Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Deshalb kann ich es kurz und knackig machen: Wir müssen das Ganze weiter begleiten. Ich denke, die Beauftragte macht genau die Arbeit, für die wir dieses Amt geschaffen haben. Deshalb sagen wir als Fraktion einfach: Danke!

(Beifall BSW und SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Genilke. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gossmann-Reetz, danke für den Bericht, den Sie uns zur Verfügung gestellt haben. In der Tat sind die neun Monate des Jahres 2023 nicht viel Zeit gewesen, um schon vertieft etwas zu sagen, was über das hinausgeht, was wir zur Verfügung gestellt bekommen haben; das ist völlig klar. Das, glaube ich, war auch nicht die Erwartungshaltung. Dennoch will ich ein paar Dinge sagen, die vielleicht noch nicht gesagt worden sind. Insofern mache ich es auch etwas kürzer.

Wir hatten im Jahr 2023 insgesamt, so haben wir es dem Bericht entnommen, 723 externe Beschwerden an die Polizei. Am Ende muss man feststellen: 53 davon haben Sie aufgenommen, bearbeitet, und Sie haben versucht, sie einer Lösung zuzuführen. Aber noch nicht in allen Fällen konnte eine befriedigende Lösung erreicht werden, weil die Ermittlungen bzw. Erkenntnisgewinne noch nicht ausgereicht haben. Ich denke, das ist normal und verständlich. Aber es zeigt auch, dass man nur eine Spitze abarbeiten kann. Ich glaube, wenn wir dort noch mehr Mitarbeiter hätten, würde dies nur dazu führen, dass Dinge tatsächlich doppelt bearbeitet werden. Insoweit hat Herr Möller nicht ganz unrecht. Wenn ich versuche, immer mehr Dinge zu ermitteln, werde ich auch immer mehr finden; das ist völlig klar.

Wir stehen dort immer vor einem Spagat: Wenn ich versuche, flächenmäßig immer mehr Dinge zu untersuchen, trage ich in gewisser Weise auch Misstrauen in die Polizei, weil dort vermutet werden könnte, dass es vor Ort nicht laufe und die Dienstvorgesetzten nicht ordentlich mit ihren Leuten umgehen würden. Am Ende wird vielleicht auch dem Personalrat misstraut oder sonst irgendetwas. Wir müssen also schauen, dass wir sehr dosiert vorgehen und nicht jeden Fall als etwas Großes ansehen; denn von der Polizeibeauftragten sind ja praktisch nur 7,3 % aller Fälle bearbeitet worden. Das hat etwas damit zu tun, dass von der

Polizeibeauftragten nur bestimmte Leistungsmengen pro Jahr bearbeitet werden können.

Was mir noch wichtig ist: Die Polizei im Land ist die Personengruppe, die mit Abstand das meiste Vertrauen der Menschen genießt, zusammen mit der Feuerwehr. Das heißt, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben eine sehr hohe Reputation. Ich wünsche mir, dass den Polizistinnen und Polizisten im Land unser Respekt auch dadurch zuteilwird, dass wir uns ihnen gegenüber entsprechend benehmen. Es ist ein hohes Gut, das wir haben, dass die Polizei eben nicht käuflich ist und dass sie – das ist nicht in jedem Land auf dieser Welt so – rechtsstaatlich vorgeht und sich an die Gesetze hält.

Wer öfter in anderen Ländern unterwegs ist, weiß, dass das – na ja – nicht immer dementsprechend läuft. Das beginnt manchmal schon am Flughafen. Mir ist das jedenfalls schon passiert.

Insofern sind Beschwerden immer Momentaufnahmen, manchmal frustgeladen – das liegt in der Natur der Sache. Doch ich glaube, bei Licht betrachtet kann man sagen, dass es auch Verfehlungen im Polizeiapparat gibt, für die gilt: Das hätte anders laufen müssen, da sind Fehler passiert – aus welchen Gründen auch immer. – Vielleicht ist manchmal ein Mangel an Zeit für die Bearbeitung etwas, das zu Fehlern führt.

