Vielen Dank, Frau Dr. Gruhn. Da Ihre Redezeit abgelaufen war, war das ein netter Versuch, sie zu verlängern.
Nein, nein, Sie hatten nicht auf Stopp gedrückt, als es mit der Frage losging. Ich sage das ganz respektvoll.
Die Koalition steht fest an der Seite der Betroffenen und wird die bereits vorhandenen Angebote weiter bekanntmachen, damit wirklich alle Brandenburger – auch die Wähler von CDU und AfD – ihr Recht auf gesundheitliche Versorgung wahrnehmen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zuerst kurz auf die Aussagen der Kollegin Ludwig eingehen: Im „Ärzteblatt“ vom 20. Februar 2025 ist für alle, die sich nicht nur in den sozialen Medien herumtreiben, sondern tatsächlich an guter Literatur interessiert sind, ein sehr interessanter Artikel zu lesen. Dort steht im Therapie-Kompass in Teil zwei der Liste: Die genannten Medikamente müssen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Je nach Bewertung der Off-Label-Wirkstoffe – die Sie ja angesprochen haben – könnten künftig auch Medikamente aus dieser Gruppe erstattungsfähig sein. – Damit ist Ihre Aussage, dass die Medikamente nicht von den Krankenkassen erstattet würden, nicht ganz richtig.
Wir stehen heute hier, um ein drängendes Thema in den Mittelpunkt zu rücken: Long Covid und das Post-Vac-Syndrom – zwei Krankheitsbilder, die viele Menschen in unserem Land betreffen und für die es bislang keine einfachen Lösungen gibt. Menschen leiden unter Erschöpfung, Atemproblemen, neurologischen Beschwerden und oft auch unter der Unsicherheit, ob sie die
richtige Diagnose erhalten haben und die richtige Behandlung bekommen. Diese Unsicherheit wollen wir verringern.
Zunächst müssen wir aber feststellen: Unter dem Sammelbegriff „Post-Vac-Syndrom“ ist kein einheitliches Krankheitsbild erkennbar; es ist ähnlich wie Long Covid mit einer Vielzahl von Symptomen verbunden. Als Ursachen werden unter anderem Autoimmunerkrankungen diskutiert. Doch trotz intensiver Forschungsanstrengungen konnte bisher weder der genaue Mechanismus der Krankheitsentstehung geklärt noch eine kausale Therapiemöglichkeit gefunden werden. Dies zeigt, wie dringend die Forschung weiter vorangetrieben werden muss.
Gleichzeitig müssen wir die Versorgung der Betroffenen verbessern. Der Verdacht auf eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz dem Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Auch Bürgerinnen und Bürger können ihre Verdachtsmeldungen direkt an das Paul-Ehrlich-Institut übermitteln.
Sollte jedoch ein Impfschaden nach § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz vorliegen, haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch XIV. Zuständig hierfür ist das jeweilige Versorgungsamt, in Brandenburg das Landesamt für Soziales und Versorgung. Dort wurden bisher 406 Anträge auf Versorgung wegen eines Impfschadens nach einer CoronaSchutzimpfung gestellt. Dem stehen 5,2 Millionen verabreichte Impfdosen gegenüber.
Meine Damen und Herren, bei all unseren Bemühungen ist es essenziell, dass unsere Entscheidungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Im sozialen Entschädigungsrecht ist es entscheidend, welche Funktions- und Teilhabeeinschränkungen als Schädigungsfolge anerkannt werden. Die ärztliche Bewertung erfolgt individuell und unterliegt bundeseinheitlichen Vorgaben.
Die Grundlage für die Beurteilung bildet der aktuelle Stand der Wissenschaft. Dazu zählen die Sicherheitsberichte des PaulEhrlich-Instituts, Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sowie belastbare Erkenntnisse aus der medizinischen Forschung. Es wäre daher nicht zielführend, durch eine DiagnoseAnerkennung allgemein die Entschädigungskriterien zu verändern. Eine solche Entscheidung muss im Rahmen des bestehenden Sozialrechts getroffen werden. Bereits im Beschluss der 95. Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2022 wurde ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert – und dieses Engagement ist nach wie vor nötig.
