Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

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A n l a g e 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Vorlage eines Nachtragshaushalts zum Haushalt 2001

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus spätestens bis zum 31. Mai 2001 einen Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2001 vorzulegen.

Wahl einer Abgeordneten zum Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages in der Fassung vom 4. Juni 1987 wurde für den Rest der 14. Wahlperiode für den am 27. Januar 2000 gewählten Abgeordneten Dr. Hermann Borghorst nunmehr gewählt:

Frau Abgeordnete Kirsten F l e s c h.

Wahl einer Abgeordneten zur Vertreterin Berlins für die 31. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 8. bis 10. Mai 2001 in Leipzig

Für die 31. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 8. bis 10. Mai 2001 in Leipzig wurde für die am 30. November 2000 gewählte Abgeordnete Kirsten Flesch nunmehr gewählt:

Frau Abgeordnete Monika H e l b i g.

Wahl einer Person zum Mitglied des Verwaltungsrats der Feuersozietät BerlinBrandenburg

Gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. b des Gesetzes über die Feuersozietät Berlin-Brandenburg vom 2. Juli 1993 (GVBl. S. 305, 307), zuletzt geändert am 27. Juni 1994 (GVBl. S. 177, 178), wurde für den am 24. Februar 2000 gewählten Abgeordneten Dr. Hermann Borghorst nunmehr gewählt:

Herr Abgeordneter Karlheinz N o l t e.

Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Das Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative betreffend die Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege zu unterstützen.

Änderung der Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin

Das Abgeordnetenhaus begrüßt es, wenn Bezirke aus Anlass besonderer Ereignisse und Veranstaltungen von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung auch durch das Zeigen von

Fahnen der Veranstalter an ihren nicht für hoheitliche Beflaggungen vorgesehenen Fahnenmasten ihre Verbundenheit mit diesen Veranstaltungen zum Ausdruck bringen. Dazu gehört auch das Zeigen der Regenbogenfahne am Christopher-Street-Day und der Farben des Kirchentages am Kirchentag. Der Senat gewährleistet den dazu erforderlichen rechtlichen Handlungsspielraum der Bezirke.

S-Bahnbetrieb mit Zweisystem-Fahrzeugen

Der Senat wird aufgefordert, mit der DB AG, der S-Bahn GmbH und der Landesregierung von Brandenburg Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, die vorhandenen Gleisanlagen in der Region Berlin-Brandenburg durch die Einführung von Zweisystem-S-Bahnzügen effizienter zu nutzen. Dabei ist zu prüfen, welche Verbindungen sich auf Grund des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten als Pilotprojekt für diese Technik eignen. Insbesondere sind die Streckenführungen Berlin-Schönefeld – Außenring (BAR) – Karower Kreuz und Ostbahnhof – Lichtenberg – Wartenberg – Karow zu untersuchen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden

I.

Gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin wird ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge bei der Berliner Bankgesellschaft und ihren Tochterunternehmen einschließlich möglicher Zusammenhänge zwischen Kreditvergaben und Parteispenden sowie der durch die Geschäftspraxis der Bankgesellschaft Berlin und ihrer Tochterunternehmen entstandenen finanziellen Schäden für das Land Berlin eingesetzt.

II.

Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern (4 Mitgliedern der CDU-Fraktion, 2 Mitgliedern der SPD-Fraktion, 2 Mitgliedern der PDS-Fraktion und einem Mitglied der Fraktion Bündnis 90/ Grüne) sowie deren Stellvertretern.

III.

Der Ausschuss soll folgende Sachverhalte prüfen:

A. Aubis-Kredit

1. Welche Konzepte mit welchen Unterlagen hat die Aubis, d. h. alle Gesellschaften, an denen die Herren Klaus Wienhold und/oder Dr. Christian Neuling als Gesellschafter und/oder als Geschäftsführer maßgebend unmittelbar oder mittelbar über weitere Gesellschaften beteiligt sind oder waren, wann wem vorgestellt, um umfangreiche Wohnungsbestände in den neuen Bundesländern erwerben zu können?

2. In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt wurden Kredite von der Bankgesellschaft, d. h. Bankgesellschaft Berlin AG und deren Tochterunternehmen, im folgenden BGB genannt, gegenüber Aubis zugesagt?

3. Wie wurde zum jeweiligen Zeitpunkt der Kreditbewilligung die Wirtschaftlichkeit des entsprechenden Vorhabens und die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer beurteilt? Welche gutachter

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lichen oder sonst sachverständigen Stellungnahmen wurden dabei zu Grunde gelegt? Wann wurden Stellungnahmen von wem und auf wessen Veranlassung erstellt? Auf welcher Grundlage wurden die Kredite wann von wem mit welchen Empfehlungen versehen, bewilligt und in welchen Tranchen an wen ausgereicht? 4. Welche Gremien und Entscheidungsträger der BGB waren mit der Kreditvergabe befasst, und wer hatte im Übrigen Kenntnis von der Bewilligung? 5. Welche Gremien und Entscheidungsträger der BGB waren mit der Genehmigung und Ausreichung der einzelnen Tranchen befasst, und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon? 6. Auf welcher Basis, wie und mit welchem Ergebnis kam es zur Übernahme von Beständen der Aubis durch die BGB? Welche sonstigen vertraglichen Beziehungen bestanden oder bestehen zwischen Aubis und deren Nachfolge- oder Tochterunternehmen und der BGB? Bestanden oder bestehen Rechte Dritter an Tochter- oder Nachfolgeunternehmen der Aubis? Wenn ja, worin bestehen diese? 7. Auf welchen Grundlagen, wie und mit welchem Ergebnis wurde die „Auffangaktion 1999“ durchgeführt? 8. Welcher finanzielle Schaden ist dem Land Berlin bzw. der BGB mittelbar und unmittelbar durch das Kreditgeschäft mit der Aubis und seinen Folgen entstanden oder in Zukunft zu erwarten, und wer kann für solche Schäden in Haftung genommen werden?

