wenn Sie denn glauben, dass Sie in irgendeiner Weise nicht ordentlich behandelt worden sind? Dieses Recht haben Sie. Insofern, glaube ich, brauchen Sie uns nicht darüber zu belehren, ob der Verfassungsschutz funktioniert oder nicht funktioniert.
Er ist übrigens auch im Land Brandenburg kein Auslandsgeheimdienst. Dass wir an die Sicherheitsarchitektur ranmüssen, um gerade nicht davon abhängig zu sein, dass hier Dinge von ausländischen Geheimdiensten aufgedeckt werden, die auch von unseren Geheimdiensten aufgedeckt werden sollten, ist gar keine Frage.
Aber Sie wollen etwas beim Verfassungsschutz des Landes Brandenburg ändern. Deshalb glaube ich, dass wir eine Lockerung an dieser Stelle überhaupt nicht zulassen können. Denn wenn eines sicher ist, dann ist es das, dass die Demokratie gefährdet ist. Davon bin ich fest überzeugt.
Sie ist gefährdet von links, gefährdet von rechts, gefährdet von Fundamentalisten, von Islamisten, und all das wollen Sie über Bord kippen und sagen: „Nein, das brauchen wir alles nicht“? Ich halte das für einen falschen Weg.
Ich möchte deshalb am Ende meiner Rede ausdrücklich denen danken, die für den Verfassungsschutz arbeiten, weil ich es für wichtig erachte, dass gerade aus dem Sozialismus, wo es eine Staatssicherheit dafür gab, die das kontrolliert hat, die Lehre gezogen wurde, dass der Verfassungsschutz nicht irgendeinem Diktator oder irgendeiner Clique untersteht, sondern der Aufsicht einer parlamentarischen Demokratie. Das soll auch so bleiben. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich mich vornehmlich in diese Richtung wende, weil ich mich mit dem Antrag der AfD auseinandersetze, den ich mir ausgedruckt und mitgenommen habe, weil es wichtiger wäre, mit denen zu reden, die ihn gestellt haben, damit Argumente ausgetauscht werden können.
Wenn Sie die Bürger auf der Straße fragen, ob sie – wir – einen Verfassungsschutz bräuchten, glaube ich, würde die übergroße Mehrheit der Bürger heute in jedem Fall Ja rufen, insbesondere wegen terroristischer Anschläge in Deutschland, islamistischer Anschläge, was gerade passiert ist. Ich glaube, dass die Bürger keine Angst vor einem Verfassungsschutz haben. Ich glaube auch nicht, dass die Bürger in erster Linie, wie Sie es tun – vielleicht aus gutem Grund –, die AfD oder die MLPD mit der Überwachung in Verbindung bringen, die der Verfassungsschutz möglicherweise vornimmt.
Ich verstehe, dass Sie sensibel sind und dass Sie aus eigenen Erfahrungswerten möglicherweise diesen Verfassungsschutz subjektiv völlig anders beurteilen als andere Menschen und auch Abgeordnete in diesem Land. Aber der Verfassungsschutz ist aus unserer Sicht wichtig.
Wir haben einen Verfassungsschutz des Bundes – MAD und BND –, aber der reicht in diesem Land nicht aus. Wir brauchen einen eigenen Verfassungsschutz. Er ist vielleicht sogar mit zu wenig Mitteln ausgerüstet. Ich kann mir darüber noch keinen Überblick verschaffen und habe nicht die notwendige Kompetenz, tatsächlich dazu zu reden. Aber ich glaube, dass die heutige technische Lage für den Verfassungsschutz immer mehr Geld kostet, wirklicher extremistischer Bestrebungen, und zwar nicht im Land, sondern aus dem Ausland, Herr zu werden.
Ihr Antrag führt im Wesentlichen dazu aus, dass Sie eine eigenständige Behörde wünschen. Das haben andere Bundesländer auch. Das kann man machen. Das ist eine Frage des Geschmacks; mehr ist es nicht. Wir würden damit die Innenministerin sicherlich entlasten, weil die Verantwortung dann auf den Chef der neuen Behörde übergehen würde, wenn einmal etwas schiefgeht. Aber so tragen Sie weiterhin die Verantwortung. Insofern können wir auf keinen Fall einen Verfassungsschutz errichten, der eine unabhängige Behörde mit einem Behördenleiter wäre, welcher, wenn ich Ihren Antrag richtig verstanden habe, völlig unabhängig und kein politischer Beamter ist.
