Ich glaube, dass wir eine solche Einrichtung brauchen – das ist gar keine Frage –, aber wir müssen davor noch andere Hausaufgaben erledigen. Ich will sie noch einmal nennen: Wir müssen an das Aufenthaltsgesetz ran; denn es regelt nun einmal in unterschiedlichen Paragrafen – vor allen Dingen in § 62 – zum Beispiel die maximale Dauer der Sicherungshaft. Sie darf nur sechs Monate dauern, kann in besonderen Fällen aber auf 18 Monate verlängert werden.
Außerdem spielen weitere Aspekte eine Rolle: Abschiebehaft darf nur von einem Richter angeordnet werden – meist an einem Amtsgericht –, und Personen in Abschiebungshaft müssen von regulären Strafgefangenen getrennt untergebracht werden. Außerdem darf Abschiebungshaft nur als letztes Mittel angewendet werden, wenn mildere Mittel wie Meldeauflagen oder eine sogenannte Duldung mit Aufenthaltsauflage nicht ausreichen. Zudem regelt das Grundgesetz in Artikel 104, dass Haft nur von einem Richter angeordnet werden kann. – Das sind alles Dinge, die eine Rolle spielen.
Im Übrigen wird trotz des angesprochenen Dublin-Zentrums ein Aspekt bleiben, der nicht ganz so einfach ist – um es vorsichtig auszudrücken –, denn auch diese Flüchtlinge werden wir nicht so schnell abschieben können. 28 Tage darf man in so einem Abschiebegefängnis festgehalten werden – das gilt auch für Dublin-Zentren –, doch das Problem ist ja gerade, dass wir nach Syrien und Afghanistan nicht abschieben können, weil wir keine diplomatischen Beziehungen zu diesen Ländern unterhalten; das haben wir letztes Mal schon festgestellt. Das ist ein Hauptgrund dafür, dass es nicht funktioniert.
Gleichzeitig leisten wir sowohl Syrien als auch Afghanistan Entwicklungshilfe in nicht ganz unbedeutender Höhe – Afghanistan erhält 391 Millionen Euro. Ich bin schon der Meinung, dass man, wenn man solche Mittel ausreicht, auch Gesprächsfäden aufbauen darf und vielleicht sogar muss, damit ein Land bitte schön seine Staatsbürger zurücknimmt und nicht so tut, als wäre das
Insofern glaube ich, dass wir die Sachen angehen müssen. Aber wir sollten schon darauf achten, dass wir in Zukunft darüber diskutieren, dass wir hier mit dem Bund – vielleicht hat er ja noch andere Ideen – und vor allem auch mit den anderen Bundesländern zu einer Lösung kommen, die das auf vernünftige Füße stellt. Insofern, glaube ich, ist das – Frau Kotré hat es in ihren einleitenden Worten gesagt – nicht nur ein Brandenburger Problem, sondern eines in ganz Deutschland.
Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Habe ich es richtig verstanden, dass Sie dafür plädieren, Gespräche mit den Taliban aufzunehmen und möglicherweise auch geflüchtete Frauen nach Afghanistan abzuschieben? Ich meine, Sie kennen die Situation dort; Sie wissen um die gesellschaftlichen Schwierigkeiten, um es freundlich auszudrücken. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Ich muss Ihnen eines sagen: Wenn wir mit den Taliban Kontakte pflegen, die es ermöglichen, Entwicklungshilfe in Höhe von 391 Millionen Euro zuzusichern, dann müssen wir selbstverständlich auch mit Taliban reden. Wir können uns den Gegenüber nicht aussuchen.
Natürlich müssen wir mit den afghanischen und auch mit den syrischen Machthabern sprechen. Das ist doch völlig selbstverständlich; das wird doch nicht an uns vorübergehen.
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir uns bei der ganzen Erarbeitung der zukünftigen Abschieberegelungen die Welt nicht schöner machen können, als sie ist. Afghanistan ist und bleibt nun einmal ein Hauptherkunftsland, und auch von dort werden in Zukunft Menschen zu uns kommen, die kein Recht auf Asyl haben. Aber das heißt im umgekehrten Fall doch nicht – das wäre ja ein klassischer Aufbau von Beziehungen –, dass es sich erst recht lohnt, hierherzukommen, wenn wir sowieso nicht dorthin abschieben. Das kann es am Ende nicht sein.