B. Parteispenden an die CDU im Zusammenhang mit Kreditvergaben der BGB 1. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Gewährung des Kredites und den Spenden im Gesamtumfang von 40 000 DM für die CDU, die der Geschäftsführer der Aubis an den Vorstandsvorsitzenden der Berlin-Hyp gezahlt hat? Wurden mit der Spende, ihrer Annahme oder Verteilung gesetzliche oder sonstige Bestimmungen außer Acht gelassen? 2. Welche weiteren veröffentlichten, veröffentlichungspflichtigen oder sonstige Spenden an die CDU hat es gegeben, bei denen auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte den Verdacht ergeben, dass sie geeignet waren, geschäftliche Entscheidungen der BGB bezogen auf größere Kreditengagements zu beeinflussen, und wer hatte wann hiervon Kenntnis? 3. Wie wurde mit den unter 1. und 2. genannten Spenden von der CDU bzw. Mitgliedern der CDU verfahren, wie wurden diese verteilt und verbucht? Welche Quittungen wurden dafür ausgestellt, und inwieweit wurden sie steuerlich verwendet? Welche anderen Verpflichtungen wurden durch die Weitergabe der Gelder abgegolten? In welchem Umfang gab oder gibt es Sonderkonten oder Kassenbestände, die nicht deklariert wurden? 4. Welche Geschäftszwecke verfolgte und verfolgt der bpiVerlag, wer war oder ist an ihm oder seiner Tätigkeit beteiligt, wer sind die Gesellschafter und Treuhänder des Verlages?

C. Fondsgeschäfte 1. Welche Immobilienfonds wurden wann, mit welchen Volumina (Einlagen/Kredit) mit welchen Garantien und Prospektzusagen zu welchem Zeitpunkt für welchen Zeitraum aufgelegt, und welche Gremien bzw. Verantwortlichen der BGB entschieden auf welchen Grundlagen darüber, und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon? Inwieweit, wann und in welchem Umfang wurden dabei Bestimmungen des Kreditwesengesetzes oder sonstige Vorschriften außer Acht gelassen? Welche Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen sind dafür bereits eingestellt bzw. werden vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen verlangt und sind sonst zu erwarten? 2. In welchem Umfang wurde das Risiko notleidender Kredite in die Fonds verlagert? 3. In welchem Umfang, wann und aus welchem Grunde wurden persönlich haftende Gesellschafter von Immobilienfonds der BGB von Haftungen freigestellt? Welche Gremien und Funktionsträger der BGB waren wann damit befasst, und wer hatte im Übrigen wann Kenntnis hiervon?

4. Welche Fonds wurden wann welchem begrenzten Personenkreis (Exklusivfonds) zu welchen Bedingungen, auf wessen Betreiben und mit wessen Kenntnis angeboten? In welchem Umfang und durch wen wurden in Exklusivfonds eingebrachte Immobilien mit öffentlichen Mitteln gefördert?

5. Gab oder gibt es im Zusammenhang mit den Immobilienfonds Vereinbarungen mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften?

6. Wie hat sich die BGB gegenüber Fondsanlegern verhalten und welchen Aufwand hat sie betrieben, wenn sich die prospektierten bzw. zugesagten Ertragserwartungen nicht einstellten?

7. Welcher Schaden ist dem Land Berlin, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, und der BGB mittelbar und unmittelbar durch Fondsgeschäfte entstanden, in Zukunft zu erwarten, und wer kann für solche Schäden in Haftung genommen werden?

D. Sonstige Großkreditgeschäfte im Immobilienbereich der BGB

1. Wie viele durch einen Kreditausschuss bewilligte Kredite wurden notleidend? Welche Kredite wurden wann mit welchen Volumina durch welche Institute der BGB ohne Eigenkapital und/oder ohne persönliche Haftung des Kreditnehmers von einem Kreditausschuss bewilligt, und in welchem Umfang wurden davon Kredite notleidend?

2. In welchem Umfang wurden von der Berlin-Hyp bis zur gesetzlichen Beleihungsgrenze bewilligte Kredite von anderen Töchtern der BGB aufgestockt?

3. Welche Gremien und Entscheidungsträger der BGB waren mit der Genehmigung und Ausreichung der einzelnen Kredite befasst, und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon? Wurden dabei Gesetze oder sonstige Bestimmungen außer Acht gelassen?

4. Welcher finanzielle Schaden ist dem Land Berlin bzw. der BGB mittelbar und unmittelbar durch derartige Kreditgeschäfte entstanden oder in Zukunft zu erwarten, und wer kann für solche Schäden in Haftung genommen werden?

E. IBG/IBAG

1. Wann wurde welcher Wertberichtigungsbedarf der IBG zum Jahresabschluss 2000 von wem festgestellt, und welche Risiken liegen ihm zugrunde?

2. Auf Grund welcher gutachterlichen Stellungnahmen und sonstigen Erkenntnisse wurde die Aufteilung der zuvor bei der IBG zusammengefassten Bereiche in welchem Umfang in IBG und IBAG durch wen wann beschlossen? Auf welcher Grundlage wurde welche Summe für die privat gehaltenen Anteile der Bavaria vor dem Verkauf der IBAG bezahlt? Welcher Preis musste insgesamt für die Bavaria gezahlt werden?

3. Wer hat wann auf welcher Grundlage die Beteiligung der IBAG an der Groth-Holding betrieben?