Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Unterschlagen wurden aber zum Beispiel Kosten für ein Forschungs- und Laborgebäude in Höhe von 35 Millionen Euro. Auch das stand in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Es ist also bisher noch nicht geklärt, wie die Finanzierungsverteilung zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen aussehen könnte. Das geht weit über eventuelle Absichtserklärungen hinaus und ist entscheidend.

Mein Fazit für heute ist: Wissen ist wissen, wo es steht. Dann hätte man sich vielleicht den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt sparen können, um später gemeinsam mit der Regierung vorzugehen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall BSW und SPD)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird nun Frau Ministerin Dr. Schüle sprechen.

Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Vertreter der Landesapothekerkammer und des Apothekerverbandes auf der Tribüne! Ich möchte Sie in eine dystopische Zukunftsperspektive mitnehmen. Samstagvormittag in einer Kleinstadt in Brandenburg: Ein älteres Ehepaar steht vor der einzigen Apotheke im Ort. Sie hat Arthrose, die Gelenke tun weh, aber die Schmerzmittel sind aufgebraucht. Ihr Gatte hat eine Bindehautentzündung, die Augen tränen; aber das Fläschchen mit den antibiotischen Tropfen ist leer. Doch statt der freudigen und freundlichen Begrüßung durch ihre Apothekerin erwartet sie ein Schild: „Dauerhaft geschlossen.“ Die nächste Apotheke ist 30 Kilometer entfernt. Die beiden, hochbetagt, haben längst kein Auto mehr, und die Busverbindung ist auch nicht stündlich getaktet.

Nein, das ist nicht die aktuelle Realität; das ist sie nicht. Gerade vor vier Tagen hat im Übrigen die Kollegin Gesundheitsministerin im ländlichen Raum eine Apotheke eröffnet. Allerdings könnte es eine bittere Normalität werden, wenn wir nicht gegensteuern und auch die Apotheken im ländlichen Raum verbessern.

Genau deshalb hat die Landesregierung im vergangenen Jahr – die Kolleginnen und Kollegen haben darauf hingewiesen – im April auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit dem Freistaat Sachsen beschlossen, ein Konzept zur Einführung des Studiengangs Pharmazie auf den Weg zu bringen, zu erarbeiten und zu prüfen. Denn so können wir die Pharmazeuten und die Apotheker von morgen endlich hier bei uns in Brandenburg ausbilden. So können wir auch die Anreize schaffen, dass sie nach ihrer Ausbildung, nach ihrem Studium bei uns bleiben. So können wir vor allen Dingen die Versorgungssituation der Menschen – gerade der älter werdenden Menschen – vor Ort im ländlichen Raum verbessern.

Deshalb haben wir uns auch gleich nach dieser gemeinsamen Kabinettssitzung in einer länderübergreifenden Facharbeitsgruppe getroffen, die mittlerweile im bekannten Lausitz-Tempo auch ein Konzept vorgelegt hat. An dieser Stelle einen herzlichen und riesengroßen Dank an die Landesapothekerkammer in Brandenburg für ihren Input in dieser Arbeitsgruppe und natürlich auch an den Apothekerverband, der uns ein verlässlicher Partner ist, ebenso wie an Prof. Grande als Präsidentin der BTU CottbusSenftenberg für ihr Engagement in dieser Arbeitsgruppe. Deren Mitglieder haben unter Hochdruck wiederum gemeinsam mit den Kollegen des Gesundheitsministeriums schnell und kompetent zusammengearbeitet.

Last, but not least auch ein Dank an die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen. Normalerweise würde man ja nicht auf die Idee kommen, auch nur zu prüfen, einen Studiengang in einem Bundesland, das nicht das eigene Bundesland ist, mit dem eigenen Geld zu unterstützen. Aber ein solch länderübergreifender Ansatz ist nicht nur außergewöhnlich, er ist auch höchst sinnvoll. Ich bin sehr dankbar, dass diese Verständigung bis dato sehr effektiv und vor allen Dingen reibungsfrei geklappt hat; denn das gemeinsam erarbeitete Konzept ist im Handumdrehen entstanden, und es ist auch gut. Es legt sehr plausibel dar, wie ein Studium dazu beitragen könnte, die Chance auf den Verbleib in der Region – darum geht es ja; es geht auch um Klebeeffekte – zu erhöhen.