Im Übrigen ist jetzt ja erst wieder ein Flugzeug nach Afghanistan gegangen, in dem nicht etwa Straftäter saßen, sondern Frauen und Kinder. Insofern scheint das nicht ganz unmöglich zu sein. Allerdings wurde das von den Bundesländern organisiert: NRW hat das getan und jetzt auch das Bundesland Hessen. Und ich bin der Meinung: Was die beiden können, das müssen wir prinzipiell auch können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann im Grunde direkt an meine Ausführungen in der Aktuellen Stunde anknüpfen, und das will ich auch tun. Ich endete damit, dass unser derzeitiges Asylsystem eher einer Asyllotterie entspricht. Was ich aber nicht mehr darlegen konnte, war, wie nun eigentlich unsere Vorstellungen dazu aussehen, wie man das besser machen könnte.
Die wirkliche Lösung des unbestreitbar bestehenden Problems der irregulären Migration kann nur am Eingang und nicht am Ausgang gesucht werden. Nur mit einer Prüfung der Asylanträge außerhalb unseres Landes, außerhalb der Europäischen Union kann wirksam, dem Rechtsstaat und dem Humanismus verpflichtet, die unsägliche Asyllotterie beendet werden. Nur auf diese Weise kann eine Überlastung unserer Gesellschaft vermieden werden, die auch einer guten und vernünftigen Integration derjenigen im Wege steht, die wir nach Prüfung und Bewilligung der Asylanträge aufgenommen haben.
Der Antrag der AfD hingegen bezieht sich allein auf die Abschiebungshaft als einziges Instrument zur Durchsetzung von Abschiebungen. Es heißt übrigens Abschiebungshaft, nicht Abschiebehaft.
Die Abschiebungshaft spielt aber in der migrationsrechtlichen Praxis die absolut geringste Rolle – und das aus einem ganz guten, einem rechtsstaatlichen Grund: Es handelt sich nämlich um eine Form der Haft. Sie darf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur gerichtlich angeordnet werden. Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes stellt zum Beispiel klar, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden dürfen. Es möge doch bitte auch so bleiben, dass wir keine Kinder inhaftieren! Wir haben einen Rechtsstaat und wollen, dass dies auch so bleibt.
Die Abschiebungshaft kommt überhaupt nur infrage, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Ich könnte deswegen jetzt zur Intention des Antrages in dieser Form mutmaßen; das muss ich aber nicht, und das tue ich auch nicht. Doch es fällt schon auf, dass der vom Kollegen Genilke angesprochene Ausreisegewahrsam in Ihrem Antrag überhaupt nicht vorkommt; dieser hat in der tatsächlichen Praxis aber eine deutlich höhere Relevanz. Möge sich einfach jeder seine Meinung dazu selbst bilden. Aber schon wegen dieser nicht nachvollziehbaren Beschränkung allein auf das allerschärfste Mittel zur Durchsetzung von Abschiebungen lehnen wir diesen Antrag natürlich ab.
Im Übrigen gestatte ich mir den Hinweis, dass wir in Brandenburg bereits auf einem sehr guten Weg sind, die Dinge anzupacken, die uns auf Landesebene möglich sind. Ja, das kann sich hier im Land natürlich nur auf Prozesse der Rückführung ausreisepflichtiger Personen und die Integration von Personen mit Aufenthaltsrecht beziehen; denn am Eingang des Prozesses haben wir keine wirkliche Verfügungsmacht.
Vielen Dank, Herr Lüders, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe eine grundsätzliche Frage, weil es gerade wieder aufkam: Ich nehme – auch hier bei dem Antrag zum Thema Migration – nicht wahr, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht in irgendeinem Themenfeld eine grundsätzliche Änderung der Politik in diesem Land herbeisehnt oder anstrebt. Bitte sagen Sie uns doch einmal: Wie ist denn Ihre grundsätzliche Position zur Begrenzung der Migrationspolitik, die Ihre Vorsitzende im Wahlkampf ja auch immer wieder angesprochen hat? Ich sehe keine einzige Initiative hier im Land, die von Ihrer Fraktion ausgeht und das Ziel hat, die illegale Migration zu begrenzen.