Sie sagen zwar, die Parlamentarische Kontrollkommission – oder wie auch immer sie dann hieße – wäre das geeignete Gremium. Aber so, wie Sie es in der Begründung, die für einen solchen Antrag relativ umfangreich ist, beschreiben, ist sie völlig ungeeignet, einen solchen Verfassungsschutz zu kontrollieren. Denn die Parlamentarische Kontrollkommission ist in ihrer Kompetenz überhaupt nicht dazu in der Lage – bestehend aus den Abgeordneten, wie sie hier sitzen –, eine entsprechende Wertung der dortigen Handlungen vorzunehmen. Das macht man so nach dem Motto: Woher soll ich wissen, was ich meine, wenn ich noch nicht gehört habe, was ich sagen will?
In diesem Zusammenhang könnte man sagen: Der Antrag fußt lediglich auf eigenem Erleben. Dafür habe ich Verständnis. Ich kenne Ihre Gefühle zwar nicht, könnte sie aber nachvollziehen. Ich habe mich gar nicht darüber informiert, wer von Ihnen mit dem Verfassungsschutz überhaupt Kontakt hatte. Herr Hohloch hat selbst gesagt, dass er Kontakt hatte. Bei Herrn Berndt ist es in der Zeitung erwähnt worden. Aber es unterliegt gar nicht meiner Kompetenz, das irgendwie zu prüfen. Und Herr Genilke hat im Prinzip gesagt, dass man sich in einem Rechtsstaat gegen eine solche Formierung und Einschätzung natürlich zur Wehr setzen kann und möglicherweise auch ein gegenteiliges Votum bekommen könnte. Dafür sind Gerichte da. Ich vertraue den Gerichten.
Insofern: Der Verfassungsschutz käme seinem gesetzlichen Auftrag und seinen Befugnissen nicht mehr nach, wenn eine Behörde, wie sie in Ihrem Antrag gefordert ist, geschaffen werden würde. Deshalb glaube ich, dass dafür kein Raum ist und der Antrag abzuweisen ist. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich vorgenommen, den Verfassungstreuecheck zu überprüfen, wobei wir uns im Ziel, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten, einig sind. Es geht hier allein um den richtigen Weg. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag einiges zu den verfassungsgemäßen Kernaufgaben des Verfassungsschutzes klargestellt, was ebenfalls zu begrüßen ist. An diesen Kernaufgaben wird sich der Verfassungsschutz in Brandenburg selbstverständlich orientieren. Ich denke, die Voraussetzungen zur Abarbeitung dieser Vorhaben sind mit der Koalition aus SPD und BSW günstig – deutlich günstiger sogar, als das in der vergangenen Wahlperiode der Fall war.
(Beifall BSW sowie der Abgeordneten Nadine Graßmel [SPD] – Steeven Bretz [CDU]: Das glaube ich noch nicht ganz!)
Weiterer Beauftragungen, wie etwa im hier vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion gefordert, bedarf es dagegen nicht.
Meine Damen und Herren, es ist noch gar nicht so lange her, da wurde vor allem von links die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Das war insbesondere nach der Aufdeckung der Verbrechen des NSU; viele werden sich daran noch erinnern. Heute hören wir diese Forderungen in starkem Maße vor allem von rechts; denn darauf läuft der vorliegende Antrag am Ende ja faktisch hinaus. Beide Perspektiven auf den Verfassungsschutz halte ich indes für nicht zielführend, und wie so oft liegt die Wahrheit auch bei dieser Sache wohl eher in der Mitte.
Die Ausgliederung des Verfassungsschutzes aus dem Ministerium in ein neues Landesamt – mit welchem Auftrag auch immer – halte ich jedenfalls für den ganz falschen Weg. Denn die notwendige Kontrolle des Verfassungsschutzes ist in der jetzigen Struktur und Anbindung besser gewährleistet, und in der Tat ist die wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes für einen demokratischen Staat von großer Bedeutung.
Ein Landesamt für Terrorismusbekämpfung würde zudem dem Verfassungsschutz unklare polizeiliche und Exekutivaufgaben übertragen und eher zu einer bedenklichen Doppelung von Strukturen und Aufgaben führen. Mir kommt das nicht wirklich zu Ende gedacht vor. Es erschließt sich mir auch nicht, warum Sie – so steht es in Ihrem Antrag – ausgerechnet die Landesregierung auffordern wollen, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in einer ganz bestimmten Weise sicherzustellen. Sie sollten, meine Damen und Herren von der AfD, keine so geringe Meinung vom Landtag als Vertretung des Volkes haben.
