Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

(Beifall AfD sowie vereinzelt BSW)

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Reinhard Simon in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 68, Neinstimmen: 7, Stimmenthaltungen: 4. Damit hat Herr Abgeordneter Simon die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

(Allgemeiner Beifall)

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Christian Dorst in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 75, Neinstimmen: 3, Stimmenthaltungen: 0. Damit hat Herr Abgeordneter Dorst die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

(Allgemeiner Beifall)

An der Wahl von Frau Abgeordneter Ellen Fährmann in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 71, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 0. Damit hat Frau Abgeordnete Fährmann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

(Allgemeiner Beifall)

An der Wahl von Frau Abgeordneter Britta Kornmesser in die Landessportkonferenz haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 67, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 4. Damit hat Frau Abgeordnete Kornmesser die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Vertreterin des Landtages in die Landessportkonferenz gewählt.

(Beifall SPD, BSW und CDU)

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Jean-Pascal Hohm in die Landessportkonferenz haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 36, Neinstimmen: 35, Stimmenthaltungen: 7. Damit hat Herr Abgeordneter Hohm die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Vertreter des Landtages in die Landessportkonferenz gewählt.

(Beifall AfD und BSW)

An der Wahl von Frau Abgeordneter Melanie Matzies-Köhler in die Landessportkonferenz haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 75, Neinstimmen: 3, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Frau Abgeordnete MatziesKöhler die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Vertreterin des Landtages in die Landessportkonferenz gewählt.

(Beifall BSW, SPD und CDU sowie vereinzelt AfD)

An der Wahl von Frau Abgeordneter Kristy Augustin in die Landessportkonferenz haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 69, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Frau Abgeordnete Augustin die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Vertreterin des Landtages in die Landessportkonferenz gewählt.

(Allgemeiner Beifall)

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Sebastian Rüter zum ILBBeirat haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 62, Neinstimmen: 15, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Rüter die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied in den ILB-Beirat vorgeschlagen.

(Allgemeiner Beifall)

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Andreas Galau zum ILBBeirat haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 38, Neinstimmen: 29, Stimmenthaltungen: 11. Damit hat Herr Abgeordneter Galau die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg

erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied in den ILB-Beirat vorgeschlagen.

(Beifall AfD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Oliver Skopec zum ILBBeirat haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 73, Neinstimmen: 4, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Skopec die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied in den ILB-Beirat vorgeschlagen.

(Allgemeiner Beifall)

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Steeven Bretz zum ILBBeirat haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 71, Neinstimmen: 6, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Bretz die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied in den ILB-Beirat vorgeschlagen.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat für den Fall der nicht erfolgreichen Wahl ihrer auf Drucksache 8/546 aufgeführten Wahlvorschläge zum Landes-Kinder- und Jugendausschuss in derselben Drucksache einen zweiten Wahlgang beantragt. Ich darf danach fragen, ob die AfD an diesem Wahlgang festhalten möchte. – Bitte schön, Frau Kotré.

Wir werden heute auf einen weiteren Wahlgang verzichten.

Vielen Dank. – Dann schließe ich Tagesordnungspunkt 3 – und übergebe für Tagesordnungspunkt 4 an Vizepräsidentin Frau Dr. Gruhn.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Wertes Publikum auf der Tribüne! Liebe Pressevertreter! Ich begrüße Sie herzlich und bitte die Abgeordneten, wieder Platz zu nehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: Aussetzung der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ab sofort und Überprüfung der Einbürgerungen der letzten zehn Jahre

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 8/501

Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet.

Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Kotré für die AfD-Fraktion.

(Beifall AfD)

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Zahl der Einbürgerungen in diesem Land befindet sich auf einem Höchststand. Den Großteil der Eingebürgerten machten Syrer aus, aber auch Ukrainer und Iraker waren zahlreich vertreten.