Wir werden den Bericht für 2024 voll Zuversicht erwarten und dann schauen, ob sich die Annahmen, die hier heute von Rednern getroffen wurden, bewahrheitet haben. Mein Dank gilt Ihnen, Frau Gossmann-Reetz, und Ihrem Team – keine Frage. Ich denke, wir haben keine strukturellen Probleme bei der Polizei. Doch auch einzelne Dinge, die nicht gut gelaufen sind, aber aufgearbeitet werden, können helfen, die Reputation der Arbeit der Polizei in diesem Land weiter zu stärken. Insofern freue ich mich wie gesagt auf den Bericht im nächsten Jahr. Lassen Sie uns dann vertieft darüber reden. Wir haben ja schon verabredet, dass ich demnächst in Ihren Räumen Ihren Kaffee genießen kann.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich freue mich sehr. – Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und BSW)

Vielen Dank. – Das klingt doch gut. Es folgt der Redebeitrag von Frau Ministerin Lange für die Landesregierung.

(Lars Hünich [AfD]: Heute ist Frau Lange aber ganz schön gefragt!)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der heutigen Beratung handelt es sich in der Tat um eine Premiere, denn wir behandeln den ersten Tätigkeitsbericht überhaupt seit der Einrichtung der Funktion der Polizeibeauftragten. Insoweit weist dieser Bericht natürlich einige Besonderheiten auf, die sich zum Beispiel auf die Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit der Beauftragten oder die

Etablierung der Zusammenarbeit der Beauftragten mit dem Innenministerium und der Polizei beziehen.

Wir haben im Innenministerium dazu einen Single Point of Contact eingerichtet, über den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeibeauftragten die dort zur Kenntnis gelangten Sachverhalte in die Polizeidienststellen des Landes steuern. Auch der Rücklauf erfolgt über diesen Weg, der sicher vernünftig und sachgerecht ist. Daneben sind – in der Regel monatliche – Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten etabliert worden, was sich offenbar bewährt hat. Wir haben den vorliegenden Bericht bereits im Innenausschuss beraten. Auf die Einzelheiten gehe ich hier nicht mehr ein.

Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass knapp 50 % der Beschwerden von Bürgern und knapp 40 % von der Polizei selbst vorgetragen wurden. Dass die neue Anlaufstelle der Polizeibeauftragten also von beiden Seiten genutzt wird, scheint mir ein gutes Zeichen des Vertrauens zu sein und könnte quasi die Argumente für die Einrichtung dieser neuen Beauftragtenstelle nachträglich noch stärken.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Das Innenministerium wird die Arbeit der Polizeibeauftragten jedenfalls weiter unterstützen. Frau Gossmann-Reetz hat in ihrem Vorwort zum Bericht Folgendes ausgeführt:

„Ich freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam daran zu arbeiten, das Vertrauen zwischen Bürgerschaft und Polizei in Brandenburg weiter zu stärken.“

Damit ist eigentlich alles gesagt. Diesem Anliegen schließe ich mich gern an. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und BSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 8/516, des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg im Zeitraum 22. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

(Zuruf von der AfD)

Eine Enthaltung. – Damit ist die Beschlussempfehlung bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und übergebe an Herrn Vizepräsidenten Genilke. – Vielen Dank.

Fliegender Wechsel – ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht Akteneinsicht 2022/2023 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Drucksache 7/9665) und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Akteneinsicht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Drucksache 8/49)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 8/519

in Verbindung damit:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2023 (Drucksa- che 7/9565) und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Drucksache 7/10251)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 8/517

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stelle ich die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 8/519, des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltung einstimmig angenommen.

Nun zur Beschlussempfehlung und zum Bericht, Drucksache 8/517, zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2023 und zur Stellungnahme der Landesregierung: Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Einrichtung spezialisierter Anlaufstellen für Menschen mit Impfschäden durch einen Covid-19-Impfstoff

Antrag der CDU-Fraktion

Drucksache 8/464

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion

Drucksache 8/553

in Verbindung damit:

Nebenwirkungen der neuartigen Covid-Impfstoffe ernst nehmen und Impfgeschädigten helfen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 8/500