Doch es reicht nicht, nur auf den Bund zu zeigen. Auch wir in den Ländern und Kommunen haben eine Verantwortung. Mit hohem Leidensdruck und einer komplexen Krankheitslage stellen die Betroffenen das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Das hat der Landtag bereits anerkannt und sich in der vorangegangenen Legislaturperiode in Form von parlamentarischen Anfragen und einer öffentlichen Anhörung mit medizinischen Fachleuten intensiv mit dem Thema befasst. Der Handlungsbedarf bleibt bestehen, doch es wurde darauf reagiert.
Mit der Long-COVID-Richtlinie des G-BA und darauf basierenden fünf neuen Leistungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab soll die Versorgung gestärkt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Versorgung strukturiert erfolgt und wissenschaftlich erhobene Daten in die Forschung
einfließen; denn nur mit einem verbesserten Verständnis dieser Erkrankung können wir die Versorgung langfristig verbessern. Darüber hinaus investiert der Bund im Zeitraum von 2024 bis 2028 73 Millionen Euro in das Forschungsprojekt „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“. Diese Mittel sollen insbesondere dazu beitragen, die koordinierte Versorgung zu optimieren.
In Brandenburg haben wir bereits Schritte unternommen: Das von Frau Gruhn angesprochene Netzwerk DiReNa – bestehend aus medizinischer Diagnostik, Rehabilitation und nachsorgenden Einrichtungen – wurde ins Leben gerufen und konnte zeitweise aus Landesmitteln finanziert werden. Ziel ist es, eine zentrale Patientensteuerung zu etablieren, die Betroffene von der Hausarztpraxis hin zu sektorübergreifenden und multiprofessionellen Therapien und Behandlungsangeboten leitet. Zudem gibt es spezielle Long-Covid-Einrichtungen in Brandenburg: Von der Einrichtung in Lübben haben wir gerade gehört; zu nennen sind aber auch die Immanuel Klinik in Rüdersdorf und das Helios Klinikum in Bad Saarow sowie das Long-Post-COVID-19-Zentrum Lausitz in Senftenberg.
Wenn wir in den sogenannten Therapie-Kompass schauen, wird deutlich, dass es natürlich noch Lücken gibt, gerade im Bereich der Fatigue-Behandlung. Wir brauchen daher dringend einheitliche Leitlinien – und die Mediziner im Saal wissen, dass die S1-Leitlinie zu Long Covid hinsichtlich der Diagnosestellung impraktikabel ist.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, den Betroffenen nicht nur zuzuhören, sondern ihnen auch konkrete Hilfe anzubieten. Wir müssen weiter forschen, bestehende Versorgungsstrukturen verbessern und neue Erkenntnisse schnell in die Praxis überführen. Es geht um mehr als Zahlen und Statistiken – es geht um Menschen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind.
In Brandenburg sind wir auf einem guten Weg: Wir haben Verbündete gewonnen, Strukturen geschaffen und arbeiten daran, diese weiterzuentwickeln. Um sie zu evaluieren, haben die Koalitionsfraktionen die Einsetzung einer Enquetekommission beschlossen. Wir werden die Erfahrungen der Pandemie aufarbeiten; betroffene Bürgerinnen und Bürger werden angehört. So werden wir herausfinden, welche Strukturen in Brandenburg sinnvoll sind und welche Angebote langfristig noch fehlen. Lassen Sie uns diesen Weg entschlossen gehen – für die Betroffenen, für ihre Familien, für eine Versorgung, die Hoffnung gibt! – Vielen Dank.
