Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Bericht der Landesregierung

Drucksache 8/83

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 8/513

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 8/513 zu dem Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2023. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und darf die Sitzungsleitung an Frau Dr. Gruhn übergeben.

Vielen Dank. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg im Zeitraum 22. März 2023 bis 31. Dezember 2023 (Drucksache 7/9882) und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg (Drucksache 7/10274)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 8/516

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt die Polizeibeauftragte Frau Gossmann-Reetz, die ich hiermit herzlich begrüße.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

Inka Gossmann-Reetz (Beauftragte für Polizeiangelegenhei- ten des Landes Brandenburg):

Vielen Dank. – Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ihnen liegt die Empfehlung des Innenausschusses zur zustimmenden Kenntnisnahme meines Tätigkeitsberichtes 2023 vor. Der Bericht spiegelt nicht nur unsere Arbeit in den ersten neun Monaten wider, sondern auch die Herausforderungen und Potenziale, die wir im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten identifizieren konnten.

Bevor ich auf die Details eingehe, betone ich, wie wichtig der kontinuierliche Austausch zwischen unserer Institution, dem Innenministerium und der Polizei und Ihnen, den Mitgliedern des Landtages, ist. Nur so können wir das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Polizei und Gesellschaft nachhaltig stärken.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

Mein Dank gilt daher insbesondere dem Innenausschuss für die konstruktive Auseinandersetzung unserer Arbeit und deren Unterstützung.

Ombudsstellen wie die meine sind wesentlich für die Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratischen Institutionen da. Dem Gesetzgeber, der über die Befugnisse der Polizei entscheidet, können wir frühzeitig Hinweise liefern, wie mit den Befugnissen umgegangen wird, wie die Polizei in der Bevölkerung im praktischen Alltag wahrgenommen wird und ob die Bedingungen, unter denen die Polizei arbeitet, zu einer Polizei führen, wie man sie in unserem Land braucht. So stärken wir als Ihr Hilfsorgan parlamentarische Kontrolle und tragen dazu bei, Probleme ungefiltert und zeitnah zu transportieren – Informationen, die Sie wiederum für Ihre Arbeit und Maßnahmenplanung kennen sollten.

Trotz struktureller Herausforderungen und begrenzter personeller Ressourcen hat sich unsere Institution in kurzer Zeit etabliert. Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibedienstete nutzten den geschützten Rahmen unserer Ombudsstelle, um ihre Anliegen vorzubringen. Dieses Vertrauen ist für uns ein zentraler Erfolgsindikator. Der Bericht zeigt auf, dass es bei der Polizei Potenzial zur Weiterentwicklung im Bereich „Kommunikation und Transparenz“ gibt. Diese Erkenntnisse nehmen wir als Grundlage, um gemeinsam Ideen zu entwickeln, die Bürgernähe und Vertrauen stärken.

Ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Ergänzung zum Petitionsausschuss. Beide Institutionen tragen auf unterschiedliche Weise dazu bei, den Anliegen der Bevölkerung gerecht zu werden.

Unsere niedrigschwellige Anlaufstelle bearbeitet individuelle Beschwerden und strukturelle Herausforderungen, wobei Anonymität und Schutz vor dienstlichen Nachteilen gewährleistet sind – ein Schutz, der viele Betroffene ermutigt, ihre Anliegen offen darzulegen. Somit äußern sich hier Stimmen, die bisher nicht gehört wurden.

Wir ergänzen so auch die Angebote der Gewerkschaften, denn ich sehe meine Aufgabe darin, eine zusätzliche Ressource zu sein, die Dinge im öffentlichen Raum anstoßen oder – in einigen Fällen besonders wichtig – beruhigen kann, jemand, die durch offenes Zuhören zu einer besseren Verständigung zwischen den verschiedenen Interessen beiträgt.

Unsere gesetzliche Grundlage geht zudem über die Bearbeitung von Einzelfällen hinaus. Wir analysieren Strukturen und Prozesse, um fundierte Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Polizeiarbeit zu geben und als Frühwarnsystem für Fehlentwicklungen zu dienen. Wir verurteilen nicht, sondern unterstützen die polizeiliche Arbeit durch sachliche Hinweise und konstruktive Vorschläge.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Ziel ist es, den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern – stets im Einklang mit den Grundsätzen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, denn die Umsetzung von Lösungen liegt bei der Leitung der Polizei, dem Ministerium des Innern und für Kommunales sowie Ihnen, dem Landesgesetzgeber.

Meine Damen und Herren, wir stehen noch am Anfang eines langfristigen Prozesses. Doch die Fortschritte des ersten Jahres und das positive Feedback vieler Beteiligter auch im zweiten Jahr zeigen uns: Wir sind auf dem richtigen Weg.

Ich danke besonders meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Weg mit großem Engagement und Herzblut mit mir gehen. Ihr seid ein tolles Team! Vielen Dank euch von hier aus!

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

Unsere Aufgabe ist es, Brücken zu bauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Polizei und der Politik. Dabei bleiben wir unabhängig, transparent und lösungsorientiert, um Vertrauen zu stärken und gemeinsame Wege in unserer demokratischen Gesellschaft zu finden. – Vielen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

Vielen Dank. – Es folgt nun für die SPD-Fraktion der Beitrag des Abgeordneten Adler. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Uns liegt heute der erste Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg vor. Der Bericht beschreibt den Zeitraum von März bis Dezember 2023.