Dazu gehören unter anderem spezifische Studieninhalte und Wahlpflichtangebote, die auf die Arbeit einer Apotheke im ländlichen Raum vorbereiten. Dazu gehören praktische Angebote in regionalen Apotheken bereits während des Studiums und natürlich auch die Möglichkeit eines Stipendienprogramms analog dem Landärzteprogramm.

Dieses Konzept bildet nun die Grundlage für alle weiteren Abstimmungen zwischen Sachsen und Brandenburg, sowohl was die Umsetzung als auch was die Finanzierung betrifft. Die Landesregierung Brandenburg möchte diesen Pharmaziestudiengang. Allerdings müssen sich die Sachsen jetzt erklären. Insofern, lieber Herr Prof. Dr. Schierack, ist Ihr Antrag in der Sache zwar begründet, aber überflüssig. Denn wie Sie gehört haben, arbeiten wir bereits mit Hochdruck daran.

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und BSW)

Für die CDU-Fraktion hat nun noch einmal Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Debatte. Es ist immer erfrischend, sachlich zu diskutieren. Ich freue mich, dass die Apotheker auch da sind.

Ich möchte einmal auf einzelne Punkte eingehen:

Frau Balzer, Sie sprachen von Sachsen. Na klar habe ich mich vorher informiert und natürlich gesehen, dass die Sachsen ihren Fokus auf Leipzig legen. Ich glaube auch nicht, dass es noch zu einem Statement der Sachsener Landesregierung zu diesem Studiengang kommt. Deswegen habe ich ja vorhin in meiner

Rede schon gesagt: Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit: Sachsen macht nichts, also machen wir auch nichts. – Es ist ja unser Studiengang hier in Brandenburg, und deswegen sollten wir uns langsam einmal damit beschäftigten, wie wir mit dem unseren umgehen. Das ist mein Anliegen.

(Beifall CDU)

Das Totschlagargument „Die Sachsen machen nichts, also machen wir auch nichts“ halte ich für falsch.

Zu Frau Gruhn. Ich habe mich die ganze Zeit gefragt: Wann hätte ich denn diesen Antrag stellen sollen? Bevor die Regierung noch gar nicht am Arbeiten war?

(Steeven Bretz [CDU]: Wenn es der Mehrheit genehm ist, Herr Kollege!)

Ich meine, Sie haben die Anfrage gestellt, als es die Landesregierung noch gar nicht gab. Wir hätten noch gar nicht diskutieren können. Und was in der Antwort der Landesregierung steht, war mir doch längst bekannt. Da muss ich Ihre Anfrage gar nicht lesen.

(Dr. Jouleen Gruhn [BSW]: Sie haben sie also gar nicht ge- lesen!)

Das haben wir schon ewig diskutiert.

Ich will Ihnen deutlich sagen: Die BTU hatte schon längst – schon längst! – ein Konzept vorbereitet, als wir noch gar nicht in der gemeinsamen Arbeitsgruppe gearbeitet haben. Von daher ist das für mich schon ziemlich komisch, was Sie hier gesagt haben. Es war eine Begründung, warum Sie nichts machen wollen, einfach eine Arbeitsverweigerung; das will ich Ihnen deutlich sagen, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Natürlich enthält das Konzept ein Gebäude in einem Wert von 35 Millionen Euro; das steht drin, das habe ich gelesen. Aber darin steht auch ganz deutlich, dass die gegenwärtigen Kapazitäten in Senftenberg in den Bereichen Biochemie und Chemie bei den Laboren ausreichen und dass wir es in Zukunft möglicherweise machen können; so steht es drin, das können Sie nachlesen.

Zweiter Punkt. Sie fangen jetzt damit an, wie ein Studiengang zu entwickeln ist. Das ist das altbekannte System. Sie müssen natürlich ausschreiben. Ich habe mich fast totgelacht, als Sie das hier erzählt haben. Selbstverständlich ist das so. Deswegen müssen wir ja jetzt schon anfangen, damit wir in dieser Legislaturperiode überhaupt in die Puschen kommen, meine Damen und Herren. Ich weiß, die Landesregierung kann das. Wir haben das bei der MUL ja gemacht. Die Ministerin hat ja gezeigt, wie schnell man – mit Herrn Einhäupl – ein Konzept aufbauen kann und wie das geht. Genau diesen Turbo wünsche ich mir jetzt auch von der Landesregierung beim Pharmaziestudiengang. Das funktioniert.