Zu Ihrer Information: Frau Ministerin lag mit einer Minute und 45 Sekunden über den vereinbarten 5 Minuten Redezeit, sodass diese Zeit bei den anderen Fraktionen aufgeschlagen werden kann: Für die SPD-Fraktion besteht die Möglichkeit, noch eine Minute und 30 Sekunden zu sprechen; dasselbe gilt für die BSWFraktion. Für die AfD sind es 6 Minuten, und für Frau Dr. Ludwig,
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegen! So politisch muss ich an dieser Stelle werden: Frau Ministerin, die Koalitionen in Thüringen und auch in Brandenburg haben dazu geführt, dass Ihre Partei nicht in den Bundestag eingezogen ist – aber Ihre Rede und die Rede von Frau Gruhn werden der Sargnagel für Ihre Partei sein. Darauf gebe ich Ihnen Brief und Siegel.
Ansonsten fällt mir dazu nicht viel ein. Man hätte eigentlich mitzählen müssen, wie oft hier der Begriff „Long Covid“ gefallen ist. Sie schreiben auch in Ihrem Entschließungsantrag – es ist wenigstens etwas Positives, dass scheinbar erkannt wurde, dass man irgendwie reagieren muss –, dass Sie die Umsetzung der Long-COVID-Richtlinie weiterhin sicherstellen wollen und so weiter und so fort.
DiReNa ist aber nicht dafür da, Post-Covid festzustellen. Es geht um die Feststellung von Post-Covid, und in genau diese Schleife schicken Sie die Betroffenen wieder. Schauen Sie sich bitte die Internetseite von DiReNa an: Oben steht, wofür das Netzwerk eingerichtet wurde, nämlich für Long Covid und Post-Vac. Lesen Sie aber weiter, finden Sie nur Informationen zu Long Covid – nur zu Long Covid.
Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie wollen die Long-CovidPatienten genauso behandeln wie die Post-Vac-Patienten. Das ist das Problem. Die Leiden haben unterschiedliche Ursachen und unterschiedliche Symptome. Doch bei Post-Vac wird das schlichtweg nicht anerkannt.
Sie sind ja nicht einmal in der Lage, das Wort „Impfschaden“ oder „Post-Vac“ wirklich in den Mund zu nehmen. Sie schwurbeln herum – ich muss es so ausdrücken –, dass man diejenigen, die auch andere Symptome haben, mitbehandeln könne. – Wo sitzt die Gesundheitsministerin denn? Links hinter mir; früher saß sie auf der anderen Seite, aber das ist auch egal.
Ich finde es ehrlich gesagt besonders problematisch, dass man Geschädigte mit anderen Symptomen da in irgendeiner Art und Weise mitbehandeln will. Genau das ist das Problem, der Grund, aus dem wir die Spezialambulanzen brauchen. Es muss erst einmal definitiv festgestellt werden, welche Erscheinungen es gibt.
Frau Ministerin, Sie behaupten, ich würde schwindeln, wenn ich sage, dass die Krankenkassen so etwas ablehnen. Wenn Sie wegen eines wirklich von einem Arzt festgestellten Impfschadens
ein Medikament, dieses Celsentri 300 zur Off-Label-Anwendung brauchen, ist selbst die Barmer nicht in der Lage, von einem Impfschaden zu reden, sondern sie schreibt auch von Long Covid. Noch dazu schickt sie den Medizinischen Dienst los, um die Patienten, die es betrifft, zu begutachten, damit er ein schönes Gutachten schreiben und sagen kann: Oh, keine klinische Symptomatik.
Genau das ist das Problem: Was ist denn die klinische Symptomatik? Das habe ich von keinem der Redner, die bisher gesprochen haben, gehört. Was ist die klinische Symptomatik für Post-Vac, sodass ein Arzt ganz klar einen Impfschaden feststellen kann? Das gibt es nicht, und diese Spezialambulanzen gibt es in Brandenburg eben auch nicht. Insofern bin ich, ehrlich gesagt, auch etwas erregt; aber ich rege mich jetzt auch wieder ab.