Sie hätten mir einfach nur zuhören müssen; ich habe gerade gesagt, wie unsere Vorstellungen aussehen: dass es am besten wäre, den Migrationsprozess außerhalb der Europäischen Union stattfinden zu lassen, also dort die Asylanträge zu prüfen, weil
Zu dem, was wir auf Landesebene erreicht haben, wollte ich gerade ausführen; da haben Sie mich unterbrochen. Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen zum Beispiel dafür sehr starkgemacht, dass das Dublin-Zentrum entsteht, und ich bin sehr dankbar dafür, dass es so schnell dazu gekommen ist. Im Unterschied zu Ihnen widmen wir uns der ganzen Breite der Probleme. Denn die Abschiebungshaft – ich sage es noch einmal, und ich weiß, wovon ich spreche; das können Sie mir glauben – spielt in der Praxis eine absolut untergeordnete Rolle. Auch das sage ich noch einmal: Ganz zu Recht spielt sie eine untergeordnete Rolle, weil es eine Form von Haft ist, die nur in Ausnahmefällen anzuwenden ist. Ausreisegewahrsam – das wäre tatsächlich hilfreich, um die nötigen Rückführungen voranzubringen. Warum formulieren Sie das nicht in Ihrem Antrag?
Ich möchte noch ansprechen, dass wir mit Vehemenz und ohne die Hemmnisse der letzten Legislaturperiode, die es ja gab, nun endlich auch das Ausreisezentrum in Schönefeld vorantreiben werden. Dort wird es einen Ausreisegewahrsam geben, weil das das eigentliche Mittel ist, und es ist nicht auszuschließen, dass es dort dann auch eine Abschiebungshafteinrichtung geben wird.
Man muss sagen: Die eigentliche Lösung des Problems, die ich wirklich lang und ausführlich hergeleitet und geschildert habe, liegt nicht hier. Wir können nur das tun, was auf Landesebene möglich ist – und das tun wir eben auch. Gleichwohl werden wir uns für eine echte Lösung des Migrationsproblems auf Bundes- und auf europäischer Ebene starkmachen; denn nur am Eingang des Problems kann es gelöst werden. Verlassen Sie sich bitte darauf, dass wir hier in Brandenburg, in dieser Legislaturperiode und mit dieser Koalition, anders als unsere Vorgänger bei der dringend nötigen Regulierung der Migration wirklich große und sichtbare Schritte machen werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus SPD und BSW hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, alle geeigneten und rechtssicheren Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung und Zurückweisung von illegaler und irregulärer Migration zu unterstützen. Zugleich hat sich die Koalition für die Ausweitung von Rückführungsabkommen ausgesprochen und ausdrücklich festgestellt: Wer kein Bleiberecht besitzt, muss Deutschland verlassen. – Das sind sehr vernünftige Festlegungen, deren konkrete Umsetzung allerdings in erster Linie von den notwendigen Entscheidungen auf Bundesebene und den rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt.
Rechtliche Rahmenbedingungen sind dabei nichts Unveränderbares. Ihre Veränderung auf rechtsstaatlichem Wege ist das tägliche Brot aller demokratischen Parlamente – man kann auch sagen: ihr Daseinszweck – und ansonsten natürlich auch eine Sache internationaler Vereinbarungen. Es ist offensichtlich, dass ein derartiger rechtlicher und politischer Handlungsbedarf in der Migrationspolitik besteht.
Es ist auch zutreffend, dass Brandenburg seit 2017 über keine eigene Abschiebehafteinrichtung mehr verfügt. Sie ist allerdings nicht wegen „angeblicher Mängel“ geschlossen worden, wie es in dem Antrag formuliert ist, sondern wegen tatsächlicher Mängel beim Brandschutz. Wenn derartige Sicherheitsmängel festgestellt werden, gibt es zu einer Schließung auch keine verantwortungsbewusste Alternative. Ich verantworte das jedenfalls nicht.
Seitdem nutzen wir Kapazitäten in anderen Bundesländern, was vom Grundsatz und vom Aufwand her keineswegs unproblematisch ist – das ist so, und das will ich gern einräumen. Dabei geht es zumeist um freie Plätze in Dresden, Langenhagen, Büren, Ingelheim oder Glückstadt. Natürlich wird bei freien Plätzen in mehreren Einrichtungen diejenige mit der geringsten Distanz zum Land Brandenburg gewählt. Aber Sie sehen schon an der Aufzählung: Es geht hier letztlich von Schleswig-Holstein bis Rheinland-Pfalz. Wie gesagt, unproblematisch ist das nicht, auch nicht für die mit der Durchführung betrauten Behörden hier bei uns in Brandenburg.