Am 22. Februar 2023 wählte der Landtag Brandenburg Frau Inka Gossmann-Reetz zur ersten Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg – eine Tätigkeit, die gemäß vorliegendem Tätigkeitsbericht schon im ersten Berichtszeitraum von vielfältigen Erfahrungen und unterschiedlichen Herausforderungen geprägt war.

Die Aufgaben einer unabhängigen Polizeibeauftragten sind von besonderer Bedeutung für die Gewährleistung rechtsstaatlichen Handelns. Ihre Tätigkeit soll das Vertrauen in staatliche Strukturen, insbesondere in das Handeln unserer Polizei, unterstützen.

Frau Gossmann-Reetz steht in ihrer Funktion nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zur Verfügung, sondern dient auch als Ansprechpartnerin für Eingaben von Polizeibediensteten, um bei strukturellen Problemstellungen oder innerbehördlichen Differenzen offen, kommunikativ und transparent ihre Unterstützung anzubieten.

(Beifall SPD)

Die Polizeibeauftragte nimmt dabei eine externe Perspektive ein und begleitet die an sie herangetragenen Anliegen unabhängig und neutral, aber stets einhergehend mit dem Anspruch und der Verantwortung, bestehende Probleme einer für alle Seiten akzeptablen und rechtssicheren Lösung zuzuführen.

Der vorliegende Berichtszeitraum behandelt die systematische und organisatorische Herangehensweise der ersten neun Monate im Amt. Diese waren naturgemäß noch von internen Organisations- und Aufbauarbeiten im Rahmen der neuen Tätigkeitswahrnahme sowie dem Aufbau und der Entwicklung einer institutionellen Infrastruktur geprägt. Wie im Bericht beschrieben, bestanden die ersten großen Herausforderungen darin, sich zum einen als neue Institution, aber auch als Mensch im Land bekanntzumachen sowie darin, die Polizeiorganisation mit ihren vielen Menschen und unterschiedlichen Persönlichkeiten auf Augenhöhe kennenzulernen.

Dies erfolgte durch viele – vor allem persönliche – Gespräche seitens der Beauftragten innerhalb der Polizeiorganisation sowie in verschiedenen mit der Polizei verbundenen bzw. diese begleitenden Verantwortungsbereichen. Diese Gespräche adressierten zugleich auch die Erwartungshaltungen, Wünsche und Perspektiven von Polizeibediensteten und Führungskräften der Polizei in Richtung der Beauftragten.

Nebenher sah die Beauftragte ihre Rolle auch in der operativen Begleitung von polizeilichen Einsätzen. Dies ermöglichte ihr eine Verständniserweiterung für die polizeiliche Arbeits- und Denkweise und ein Gefühl für die vielfältigen emotionalen Belastungen von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen in unterschiedlichen Einsatzlagen.

Ein erstes kurzes Fazit: Die Einrichtung einer neutralen Polizeibeauftragten kann ein richtiger Schritt sein, um das Gefühl der Ungerechtigkeit oder polizeilicher Ungleichbehandlung bei den Bürgerinnen und Bürgern zu reduzieren.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Perspektivisch können durch das Wirken und Agieren einer neutralen Beauftragten auch die Anzahl unbegründeter Beschwerden verringert und einer Enttäuschung über polizeiliches Handeln entgegengewirkt werden. Insgesamt, so stellen wir fest, befindet sich die Institution der Polizeibeauftragten noch im Aufbau und in einer tiefergehenden Rollenentwicklung.

Im Ausblick auf die zukünftige Arbeit besteht seitens der Beauftragten der Anspruch, die eigene Organisationsstruktur weiter zu festigen, um der Aufgabenwahrnahme auch weiterhin vollumfänglich gerecht werden zu können.

Es besteht auch vor dem Hintergrund eines transparenten Handelns der Anspruch, den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit auszubauen, um die Arbeit der Beauftragten erlebbarer zu machen. Das operative Begleiten von Polizistinnen und Polizisten in ihren vielfältigen Einsätzen bleibt auch zukünftig ein wesentlicher Baustein, um das Verständnis füreinander auf beiden Seiten zu schärfen und die Rolle der Beauftragten bekannter zu machen.

Das Wirken und Arbeiten ist immer auch mit eigenen Ansprüchen und Visionen für die Zukunft verbunden. Deshalb zitiere ich abschließend aus dem vorliegenden Tätigkeitsbericht:

„Die Vision der Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg und ihres Teams ist es, eine umfassende Institution zu sein, die Bürgerinnen und Bürgern sowie den Polizeibediensteten zur Seite steht, um blinde Flecken zu erhellen, den Dialog zu fördern und das Vertrauen in die Polizei und die Demokratie zu stärken.“

Sehr geehrte Polizeibeauftragte, sehr geehrte Frau GossmannReetz, dafür danken wir Ihnen. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft eine erfolgreiche Arbeit.

(Beifall SPD – Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.)

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter Adler?

Ja.