(Beifall CDU)

Aber wenn man nicht will und nicht einmal anfängt, können Sie die Ausschreibung sonst wann machen. Das wird nie funktionieren. Deswegen, meine Damen und Herren, akzeptiere ich nicht,

wenn Sie sagen, dass wir ins Arbeiten kommen müssen, und dann dauernd erzählen, was alles nicht geht. Wir müssen uns klar werden, dass es geht, und ich weiß, dass es geht. – Danke schön.

(Beifall CDU)

Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen.

Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Pharmaziestudium an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTUCS) frühzeitig umsetzen“ auf Drucksache 8/460 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag auf Überweisung ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zur Schlussabstimmung über den Antrag auf Drucksache 8/460. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg vom 22. September 2024 erhobenen Wahleinsprüchen

Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses

Drucksache 8/535

Dazu wurde vereinbart, dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses für eine kurze Berichterstattung das Wort zu erteilen und ansonsten auf eine Debatte zu verzichten. Herr Abgeordneter Filter steht schon hier vorn, und ich bitte ihn um das Wort.

(Beifall AfD)

Benjamin Filter (Vorsitzender des Wahlprüfungsausschus- ses):

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hohes Präsidium! Werte Gäste! Ebenso wie die Wahl als solche ist die Wahlprüfung ein Gebot des Demokratieprinzips. Die Legitimation dieses Hauses und jedes einzelnen Mandats hängt von der ordnungsgemäßen und rechtskonformen Durchführung der Landtagswahl ab. Deshalb ist es gut, dass ich als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses heute hier zu Ihnen sprechen darf.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, wie bereits in seiner ersten Beschlussempfehlung, über die der Landtag am 23. Januar 2025 abgestimmt hat, die Zurückweisung von Wahleinsprüchen. Ich möchte betonen, dass die Voten des Wahlprüfungsausschusses zu jedem Einzelfall einstimmig erfolgt sind. Die Zurückweisung der Wahleinsprüche erfolgte dabei aus unterschiedlichsten Gründen. Ich möchte sie kurz ausführen:

In gleich mehreren Fällen mussten die Wahleinsprüche von Personen zurückgewiesen werden, die nicht in Brandenburg wohnen, also aus einem anderen Bundesland kamen. Das ist erst einmal bemerkenswert. Sie waren also nicht wahlberechtigt und hatten daher auch keine Einspruchsberechtigung im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens.

In einem anderen Fall fehlte dem Wahleinspruch die gesetzlich vorgeschriebene Begründung. Wir haben dort freundlich nachgefragt, haben auch noch einmal eine Frist eingeräumt. Allerdings kam keine Rückmeldung, was bedauerlich war.

In zwei weiteren Fällen wurde argumentiert, dass bestimmte Vorschriften des Landeswahlgesetzes verfassungswidrig seien. An der Stelle sei angemerkt, dass der Wahlprüfungsausschuss für die Verfassungsprüfung nicht zuständig ist, sondern diese allein dem Landesverfassungsgericht obliegt.

Am intensivsten haben wir über zwei Wahleinsprüche diskutiert, bei denen die Einspruchsführer während der Wahlzeit vom 1. bis 25. September 2024 im Urlaub waren und vorher ihre Briefwahlunterlagen abgegeben hatten. Erst nach ihrer Rückkehr hätten sie neue Briefwahlunterlagen der Wahlleiterin in ihrem Wahlkreis vorgefunden. Das war Fakt, das war der Fall. Der Landeswahlleiter hat in einer durch den Ausschuss eingeholten Stellungnahme bestätigt, dass die in der Gemeinde zunächst ausgereichten Wahlscheine tatsächlich fehlerhaft waren. Die seien ersetzt worden, und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hätten in der ersten Septemberwoche 2024 neue Briefwahlunterlagen erhalten.

Rechtlich blieb uns auch hier nur die Zurückweisung der Wahleinsprüche übrig. Nach der ständigen Entscheidungspraxis bei Wahlprüfungsangelegenheiten trägt bei der Briefwahl der Wahlberechtigte das Risiko. An dieser Stelle gestatten Sie mir bitte eine persönliche Anmerkung: Das ist unter anderem einer der Gründe, warum die Briefwahl in großen Teilen abzulehnen ist