Wie die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes erfolgen soll, dazu kann man zwar aus guten Gründen unterschiedliche Auffassungen vertreten; es ist und bleibt aber immer eine Frage der parlamentarischen Selbstorganisation. Mit anderen Worten: Die Landesregierung hat da überhaupt keine Zuständigkeit, und es bedarf daher auch keiner Aufforderung, was Ihnen bei der Formulierung Ihres Antrages entgangen ist. Und wenn Sie ausweislich der Begründung des Antrags der Meinung sind, eine Gesetzesnovelle sei offensichtlich verfassungswidrig, dann steht Ihnen dagegen der Weg zum Landesverfassungsgericht offen. Aus diesen Gründen empfehle ich die Ablehnung des Antrages.
Dass die kritische Begleitung der Arbeit des Verfassungsschutzes notwendig ist und bleibt, kann dagegen keinem ernsthaften Zweifel unterliegen. Die Maxime seiner Arbeit darf auch niemals „Viel hilft viel“ und auch nicht „Es ist schon alles in Ordnung, sofern es nur gegen die vermeintlich Richtigen geht“ sein; das will ich hier deutlich feststellen. Denn ein solches Vorgehen wäre mit rechtsstaatlichen und bürgerrechtlichen Maßgaben keinesfalls mehr zu vereinbaren, und es würde auch der Ethik der konstitutionellen Demokratie widersprechen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Lange, die jetzige Situation ist, dass der Verfassungsschutz die Abteilung 5 des Innenministeriums ist. Er unterliegt Ihrer Kontrolle als Ministerin und der Kontrolle der Regierung. Die parlamentarische Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission sieht so aus, dass die größte Opposition, die AfD, die bei Weitem stärkste politische Kraft im Land, hier ausgeschlossen ist – bewusst ausgeschlossen ist.
Der Kollege Adler empfand es als Fangfrage, als ich ihn gefragt habe: Wie sind denn die Gewichte bei der Tätigkeit des Verfassungsschutzes? – Ich habe die Seitenzahlen nicht im Kopf. Aber wenn Sie sich die Berichte ansehen, dann sehen Sie, dass sich drei Viertel – oder mehr, würde ich sagen – der Berichte und damit der Tätigkeit des Verfassungsschutzes gegen rechts und vor allem gegen die AfD und das Umfeld der AfD richten und alles andere so gut wie komplett ausgeblendet wird.
(Wolfgang Roick [SPD]: Ja, wenn da so viel passiert! – Zu- ruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD])
Eine solche Situation, eine solche Organisation und eine solche Arbeitsweise des Verfassungsschutzes sind kein Schutz der Demokratie, sondern ein Angriff auf die Demokratie.
Wer sich als demokratische Partei aufführt oder versteht, der hat den Auftrag, diese Unsitten und diese unmöglichen Zustände zu beenden. Ich zitiere Ihnen abschließend einmal, was der amerikanische Vizepräsident der Münchner Sicherheitskonferenz ins Gesicht gesagt hat – es kann auch Ihnen nur ins Gesicht gesagt werden –:
Die Bedrohung – so sagte es J. D. Vance am 14. Februar; das ist zwei Wochen her, ganz aktuell –, die mich in Bezug auf Europa am meisten besorgt, das ist nicht Russland und China, das ist nicht irgendein anderer externer Akteur. Was mich besorgt, ist die Bedrohung von innen. In Großbritannien und ganz Europa, fürchte ich, ist die Meinungsfreiheit auf dem Rückzug. Für viele von uns auf der anderen Seite des Atlantiks sieht es zunehmend so aus, als würden alte, etablierte Interessen sich hinter hässlichen, sowjetisch anmutenden Begriffen wie „Fehlinformation“ und „Desinformation“ verstecken. – Zitatende. Genau das ist es, was wir erleben. Genau das ist es, was der Verfassungsschutz tut. Deswegen muss das geändert werden, und deswegen haben wir einen Vorschlag vorgelegt. Wenn Sie wirklich an die Demokratie glauben, dann helfen Sie uns und machen Sie dabei mit!
Okay. Die Frau Ministerin möchte nicht erwidern. – Für die antrageinreichende Fraktion hat die Abgeordnete Kotré noch einmal das Wort.
(Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Herr Bretz, Sie können gleich eine Zwischenfrage stellen! – Steeven Bretz [CDU]: Ich freue mich, dass Sie so an meine Rechte denken!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Adler, die AfD ist nicht der alleinige Adressat von Verfassungsschutzmaßnahmen. Ja, Donnerwetter, da sind Sie ja einem großen Ding auf der Spur! Nein, Adressat sind auch Coronaspaziergänger, sogenannte Delegitimierer des Staates, angebliche Rechtsextreme und ganz einfache Regierungskritiker.