgerung ist, ja, der letzte Schritt einer Zuwanderung. Wenn wir aber Fachkräfte, die es auch im EU-Ausland gibt, hierherholen, müssen sie überhaupt nicht eingebürgert werden; Leute können hier durchaus arbeiten, ohne eingebürgert zu sein.
Herr Genilke, ein Generalverdacht? Ja, das könnte man vielleicht sogar, wenn man Ihrer Argumentation folgt, so sagen. Aber wissen Sie was? Es ist mir wesentlich wichtiger, Schaden von unserem eigenen Volk abzuwenden, als Menschen aus aller Herren Länder zufriedenzustellen. Dafür sind wir nicht hier.