Ich danke Ihnen herzlich, Herr Abgeordneter Adler. – Wir kommen zum Beitrag des Abgeordneten Möller für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Inka Gossmann-Reetz ist die erste Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg.
Das ist jetzt inkorrekt. – Sie wurde am 22. Februar 2023 vom Landtag Brandenburg gewählt und am 22. März ernannt und vereidigt. Ihr gesetzlicher Auftrag lautet: Bürgerinnen und Bürger
können sich mit Beschwerden oder Eingaben zu polizeilichen Angelegenheiten an die Beauftragte wenden. Sie ist zugleich Ansprechpartnerin für innerdienstliche Kritik, Anregungen oder Hinweise von Polizeibeschäftigten. In Ausübung ihres Amtes ist die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. So weit, so gut.
Die schwarz-rot-grüne Regierungskoalition der vergangenen Legislaturperiode hatte – entgegen allen Warnungen und Hinweisen – eine Polizeibeauftragte für das Land Brandenburg initiiert
bzw. installiert, um abstruse linke Unterstellungen gegen die Polizei zu untermauern. Ich denke dabei insbesondere an die sofortige Meldepflicht, wenn Polizeibeamten gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unterstellt wird – nach dem Motto: „Andere Bundesländer machen das auch so.“
Frau Gossmann-Reetz ist zumindest nicht unabhängig. Sie bekleidet zwar keine Ämter mehr innerhalb der SPD, aber sie ist und bleibt der SPD naturgemäß sehr verbunden. Die Polizeibeauftragte wird der Innenministerin – Frau Lange, die der SPD angehört – bestimmt nicht in die Quere kommen, wenn es darauf ankommt. Wir hätten uns zumindest einen Polizeibeauftragten gewünscht, der nicht aus dem politischen Milieu kommt.
Liebe Frau Gossmann-Reetz, nehmen Sie es mir nicht übel, aber der Polizeibeauftragte ist überflüssig. Auch wenn ich Sie bereits besucht habe, wir gemeinsam Kaffee getrunken haben
ja, das habe ich getan; ich bin ja konfliktfähig –: Die Funktion des Polizeibeauftragten ist entbehrlich. Ich werde Sie auch wieder besuchen, weil ich …
Der erste Bericht für das Jahr 2023 bestätigt unsere Meinung. Wenn Sie sich in langen Textpassagen von über 18 Seiten – wohlgemerkt: von 32 Seiten des Berichts – nur mit sich selbst beschäftigen, dann kommen Fragen auf.
Erst auf Seite 19 schreiben Sie tatsächlich über polizeirelevante Sachverhalte. Allerdings waren diese Sachverhalte bereits Thema im Innenausschuss; und dazu braucht es keinen Polizeibeauftragten mehr, weil auch der Landesrechnungshof Missstände bei der Polizei aufgedeckt hat. Ich denke dabei an die verschwundenen 24 900 Schuss Munition.
Wir als AfD sehen im Polizeibeauftragten eine reine Ressourcenverschwendung. Fünf gut dotierte Planstellen werden der Polizei entzogen. Damit gehen der Polizei auch fünf qualifizierte Arbeitskräfte verloren. Dazu kommen teure Räumlichkeiten, Büroausstattung und Dienstwagen. Sie sollen auch schon den Wunsch geäußert haben, eine sechste Planstelle einrichten zu lassen. Das können wir nicht mittragen.
Jetzt habe ich auch erfahren, dass Sie mit dem Antisemitismusbeauftragten die Räumlichkeiten nicht teilen, sondern einen eigenen Bereich in Anspruch nehmen. Das sorgt für weitere Verschwendung. Der Dienstwagen bleibt weitgehend ungenutzt. Im Haushalt 2025 sind schon 500 000 € veranschlagt. Das kann sich das Bundesland Brandenburg nicht leisten.
Noch vor 15 Jahren hatten wir ungefähr 50 000 Beschäftigte im brandenburgischen Landesdienst. Heute sind es 57 000 Beschäftigte, ohne dass das Land signifikant gewachsen wäre. Der Bürger braucht keinen Polizeibeauftragten.
Er kann sich auch durch Presse, Rechtsanwälte, Petitionen, die Staatsanwaltschaft und andere Behörden über rechtswidrige Maßnahmen der Polizei beschweren. Der Polizeibeamte dagegen hat die Möglichkeit, über den übernächsten Vorgesetzten, Petitionen, Presse, Gewerkschaften, Rechtsanwälte, Personalräte und kirchliche Seelsorger Hilfe einzuholen. Auch der Landesrechnungshof kann angerufen werden. Ich denke da an den Asservaten-Skandal bei der Polizei, der auch schon Thema des Innenausschusses war, als Asservate falsch gelagert wurden, was Strafprozesse fast gefährdet hätte.