Grund für diese hohe Zahl von Einbürgerungen sind vor allem die Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht, die vor nicht allzu langer Zeit durch den Bundestag gepeitscht wurden. Bei der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts handelt es sich allerdings um eine Regelung, die Missbrauch Tür und Tor öffnet.

Der aktuelle Stand der Einbürgerungen ist besorgniserregend: Über 3 700 Menschen haben die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – eine Zahl, die im Vergleich zu den Vorjahren einen dramatischen Anstieg darstellt. Sonst waren es maximal 1 000 Einbürgerungen pro Jahr.

Meine Damen und Herren, die aktuellen Zahlen werfen ernstzunehmende Fragen auf: Können wir sicherstellen, dass jede dieser Einbürgerungen korrekt und rechtmäßig erfolgt?

(Ludwig Scheetz [SPD]: Ja, können wir!)

Und was bedeutet das für zukünftige Generationen von Staatsbürgern? Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass insbesondere die Bundesregierungen unter Beteiligung der Grünen die rechtlichen Rahmenbedingungen oft zugunsten einer schnellen Einbürgerung – und das in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise – gelockert haben.

(Beifall AfD)

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts der letzten Ampelregierung ermöglicht nun die Einbürgerung von Ausländern nach nur fünf Jahren Aufenthalt – und unter besonderen Voraussetzungen sogar nach nur drei Jahren. Soll es wirklich so einfach sein, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben? Und vor allem: Wird dadurch nicht die Grundlage unserer Gesellschaft untergraben?

Die Rechtslage vor der ersten rot-grünen Regierung ab 1998 sah noch so aus, dass sogenannte Anspruchseinbürgerungen – anstatt wie jetzt schon nach fünf oder sogar nach drei Jahren; ich habe das eben erwähnt – frühestens nach 15 Jahren möglich waren. Dann wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2000 ein verwässertes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht. Das ermöglichte zwar die doppelte Staatsbürgerschaft – an sich aber noch als Ausnahmefall.

Die Zeitdauer für die Anspruchseinbürgerung wurde von 15 auf acht Jahre herabgesetzt. Zudem wurde eingeführt, dass auch in Deutschland geborene Kinder von zwei Ausländern die deutsche Staatbürgerschaft erhalten können, wenn ein Elternteil acht Jahre lang einen unbefristeten Aufenthaltstitel innehat. Sie konnten die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen, mussten sich

aber mit 18 Jahren für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.

Im Dezember 2014 wurde dies unter der – ihrem Handeln nach – ersten grünen Kanzlerin Merkel wieder aufgeweicht: Unter bestimmten Voraussetzungen konnten doch beide Staatsbürgerschaften über das 18. Lebensjahr hinaus behalten werden.

Zwischenzeitlich hat wieder eine Regierungsbeteiligung der Grünen stattgefunden. Während dieser hat man die Ausnahmemöglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft zum Regelfall entarten lassen und die Zeitdauer bis zur sogenannten Anspruchseinbürgerung von acht Jahren auf fünf bzw. sogar nur drei Jahre verkürzt. Und siehe da: Wir müssen eine fast vervierfachte Zahl an Einbürgerungen allein im Land Brandenburg feststellen.

Mit unserem heutigen Antrag fordern wir die sofortige Aussetzung aller laufenden Einbürgerungsverfahren in Brandenburg.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist offensichtlich: In den letzten Monaten und Jahren haben uns zahlreiche Berichte über Fälle erreicht, in denen die Identität von Antragstellern und sogar neuen Staatsbürgern nicht klar festgestellt werden konnte. Insbesondere aufgrund der aktuellen Diskussionen um Personen mit ungeklärter Identität, die sich in Deutschland aufhalten und deren Einbürgerung fragwürdig ist, müssen wir handeln. Komischerweise verfügen die meisten der illegal einreisenden Ausländer über keine Papiere und geben einen Namen und ein Geburtsdatum an, ohne dass dies überprüft wird. Wir fordern daher eine umfassende Überprüfung aller Einbürgerungen der letzten zehn Jahre.