Auf Seite 21 des Berichts wenden Sie sich endlich Ihrer eigentlichen Aufgabe zu: Eingaben und Beschwerden. – Ich frage die Landesregierung: Wo ist der Mehrwert? Das Thema Beschwerden und Eingaben bearbeitet auch das Innenministerium. Entstehen da nicht Doppelstrukturen? Immerhin hat das Polizeipräsidium im Jahr 2023 723 externe Beschwerden und 206 Anliegen aufgenommen. Im Jahr 2023 befassten Sie sich dagegen mit 23 Eingaben und Beschwerden; sieben davon waren eigeninitiativ. Das ist zu wenig für 8 000 Polizisten. Wir erwarten für 2024 bessere Ergebnisse.
Es wird sich an unserer Meinung nichts ändern. Sobald wir die Regierungsverantwortung übernommen haben, werden wir den Polizeibeauftragten wieder abschaffen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Wilko – wo bist du denn; da –, ich schätze deine Arbeit im Sinne unserer Polizeibeamten, auch im Katastrophenschutz wirklich. Aber ich weiß nicht, ob wir denselben Bericht gelesen haben. Da kann ich dir leider nicht folgen.
Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig: Natürlich sind unsere Vorgänger an allem schuld – so auch hier –, aber in einem positiven Sinne, wie ich finde. Wir müssen ihnen nämlich danken. Wir müssen ihnen danken, dass sie diese Beauftragte installiert haben. Wie auch immer die vorherige Koalition darauf gekommen ist: Es war gut, und es war richtig.
Es war schon deshalb gut und richtig, weil es jetzt unterhalb der Schwelle des Disziplinar- und des Strafrechts eine Stelle gibt, an die sich nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Polizeibeamte wenden können. Wenn wir uns die Statistik ansehen, wird deutlich, in welchem Umfang sowie in welcher inhaltlichen und personellen Breite sich trotz der relativ kurzen Amtszeit von neun Monaten, die wir hier beleuchten, Bürgerinnen und Bürger und auch Polizeibeamte an die Beauftragte gewandt haben. Das zeigt: Die Entscheidung war richtig und offensichtlich auch notwendig.
Es kommt nämlich darauf an, eine niedrigschwellige Anlaufstelle zu schaffen und gerade auch Prozesse, Anzeigen etc. zu vermeiden, sodass Beschwerden, Anregungen, Eingaben durch E-Mail – die Masse der Eingaben ist per E-Mail erfolgt – ganz einfach an diese Stelle gerichtet werden können und sich jemand dieser Sache annimmt.
Ich finde, der Bericht zeigt auch, dass das Ganze wachsen muss. Es ist wie immer: Bei Wachstum gibt es Wachstumsschmerzen. Ich denke, darauf müssen wir als Angehörige dieses Hauses unser Augenmerk legen. Denn es ist unser Organ, das wir installiert haben und das gerade nicht als Mitglied der Exekutiv-Rahmensetzung in diesem Hause handelt. Es ist ein vorgeschaltetes Organ, das dazu beitragen soll, bestimmte potenzielle Missstände anzugehen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Ein klein wenig – auch wenn es die Frau Beauftragte an manchen Stellen sehr zart formuliert hat – zeigen sich auch Probleme, die wir angehen müssen. Ich finde zum Beispiel die Formulierung wunderbar, dass unter Verweis auf fehlende gesetzliche Regelungen von der Polizei Auskünfte abgelehnt worden sind.
Für uns als Gesetzgeber stellt sich natürlich die Frage, ob wir dort nicht heranmüssen, wenn die bestehende Regelung tatsächlich unzureichend sein sollte.
Es macht natürlich durchaus betroffen, wenn nur – auch so ein schönes Zitat – „infolge der kollegialen Zusammenarbeit“ Auskünfte erteilt worden sind. Offensichtlich ist die Regelung noch nicht optimal, und ich denke, wir sind als Haus verpflichtet, dem nachzugehen und die aufgetretenen Fragen sowie Probleme der Abgrenzung und Abstimmung mit dem MIK zu klären. Ich glaube, dass seitens des Hauses dazu nachgehakt werden muss. Wir werden uns dieses Themas auch im Ausschuss annehmen müssen.
Zu den Punkten Aussagegenehmigung, Schwärzung, Akteneinsicht – die Beauftragte hat es sehr schön dargestellt –: Dort müssen wir dranbleiben und gegebenenfalls nachhaken.
Deshalb kann ich es kurz und knackig machen: Wir müssen das Ganze weiter begleiten. Ich denke, die Beauftragte macht genau die Arbeit, für die wir dieses Amt geschaffen haben. Deshalb sagen wir als Fraktion einfach: Danke!